Vorstellungsgespräch
Nach der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch nachfassen: die Schweizer Etikette in sieben Schritten
Aktualisiert:
Kurz gesagt
Nachfassen ist in der Schweiz erlaubt und ausdrücklich empfohlen: arbeit.swiss hält fest, dass du dich nach einiger Zeit ohne Rückmeldung «sachlich und freundlich nach dem Stand des Bewerbungsprozesses erkundigen» kannst. Die Etikette steckt nicht im Ob, sondern in der Form. Deine Nachricht muss in einem Satz zeigen, welche Bewerbung gemeint ist — 23,0 Prozent der offenen Schweizer Inserate haben beim selben Arbeitgeber ein zweites mit exakt demselben Titel — und sie ist in der Sprache des Inserats geschrieben, nicht in der, die du dem Betrieb unterstellst.
Übe das Gespräch laut, und sieh, wie du abschneidest
Ein KI-Panel stellt die Fragen, du antwortest gesprochen wie im echten Gespräch. Danach bekommst du eine Bestehens-Wahrscheinlichkeit und die Stellen, an denen es gehakt hat.
Interview live übenDiese Anleitung führt in sieben Schritten durch beide Momente, in denen nachgefasst wird: nach dem Verschicken des Dossiers und nach dem Vorstellungsgespräch. Sie behandelt sie zusammen, weil die Nachricht in beiden Fällen dieselbe Bauform hat und sich nur der Anlass unterscheidet — was jeweils eine angemessene Wartezeit ist, beantworten wir im Fragenbereich als eigene Frage.
Was hier neu dazukommt, ist die Etikette im engeren Sinn: an wen die Nachricht geht, woran sie zweifelsfrei erkennbar ist, in welcher Sprache und welchem Register sie steht, welche formellen Elemente eine Schweizer Nachricht trägt, über welchen Kanal sie geht und wie oft. Der erste Durchgang kostet rund fünfzehn Minuten, ab der zweiten Nachfrage noch fünf.
Anteil der offenen Inserate, bei denen derselbe Arbeitgeber gleichzeitig ein zweites Inserat mit exakt demselben Titel ausgeschrieben hat, nach Sprache des Inserats. Eigene Auszählung des offenen Schweizer Stellenbestands von SwissJobs.app am 5. September 2026; Lehr-, Praktikums- und Traineestellen sind über den Titel ausgeschlossen. Italienischsprachige Inserate fehlen bewusst: Ihre gleichnamigen Zweitinserate stammen fast alle von wenigen grossen Arbeitgebern, ein Sprachwert wäre irreführend.
- Zwei Uhren, ein Handwerk: Nach dem Versand des Dossiers zählt die Zeit ab dem Absenden, nach dem Gespräch zählt das Datum, das im Raum genannt wurde. Ein genannter Termin schlägt in beiden Fällen jede Faustregel.
- Der Stellentitel allein genügt oft nicht. 23,0 Prozent der offenen Inserate haben beim selben Arbeitgeber ein zweites mit demselben Titel, 14,9 Prozent davon an einem anderen Ort. Nenn Titel, Ort und das Datum deiner Bewerbung.
- Schreib in der Sprache des Inserats. Von den Inseraten, deren Arbeitgeber gerade mehrere Stellen ausschreibt, kommen 48,4 Prozent von einem Betrieb, der zurzeit in mehr als einer Sprache inseriert — die Sprache des Hauses ist also keine sichere Annahme.
- Die sechs formellen Elemente stehen auf arbeit.swiss: Absenderadresse, Empfängeradresse, Datum, Betreffzeile, Anrede, Grussformel und Unterschrift. Sie gelten für das Bewerbungsschreiben und passen unverändert auf eine kurze Nachfrage.
- Prüf zuerst die eigene Ablage. Stellensuchende, die ihre Bewerbungen konsequent führen, finden regelmässig, dass gar keine Eingangsbestätigung kam — und stellen die Frage dann so, dass beide Möglichkeiten offenbleiben.
