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RAV & Arbeitslosigkeit

Nach der Kündigung: Wie nutze ich die ersten 30 Tage richtig?

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Kurz gesagt

In den ersten 30 Tagen nach einer Kündigung laufen vier Fristen gleichzeitig, und nur eine davon steht im Kündigungsschreiben. Melde dich beim RAV an, sobald du von der Kündigung weisst — das Gesetz verlangt die persönliche Anmeldung spätestens am ersten Tag, für den du Entschädigung beanspruchst. Verlange das Arbeitszeugnis, solange deine Vorgesetzten noch da sind. Kläre die Unfalldeckung: Sie endet am 31. Tag nach dem Wegfall des Lohnanspruchs, und die Verlängerung muss vorher abgeschlossen sein. Und notiere jede Bewerbung am selben Tag — der Nachweis ist bis zum fünften Tag des Folgemonats fällig.

Diese Antwort kann Fehler enthalten und ersetzt keine amtliche Auskunft. Verbindlich ist, was dein RAV oder deine Arbeitslosenkasse im Einzelfall entscheidet.

Die Reihenfolge dieser Seite ist nicht die des Kündigungsschreibens, sondern die des Kalenders. Das Schreiben nennt einen Termin: den letzten Arbeitstag. Alle anderen Fristen hängen an anderen Ereignissen — am Tag, an dem du von der Kündigung erfährst, am Tag, an dem der Lohnanspruch aufhört, am Monatsende. Wer nur auf den letzten Arbeitstag schaut, verpasst regelmässig zwei davon.

Was hier steht, gilt für die gewöhnliche Kündigung durch den Arbeitgeber bei einem unbefristeten Vertrag im Geltungsbereich des Obligationenrechts. Für die eigene Kündigung, die Probezeit, den befristeten Vertrag und die Aufhebungsvereinbarung gelten teils andere Regeln; die verlinkten Seiten gehen darauf ein. Verbindlich ist immer die Auskunft deines RAV und die Verfügung deiner Arbeitslosenkasse.

Anteil der offenen Inserate, die in den letzten 30 Tagen aufgeschaltet wurden
Anteil der offenen Inserate, die in den letzten 30 Tagen aufgeschaltet wurdenVerkauf / Detailhandel63.4%Gastronomie / Hotellerie57.3%Kaufmännisch / Administration56.5%Informatik55%Pflege / Betreuung49.6%Kundendienst41.3%Bau / Handwerk39.4%

Offene Inserate auf SwissJobs.app, Stand 5. September 2026; Lehr- und Praktikumsstellen ausgeschlossen. Über den ganzen Index: 47,1 Prozent.

  • Kurz gesagt: Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung muss persönlich erfolgen — über die Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen oder durch persönliches Erscheinen bei der Amtsstelle des Wohnorts. Nötig ist die AHV-Nummer; das Datum der Anmeldung wird dir schriftlich bestätigt.
  • Kurz gesagt: Die Nichtberufsunfallversicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Der Versicherer muss dir anbieten, sie durch besondere Abrede bis zu sechs Monate zu verlängern — und diese Abrede muss vor dem Ende der Versicherung getroffen werden.
  • Kurz gesagt: Nach erfolgter Kündigung schuldet der Arbeitgeber nicht nur die üblichen freien Stunden und Tage, sondern zusätzlich die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit. Das steht im Obligationenrecht und wird selten eingefordert.
  • Kurz gesagt: Ein Zeugnis kannst du jederzeit verlangen, und es äussert sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten. Auf ausdrückliches Verlangen beschränkt es sich auf Art und Dauer — diese Wahl triffst du, niemand sonst.
  • Kurz gesagt: 47 Prozent der heute offenen Inserate auf SwissJobs.app sind in den letzten 30 Tagen aufgeschaltet worden, das mittlere offene Inserat ist 31 Tage alt. Ein Monat ist damit ungefähr ein voller Umschlag des Marktes, keine Aufwärmphase.
  • Kurz gesagt: Der Nachweis der Arbeitsbemühungen ist für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des Folgemonats einzureichen. Versäumst du die Frist ohne entschuldbaren Grund, werden die Bemühungen nicht mehr berücksichtigt — die Arbeit war getan, der Beleg fehlt.

