Alle Fragen

Vorstellungsgespräch

Warum unsere Firma?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Antworte mit zwei oder drei Angaben über diesen Betrieb, die du nur durch Nachschlagen wissen kannst, und häng an jede, was du damit in der Stelle anfängst. Die offizielle Vorbereitungshilfe von berufsberatung.ch stellt die Frage doppelt — «Warum hast du dich gerade bei uns beworben?» und unmittelbar danach «Was weisst du über unser Unternehmen und seine Tätigkeitsbereiche?». Geprüft wird der zweite Teil. Die beste Quelle dafür kostet nichts: Einträge und Statuten im Handelsregister sind nach Artikel 936 Absatz 2 des Obligationenrechts im Internet gebührenfrei zugänglich.

Übe das Gespräch laut, und sieh, wie du abschneidest

Ein KI-Panel stellt die Fragen, du antwortest gesprochen wie im echten Gespräch. Danach bekommst du eine Bestehens-Wahrscheinlichkeit und die Stellen, an denen es gehakt hat.

Interview live üben

Der häufigste Fehler ist Lob, das auf jeden Betrieb passt. «Innovativ», «guter Ruf», «tolles Team», «spannende Projekte» — vier Sätze, die dein Gegenüber schon fünfmal gehört hat, oft am selben Tag, von Leuten, die sich auf dieselbe Stelle beworben haben. Eine Angabe, die nur auf diesen einen Betrieb zutrifft, schlägt vier Adjektive, die überall hinpassen.

Und ein zweiter Punkt, der die Antwort sofort konkreter macht: «unsere Firma» meint im Gesprächszimmer selten den Konzern. Von den bei uns aktiven Inseraten stammen 65,5 Prozent von einem Betrieb, der gerade zehn oder mehr Stellen gleichzeitig ausgeschrieben hat, und 71,2 Prozent von einem, der an mehr als einem Ort inseriert. Gemeint ist ein Standort und ein Team — und wer den Standort benennt, beantwortet die Frage genauer als jeder, der über die Marke spricht.

Wie gross ist «unsere Firma» wirklich? Anteil der Inserate nach Anzahl offener Stellen des Betriebs
Wie gross ist «unsere Firma» wirklich? Anteil der Inserate nach Anzahl offener Stellen des BetriebsBetrieb hat 25 bis 99 Stellen offen26.2% der bei uns aktiven InserateBetrieb hat 100 oder mehr Stellen offen20.7% der bei uns aktiven InserateBetrieb hat 10 bis 24 Stellen offen18.6% der bei uns aktiven InserateBetrieb hat 5 bis 9 Stellen offen13.5% der bei uns aktiven InserateBetrieb hat 2 bis 4 Stellen offen13.4% der bei uns aktiven InserateBetrieb hat genau eine Stelle offen7.7% der bei uns aktiven Inserate

Auszählung der bei uns aktiven Schweizer Inserate mit Arbeitgebernamen, Stand 31. August 2026. Betriebe werden über den im Inserat genannten Namen zusammengefasst; unterschiedliche Schreibweisen desselben Betriebs können deshalb getrennt zählen, was die Grössenklassen eher unter- als überschätzt.

  • Zwei nachgeschlagene Angaben, eine Folge für die Stelle. Nicht fünf Eigenschaftswörter.
  • Der Name im Inserat ist selten der Name im Register: von den nachgeschlagenen Inserenten fanden wir 26,7 Prozent unter genau diesem Namen wieder, 49,6 Prozent unter diesem Namen gar nicht.
  • Der Zweckartikel steht im Register, weil ihn die Handelsregisterverordnung verlangt (Art. 45 Abs. 1 Bst. g). Er ist im Mittel rund hundert Wörter lang — genug für zwei brauchbare Sätze.
  • 45,4 Prozent der Einträge, die wir zuordnen konnten, führen mindestens einen früheren Firmennamen; 28,9 Prozent haben eine andere eingetragene Firma übernommen. Das erklärt oft, warum die Abteilung überhaupt existiert.
  • 69,7 Prozent hatten im letzten Jahr eine Handelsregisterpublikation, 27,6 Prozent in den letzten drei Monaten. Es gibt fast immer etwas Aktuelles, das du benennen kannst.
  • Nenne den Standort, nicht den Konzern. 53,3 Prozent der Inserate kommen von Betrieben, die in mehr als einem Kanton ausschreiben.
  • Keinen Satz sagen, der auf jeden Betrieb der Branche passt. Das ist der einzige harte Test dieser Antwort.