- Das KMU-Portal des SECO schreibt den Arbeitgebern ins Pflichtenheft, dass die Höflichkeit eine Antwort an jede Bewerberin und jeden Bewerber gebietet, positiv oder negativ. Deine Nachfrage verlangt damit nichts Unübliches.
- Einmal, nicht wöchentlich. Eine zweite Nachricht braucht einen neuen Anlass: ein verstrichenes, genanntes Datum oder ein konkurrierendes Angebot mit Frist.
1. Kläre zuerst, welche der beiden Uhren läuft
Es gibt zwei völlig verschiedene Momente, die im Alltag beide «Nachfassen» heissen. Der eine liegt nach dem Verschicken des Dossiers: Du hast eine Bewerbung abgeschickt und weisst nicht, ob sie angekommen ist. Der andere liegt nach dem Vorstellungsgespräch: Du warst im Raum, es wurde etwas besprochen, und seither ist es still. Die Nachricht sieht in beiden Fällen ähnlich aus, aber der Anlass, auf den du dich beziehst, ist ein anderer — und wer den falschen wählt, schreibt an der Sache vorbei.
Für den ersten Fall gibt es eine Schweizer Zahl, und sie steht in der Bewerbungsbroschüre des SECO beim Schritt «Bewerbung verschicken». Für den zweiten gibt es keine: Das Ablaufschema derselben Broschüre sieht nach dem Gespräch eine Nachbearbeitung vor, aber keinen Kontakt. Woher diese Zahl stammt, worauf sie sich bezieht und was die Wegweiser der Nachbarländer stattdessen sagen, ist im Fragenbereich als eigene Frage beantwortet — hier genügt die Unterscheidung selbst.
Praktisch heisst das: Wurde dir ein Datum genannt — «wir melden uns bis Ende Monat» —, ist dieses Datum dein Anker, und du wartest, bis es verstrichen ist. Wurde keines genannt, orientierst du dich am Anlass: nach dem Versand an der Frage, ob das Dossier überhaupt angekommen ist, nach dem Gespräch an der Frage, wie es weitergeht. Beides sind Fragen zum Ablauf, und Fragen zum Ablauf lassen sich auch dann beantworten, wenn noch nichts entschieden ist.
2. Prüf deine eigene Ablage, bevor du schreibst
Der peinlichste Fehler beim Nachfassen ist, nach etwas zu fragen, das längst im eigenen Postfach liegt. Bevor du schreibst, geh die Ablage durch: Gibt es eine Eingangsbestätigung? Liegt eine Antwort im Spam-Ordner? Hast du dich vielleicht über ein Portal beworben, das Rückmeldungen an eine Adresse schickt, die du selten liest? Wer seine Bewerbungen ohnehin für das RAV dokumentiert, hat diese Übersicht bereits — sie ist an dieser Stelle mehr wert als jede Formulierungshilfe.
Diese Prüfung verändert auch die Frage, die du stellst. Wer weiss, dass keine Eingangsbestätigung kam, fragt anders als jemand, der bloss ungeduldig ist: nicht «wie ist der Stand», sondern «ich möchte sicherstellen, dass meine Unterlagen angekommen sind». Das ist eine Frage mit einem sachlichen Anlass, sie unterstellt niemandem etwas, und sie lässt der Gegenseite die Möglichkeit, dass die Panne bei ihr lag — was regelmässig der Fall ist.
Trag beim Durchgehen gleich nach, was du zugesagt hast und noch schuldest: ein fehlendes Arbeitszeugnis, eine Referenzperson, eine Angabe zum Pensum oder zum frühestmöglichen Eintritt. Wenn du etwas nachreichen kannst, hat deine Nachricht einen zweiten, noch besseren Anlass — und sie ist dann keine Erinnerung an deine Existenz, sondern eine Lieferung.
3. Mach die Nachricht eindeutig: Titel, Ort und Datum
Am anderen Ende sitzt fast nie jemand, der nur dein Verfahren führt. Wir haben den offenen Schweizer Stellenbestand daraufhin ausgezählt, wie eindeutig ein Stellentitel eine Bewerbung überhaupt identifiziert: 23,0 Prozent der Inserate haben beim gleichen Arbeitgeber ein zweites offenes Inserat mit exakt demselben Titel, und bei 14,9 Prozent steht dieser Zwilling an einem anderen Ort. Wer also nur «meine Bewerbung als Sachbearbeiterin» schreibt, verlangt von der Gegenseite eine Suche, bevor sie antworten kann.
