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Vorstellungsgespräch

Welche Fragen soll ich dem Arbeitgeber stellen?

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Kurz gesagt

Frag nach dem, was im Inserat fehlt. Von den bei uns aktiven Inseraten mit Beschreibungstext nennen 12,6 Prozent eine Weiterbildung, 3,3 Prozent Home-Office, 2,8 Prozent überhaupt eine Zahl zum Lohn, 0,4 Prozent die Teamgrösse und 0,1 Prozent, wem die Stelle unterstellt ist. Diese Lücken sind deine Fragen. Drei bis fünf reichen: Erfolgsmassstab in den ersten Monaten, Team und Führung, Arbeitszeit und Überstundenregelung, Krankentaggeld und Pensionskasse — und zum Schluss der konkrete nächste Schritt im Verfahren.

Übe das Gespräch laut, und sieh, wie du abschneidest

Ein KI-Panel stellt die Fragen, du antwortest gesprochen wie im echten Gespräch. Danach bekommst du eine Bestehens-Wahrscheinlichkeit und die Stellen, an denen es gehakt hat.

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Der Grund, warum diese Frageliste in der Schweiz anders aussieht als anderswo, steht im Obligationenrecht. Eine ganze Reihe von Punkten, die anderswo gesetzlich fixiert sind, lässt das Schweizer Arbeitsrecht bewusst offen und überlässt sie der Abrede: der Zuschlag für Überstunden kann schriftlich wegbedungen werden, der 13. Monatslohn besteht nur, wenn er verabredet ist, eine Krankentaggeldversicherung ist keine Pflicht, und die Probezeit kann von einem auf drei Monate verlängert werden. Wer nicht fragt, erfährt das erst im Vertragsentwurf — oder im ersten Krankheitsfall.

Die zweite Hälfte der Antwort ist eine Reihenfolge. Fragen, die dich als Kandidatin oder Kandidat besser machen — Aufgabe, Erwartung, Team, Führung —, gehören ins erste Gespräch. Fragen, die dich als Vertragspartei besser stellen — Zuschläge, Versicherungen, Vorsorgeplan, Probezeit —, gehören ins zweite Gespräch oder in die Offertphase, wenn du weisst, dass sie dich wollen. Beides zu fragen ist normal und erwartet. Nur die Reihenfolge zu vertauschen ist der Fehler.

Was die Inserate über die Stelle selbst sagen — und was sie verschweigen
Was die Inserate über die Stelle selbst sagen — und was sie verschweigenWeiterbildung12.6% der Inserate mit BeschreibungstextFlexible Arbeitszeit6.3% der Inserate mit BeschreibungstextHome-Office3.3% der Inserate mit BeschreibungstextFerien3.3% der Inserate mit BeschreibungstextLohn2.8% der Inserate mit BeschreibungstextPensionskasse2.7% der Inserate mit BeschreibungstextTeamgrösse0.4% der Inserate mit BeschreibungstextWer die Stelle führt0.1% der Inserate mit Beschreibungstext

Anteil der Inseratstexte, die das Thema überhaupt erwähnen. Gemessen an den am 22. August 2026 bei uns aktiven Inseraten, die einen Beschreibungstext tragen (rund drei Viertel aller Inserate).

