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RAV & Arbeitslosigkeit

Bewerbungen erfassen und das RAV-Formular in einem Zug ausfüllen: sieben Schritte

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Kurz gesagt

Erfasse jede Bewerbung am Tag des Absendens in genau der Form, die der amtliche Nachweis verlangt: Datum, Firma mit Ort und Kontaktperson, Funktion, Pensum, Art der Bewerbung, Ergebnis. Dann ist der Monatsabschluss kein Rekonstruieren, sondern ein Durchgang — Blatt öffnen, Kontrollperiode wählen, Zeilen prüfen, unterschreiben und bis am fünften Tag des Folgemonats dort einreichen, wo es zählt: im eService «Arbeitsbemühungen» oder auf dem Kanal, den dein RAV nennt.

Verbindlich sind allein die Auskunft deines RAV und die Verfügung deiner Arbeitslosenkasse. Jede Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Dieser Text ist redaktionell, keine Rechtsberatung.

Der Aufwand entsteht fast nie beim Bewerben und fast immer beim Nachtragen. Wer am Monatsende vor einer Liste aus Browser-Tabs, E-Mails und Erinnerungen sitzt, sucht Angaben zusammen, die im Moment des Absendens alle auf dem Bildschirm standen: an wen die Bewerbung ging, unter welcher Bezeichnung, für welches Pensum, über welchen Weg. Ein Teil davon lässt sich später gar nicht mehr beschaffen, weil er nie im Inserat stand.

Diese Anleitung führt in sieben Schritten durch beide Hälften — das Erfassen während des Monats und das Ausfüllen am Ende. Sie stützt sich auf das amtliche Formular selbst, auf die Angaben von arbeit.swiss und des Kantons Zürich, und auf eine eigene Auszählung des offenen Schweizer Stellenbestands vom 5. September 2026, die zeigt, welche Angaben ein Inserat liefert und welche du selbst entscheidest.

Was im Titel eines deutschsprachigen Inserats steht, das nicht in die Formularzeile gehört
Was im Titel eines deutschsprachigen Inserats steht, das nicht in die Formularzeile gehörtGeschlechtsangabe im Titel63.4%Klammer irgendeiner Art56.1%Prozentzahl im Titel32.5%

Anteil der deutschsprachigen offenen Inserate auf SwissJobs.app, deren Titel die Angabe trägt. Eigene Auszählung des offenen Schweizer Stellenbestands am 5. September 2026; Lehr- und Ausbildungsstellen sind über den Titel ausgeschlossen. Ohne den grössten einzelnen Inserenten liegen die Werte bei 58,4 · 50,1 · 31,7 Prozent.

  • Eine Zeile entsteht beim Absenden, nicht am Monatsende. Alles, was das Formular verlangt, steht in diesem Moment ohnehin vor dir.
  • Der Titel des Inserats ist nicht die Stellenbezeichnung. In deutschsprachigen Inseraten tragen 63,4 Prozent der Titel eine Geschlechtsangabe, 56,1 Prozent eine Klammer und 32,5 Prozent eine Prozentzahl — nichts davon gehört in die Formularzeile.
  • Das Pensum ist meist deine Entscheidung, nicht eine Abschrift: Von den Titeln, die überhaupt eine Prozentzahl nennen, nennen 58,3 Prozent eine Spanne statt einer Zahl, am häufigsten 80 bis 100 Prozent.
  • Schreib die Firma so, wie das Inserat sie schreibt. Gut jedes zehnte offene Inserat stammt von einem Arbeitgeber, der im selben Bestand unter mehr als einer Schreibweise auftritt.
  • Telefonate, persönliche Vorsprachen und Initiativbewerbungen kennt das Formular ausdrücklich — sie entstehen aber in keinem Portal und müssen von Hand denselben Tag erfasst werden.
  • Die Belege gehören aufbewahrt: Der Hinweis auf dem Formular verlangt, dass schriftliche Unterlagen wie Kopien von Bewerbungsschreiben oder Absagebriefen auf Verlangen eingereicht werden.
  • Das Blatt trägt vierzehn Zeilen. Wer in einem Monat mehr Bemühungen hat, reicht ein zweites Blatt nach — die Zeilenzahl ist eine Drucksache, keine Vorgabe.
  • Eingereicht wird nur amtlich. Ein privates Werkzeug bereitet den Nachweis vor; angerechnet wird er erst, wenn er über den eService oder den Kanal deines RAV rechtzeitig eintrifft.