Die Frage wird offiziell doppelt gestellt — und der zweite Teil ist der geprüfte

berufsberatung.ch ist das Portal des Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung im Auftrag der Kantone. Auf der Seite zum Vorstellungsgespräch steht unter «Sich auf Fragen vorbereiten» eine Liste typischer Fragen, und dort stehen zwei davon direkt nebeneinander: «Warum hast du dich gerade bei uns beworben?» und «Was weisst du über unser Unternehmen und seine Tätigkeitsbereiche?»

Diese Reihenfolge ist die eigentliche Auskunft. Die erste Frage lädt zu einer Begründung ein, die zweite prüft, ob die Begründung auf etwas steht. Wer die erste mit Begeisterung beantwortet und an der zweiten scheitert, hat im selben Gespräch beides gezeigt: dass er die Stelle will und dass er nichts nachgeschaut hat. Deshalb ist die brauchbarste Regel, die Antwort auf die erste Frage so zu bauen, dass sie die zweite gleich mitbeantwortet.

Dasselbe Portal sagt auch, wonach du suchen sollst. Unter «Informationen über die Firma suchen» stehen fünf Punkte: Welche Dienstleistungen oder Produkte bietet der Betrieb an? Was sind seine Fachbereiche oder Spezialgebiete? Ist es ein Kleinbetrieb oder eine Firma, die in der ganzen Schweiz oder gar weltweit Niederlassungen hat? Seit wann existiert der Betrieb? Wie viele Mitarbeitende arbeiten dort?

Das dazugehörige Merkblatt, das «Fragenraster zum Vorstellungsgespräch», führt dieselbe Frage in der Siezform — «Warum haben Sie sich bei uns beworben?» — und schreibt in der Spalte daneben, worum es dabei geht: «Kennst du den Betrieb und die Branche? Wichtig ist, dass du dich über den Betrieb vorher informierst.» Das ist die amtliche Auslegung der Frage, und sie handelt von Vorbereitung, nicht von Zuneigung.

Ein ehrlicher Vorbehalt: Diese Seite und dieses Merkblatt sind für die Lehrstellensuche geschrieben. Die Fragen sind dieselben, die Erwachsenen gestellt werden, und die Formulierung ist die offizielle — aber die Beispiele im Merkblatt drehen sich um Schnupperlehren und Schulnoten. Nimm daraus die Frage und ihre Auslegung, nicht die Beispiele.

Die kostenlose Quelle, die in keinem internationalen Ratgeber steht

Drei der fünf Punkte dieser Liste stehen in einem eidgenössischen Register, und zwar gratis. Artikel 936 Absatz 1 des Obligationenrechts: «Das Handelsregister ist öffentlich.» Absatz 2: «Die Einträge, Statuten und Stiftungsurkunden werden im Internet gebührenfrei zugänglich gemacht.» Absatz 3 verlangt zusätzlich, dass in den im Internet zugänglich gemachten Einträgen «eine Suche nach bestimmten Kriterien zu ermöglichen» ist.

Wer diese Suche betreibt, steht in Artikel 928b Absatz 2: Die Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister führt die zentrale Sammlung über die Rechtseinheiten und «macht die öffentlichen Daten der Rechtseinheiten für Einzelabfragen im Internet gebührenfrei zugänglich». Praktisch heisst das: der zentrale Firmenindex des Bundes, zefix.admin.ch, ohne Konto, ohne Gebühr, in vier Oberflächensprachen.