  • «Wie ist die Überstundenregelung, und steht im Vertrag eine schriftliche Abrede dazu?» — nach Art. 321c OR werden Überstunden mit Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen, sofern du einverstanden bist; sonst mit Lohn plus einem Zuschlag von mindestens einem Viertel. Dieser Zuschlag darf schriftlich wegbedungen werden. Die Frage klärt, ob genau das im Vertrag steht.
  • «Gibt es eine Krankentaggeldversicherung, und wer zahlt die Prämie?» — Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber im ersten Dienstjahr zu drei Wochen Lohnfortzahlung und danach zu einer angemessen längeren Zeit. Deckt eine Versicherung mindestens vier Fünftel des Lohnes, tritt sie an diese Stelle (Art. 324b OR). Ohne Versicherung endet die Lohnfortzahlung im ersten Jahr nach drei Wochen.
  • «Ist der 13. Monatslohn vertraglich zugesichert, und wie ist der Bonus definiert?» — nach Art. 322d OR besteht ein Anspruch auf eine Sondervergütung nur, wenn sie verabredet ist. «Üblich» ist kein Anspruch.
  • «Wie sieht der Vorsorgeplan aus, und wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?» — nach Art. 66 BVG muss der Beitrag des Arbeitgebers mindestens so hoch sein wie die Beiträge aller Arbeitnehmenden zusammen. Viele Kassen liegen darüber, und viele versichern mehr als den koordinierten Lohn von CHF 26’460 bis CHF 90’720. Das ist ein Lohnbestandteil, über den fast nie gesprochen wird.
  • «Wie lange ist die Probezeit?» — nach Art. 335b OR gilt ohne Abrede der erste Monat, schriftlich kann sie auf höchstens drei Monate verlängert werden, mit sieben Tagen Kündigungsfrist. Danach gilt Art. 335c OR: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten, danach drei.
  • «Seit wann ist die Stelle offen?» — 27,1 Prozent der bei uns aktiven Inserate laufen seit mehr als sechzig Tagen, 16,1 Prozent seit mehr als neunzig. Die Antwort auf diese Frage sagt dir mehr über deine Verhandlungsposition als jede Lohnstatistik.

Warum Rückfragen kein Höflichkeitsritual sind

Am Ende jedes Gesprächs steht dieselbe Frage: «Haben Sie noch Fragen an uns?» Sie wird als Höflichkeit gelesen und ist in Wirklichkeit die einzige Stelle im Verfahren, an der du die Informationslücke schliessen kannst, mit der du hineingegangen bist. Die Person dir gegenüber hat dein vollständiges Dossier gelesen: Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben, oft ein Vorgespräch am Telefon. Du hast ein Inserat gelesen.

Wie dünn dieses Inserat ist, lässt sich messen. Rund ein Viertel der bei uns aktiven Inserate trägt überhaupt keinen zusammenhängenden Beschreibungstext, sondern nur Titel, Ort und Arbeitgeber. Bei den übrigen drei Vierteln erwähnen 12,6 Prozent eine Weiterbildungsmöglichkeit, 6,3 Prozent flexible Arbeitszeiten, 3,3 Prozent Home-Office, 3,3 Prozent Ferien und 2,8 Prozent irgendetwas zum Lohn. Alles andere — Teamgrösse, Führung, Startdatum, Ablauf des Verfahrens, Probezeit, Gesamtarbeitsvertrag — liegt bei einem halben Prozent oder darunter.

Das ist kein Vorwurf an die Arbeitgeber. Ein Inserat ist eine Anzeige, keine Offerte, und es verkauft die Stelle, statt sie zu beschreiben. Aber es erklärt, warum «Ich habe keine Fragen» die teuerste Antwort im ganzen Gespräch ist: Du unterschreibst dann einen Vertrag über die nächsten Jahre deines Berufslebens auf der Grundlage von zwei Absätzen Werbetext.

Drei bis fünf Fragen sind die richtige Menge. Weniger wirkt desinteressiert, mehr verwandelt das Gespräch in ein Verhör und frisst die Zeit, die für den freundlichen Abschluss gedacht war. Schreib sie auf und nimm den Zettel mit. Das ist in der Schweiz kein Makel, sondern gilt als Vorbereitung.

Was im Inserat schon steht — frag es nicht

Es gibt eine Klasse von Rückfragen, die aktiv schadet, weil sie beweist, dass du das Inserat nur überflogen hast. Bei den bei uns aktiven Inseraten ist bei 72,8 Prozent hinterlegt, welche Sprachen verlangt werden. Bei 90,9 Prozent ist hinterlegt, ob es Vollzeit, Teilzeit, Praktikum oder ein befristeter Einsatz ist. Und 29,1 Prozent der deutschsprachigen Inserate nennen das Pensum direkt im Titel — die berühmte Klammer «(80–100%)».