1. Richte das Blatt ein, bevor der Monat läuft

Der Nachweis ist an eine einzige Kontrollperiode gebunden: Oben stehen Name und Vorname, die AHV-Nummer und «Monat und Jahr», und die Datumsspalte darunter fragt nur noch nach Tag und Monat. Wer diese drei Angaben einmal setzt, muss sie nie wieder eintippen — sie ändern sich nicht, und das Blatt ohne sie lässt sich keiner Person zuordnen. Die AHV-Nummer ist dabei kein freies Feld: dreizehn Ziffern, geschrieben in den Gruppen drei, vier, vier und zwei, beginnend mit der Landesvorwahl siebenhundertsechsundfünfzig, und die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. Ein Zahlendreher fällt deshalb sofort auf, wenn man ihn prüft — und gar nicht, wenn man es nicht tut.

Die zweite Entscheidung ist die Sprache. Das Formular gibt es in drei Fassungen — deutsch, französisch, italienisch —, und du wählst nicht nach deiner Muttersprache, sondern nach der Amtssprache deines Kantons beziehungsweise nach dem, was deine Beratungsperson erwartet. Eine englische Fassung existiert nicht; die englische Seite von arbeit.swiss führt die Formulare für Stellensuchende ausdrücklich mit dem Vermerk, dass sie auf Deutsch vorliegen.

Die dritte Entscheidung ist der Kanal, und sie gehört an den Anfang des Monats, nicht auf den fünften Tag danach. Der Kanton Zürich nennt vier Wege — online über die eServices, per E-Mail an die Beratungsperson, per Post oder persönlich — und schreibt zum Online-Weg, die erfassten Bemühungen würden automatisch vom 5. auf den 6. des Monats ans RAV übermittelt. Wer diesen Weg wählt, hat am Stichtag nichts mehr zu tun; wer die anderen wählt, braucht am Stichtag eine Datei und eine Unterschrift.

2. Erfasse die Bewerbung am Tag, an dem du sie abschickst

Der Moment des Absendens ist der einzige, in dem alle Angaben gleichzeitig vorliegen: das Inserat, die Adresse, an die du geschrieben hast, die Person, die du angeschrieben hast, das Datum. Danach zerfällt das. Die Kontaktperson mit Telefonnummer — eine eigene Spalte auf dem Blatt — steht in kaum einem Inserat und entsteht erst durch deine Bewerbung; wer sie nicht sofort notiert, hat sie nicht mehr.

Praktisch heisst das: eine Zeile pro Bewerbung, sofort. In der Bewerbungsliste auf SwissJobs.app entsteht sie, wenn du eine Stelle speicherst und «beworben» setzt; das Datum bleibt stehen, und die Liste funktioniert auch ohne Konto — gefragt wird es erst beim Herunterladen. Wer lieber eine eigene Tabelle führt, führt sie mit denselben Spalten wie das Formular. Der Fehler ist nicht das Werkzeug, sondern der Zeitpunkt.

Schreib den Arbeitgeber so, wie das Inserat ihn schreibt. In unserer Auszählung tritt knapp jeder fünfundzwanzigste Arbeitgeber gleichzeitig unter mehr als einer Schreibweise auf — einmal mit Rechtsform, einmal ohne, einmal mit «Schweiz» im Namen —, und das betrifft 10,9 Prozent der offenen Inserate. 13,1 Prozent aller Namen tragen eine Rechtsform, 7,3 Prozent ein Landeswort. Für die Zeile zählt, dass die Firma in einem halben Jahr wiedererkennbar ist, nicht dass sie hübsch aussieht.

3. Kürz den Inseratstitel auf die Funktion

Die Spalte heisst «Stellenbezeichnung», und der Titel eines Inserats ist selten eine. Von den deutschsprachigen Inseraten, die am 5. September 2026 offen standen, trugen 63,4 Prozent eine Geschlechtsangabe im Titel, 56,1 Prozent eine Klammer irgendeiner Art und 32,5 Prozent eine Prozentzahl. Auch ohne den grössten einzelnen Inserenten bleiben es 58,4 und 50,1 Prozent — das ist kein Effekt eines Ausreissers, sondern die Schreibweise des deutschsprachigen Marktes.

