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Vorstellungsgespräch

Wie erkläre ich eine Kündigung im Vorstellungsgespräch?

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Kurz gesagt

Sag es in drei Teilen, in dieser Reihenfolge: was passiert ist, per wann, und was du seither tust. «Meine Stelle wurde per 31. März aufgehoben, gekündigt hat der Arbeitgeber, der Grund war der Abbau der Abteilung; seit April arbeite ich temporär im selben Fach.» Dann hörst du auf zu reden. Der Unterschied zum Bewerbungsschreiben ist die Rückfrage: Im Raum wird nachgehakt, und deine Fassung muss zwei oder drei Nachfragen überstehen, ohne dass sie sich unterwegs ändert.

Übe das Gespräch laut, und sieh, wie du abschneidest

Ein KI-Panel stellt die Fragen, du antwortest gesprochen wie im echten Gespräch. Danach bekommst du eine Bestehens-Wahrscheinlichkeit und die Stellen, an denen es gehakt hat.

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Deshalb ist die häufigste Panne im Gespräch nicht das Verschweigen und nicht die Länge, sondern die Abweichung. Wer beim ersten Mal «die Abteilung wurde abgebaut» sagt und bei der zweiten Nachfrage «wir hatten unterschiedliche Vorstellungen», hat nicht mehr Offenheit gezeigt, sondern zwei Gründe geliefert. Die Gegenseite muss dann entscheiden, welcher stimmt — und das ist eine Aufgabe, die du ihr nicht geben willst. Eine kurze Fassung, dreimal gleich gesprochen, wirkt belastbarer als eine ausführliche, die beim Nachfragen wächst.

Der zweite Unterschied zum Papier: Im Gespräch wird dein Grund sofort gegen die Anforderungsliste der ausgeschriebenen Stelle gehalten. Und diese Liste ist erstaunlich einseitig. Von den deutschsprachigen Inseraten, die zurzeit bei uns offen sind, verlangen 26,4 Prozent ausdrücklich Flexibilität, 12,4 Prozent Teamfähigkeit und 12,2 Prozent Selbständigkeit; Belastbarkeit nennen nur 1,4 Prozent. Wer als Grund ein Wort wählt, das genau auf die meistgenannte Eigenschaft zielt, beantwortet die Frage und stellt gleichzeitig die Eignung infrage.

Welche Eigenschaften deutschsprachige Inserate ausdrücklich verlangen
Welche Eigenschaften deutschsprachige Inserate ausdrücklich verlangenFlexibilität26.4% der deutschsprachigen Inserate mit KurzbeschreibungTeamfähigkeit12.4% der deutschsprachigen Inserate mit KurzbeschreibungSelbständigkeit12.2% der deutschsprachigen Inserate mit KurzbeschreibungKommunikation6.9% der deutschsprachigen Inserate mit KurzbeschreibungGenauigkeit4.7% der deutschsprachigen Inserate mit KurzbeschreibungZuverlässigkeit3.6% der deutschsprachigen Inserate mit Kurzbeschreibunglangfristige Perspektive1.9% der deutschsprachigen Inserate mit KurzbeschreibungBelastbarkeit1.4% der deutschsprachigen Inserate mit Kurzbeschreibung

Anteil der Ausschreibungen, die die Eigenschaft im Titel oder in der Kurzbeschreibung ausdrücklich nennen. Auszählung der am 23. August 2026 auf SwissJobs.app offenen Inserate.