Wer bei einer Stelle mit «(80–100%)» im Titel fragt, ob Teilzeit möglich sei, hat eine Frage verschenkt und dazu ein Signal gesetzt. Dasselbe gilt für die Sprachanforderung und für den Arbeitsort. Lies das Inserat zweimal, streich alles durch, was darin beantwortet ist, und stell die Fragen zu dem, was übrig bleibt.

Das Pensum ist trotzdem eine legitime Frage — nur anders formuliert. Wenn das Inserat «80–100%» sagt, steht dort eine Spanne, keine Zahl. Die brauchbare Frage lautet: «Sie schreiben 80 bis 100 Prozent — womit rechnen Sie für diese Stelle konkret, und ist das Pensum später anpassbar?» Damit zeigst du, dass du gelesen hast, und bekommst trotzdem die Information.

Genauso bei der Sprache: nicht «Braucht es Deutsch?», sondern «Das Inserat verlangt Deutsch und Englisch — in welcher Sprache läuft der Alltag im Team, und in welcher die Sitzungen mit den internen Auftraggebern?» Die zweite Frage beantwortet niemand aus dem Inseratstext heraus.

Die Lücken, die praktisch jedes Inserat lässt

Vier Themen fehlen in Schweizer Inseraten so systematisch, dass man sie als Standardfragen behandeln kann. Die Teamgrösse wird in 0,4 Prozent der Beschreibungstexte genannt. Wem die Stelle unterstellt ist, in 0,1 Prozent. Ein Eintrittsdatum in 0,2 Prozent. Der Ablauf des Auswahlverfahrens in 0,1 Prozent. Keiner dieser Punkte ist ein Geheimnis — sie stehen einfach nirgends.

Daraus werden vier Fragen, die in jedem ersten Gespräch funktionieren. Erstens: «Wie gross ist das Team, und wie ist es zusammengesetzt?» Zweitens: «Wem berichte ich, und wie oft sehen wir uns?» Drittens: «Woran messen Sie, ob diese Stelle nach sechs Monaten gut besetzt ist?» Viertens: «Wie sehen die nächsten Schritte aus, und bis wann entscheiden Sie?»

Die dritte ist die wichtigste, und sie ist die einzige, die dir sofort auch inhaltlich nützt. Antwortet dein Gegenüber flüssig und konkret — «drei Projekte übergeben, die Monatsabschlüsse selbstständig, eine Person eingearbeitet» —, weiss die Firma, wofür sie einstellt. Kommt eine allgemeine Antwort über Teamgeist, ist die Stelle noch nicht zu Ende gedacht, und das ist eine Information, die du vor der Unterschrift haben willst, nicht danach.

Die vierte klingt banal und ist der häufigste Grund für schlechte Wochen nach einem guten Gespräch. Wer den Entscheidungstermin kennt, muss nicht raten, wann Nachhaken zulässig ist, und kann parallel laufende Bewerbungen sauber takten.

Die Geldfragen, die das Gesetz offen lässt

Hier liegt der Teil, der in der Schweiz wirklich zählt und den man aus internationalen Ratgebern nicht lernt. Das Obligationenrecht setzt bei mehreren Geldthemen keine feste Regel, sondern einen Minimalstandard, von dem die Abrede abweichen darf. Genau dort entscheidet die Frage im Gespräch über den Inhalt des Vertrags.