Der Effekt ist je nach Sprache des Inserats verschieden. Bei deutschsprachigen Inseraten haben 26,7 Prozent einen solchen Zwilling und 19,8 Prozent einen an einem anderen Ort, bei französischsprachigen 23,7 beziehungsweise 11,6 Prozent, bei englischsprachigen 18,9 und 11,6 Prozent. Für italienischsprachige Inserate weisen wir bewusst keinen eigenen Wert aus: Die gleichnamigen Zweitinserate stammen dort fast alle von einer Handvoll grosser Arbeitgeber, und eine daraus gerechnete Prozentzahl beschriebe diese Betriebe, nicht den Markt.
Die Konsequenz ist eine Betreffzeile, die drei Angaben trägt: den Stellentitel wörtlich so, wie er im Inserat steht, den Ort, und das Datum deiner Bewerbung oder deines Gesprächs. «Bewerbung als Fachfrau Gesundheit, Standort Winterthur, eingereicht am 12. August» ist kein bürokratischer Ton, sondern der kürzeste Weg zu einer Antwort. Wenn das Inserat eine Referenznummer nennt, gehört sie dazu — sie ist in vielen Betrieben das einzige, wonach überhaupt gesucht werden kann.
4. Schreib in der Sprache des Inserats, nicht in der des Kantons
Die Sprachwahl ist in der Schweiz der Teil der Etikette, den Zugezogene am häufigsten falsch einschätzen — meistens, weil sie von der Region auf den Betrieb schliessen. Das trägt nicht. Von den Inseraten, deren Arbeitgeber gerade mehrere Stellen ausschreibt, kommen 48,4 Prozent von einem Betrieb, der zurzeit in mehr als einer Sprache inseriert. Der Schreibtisch, an den deine Nachricht geht, führt also mit einiger Wahrscheinlichkeit gleichzeitig Verfahren in zwei oder drei Sprachen.
Für deutschsprachige Inserate heisst das konkret: 46,0 Prozent stammen von einem Arbeitgeber, der daneben auch in einer anderen Sprache inseriert — am häufigsten auf Französisch (33,6 Prozent), dann auf Englisch (18,4) und Italienisch (14,1). Die Regel, die daraus folgt, ist einfach und in allen vier Sprachregionen dieselbe: Du antwortest in der Sprache, in der das Inserat geschrieben war, beziehungsweise in der das Gespräch geführt wurde. Sie ist die einzige, die dein Gegenüber selbst gewählt hat.
Das Register ist die zweite Hälfte davon. In der Deutschschweiz gilt schriftlich die Sie-Form, bis die andere Seite das Du anbietet — auch dann, wenn im Gespräch geduzt wurde, denn gesprochenes Schweizerdeutsch und geschriebenes Deutsch sind zwei verschiedene Register. Schweizerdeutsch wird gesprochen, nicht geschrieben: Eine Nachfrage in Mundart wirkt nicht nahbar, sondern unsicher. Und geschrieben wird durchgehend mit Doppel-s — die schweizerische Rechtschreibung kennt kein Eszett, was Leserinnen und Leser aus Deutschland regelmässig überrascht.
5. Bau die sechs formellen Elemente in fünf Sätze
arbeit.swiss listet die formellen Elemente auf, die ein Bewerbungsschreiben in der Schweiz trägt: Absenderadresse, Empfängeradresse, Datum, Betreffzeile, Anrede sowie Grussformel und Unterschrift. Diese Liste ist für das Motivationsschreiben gedacht, lässt sich aber unverändert auf eine Nachfrage übertragen — sie ist die kürzeste Beschreibung dessen, was eine Schweizer Geschäftsnachricht formal braucht, und in einer E-Mail schrumpft sie auf Betreff, Anrede, Text, Grussformel und eine Signatur mit deinen Kontaktangaben.