Was du dort findest, ist nicht Werbung, sondern der eingetragene Zweck. Die Handelsregisterverordnung zählt in Artikel 45 Absatz 1 auf, was bei einer Aktiengesellschaft eingetragen werden muss, und Buchstabe g lautet schlicht: «der Zweck». Daneben stehen Sitz und Rechtsdomizil, die Rechtsform, das Datum der Statuten, die Höhe des Aktienkapitals, die Mitglieder des Verwaltungsrates und die zur Vertretung berechtigten Personen.

Der Zweckartikel ist ausführlicher, als die meisten erwarten. Über die Einträge, die wir für diese Seite zuordnen konnten, liegt der mittlere Zweckartikel bei rund hundert Wörtern; ein Viertel ist kürzer als sechzig Wörter, ein Viertel länger als hundertvierzig. Das ist genug Material für zwei Sätze im Gespräch und für eine Rückfrage, die zeigt, dass du gelesen hast.

Und ein Satz, der die Sache einordnet: Artikel 936b Absatz 1 hält fest, dass sich niemand darauf berufen kann, eine eingetragene Tatsache nicht gekannt zu haben. Das gilt im Rechtsverkehr und nicht im Bewerbungsgespräch — aber es beschreibt genau die Haltung, mit der die Gegenseite auf diese Frage schaut. Was öffentlich und gebührenfrei abrufbar ist, gilt als bekannt.

Der Name auf dem Inserat ist selten der Name im Register

Hier scheitert der erste Versuch fast immer, und es lohnt sich zu wissen, warum. Wir haben eine geschichtete Stichprobe unserer Inserenten genommen — alle mit mindestens fünfundzwanzig offenen Stellen, dazu eine gezogene Auswahl aus den übrigen — und jeden Namen genau so im Handelsregister gesucht, wie er im Inserat steht.

Das Ergebnis: 26,7 Prozent fanden sich unter genau diesem Namen wieder, wenn man den Rechtsformzusatz wegdenkt. Bei 12,0 Prozent trug der beste Treffer einen längeren Namen. Bei 11,7 Prozent kamen Treffer, aber keiner liess sich zuordnen. Und bei 49,6 Prozent gab es unter diesem Namen überhaupt keinen Eintrag. Der Grund ist banal: Im Inserat steht die Marke, im Register steht die Rechtseinheit.

Wir haben die siebenundvierzig Fälle mit dem längeren Namen von Hand gelesen. In achtzehn davon ist der beste Treffer eine Holding, eine Stiftung, eine Zweigniederlassung oder schlicht eine andere Firma mit ähnlichem Namen. Wer den ersten Treffer nimmt und ihn im Gespräch zitiert, erzählt seinem Gegenüber unter Umständen etwas über einen Verein, eine Beteiligungsgesellschaft oder einen Autohändler, der zufällig gleich heisst.

Ein Beispiel, das den ganzen Mechanismus zeigt: Die Implenia AG mit Sitz in Opfikon ist im Register mit einem reinen Beteiligungszweck eingetragen — «die direkte oder indirekte Beteiligung an Unternehmen aller Art in der Schweiz und im Ausland, insbesondere auf dem Gebiet des Bauwesens». Wer daraus schliesst, hier werde nicht gebaut, liest eine Holdingklausel als Tätigkeitsbeschreibung. Derselbe Eintrag hält aber zwei Dinge fest, die im Gespräch tatsächlich etwas wert sind: die Gesellschaft war früher unter dem Namen ZB Didumos AG eingetragen, und sie hat die Zschokke Holding SA und die BATIGROUP Holding AG übernommen. Das ist die Entstehungsgeschichte des Unternehmens, in zwei Zeilen, aus einer amtlichen Quelle.