Tag 1 bis 3: lesen, was der Brief tatsächlich in Gang setzt

Das Kündigungsschreiben nennt in der Regel ein einziges Datum, und dieses Datum ist selten das wichtigste. Massgebend ist zuerst die Frist: Das Obligationenrecht sieht im ersten Dienstjahr einen Monat vor, vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr zwei Monate und danach drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats. Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag geändert werden; unter einen Monat gesenkt werden dürfen sie nur durch einen Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr. Der erste Handgriff ist deshalb nicht der Lebenslauf, sondern der Arbeitsvertrag und ein allfälliger GAV.

Der zweite Handgriff betrifft etwas, das fast nie eingefordert wird. Dasselbe Gesetz hält fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren hat — und nach erfolgter Kündigung zusätzlich die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit. Bei der Festlegung dieser Zeit ist auf die Interessen beider Seiten Rücksicht zu nehmen. Es geht also nicht um einen Anspruch auf freie Nachmittage nach Belieben, sondern um Zeit für Gespräche, Assessments und Vorstellungstermine, die während der Bürozeit stattfinden. Wer das in der ersten Woche anspricht, verhandelt darüber ruhig; wer es in der vierten Woche zum ersten Mal erwähnt, verhandelt unter Druck.

Der dritte Handgriff ist eine Kontrolle: Was ist bei Austritt noch offen? Ferienguthaben, Überstunden, Gleitzeitsaldo, ein Anteil am dreizehnten Monatslohn, ein Diensthandy, Spesen. Diese Positionen werden mit der Schlussabrechnung erledigt, und die Schlussabrechnung entsteht in der Personalabteilung schneller als die Erinnerung an mündliche Zusagen. Was zugesichert wurde, gehört in dieser Woche in eine E-Mail, nicht in ein Gespräch auf dem Gang.

Woche 1: die Anmeldung — und warum die Reihenfolge zählt

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz verlangt zweierlei, und beides beginnt vor dem letzten Arbeitstag. Erstens muss sich die versicherte Person möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den sie Arbeitslosenentschädigung beansprucht, persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden. Zweitens muss sie alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen — insbesondere Arbeit suchen, nötigenfalls auch ausserhalb ihres bisherigen Berufes, und ihre Bemühungen nachweisen können. Der zweite Punkt gilt ab Kenntnis der Kündigung, nicht ab Anmeldung.

Die Anmeldung selbst ist in der Verordnung genau beschrieben: Sie erfolgt persönlich, entweder über die Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen oder durch persönliches Erscheinen bei der zuständigen Amtsstelle. Zuständig ist die Amtsstelle deines Wohnorts. Bei der Anmeldung ist die AHV-Nummer anzugeben, und das Datum der Anmeldung wird dir schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung ist kein Formalismus — sie ist der Beleg dafür, ab wann die Uhr für dich läuft.

Und hier steckt die Reihenfolge, an der viele hängen bleiben. Das Portal arbeit.swiss mit seinen eServices — Antrag auf Arbeitslosenentschädigung, Angaben der versicherten Person, Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen, Hochladen der Bewerbungsunterlagen, Job-Alert — steht ausschliesslich Personen offen, die bei einem RAV als stellensuchend gemeldet sind. Die Registrierung läuft über ein AGOV-Login, das du kostenlos auf agov.admin.ch erstellst, und verlangt neben der AHV-Nummer eine achtstellige Personennummer, die du vom RAV erhältst und die oben auf den Abrechnungen und Briefen der Arbeitslosenkasse steht. Wer sich zuerst im Portal registrieren will und dann zum RAV geht, hat die Nummer noch gar nicht. Erst anmelden, dann registrieren.

Parallel dazu wählst du deine Arbeitslosenkasse. Das ist eine eigene Entscheidung mit eigenen Kriterien und hat eine eigene Seite; sie muss in den ersten 30 Tagen fallen, weil die Kasse es ist, die rechnet und auszahlt.

Bis Tag 30: die Unfalldeckung, die stillschweigend ausläuft

Das ist die Frist, die in keinem Kündigungsschreiben steht und die innerhalb der ersten 30 Tage abläuft. Das Unfallversicherungsgesetz sagt: Die Versicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Solange du also Lohn beziehst, bist du gedeckt; danach läuft ein Monat, und dann ist die Nichtberufsunfallversicherung deines bisherigen Arbeitgebers weg.

Dagegen gibt es ein Instrument, und das Gesetz verpflichtet den Versicherer ausdrücklich, es anzubieten: Er hat der versicherten Person die Möglichkeit zu bieten, die Versicherung durch besondere Abrede bis zu sechs Monaten zu verlängern. Umgangssprachlich heisst das Abredeversicherung. Der entscheidende Satz steht aber in der Verordnung: Abreden über die Verlängerung der Nichtberufsunfallversicherung müssen einzeln oder kollektiv vor dem Ende dieser Versicherung getroffen werden. Vorher heisst vorher — nicht am 32. Tag, wenn etwas passiert ist.