Überstunden: Art. 321c OR sieht vor, dass der Arbeitgeber Überstundenarbeit im Einverständnis mit dir durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen kann. Geschieht das nicht und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, schuldet er Lohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel. Der Halbsatz «nichts anderes schriftlich verabredet» ist der Grund, warum in vielen Kaderverträgen steht, Überstunden seien mit dem Lohn abgegolten. Frag danach, bevor du unterschreibst.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber, dir für eine beschränkte Zeit den Lohn weiterzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder für länger eingegangen wurde — im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach eine angemessen längere Zeit. Eine Krankentaggeldversicherung ist im OR nicht vorgeschrieben; besteht eine, die mindestens vier Fünftel des Lohnes deckt, entfällt die Lohnfortzahlung (Art. 324b OR). Ob es eine gibt, wie lange sie zahlt und wer die Prämie trägt, ist damit eine der wertvollsten Fragen des ganzen Gesprächs.

Dreizehnter Monatslohn und Bonus: Art. 322d OR sagt es unmissverständlich — ein Anspruch auf eine Sondervergütung besteht, wenn sie verabredet ist. Die Frage lautet deshalb nicht «Gibt es einen 13.?», sondern «Ist der 13. Monatslohn im Vertrag zugesichert, und wird der Bonus nach festen Kriterien oder nach Ermessen gesprochen?»

Berufliche Vorsorge: nach Art. 66 BVG muss der Beitrag des Arbeitgebers mindestens so hoch sein wie die gesamten Beiträge aller Arbeitnehmenden. Das ist ein Minimum, keine Norm — bessere Kassen zahlen mehr und versichern Lohnteile ausserhalb des koordinierten Lohnes von CHF 26’460 bis CHF 90’720. Ferien schliesslich sind nach Art. 329a OR mindestens vier Wochen, fünf bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Alles darüber ist freiwillig — und in nur 3,3 Prozent der Inseratstexte überhaupt erwähnt.

Probezeit, Kündigungsfrist und der Vertrag, den du noch nicht gesehen hast

Ohne besondere Abrede gilt nach Art. 335b OR der erste Monat als Probezeit, kündbar mit sieben Tagen. Schriftlich, per Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag lässt sich davon abweichen, höchstens jedoch auf drei Monate. Drei Monate sind so verbreitet, dass viele sie für das Gesetz halten; sie sind das gesetzliche Maximum.

Nach der Probezeit greift Art. 335c OR: ein Monat Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis und mit dem neunten, danach drei Monate, jeweils auf ein Monatsende. Schriftlich darf davon abgewichen werden; unter einen Monat nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur im ersten Dienstjahr.

Daraus wird eine einzige, sehr effiziente Frage für das zweite Gespräch: «Wie lange ist die Probezeit, welche Kündigungsfrist gilt danach, und ist auf diese Stelle ein Gesamtarbeitsvertrag anwendbar?» Der letzte Teil ist in Schweizer Inseraten fast unsichtbar — 0,1 Prozent der Beschreibungstexte erwähnen einen GAV —, entscheidet aber je nach Branche über Mindestlöhne, Ferien, Zuschläge und Fristen.

Und eine Frage, die viele sich nicht trauen, obwohl sie üblich ist: «Kann ich den Vertragsentwurf vor der Zusage sehen?» Ein seriöser Arbeitgeber sagt ja. Was er dir schickt, beantwortet die Hälfte der Punkte oben ohne weiteres Nachfragen.

Wer sitzt dir gegenüber — und ist es überhaupt der Arbeitgeber?

Rund 12,1 Prozent der bei uns aktiven Inserate laufen unter dem Namen einer Vermittlerin, einer Personalberatung oder einer Rekrutierungsplattform statt unter dem des Betriebs, in dem gearbeitet wird — und eine einzige Plattform macht den grössten Teil davon aus. In diesen Gesprächen ist die erste Frage eine andere als sonst: «Wer ist der Arbeitgeber, mit wem schliesse ich den Vertrag, und ist das ein Temporäreinsatz oder eine Festanstellung?»

Die Grössenverhältnisse der ausschreibenden Firmen verschieben die Fragen ebenfalls. 37,6 Prozent aller aktiven Inserate stammen von Arbeitgebern, die gleichzeitig fünfzig oder mehr Stellen ausschreiben, ein Viertel von solchen mit über hundert. Bei diesen ist das Verfahren standardisiert, und die nützlichen Fragen betreffen Einarbeitung, interne Wechselmöglichkeiten und die Frage, wie viele Personen dieselbe Rolle bereits ausüben.