Praktisch heisst das: Suche mit einem Wortbestandteil statt mit dem ganzen Namen, und prüfe dann zwei Dinge, bevor du dem Treffer glaubst — den Sitz gegen den Arbeitsort im Inserat und die Rechtsform gegen das, was der Betrieb tut. Steht «Holding» oder «Beteiligungen» im Namen oder im Zweck, hast du die Dachgesellschaft und nicht deinen künftigen Arbeitgeber vor dir.

Was der Zweckartikel hergibt — und was er nicht hergibt

Der Zweck ist die rechtliche Aussengrenze der Tätigkeit, nicht die Beschreibung eines Arbeitstags. Bei der Coop Genossenschaft mit Sitz in Basel verweist er zuerst auf Artikel 828 OR und die «Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder», und erst danach steht der Satz, der das Geschäft benennt: Kerngeschäft ist der Einzelhandel «sowie weitere Aktivitäten einschliesslich der vorgelagerten Stufen und erforderlichen Dienstleistungen».

Manchmal ist der Zweck aber genau die Auskunft, die man sucht. Bei der Banque Cantonale de Genève lautet er, sie solle «contribuer au développement économique du canton et de la région» — zum wirtschaftlichen Aufschwung des Kantons und der Region beitragen — und als Universalbank alle Geschäfte des Bankengesetzes betreiben. Das ist kein Marketingsatz, das ist ein Auftrag, und wer ihn kennt, kann eine Frage stellen, die nicht aus dem Karriereblog stammt.

Deshalb die Faustregel: Zitiere den Zweckartikel nicht. Er klingt vorgelesen, und dein Gegenüber kennt ihn meistens selber nicht auswendig. Benutze ihn stattdessen, um eine Frage zu stellen oder eine Verbindung zu ziehen — «Sie sind im Register mit einem kantonalen Leistungsauftrag eingetragen; wie stark bestimmt der, welche Projekte Ihre Abteilung übernimmt?» ist eine Frage, die man nicht raten kann.

Was der Zweck nicht hergibt: die Anzahl Mitarbeitenden, den Umsatz, die Kultur, den Ton im Team. Zwei der fünf Punkte der offiziellen Suchliste — seit wann der Betrieb existiert und wie viele Leute dort arbeiten — stehen so nicht im zentralen Index; das Gründungsdatum ergibt sich erst aus dem kantonalen Auszug, auf den der Eintrag verlinkt, und die Belegschaftsgrösse steht gar nicht darin. Dafür sind die eigene Website, die Medienmitteilungen und das Gespräch selbst die Quelle.

Die Firma hiess oft anders — und das ist der brauchbarste Fund

Von den Einträgen, die wir zuordnen konnten, führen 45,4 Prozent mindestens einen früheren Firmennamen, und 28,9 Prozent haben mindestens eine andere eingetragene Firma übernommen. Fast die Hälfte der Betriebe, bei denen du dich bewirbst, hiess also einmal anders — und das steht nirgends auf der Karriereseite.

Vier Beispiele aus unserer Stichprobe, alle am 31. August 2026 im Register nachgelesen: Die CKW AG in Luzern war als Centralschweizerische Kraftwerke eingetragen. Die Accelleron Industries AG in Baden hiess Turbo Systems Holding AG. Die Bell Schweiz AG führt gleich drei frühere Namen, darunter Gebr. Kuhn AG. Und die Hitachi Energy AG führt gleich zwei frühere Namen, ABB Management Holding AG und Hitachi ABB Power Grids AG. Das Register nennt die früheren Firmen, ohne sie zu datieren — die Reihenfolge musst du dir anderswo holen, die Namen selbst hast du damit aber schon.

Für das Gespräch ist das aus einem Grund wertvoll: Eine Umbenennung oder eine Übernahme erklärt oft, warum es die Abteilung gibt, in die du willst, und warum die Stelle offen ist. Wer sagt «Sie sind seit dem Zusammenschluss doppelt aufgestellt, und die ausgeschriebene Rolle sitzt genau an dieser Naht», hat etwas gesagt, das ein anderer Bewerber nicht sagen kann — und das nicht geschmeichelt ist.