In die Zeile gehört, was die Firma selbst als Aufgabe führt: «Pflegefachfrau HF», «Sachbearbeiter Debitoren», «Servicetechniker Kälte». Weg fallen die Geschlechtsklammer, die Pensumsangabe, der Ort und die Werbung. Die anderen Sprachräume verlangen dafür weniger Arbeit: Englischsprachige Titel tragen nur zu 10,8 Prozent eine Geschlechtsangabe, französische zu 24,6, italienische zu 10,3.

Übersetzt wird nichts. Wer sich auf ein englisches Inserat bewirbt und in der Zeile «Senior Data Engineer» schreibt, hat eine Bezeichnung, die zur Ausschreibung, zur Bewerbung und zu einer allfälligen Rückfrage passt. Wer daraus «Leitender Datenspezialist» macht, hat eine Zeile, die zu nichts mehr passt — und die Übereinstimmung ist der ganze Zweck der Angabe.

4. Entscheide das Pensum, statt es abzuschreiben

Die Pensumsspalte kennt zwei Möglichkeiten: Vollzeit ankreuzen oder Teilzeit mit einer Prozentzahl. Das Kreuz ist einfach, die Zahl ist es nicht. Von den offenen Inseraten nennen 23,8 Prozent im Titel überhaupt eine Prozentzahl — und von diesen nennen 58,3 Prozent eine Spanne statt eines Werts. Mit Abstand am häufigsten ist «80 bis 100 Prozent» mit 39,8 Prozent aller Angaben; ein glattes Hundert steht in 25,6 Prozent.

Eine Spanne kann man nicht abschreiben. Sie ist eine Frage, und beantwortet wird sie in dem Moment, in dem du dich bewirbst: Auf welches Pensum hast du dich beworben? Diese Zahl gehört in die Zeile, und dieselbe Zahl sollte in deinem Bewerbungsschreiben stehen. Wer sie erst am Monatsende setzt, setzt sie aus der Erinnerung — und liegt dann gelegentlich neben dem, was er geschrieben hat.

Die Angabe hat eine Nebenwirkung, die man beim Ausfüllen selten bedenkt. Das Pensum in deinen Zeilen ist die Angabe, an der sich ablesen lässt, ob deine Bemühungen zu dem passen, was du beim RAV als verfügbares Pensum angegeben hast. Eine Abweichung ist kein Fehler — wer hundert Prozent sucht, darf sich auf eine Achtzig-Prozent-Stelle bewerben —, aber sie steht als Muster im Blatt, sobald sie sich wiederholt, und sie erklärt sich besser im Beratungsgespräch als im Nachhinein. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer ein Teilzeitpensum sucht und ausschliesslich Vollzeitzeilen einreicht, hat eine Suche dokumentiert, die er so nicht führt.

5. Trag auch die Bemühungen ein, die kein Portal hinterlässt

Das Formular kennt drei Arten der Bewerbung — brieflich beziehungsweise elektronisch, persönlich und telefonisch — und behandelt sie gleichwertig. Zwei davon hinterlassen nirgends eine Spur: Ein Anruf bei einem Betrieb und eine persönliche Vorsprache erzeugen keine Bestätigungsmail, keinen Eintrag in einem Portal und kein Dokument. Sie existieren nur, wenn du sie aufschreibst.

Dasselbe gilt für die Initiativbewerbung und für jede Bewerbung, die nicht über ein Stellenportal lief. In der Bewerbungsliste legst du dafür eine Zeile von Hand an: Funktion, Firma, Ort, Datum, dazu das Feld für die Kontaktperson. Anschliessend erscheint sie in der Formularansicht wie jede andere, und du kreuzt in der Zeile an, welche Art es war.

Der praktische Grund für «gleich, nicht später» ist banal und trotzdem entscheidend: Beim Telefonat kennst du den Namen der Person, mit der du gesprochen hast, und die Nummer, die du gewählt hast. Zwei Wochen später kennst du beides nicht mehr, und die Zeile lässt sich nicht mehr überprüfen — was sie für den Nachweis wertlos macht, obwohl die Bemühung stattgefunden hat.