  • Drei Teile, eine Fassung: Vorgang, Datum, Gegenwart. Unter dreissig Sekunden. Alles, was du zusätzlich sagst, wird nicht als Offenheit gehört, sondern als Bedürfnis, etwas zu erklären.
  • Ein Wort für den Grund, kein Nebensatz über Personen. «Abbau», «Reorganisation», «Standortschliessung», «Leistung», «Probezeit» — jedes davon ist eine Auskunft. «Der neue Vorgesetzte hat dann leider …» ist eine Erzählung, und Erzählungen laden zu Nachfragen ein.
  • Sag, wer gekündigt hat, von selbst. Das ist die Angabe, um die es der Gegenseite geht, und sie wird sonst geschätzt. Geschätzt fällt sie in aller Regel ungünstiger aus als gesagt.
  • Rechne mit der Referenzfrage und wisse, was dabei erlaubt ist: Nach dem EDÖB müssen mögliche Arbeitgeber vor Auskünften bei früheren Arbeitgebern deine Einwilligung einholen, und ohne diese Einwilligung darf der frühere Betrieb gar nichts sagen.
  • Frag im Zweifel nach der schriftlichen Begründung. Art. 335 Abs. 2 OR: «Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.» Was dort steht, ist die Fassung, die dein früherer Arbeitgeber auch gegenüber Dritten vertreten muss.
  • War es in der Probezeit, nenn es als Vertragsvorgang. Art. 335b Abs. 1 OR lässt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von sieben Tagen zu und bestimmt den ersten Monat als Probezeit; nach Absatz 2 darf sie schriftlich auf höchstens drei Monate verlängert werden.
  • War es fristlos, sag den Stand, nicht das Urteil. Art. 337 Abs. 1 OR erlaubt beiden Seiten die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen und verlangt eine schriftliche Begründung auf Verlangen; nach Absatz 3 entscheidet über das Vorliegen solcher Gründe der Richter.
  • Beende die Antwort in der Gegenwart, nicht in der Verteidigung. Ein Satz darüber, was du seit dem Datum tust, und ein Merkmal aus dem Inserat, das dazu passt. Damit endet der Abschnitt bei der Stelle und nicht bei deiner letzten.

Die drei Rückfragen, die auf fast jede Kündigungsantwort folgen

Ein Schreiben wird einmal gelesen; ein Gespräch antwortet zurück. Genau darin liegt der Unterschied, auf den du dich vorbereitest: Nach deinem Dreiteiler kommt fast immer eine Nachfrage, und sie stammt aus einer kleinen, gut vorhersehbaren Menge. Wer die drei Formen einmal durchgespielt hat, verliert den Moment nicht, in dem die Antwort eigentlich entschieden wird.

Die erste lautet sinngemäss: «Was würde Ihre frühere Vorgesetzte dazu sagen?» Sie prüft nicht deine Aufrichtigkeit, sondern die Deckungsgleichheit — sie fragt, ob deine Fassung dieselbe ist wie die, die am Telefon zu hören sein wird. Die brauchbare Antwort ist deshalb keine Beteuerung, sondern ein Verweis auf etwas Überprüfbares: auf den Wortlaut der schriftlichen Begründung, auf das Arbeitszeugnis, auf eine Person, die du selbst als Referenz anbietest.

Die zweite lautet: «Kam das für Sie überraschend?» oder «Gab es davor ein Gespräch?» Diese Frage zielt darauf, ob du Signale wahrnimmst — nicht auf die Kündigung selbst. Beide Antworten sind gut, solange sie konkret sind. «Ja, es gab im Januar ein Standortgespräch, und danach war die Richtung klar» ist eine Auskunft. «Das kam völlig aus dem Nichts» ist eine, die fast immer eine weitere Nachfrage erzeugt.

Die dritte lautet: «Was würden Sie heute anders machen?» Sie ist die einzige, bei der ein «nichts» teuer wird, und die einzige, in der Selbstkritik tatsächlich hilft — aber nur in einer bestimmten Grösse. Eine konkrete, kleine, fachliche Sache genügt: früher eskaliert, die Übergabe schriftlich festgehalten, die eigene Auslastung früher angesprochen. Was hier nicht hilft, ist die grosse Geste, weil sie den Vorfall grösser macht, als er in deiner Antwort war.

Über allen drei steht dieselbe Regel: dieselbe Fassung, jedes Mal. Unter Druck neigen wir dazu, Details nachzuschieben, weil Stille unangenehm ist. Nachgeschobene Details werden aber nicht als Ergänzung gehört, sondern als Korrektur — und eine Korrektur ist genau das, was aus einer Tatsache ein Thema macht.