Wie aktuell das Ganze ist, lässt sich beziffern. 69,7 Prozent der zugeordneten Einträge hatten in den letzten zwölf Monaten eine Publikation im Handelsregister, 27,6 Prozent in den letzten drei. Bei etwa jedem vierten Betrieb ist also seit dem Frühling etwas eingetragen worden — ein Wechsel im Verwaltungsrat, eine neue Zeichnungsberechtigung, eine Kapitaländerung.

Ein letzter Fund aus derselben Quelle: 19,1 Prozent der zugeordneten Firmen haben mindestens eine eingetragene Zweigniederlassung. Die Banque Cantonale de Genève etwa führt vier — in Zürich, Lausanne, Basel und Lugano. Wer das weiss, weiss auch, dass die Frage nach der Sprache im Team und nach der Anbindung des Standorts eine echte Frage ist und keine Höflichkeit.

«Unsere Firma» heisst im Gesprächszimmer fast immer ein Standort

Die Frage suggeriert eine Einheit, die es oft gar nicht gibt. Über die bei uns aktiven Inserate gerechnet: 20,7 Prozent stammen von den sechzehn Betrieben, die gerade hundert oder mehr Stellen gleichzeitig offen haben. Weitere 26,2 Prozent kommen von Betrieben mit fünfundzwanzig bis neunundneunzig offenen Stellen. Zusammen ist das fast die Hälfte des Markts — und in dieser Hälfte ist «unsere Firma» eine Organisation mit Abteilungen, die einander kaum kennen.

Am anderen Ende steht das Gegenteil: 45,8 Prozent aller Inserenten haben bei uns genau ein einziges Inserat offen, aber diese Betriebe stellen zusammen nur 7,7 Prozent der Inserate. Bei ihnen ist die Frage anders gemeint — dort sitzt oft die Inhaberin selbst im Gespräch, und «unsere Firma» meint tatsächlich die ganze Firma. Die Antwort darf dann persönlicher sein und muss dafür präziser sein: Bei einem Betrieb mit einer offenen Stelle fällt jede allgemeine Aussage sofort auf.

Dazwischen entscheidet die Geografie. 71,2 Prozent der Inserate stammen von einem Betrieb, der an mehr als einem Ort ausschreibt, 53,3 Prozent von einem, der in mehr als einem Kanton ausschreibt. Und 36,6 Prozent kommen von Betrieben, die in mehr als einer Sprache inserieren — der Standort entscheidet dann mit, in welcher Sprache dein Arbeitsalltag stattfindet.

Daraus folgt der praktisch nützlichste Satzbau dieser Antwort: Sag zuerst den Standort, dann die Abteilung, dann den Grund. «Ich bewerbe mich nicht bei der Gruppe, sondern am Standort X, weil dort Y gemacht wird» ist eine Antwort, die niemand für eine Floskel halten kann — und sie ist gleichzeitig die ehrlichste, weil sie beschreibt, was du tatsächlich beurteilen konntest.

Eine Beobachtung aus derselben Auswertung, die dabei hilft: Von den Firmen, bei denen wir Register und Inserate vergleichen konnten, schreiben 80,9 Prozent auch im Kanton ihres eingetragenen Sitzes aus — und 19,1 Prozent tun das nie. Bei etwa jedem fünften Betrieb liegt der eingetragene Sitz also woanders als jede offene Stelle. Das ist der Moment, in dem «unsere Firma» und «Ihr künftiger Arbeitsort» zwei verschiedene Orte sind, und in dem es sich lohnt, das im Gespräch zu benennen.