6. Halte die Ergebnisspalte ehrlich — und heb die Belege auf

Die Ergebnisspalte kennt vier Zustände: noch offen, Vorstellungsgespräch, Anstellung, Absage mit Grund. Am Monatsende steht ein grosser Teil der Zeilen zu Recht auf «noch offen» — das ist kein schwacher Nachweis, sondern der Normalfall bei Bewerbungen, die zwei Wochen alt sind. Nachgeführt wird, was sich ändert, und zwar dann, wenn es sich ändert: Die Einladung zum Gespräch und die Absage kommen selten am Monatsende, und wer sie dort sammelt, verwechselt eine Bewerbung mit einer anderen. Der Absagegrund ist ausserdem das einzige Feld, das eine Antwort zitiert statt beschreibt — dort gehört hin, was die Firma geschrieben hat, nicht, was du vermutest.

Die zweite Stufe steht im Hinweis auf dem Formular selbst: Schriftliche Unterlagen wie Kopien von Bewerbungsschreiben oder Absagebriefen sind aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen. Der Nachweis ist also das Blatt, die Belege sind das Dossier dahinter — ein Ordner auf dem Rechner mit der versendeten Datei und der Antwort reicht vollkommen, solange er nach demselben Schlüssel geordnet ist wie deine Zeilen.

Genau hier zeigt sich ein Nebeneffekt, den Stellensuchende immer wieder beschreiben: Erst die eigene Ablage macht sichtbar, auf welche Bewerbungen nie eine Reaktion kam — nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Diese Zeilen sind der Anlass, freundlich nachzufragen, und die Antwort füllt anschliessend die Ergebnisspalte.

7. Der Monatsabschluss: ein Durchgang, kein Abend

Am Ende des Monats öffnest du die Formularansicht, wählst die Kontrollperiode und liest von oben nach unten: Stimmen Name, AHV-Nummer und Monat? Steht in jeder Zeile ein Datum, eine Firma mit Ort, eine Funktion? Ist bei jeder Zeile das Pensum gekreuzt, die Art der Bewerbung und das Ergebnis? Auf SwissJobs.app füllt sich dieses Blatt aus den erfassten Bewerbungen des gewählten Monats; die Kreuze pro Zeile setzt du mit einem Klick, und heruntergeladen wird die amtliche Formulardatei selbst, nicht ein Nachbau.

Zwei Dinge werden dabei regelmässig vergessen. Erstens die Unterschrift: Sie steht auf der Rückseite, zusammen mit dem Datum und dem Feld für die Beilagen. Zweitens die Zeilenzahl — passt nicht alles auf ein Blatt, nimmst du ein zweites, und die Zeilen laufen einfach weiter. Der Kanton Zürich bittet ausserdem ausdrücklich darum, keine Fotos des Formulars zu senden: entweder das elektronisch ausgefüllte Dokument oder das von Hand ausgefüllte, eingescannt.

Und dann der einzige Schritt, den kein privates Werkzeug übernimmt: das Einreichen. Angerechnet wird eine Bemühung, wenn der Nachweis für den Kalendermonat spätestens am fünften Tag des Folgemonats bei der zuständigen Amtsstelle liegt — im eService «Arbeitsbemühungen», per E-Mail, per Post oder persönlich, je nachdem, was dein RAV vorgibt. Später eingereichte Bemühungen können ohne entschuldbaren Grund nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Tracker bereitet vor; er ersetzt weder den Job-Room noch dein RAV.

Was Betroffene berichten

  • Kantonale Arbeitsämter bewerben den Online-Weg inzwischen selbst: Anmeldung, Erfassen der Arbeitsbemühungen und das Einreichen von Unterlagen laufen über dieselbe Plattform, und die Formulare für die Arbeitslosenkasse werden ausdrücklich als zweiter, eigener Weg genannt. Für die Praxis heisst das: Der Kanal ist keine Geschmacksfrage, und Amtsstelle und Kasse sind zwei Empfänger.

    Öffentliche Mitteilung eines kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit auf LinkedIn, April 2026, zur Einführung der eServices; als Muster wiedergegeben, ohne Namen.

Marktzahlen: eigene Auszählung des offenen Schweizer Stellenbestands auf SwissJobs.app am 5. September 2026, Lehr- und Ausbildungsstellen über den Titel ausgeschlossen (3,8 Prozent). Formularangaben aus der amtlichen Formulardatei von arbeit.swiss, Verfahrensangaben von arbeit.swiss und vom Kanton Zürich, abgerufen am 5. September 2026.

Bewerbungen erfassen — der Nachweis füllt sich von selbst

Quellen

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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt

Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

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