Dein Grund wird gegen die Anforderungsliste gehalten

Wer im Gespräch einen Kündigungsgrund hört, tut damit sofort etwas Bestimmtes: Er legt ihn neben die Eigenschaften, die für diese Stelle ausgeschrieben sind. Deshalb lohnt es sich, vorher zu wissen, was der Schweizer Markt in seinen Inseraten überhaupt ausdrücklich verlangt. Von den deutschsprachigen Inseraten in unserem Bestand nennen 26,4 Prozent Flexibilität, 12,4 Prozent Teamfähigkeit, 12,2 Prozent Selbständigkeit, 6,9 Prozent kommunikative Fähigkeiten, 4,7 Prozent Genauigkeit, 3,6 Prozent Zuverlässigkeit, 1,9 Prozent eine langfristige Perspektive und 1,4 Prozent Belastbarkeit.

Diese Rangfolge verschiebt sich je nach Berufsfeld erheblich, und das entscheidet, welches Wort in deinem Gespräch heikel ist. Im Verkauf verlangen 45,7 Prozent der deutschsprachigen Ausschreibungen ausdrücklich Flexibilität — dort ist «der Schichtplan liess sich nicht vereinbaren» der eine Grund, der genau auf die meistgenannte Anforderung zielt. Im kaufmännischen Bereich steht die Teamfähigkeit mit 20,6 Prozent zuoberst, in der Pflege werden Teamfähigkeit mit 19,9 und Selbständigkeit mit 18,5 Prozent fast gleich häufig genannt.

In der Informatik ist das Bild umgekehrt: Dort nennen die Inserate Eigenschaften insgesamt selten, dafür stehen Genauigkeit mit 10,2 Prozent und eine langfristige Perspektive mit 4,5 Prozent höher als in jedem anderen Feld. Wer sich dorthin bewirbt, wird für einen Wechsel weniger auf Verhalten angesprochen und mehr auf Sorgfalt und Verweildauer. Das ändert nicht deinen Grund, aber es ändert, welchen Teil deiner Antwort du ausformulierst und welchen du in einem Wort erledigst.

Daraus folgt keine Kosmetik, sondern eine Reihenfolge in der Vorbereitung: zuerst das Inserat lesen und die dort genannten Eigenschaften anstreichen, dann die eigene Fassung sprechen. Kollidiert dein tatsächlicher Grund mit der meistgenannten Anforderung, ist die Lösung nicht ein anderes Wort, sondern ein zweiter Satz — einer, der zeigt, was sich seither belegen lässt. Ein abgeschlossener Kurs, ein Einsatz mit Schichtbetrieb, eine Referenzperson aus genau diesem Umfeld wiegen schwerer als jede Umformulierung.

Zur Einordnung dieser Anteile gehört ein Vorbehalt, der bei jeder solchen Auszählung gilt. Wir werten den Stellentitel und die Kurzbeschreibung aus, die für rund drei Viertel der offenen Inserate vorliegt. Ein Wort, das dort fehlt, heisst «nicht genannt» — nicht «nicht verlangt». Die Zahlen taugen deshalb für den Vergleich zwischen Feldern und Sprachen, nicht als Verzeichnis dessen, was Schweizer Betriebe insgesamt erwarten.

Was dein früherer Arbeitgeber am Telefon überhaupt sagen darf

Die Sorge hinter der Frage ist selten die Frage selbst. Sie lautet: «Die rufen dort an, und dann ist es sowieso vorbei.» Für diesen Anruf gibt es Regeln, und sie sind enger, als die meisten Bewerbenden annehmen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hält für das Auswahlverfahren fest, dass mögliche Arbeitgeber vor Auskünften bei Dritten — ausdrücklich auch bei aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebern — die Einwilligung der bewerbenden Person einholen müssen, und dass ehemalige Arbeitgeber ohne diese Einwilligung keine Auskünfte erteilen dürfen.

Auch mit Einwilligung ist der Rahmen begrenzt. Nach derselben Darstellung dürfen nur Angaben gemacht werden, die für die neue Tätigkeit entscheidend sind — genannt werden Leistungen und Verhalten am Arbeitsplatz. Einsicht in das Personaldossier darf ein früherer Betrieb nicht gewähren, und über die Vertragsbedingungen darf er keine Angaben machen, weil solche Informationen die Position der bewerbenden Person erheblich schwächen können.