Der Bauplan: eine nachgeschlagene Angabe, eine aus dem Inserat, eine Folge

Die Antwort ist kurz und hat drei Teile, und die Reihenfolge ist der ganze Trick. Erstens eine Angabe über den Betrieb, die aus einer nachprüfbaren Quelle stammt — Register, Geschäftsbericht, Medienmitteilung, die eigene Website. Zweitens eine Angabe aus diesem Inserat, damit klar ist, dass du nicht über die Firma im Allgemeinen sprichst, sondern über diese Stelle. Drittens die Folge: was du deshalb in den ersten Monaten übernehmen willst.

Ein Beispiel aus der Logistik: «Sie sind im Handelsregister seit dem Zusammenschluss als eine Gesellschaft eingetragen, führen aber weiterhin zwei Lager in zwei Kantonen — und dieses Inserat sitzt am kleineren der beiden. Genau diese Konstellation habe ich vier Jahre lang begleitet, inklusive der Umstellung auf ein gemeinsames Lagerverwaltungssystem. In den ersten Monaten würde ich zuerst die beiden Artikelstämme abgleichen, weil daran alles andere hängt.» Drei Sätze, eine amtliche Quelle, kein Adjektiv.

Der Unterschied zur benachbarten Frage «Warum gerade Sie?» ist wichtig und wird oft übersehen. Dort geht es um deine Eignung und die Belege dafür; hier geht es um den Betrieb und darum, ob du ihn kennst. Wer beide Fragen mit demselben Absatz beantwortet, beantwortet eine davon nicht. Ein guter Test vor dem Gespräch: Streiche aus deiner Antwort auf «Warum unsere Firma?» alles, was von dir handelt. Bleibt weniger als die Hälfte stehen, ist es keine Antwort auf diese Frage.

Zur Länge: Zwei bis drei Sätze reichen, weil die Frage fast immer eine Anschlussfrage nach sich zieht. Genau dafür hältst du die zweite und dritte nachgeschlagene Angabe zurück. Eine Antwort, die alles auf einmal auskippt, lässt der Gegenseite nichts zu fragen — und die Nachfrage ist der Teil des Gesprächs, in dem sich Vorbereitung wirklich auszahlt.

Was diese Antwort kaputt macht

Das nacherzählte Leitbild. Wer die Werte von der Startseite zurückgibt, sagt seinem Gegenüber, dass er die Startseite gelesen hat. Das haben alle. Schlimmer noch: Leitbilder sind in derselben Branche fast austauschbar, und ein zurückgegebenes Leitbild klingt deshalb wie eine Bewerbung, die auch an drei andere Adressen ging.

Der falsch zugeordnete Fakt. Das ist der teuerste Fehler dieser Antwort, weil er Vorbereitung vortäuscht und Sorgfalt widerlegt. Wer die Zahlen der Holding nennt, obwohl er sich bei der operativen Tochter bewirbt, oder das Produkt lobt, das an einem anderen Standort gemacht wird, verliert mehr, als er mit einer allgemeinen Antwort verloren hätte. Prüfe deshalb bei jeder Angabe, zu welcher Rechtseinheit und zu welchem Standort sie gehört.

Der Lohn und der Arbeitsweg als einziger Grund. Beides sind legitime Gründe, eine Stelle anzunehmen, und beides gehört ins Gespräch — aber nicht als Antwort auf diese Frage. «Es ist nahe» beantwortet, warum du dich nicht anderswo beworben hast, nicht, warum hier.

Die Begeisterung ohne Gegenstand. «Ich verfolge Sie schon lange» hält jeder Nachfrage stand, bis die Nachfrage kommt: seit wann, und was hat sich seither geändert? Wer eine Behauptung aufstellt, die er nicht mit einem Datum oder einem Vorgang belegen kann, hat sich eine Falle gestellt, die im nächsten Satz zuschnappt.

Und die Antwort, die auf jeden Betrieb der Branche passt. Der einzige harte Test dieser Antwort ist eine Ersetzungsprobe: Setz den Namen eines Mitbewerbers ein. Stimmt der Satz immer noch, hast du die Frage nicht beantwortet.

