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Bewerbung & Lebenslauf

Braucht der Schweizer Lebenslauf ein Foto?

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Kurz gesagt

Ein Foto ist im Schweizer Lebenslauf üblich, aber nicht vorgeschrieben. Anders als im anglo-amerikanischen Raum, wo Fotos wegen Diskriminierungsrisiken unerwünscht sind, erwarten viele Schweizer Rekrutierende ein professionelles Porträt — wer eines beilegt, sollte in ein gutes investieren, kein Ferien- oder Handyfoto.

Wichtiger als das Foto sind die Schweizer Grundregeln: maximal zwei Seiten, lückenloser Werdegang, Sprachkenntnisse mit Niveau (B2, C1 statt «fliessend»), und für Nicht-Schweizer die Zeile zur Arbeitsbewilligung — fehlt sie, wird sie im Zweifel gegen dich geraten.

  • Foto: üblich und erwartet, aber keine Pflicht.
  • Länge: maximal zwei Seiten.
  • Sprachen: immer mit Niveau angeben (A1–C2).
  • Bewilligung: als Ausländer immer die Bewilligungszeile aufführen.
  • Arbeitszeugnisse: in der Schweiz gewichtig — bereithalten.

Warum die Schweiz das anders handhabt

Im anglo-amerikanischen Raum sind Fotos auf dem Lebenslauf unerwünscht, weil sie ein Diskriminierungsrisiko schaffen. In der Schweiz hat sich die umgekehrte Konvention gehalten: Viele Rekrutierende erwarten ein Porträt und lesen sein Fehlen als unvollständiges Dossier.

Vorgeschrieben ist es trotzdem nicht. Sie dürfen darauf verzichten — rechnen Sie dann aber damit, dass es auffällt, und stellen Sie sicher, dass der Rest des Dossiers lückenlos ist.

Wenn Foto, dann ein gutes

Ein professionelles Porträt kostet wenig und wirkt sofort: neutraler Hintergrund, Tageslicht, Kleidung wie im Job. Ein zugeschnittenes Ferienbild oder ein Handy-Selfie schadet mehr als gar kein Foto.

Das Foto gehört nach oben zu den Kontaktangaben, nicht auf eine eigene Seite. Es ersetzt keinen Inhalt und soll auch nicht dominieren.

Wichtiger als das Foto

Maximal zwei Seiten, ein lückenloser Werdegang und Sprachkenntnisse mit Niveau (B2, C1 — nicht «fliessend») zählen in der Schweiz mehr als jedes Porträt. Unklare Sprachangaben sind einer der häufigsten Ablehnungsgründe.

Für Nicht-Schweizer gehört die Zeile zur Arbeitsbewilligung ins Dossier. Fehlt sie, wird im Zweifel gegen Sie geraten — und die Bewerbung fällt aus einem Grund durch, der gar nicht Ihre Qualifikation betrifft.

Arbeitszeugnisse gehören dazu

In der Schweiz wiegen Arbeitszeugnisse schwer und werden oft mitverlangt. Halten Sie sie bereit, statt sie nachreichen zu müssen.

Wenn Sie unsicher sind, was Ihr Zeugnis tatsächlich aussagt: Die Bewertung steckt in der Wortwahl, nicht im Gesamteindruck.

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