Die Anrede geht an die Person, mit der du zu tun hattest: an die, die das Gespräch geführt oder die Einladung unterschrieben hat, sonst an die im Inserat genannte Kontaktperson. Steht dort niemand, ist «Sehr geehrte Damen und Herren» korrekt und unauffällig. Als Grussformel ist in der Schweiz «Freundliche Grüsse» der Normalfall; das in Deutschland übliche «Mit freundlichen Grüssen» ist nicht falsch, klingt hier aber eine Spur steifer als nötig.
Dazwischen stehen höchstens fünf Sätze: worauf du dich beziehst, eine Frage zum Ablauf, allenfalls das, was du nachlieferst, ein Satz zu deinem fortbestehenden Interesse, der Gruss. Was nicht hineingehört, sind neue Argumente. Wer im Nachfassen nachliefert, was im Dossier oder im Gespräch gefehlt hat, macht aus einer kurzen Frage eine zweite Bewerbung — und die wird nicht beantwortet, sondern abgelegt.
6. Wähl den Kanal, den das Inserat vorgibt
Der Kanal ist keine Geschmacksfrage, sondern steht meistens schon fest. Hat dich eine Person per E-Mail eingeladen, antwortest du in genau diesem Verlauf — dann liegt die ganze Vorgeschichte darunter und niemand muss suchen. Kam die Bewerbung über ein Formular und danach eine automatische Bestätigung von einer Adresse, die keine Antworten annimmt, schreibst du an die im Inserat genannte Kontaktperson. Lief alles über eine Personalvermittlung, geht die Frage an die Vermittlung: Sie kennt den Stand beim Kundenbetrieb, den du nie erfahren würdest.
Telefonieren ist in der Schweiz üblich, wenn das Inserat eine Nummer und einen Namen nennt — dann ist der Anruf ausdrücklich vorgesehen. Ist nur eine Zentrale angegeben, bekommst du deine Auskunft von jemandem, der mit dem Verfahren nichts zu tun hat. Wenn du anrufst, bestätige das Gespräch anschliessend kurz per E-Mail; arbeit.swiss empfiehlt genau das, und du hast damit erstens ein datiertes Dokument und zweitens einen zweiten, freundlichen Kontaktpunkt.
Zwei Wege sind in der Schweiz auffällig unbeliebt und schaden mehr, als sie nützen. Das eine ist die parallele Direktnachricht an eine Führungsperson auf einem beruflichen Netzwerk, während die E-Mail an HR noch offen ist: Sie kommt als Umgehung an. Das andere ist die Kopie an mehrere Personen im selben Betrieb — sie erzeugt Druck statt Klarheit, und in einem Land, in dem Diskretion selbst ein Wert ist, wird sie als solche gelesen.
7. Fass einmal nach — und trag den Kontakt ein
Einmal ist die Regel, und das ist keine blosse Höflichkeit: Die Nachricht soll dir ein Datum verschaffen. Ist das Datum da, hast du, was du wolltest; kam nichts, sagt eine Wiederholung derselben Frage nichts Neues. Eine zweite Nachricht ist vertretbar, wenn sie einen neuen Anlass hat — ein genanntes Datum ist verstrichen, oder du hast ein anderes Angebot mit Frist, das die Gegenseite kennen muss, weil es ihren Zeitplan verändert.
Das KMU-Portal des SECO, der offizielle Leitfaden des Bundes für Schweizer Arbeitgeber, hält auf der Seite zur Personalauswahl fest, dass die Höflichkeit eine Antwort an jede Bewerberin und jeden Bewerber gebietet, ob positiv oder negativ, und dass diese Antwort idealerweise kein Standardtext ist. Du verlangst mit einer Nachfrage also nichts Ausgefallenes. Dieselbe Seite empfiehlt den Betrieben mindestens zwei Gespräche und die Einschätzung mehrerer Personen — was erklärt, warum eine Antwort auch bei bestem Willen dauert.