Für Leserinnen und Leser aus Deutschland und dem grenznahen Ausland

Wer aus Deutschland kommt — zugezogen oder als Grenzgängerin —, kennt die Frage meist als «Warum haben Sie sich bei uns beworben?» und dazu die Erwartung, sich zu begeistern. Die Schweizer Fassung ist nüchterner gemeint. Die offizielle Auslegung, die oben zitiert ist, fragt nach Kenntnis des Betriebs und der Branche, nicht nach Begeisterung — und eine sachliche Antwort mit zwei nachgeschlagenen Angaben wirkt hier stärker als eine warme.

Sichtbar wird die Zugehörigkeit an den Wörtern. Hier heisst das Geld Lohn, die freien Wochen heissen Ferien, der Beschäftigungsgrad ist ein Pensum in Prozent, die Ausschreibung ist ein Inserat, und der Ort, an dem du arbeiten würdest, ist ein Standort oder eine Niederlassung. Wer diese Wörter benutzt, spart sich den Satz darüber, dass er sich mit dem Land beschäftigt hat.

Ein Hinweis, der auch für deutschsprachige Leserinnen und Leser in der Schweiz gilt: Der Registereintrag ist in der Sprache des Handelsregisteramts geschrieben, das ihn führt, und nicht in deiner. Von den Firmen unserer Stichprobe, die auf Deutsch inserieren, steht der Zweckartikel bei 10,6 Prozent auf Französisch und bei 1,2 Prozent auf Italienisch. Bei einem Betrieb mit Sitz in Freiburg, Neuenburg oder Wallis, der sein Inserat auf Deutsch schreibt, findest du die verbindliche Formulierung also womöglich auf Französisch — lies sie dort, statt sie zu übersetzen, und zitiere sie im Gespräch lieber sinngemäss.

Und ein Punkt, der nicht in diese Antwort gehört: der Bewilligungsstand. Er ist wichtig, er wird im Verfahren geklärt, und er gehört an die Stelle, an der nach Verfügbarkeit und Eintritt gefragt wird. In der Antwort auf «Warum unsere Firma?» hat er nichts zu suchen — sie handelt vom Betrieb, nicht von dir.

Die Marktzahlen stammen aus einer Auszählung der bei uns aktiven Schweizer Inserate mit Arbeitgebernamen, Stand 31. August 2026; wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Betriebe werden über den im Inserat genannten Namen zusammengefasst, nachdem Rechtsformzusätze und Schreibweisen vereinheitlicht wurden; derselbe Betrieb kann unter zwei Schreibweisen doppelt gezählt werden, weshalb die Grössenklassen eher Unter- als Obergrenzen sind. Der Kanton wird aus der Ortsangabe des Inserats abgeleitet und lässt sich nicht für jedes Inserat bestimmen; Aussagen über Kantone beziehen sich auf die Inserate, für die das gelingt. Die Registerzahlen beruhen auf einer geschichteten Stichprobe der Inserenten — alle mit mindestens fünfundzwanzig offenen Stellen sowie eine gezogene Auswahl aus den übrigen —, deren Namen am 31. August 2026 auf zefix.admin.ch gesucht wurden. Als Treffer zählt nur, wessen eingetragener Name nach Wegfall des Rechtsformzusatzes mit dem Namen im Inserat übereinstimmt oder ihn als Anfang enthält; die Zuordnungsquote ist deshalb eine Unter- und keine Obergrenze, und die siebenundvierzig Fälle mit längerem Namen wurden einzeln von Hand gelesen. Die Sprache des Zweckartikels wurde maschinell anhand häufiger Funktionswörter bestimmt und ist eine Näherung. Alle Gesetzesartikel wurden am 31. August 2026 in der geltenden Fassung auf fedlex.admin.ch nachgelesen, die Registereinträge am selben Tag auf zefix.admin.ch; verbindlich sind die dortigen Angaben.

«Warum unsere Firma?» für deine Stelle üben

Quellen

Verwandte Fragen

← Alle Fragen

Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt

Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%