Am anderen Ende stammen 7 Prozent der Inserate von Arbeitgebern mit einer einzigen offenen Stelle. Dort ist das Gespräch oft mit der Person, die dich später führt oder der Firma gehört, und die richtigen Fragen sind andere: Wen ersetzt du oder was ist neu, wer hat die Aufgabe bisher gemacht, was passiert, wenn du drei Wochen ausfällst.

Beides sind gute Situationen — aber es sind nicht dieselben Fragen. Wer im Voraus weiss, wie viele Stellen der Arbeitgeber gerade offen hat, geht mit der passenden Liste hinein.

Wie lange läuft diese Stelle schon?

Das mediane bei uns aktive Inserat ist neunzehn Tage alt. 37,1 Prozent laufen seit über dreissig Tagen, 27,1 Prozent seit über sechzig, 16,1 Prozent seit über neunzig. Eine Stelle, die drei Monate offen steht, ist entweder schwer zu besetzen, schlecht zugeschnitten oder zweimal gescheitert. Alle drei Fälle betreffen dich direkt.

Die Frage lässt sich freundlich stellen: «Seit wann suchen Sie für diese Stelle, und was hat bei bisherigen Gesprächen gefehlt?» Der zweite Teil ist der wertvolle. Die Antwort ist eine Anleitung, worauf du im weiteren Verfahren einzahlen musst — und im Idealfall kannst du im selben Gespräch belegen, dass genau das bei dir vorhanden ist.

Sie ist auch eine Verhandlungsinformation. Wer seit drei Monaten sucht, hat weniger Alternativen, als die Gesprächsführung vermuten lässt. Das rechtfertigt keine Forderungen, verändert aber, mit welcher Haltung du in die Lohnfrage gehst.

Was du nicht fragst — und wie du schliesst

Nicht fragen: alles, was im Inserat steht; alles, was du in fünf Minuten auf der Website findest; und im ersten Gespräch alles, was nach Absicherung gegen die Arbeit selbst klingt — Ferienplanung, Home-Office-Tage, frühestmöglicher Feierabend. Diese Themen sind legitim, aber sie gehören in die Phase, in der die Firma dich schon will.

Umgekehrt darfst du Grenzen ziehen, wenn die Fragen an dich zu weit gehen. Art. 328b OR erlaubt dem Arbeitgeber, Daten über dich nur zu bearbeiten, soweit sie deine Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Das ist ein brauchbarer Massstab für Fragen nach Familienplanung, Gesundheit oder Politik — und du kannst freundlich zurückfragen, wozu die Angabe gebraucht wird.

Zum Schluss zwei Sätze, die fast immer wirken. Der eine: «Gibt es an meinem Profil etwas, das Sie zögern lässt?» Er gibt dir die Gelegenheit, den Einwand im Raum zu entkräften, statt ihn im Absageschreiben zu lesen. Der andere ist die Terminfrage von oben. Damit endest du mit Klarheit über den nächsten Schritt — und das ist genau der Eindruck, den du hinterlassen willst.

Die Marktzahlen stammen aus einer Auszählung der am 22. August 2026 bei uns aktiven Inserate. Die Themenanteile sind an den Inseraten mit Beschreibungstext gemessen (rund drei Viertel des Bestands) und über Wortmuster in vier Sprachen zugeordnet; ein Thema, das dort nicht vorkommt, war im Inserat mindestens nicht prominent. Die Altersangaben beruhen auf dem im Inserat hinterlegten Veröffentlichungsdatum. Rechtliche Angaben sind dem Obligationenrecht und dem BVG in der Fassung vom 1. Januar 2025 entnommen und ersetzen keine Rechtsberatung; massgebend ist im Einzelfall dein Vertrag samt allfälligem Gesamtarbeitsvertrag.

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Quellen

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Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

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