Die Rechnung ist dadurch einfach und unbequem zugleich: Du hast rund einen Monat Zeit, eine Entscheidung zu treffen, die niemand von dir verlangt und an die dich niemand erinnert. Wer beim RAV angemeldet ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ist über die Arbeitslosenversicherung gegen Unfall versichert; die Lücke betrifft vor allem die Zeit dazwischen und Konstellationen, in denen kein Taggeldanspruch entsteht. Frag den Unfallversicherer deines bisherigen Arbeitgebers nach der Abrede und dem Preis, bevor der Monat um ist — die Auskunft ist kostenlos.

Im selben Zug lohnt sich der Blick auf die berufliche Vorsorge. Mit dem Austritt endet die Vorsorge bei der Pensionskasse des Arbeitgebers, und das angesparte Guthaben wird zu Freizügigkeitsguthaben. Auch das ist eine Entscheidung mit einem Formular und einer Frist, und auch sie fällt in diese vier Wochen.

Solange die Leute noch da sind: das Arbeitszeugnis

Das Obligationenrecht formuliert es knapp: Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über Art und Dauer zu beschränken. «Jederzeit» heisst: auch schon während der Kündigungsfrist, und nicht erst am letzten Tag.

Der Grund, es in den ersten 30 Tagen zu verlangen, ist kein rechtlicher, sondern ein organisatorischer. Ein Zeugnis schreibt die Person, die deine Arbeit kennt. Wird umstrukturiert — und eine Kündigung fällt oft in eine Umstrukturierung —, ist genau diese Person in drei Monaten vielleicht nicht mehr da. Dann schreibt die Personalabteilung ein Zeugnis aus Stellenbeschreibung und Zielvereinbarung, und das liest man ihm an.

Praktisch: Bitte schriftlich um das Schlusszeugnis, nenne ein realistisches Datum, und biete an, deine Aufgaben und Projekte in einer Liste beizusteuern. Das ist kein Selbstlob, sondern eine Arbeitserleichterung für die schreibende Person, und es erhöht die Chance, dass Tätigkeiten vollständig aufgeführt sind. Was in einem Schweizer Zeugnis üblich ist, wie die bekannten Formulierungen zu lesen sind und was du tun kannst, wenn das Ergebnis nicht stimmt, steht auf den verlinkten Seiten.

Woche 2 bis 4: was der Markt in 30 Tagen tatsächlich bewegt

Hier hilft eine Zahl mehr als ein Ratschlag. In den offenen Inseraten auf SwissJobs.app sind 47 Prozent in den letzten 30 Tagen aufgeschaltet worden; das mittlere offene Inserat ist 31 Tage alt, ein Viertel ist jünger als 15 Tage und ein Viertel älter als 79 Tage. Ein Monat ist also ungefähr ein halber Umschlag des sichtbaren Bestandes. Wer in Woche 1 das Gefühl hat, es sei nichts Passendes da, sieht in Woche 5 einen zur Hälfte anderen Markt.

Der Umschlag ist aber nicht in allen Berufsfeldern gleich schnell, und das verändert die Strategie. Im Verkauf sind rund 63 Prozent der offenen Inserate keine 30 Tage alt, in der Gastronomie 57, im kaufmännischen Bereich 57, in der Informatik 55, in der Pflege 50 — im Bau und Handwerk dagegen nur 39 Prozent, dort liegt das mittlere Inserat bei 35 Tagen. In einem schnell drehenden Feld ist es vernünftig, in den ersten Wochen eng zu suchen und die Suche laufen zu lassen. In einem langsam drehenden Feld ist derselbe Plan eine Wartestrategie, und der Radius — Region, Pensum, benachbarte Funktionen — gehört früher auf den Tisch.

Zwei weitere Zahlen aus demselben Bestand ordnen die Erwartungen. Erstens: Nur rund 9 Prozent der offenen Inserate sind Teilzeitstellen oder nennen ein reduziertes Pensum — mit grossen Unterschieden, in der Pflege sind es 32 Prozent, in der Informatik 2. Wer ein Pensum unter 100 Prozent sucht, sucht in einem deutlich kleineren Markt und sollte das von Anfang an einkalkulieren. Zweitens: Rund zwei Drittel der Inserate nennen ausdrücklich mindestens eine verlangte Sprache. Die Sprache des Inserats ist dabei nicht dasselbe wie die verlangte Sprache — knapp 42 Prozent der Inserate sind deutsch verfasst, 21 Prozent englisch, 11 Prozent französisch. Ein englisches Inserat aus Zürich verlangt oft trotzdem Deutsch, und ein deutsches aus Biel manchmal Französisch.