Die gesetzliche Grundlage dahinter ist knapp und lohnt eine Lektüre vor dem Termin. Art. 328b OR bestimmt: «Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind.» Derselbe Massstab gilt schon im Auswahlverfahren — die Eignung für diese Stelle ist die Grenze, nicht das Interesse an deiner Person.

Praktisch heisst das zweierlei. Erstens bestimmst du mit, wer gefragt wird: Weil es ohne deine Einwilligung nicht geht, gehört die Referenz zu den Teilen der Bewerbung, die du vorbereiten kannst, statt sie zu fürchten. Zweitens ist der Abgleich mit dem Arbeitszeugnis der eigentliche Prüfstein. Nach Art. 330a Abs. 1 OR kannst du jederzeit ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten verlangen; nach Absatz 2 hat es sich auf besonderes Verlangen auf Art und Dauer zu beschränken. Wer beide Varianten kennt, weiss vor dem Gespräch, welche Fassung im Raum liegt.

Und was darf man dich selbst fragen? Der EDÖB nennt Fragen zur Ausbildung sowie zum beruflichen Werdegang und zu den beruflichen Perspektiven in der Regel erlaubt — die Kündigungsfrage gehört also dazu. Fragen nach dem Einkommen, einer möglichen Verschuldung, bestehenden Krankheiten oder einer Schwangerschaft sind dagegen nur zulässig, wenn im Hinblick auf die zu besetzende Stelle besondere Gründe sie rechtfertigen. Das ist keine Aufforderung, im Gespräch mit Paragrafen zu antworten. Es hilft aber zu wissen, wo eine Frage aufhört, zur Stelle zu gehören.

Vier Formen, vier Sätze

Nicht jede Kündigung ist dieselbe Auskunft, und die vier häufigsten Formen verlangen vier verschiedene Sätze. Die betriebliche Aufhebung ist die einfachste, weil der Grund nicht bei dir liegt: «Die Abteilung wurde per 30. September aufgelöst, meine Funktion fiel damit weg.» Ein Satz genügt, und die Ausführlichkeit gehört danach dem, was du seither getan hast.

Die leistungsbedingte Kündigung ist die, bei der die meisten zu viel sagen. Brauchbar ist die knappe Fassung mit einer Nennung dessen, was sich verändert hat: «Der Betrieb hat das Arbeitsverhältnis gekündigt; die Zielvorgaben im Aussendienst habe ich in zwei Quartalen nicht erreicht. Seither arbeite ich mit einem festen Wochenrhythmus für die Nachverfolgung, und in der Vertretung seit Mai hat das getragen.» Tatsache, Grund, Veränderung — in dieser Reihenfolge, ohne Zusatz.

Die Kündigung in der Probezeit ist ein Vertragsvorgang und wird am besten auch so benannt. Art. 335b Abs. 1 OR bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden kann, und dass als Probezeit der erste Monat gilt; nach Absatz 2 kann sie schriftlich, durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag auf höchstens drei Monate verlängert werden. Wer das weiss, sagt «die Probezeit wurde beidseitig nicht verlängert» statt «es hat leider nicht geklappt» — dieselbe Tatsache, aber im Register des Vertrags statt in dem des Scheiterns.

Die fristlose Kündigung ist die einzige Form, bei der du zusätzlich den Stand des Verfahrens nennst statt nur den Vorgang. Art. 337 Abs. 1 OR erlaubt beiden Seiten, das Arbeitsverhältnis aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos aufzulösen, und verlangt eine schriftliche Begründung, wenn die andere Partei dies verlangt. Absatz 3 hält fest, dass über das Vorliegen solcher Gründe der Richter nach seinem Ermessen entscheidet. Im Gespräch heisst das: Der Vorgang gehört genannt, die Bewertung nicht — «das Arbeitsverhältnis wurde fristlos aufgelöst, die Sache ist rechtlich noch offen» ist eine vollständige Auskunft, und mehr davon gehört an einen anderen Tisch.