Halte am Schluss fest, wann du nachgefasst hast, bei wem und was zurückkam. Wer beim RAV angemeldet ist, führt die Bewerbung ohnehin nach; die Nachfrage gehört in dieselbe Zeile. Was in deinem Kanton als Arbeitsbemühung zählt, entscheidet dein RAV — frag dort nach, bevor du dich darauf verlässt, und erfasse die Bemühungen weiterhin dort, wo sie erfasst werden müssen. Und wenn aus der Nachfrage doch eine Einladung wird, bereitest du das Gespräch am besten gegen genau dieses Inserat vor.
Was Betroffene berichten
Stellensuchende, die ihre Bewerbungen für das RAV konsequent dokumentieren, berichten von einem Zwischenschritt, den kaum ein Ratgeber nennt: Bevor sie nachfragen, prüfen sie die eigene Ablage darauf, ob eine Antwort übersehen wurde — und stellen die Frage dann so, dass beide Möglichkeiten offenbleiben, ob der Betrieb noch Bedenkzeit braucht oder ob die Antwort bei ihnen untergegangen ist. Freundliches Nachfragen gilt dabei als selbstverständlich erlaubt.
Öffentlicher Beitrag einer stellensuchenden Person aus dem Bündnerland auf LinkedIn, Mai 2026, die ihre Arbeitsbemühungen dokumentiert und mehrere Monate alte, unbeantwortete Bewerbungen nachverfolgt hat. Wir veröffentlichen das Muster, keinen fremden Wortlaut und keine Namen von Privatpersonen.
In der Schweiz tätige Recruiterinnen und Recruiter nennen das fehlende Nachfassen regelmässig als einen der Gründe, an denen Bewerbungen von Zugezogenen scheitern — neben einem nicht auf Schweizer Konventionen umgestellten Dossier und Bewerbungen ohne Bezug zur Stelle. Die Begründung ist nüchtern: Volle Terminkalender führen dazu, dass auch passende Personen übersehen werden, und eine zurückhaltende Erinnerung zeigt Interesse.
Öffentlicher Beitrag eines in der Schweiz tätigen Personalberaters aus dem Life-Sciences-Bereich auf LinkedIn, November 2025, zu den wiederkehrenden Gründen für erfolglose Bewerbungen von Zugezogenen. Als aggregiertes Muster veröffentlicht.
Die amtlichen Angaben stammen von Seiten, die am 5. September 2026 gelesen wurden: den Bewerbungstipps von arbeit.swiss, der Seite zur Personalauswahl auf dem KMU-Portal des SECO und dem Erwachsenenportal berufsberatung.ch/laufbahn. Die Marktzahlen sind am selben Tag über den offenen Stellenbestand von SwissJobs.app gerechnet; Lehr-, Praktikums- und Traineestellen sind über den Titel ausgeschlossen (7,9 Prozent der Zeilen). Für die Auszählung der gleichnamigen Zweitinserate wurden die Titel normalisiert, also Geschlechtsangaben, Pensumsangaben und Satzzeichen entfernt; Basis sind die Inserate mit genanntem Arbeitgeber. Die Sprachzahlen beruhen auf den Inseraten mit erkannter Inseratesprache und einem Arbeitgeber, der gleichzeitig mindestens ein zweites solches Inserat führt. Die Sprachwerte dieser Auszählung stützen sich auf unterschiedlich viele Arbeitgeber; für italienischsprachige Inserate kommt der grösste Teil der gleichnamigen Zweitinserate von einer Handvoll Betrieben, weshalb dafür kein eigener Wert veröffentlicht wird. Die Angaben beschreiben Empfehlungen und übliche Praxis, keine Rechtspflichten.
Quellen
- arbeit.swiss — Bewerbungstipps: «Aktives Nachfragen nach einer Bewerbung» und die formellen Elemente einer Bewerbung
- KMU-Portal des SECO — Personalauswahl: Antwort an jede Bewerberin und jeden Bewerber, mindestens zwei Gespräche
- berufsberatung.ch/laufbahn — Sich bewerben (Portal für Erwachsene)
- arbeit.swiss — Broschüren und Flyer, darunter «Wie bewerbe ich mich richtig?»
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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
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