Für die Wochenplanung heisst das: In diesen drei Wochen entsteht dein Suchraster — Berufsfeld, Region, Pensum, Sprachen. Nicht als Absichtserklärung, sondern als Liste konkreter Arbeitgeber und Kanäle, die du am Ende des Monats gegen das Ergebnis hältst.

Bis zum 5. des Folgemonats: der Beleg, der zählt

Die letzte Frist der ersten 30 Tage liegt schon im nächsten Monat. Die Verordnung sagt: Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des folgenden Monats oder am ersten darauf folgenden Werktag einreichen. Lässt sie die Frist verstreichen und macht keinen entschuldbaren Grund geltend, werden die Arbeitsbemühungen nicht mehr berücksichtigt. Die zuständige Amtsstelle überprüft die Bemühungen monatlich.

Nicht berücksichtigt heisst: Die Bewerbungen wurden geschrieben, sie zählen aber nicht. Das Gesetz behandelt ungenügende persönliche Bemühungen um zumutbare Arbeit als Einstellungsgrund, und die Verordnung beziffert die Folge — die Einstellung in der Anspruchsberechtigung dauert 1 bis 15 Tage bei leichtem, 16 bis 30 Tage bei mittelschwerem und 31 bis 60 Tage bei schwerem Verschulden. Das sind Tage ohne Taggeld, mitten in dem Monat, in dem ohnehin kein Lohn mehr kommt.

Die Bemühungen aus der Kündigungsfrist gehören in denselben Nachweis. Wer erst nach dem letzten Arbeitstag anfängt zu bewerben, hat für die ersten Kontrollperioden wenig vorzuweisen, obwohl er im Rückblick fleissig war — der Zeitraum lag einfach vor seinem Verständnis von «arbeitslos».

Praktisch scheitert das selten am Willen und fast immer an der Erfassung. Eine Bemühung, die nicht am selben Tag notiert wurde, ist am Monatsende entweder mühsam zu rekonstruieren oder verloren: Das Inserat ist offline, der Name der Kontaktperson weg, das Datum unsicher. Deshalb gehört in die erste Woche eine Entscheidung, die nichts kostet — wo du erfasst. Ein Blatt, eine Tabelle oder ein Werkzeug, das die Bewerbungen mitschreibt und daraus das amtliche SECO-Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» füllt. Hauptsache, du triffst diese Entscheidung am Tag 3 und nicht am 4. des Folgemonats.

Was Betroffene berichten

  • Schweizer Laufbahnberatungen beschreiben auf LinkedIn ein wiederkehrendes Muster der ersten Wochen: Nicht die Suche selbst bringt Leute an den Anschlag, sondern der Verwaltungsaufwand darum herum — Inserate stundenlang kopieren, Bemühungen nachträglich ins Formular übertragen, und den Überblick verlieren, sobald ein Inserat offline geht und die Angaben mit ihm verschwinden. Der Rat, der daraus folgt, ist unspektakulär: die Erfassung am ersten Tag festlegen, nicht am Monatsende improvisieren.

    Aggregiert aus Beiträgen von Schweizer Laufbahn- und Bewerbungsberatungen auf LinkedIn, Mai 2026. Keine Person genannt, kein Beitrag wörtlich wiedergegeben.

Artikel 329 Absatz 3, 330a und 335c OR, Artikel 17 und 30 AVIG, Artikel 18, 19, 26 und 45 AVIV sowie Artikel 3 UVG und Artikel 8 UVV im Wortlaut auf fedlex nachgelesen am 6. September 2026 (Fassungen vom 1. Januar 2026 beziehungsweise 1. August 2026). Angaben zu AGOV-Login, AHV-Nummer und Personennummer von arbeit.swiss, abgerufen am 6. September 2026. Alle Marktzahlen aus den offenen Inseraten auf SwissJobs.app, Stand 5. September 2026; Lehr- und Praktikumsstellen ausgeschlossen, Anteile statt absoluter Zahlen.

Arbeitsbemühungen — das amtliche Formular aus deinen Bewerbungen füllen

Quellen

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Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

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