Bleibt die einvernehmliche Aufhebung. Sie ist keine Kündigung, und sie als eigene Kündigung darzustellen, ist die eine Ungenauigkeit, die später am ehesten auffällt — im Zeugnis steht die Form, und das Zeugnis liegt irgendwann auf demselben Tisch. «Wir haben das Arbeitsverhältnis einvernehmlich per Ende Juni aufgehoben» ist kurz, korrekt und schliesst das Thema.

Was im Raum nichts zu suchen hat

Der laufende Streit ist der erste Punkt. Wer eine Kündigung für ungerechtfertigt hält, hat dafür einen eigenen Weg mit eigenen Fristen; Art. 336 OR zählt auf, wann eine Kündigung als missbräuchlich gilt. Diese Auseinandersetzung führst du mit deinem früheren Arbeitgeber. Im Gespräch mit dem nächsten ist sie ohne Adressaten — dort trägt ein Satz zum Stand, und alles Weitere kostet Redezeit, die deiner Bewerbung fehlt.

Der zweite Punkt sind Bewertungen von Personen. Der Halbsatz über den Vorgesetzten, der «die Abteilung ruiniert hat», beantwortet keine Frage aus dem Inserat und beschreibt vor allem, wie du künftig über diesen Betrieb sprechen wirst. Auch Andeutungen wirken so, nur schwerer widerlegbar. Für Konflikte gibt es nüchterne Formulierungen: «unterschiedliche Auffassungen über die Priorisierung», «die Rolle wurde nach dem Wechsel der Leitung anders zugeschnitten».

Der dritte Punkt ist der gesundheitliche Hintergrund, falls es einen gibt. Die Regel dazu steht weiter oben: Fragen nach bestehenden Krankheiten sind nach dem EDÖB nur zulässig, wenn besondere Gründe im Hinblick auf die Stelle sie rechtfertigen. Wer eine längere Abwesenheit nennen will, kann das über Art und Dauer tun — dieselben zwei Angaben, die auch ein Zeugnis auf Verlangen nur noch enthält. Was darüber hinausgeht, ist freiwillig, und freiwillig heisst hier: Es gehört dir, nicht dem Verfahren.

Der vierte Punkt ist der Verwaltungsteil. Ob du beim RAV angemeldet bist, wie viele Bewerbungen du im Monat nachweisen musst, welche Kasse zahlt: Das ist deine Sache mit der Arbeitslosenversicherung. Für den Betrieb ist davon genau eine Angabe interessant, nämlich ab wann du anfangen kannst — und die gehört in einen Satz mit Datum.

Eine Fassung, einmal laut gesprochen

Schreib genau einen Wortlaut auf, nicht drei Varianten. Vierzig Wörter reichen: Vorgang, Datum, ein Wort für den Grund, ein Satz in der Gegenwart. Sprich ihn mit der Uhr — unter dreissig Sekunden. Was länger dauert, wächst im Gespräch weiter, und Wachstum ist genau die Eigenschaft, die eine Antwort unglaubwürdig macht.

Dann lass jemanden nachfragen, und zwar mit den drei Formen von oben: was die frühere Vorgesetzte sagen würde, ob es davor ein Gespräch gab, was du heute anders machen würdest. Bleibt deine Fassung unverändert, ist sie fertig. Ändert sie sich, war sie zu lang, nicht zu kurz — die längere Version enthält Teile, an die du dich nicht sicher erinnerst.

Leg zum Schluss die schriftliche Begründung und das Arbeitszeugnis neben deinen Wortlaut und vergleiche die Wörter. Steht dort «aus wirtschaftlichen Gründen», sag nicht «aus strategischen Gründen». Diese Angleichung ist kein Trick; sie ist der Grund, warum die Frage nach zwanzig Sekunden erledigt ist und das Gespräch danach über die Stelle geht, für die du gekommen bist.

Anteile aus den am 23. August 2026 auf SwissJobs.app offenen Inseraten; ausgewertet werden Stellentitel und Kurzbeschreibung, die für rund drei Viertel der Inserate vorliegt. Ein nicht genanntes Wort heisst «nicht erwähnt», nicht «nicht verlangt». Feldzuordnung über den Stellentitel.

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Quellen

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Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

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