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Wie prüfe ich mein Bewerbungsfoto?

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Kurz gesagt

Prüfe fünf Dinge, die du wirklich messen kannst: das Format (Hochformat, ungefähr 35 zu 45 Millimeter), den Ausschnitt (Kopf und Schultern, Augen im oberen Drittel), die Auflösung nach dem Zuschnitt (rund 413 mal 531 Bildpunkte genügen für den Druck), das Gewicht der Datei (ein paar hundert Kilobyte reichen) und das Aufnahmedatum. Alles Übrige ist Geschmack und lässt sich nur von jemand anderem beurteilen. Vom Stelleninserat bekommst du dabei keine Hilfe: In den Inseratetexten, die bei uns liegen, erwähnt ein einziger überhaupt ein Bewerbungsfoto.

Das ist die eigentliche Schwierigkeit an dieser Frage. Für das Foto im Pass und in der Identitätskarte publiziert der Bund exakte, nachrechenbare Vorgaben: Bildverhältnis, Augenabstand, Höhe der Augen im Bild, Dateiformat, Dateigrösse, und ein ausdrückliches Verbot der Retusche. Für das Foto in deinem Bewerbungsdossier gibt es nichts dergleichen — keine Norm, keine Behörde, keine Zahl. Genau deshalb lohnt es sich, die Prüfung selbst zu strukturieren, statt sie an ein Gefühl abzugeben.

Und der teuerste Fehler passiert nicht vor der Kamera, sondern danach. Ein Bild, das im Hochformat aufgenommen wurde, überlebt den Zuschnitt auf das Passbildformat fast vollständig; dasselbe Motiv quer aufgenommen verliert über zwei Fünftel seiner Fläche, bevor irgendjemand es angeschaut hat. Wer sein Foto prüft, prüft deshalb zuerst die Form der Datei und erst danach den Gesichtsausdruck.

Wie viel von deinem Bild den Zuschnitt auf das Hochformat 35 zu 45 überlebt
Wie viel von deinem Bild den Zuschnitt auf das Hochformat 35 zu 45 überlebtHochformat 3:4 (Handy senkrecht gehalten)96.4%Quadrat 1:177.8%Hochformat 9:16 (formatfüllend)72.3%Querformat 4:358.3%Querformat 3:2 (Kamera)51.9%Querformat 16:943.8%
  • Format: Hochformat, Seitenverhältnis nahe 35 zu 45. Das ist keine Vorschrift, sondern die Form, die alle meinen, wenn sie «Passbildausschnitt» sagen — und die Form, auf die jede Vorlage zuschneidet.
  • Ausschnitt: Kopf und Schultern, Blick zur Kamera, Augen im oberen Drittel des Bildes. Die Ausweisverordnung des EJPD verlangt für das Passfoto, dass die Augen zwischen 50 und 60 Prozent der Bildhöhe liegen, vom unteren Rand aus gemessen. Diese eine Zahl ist auch für ein Bewerbungsfoto eine brauchbare Kontrolle.
  • Grösse des Kopfes im Bild: Dieselbe Verordnung verlangt einen Augenabstand von Pupille zu Pupille zwischen 15 und 20 Prozent der Bildbreite. Ist dein Kopf deutlich kleiner, hast du zu weit weg fotografiert und wirst beim Zuschnitt Auflösung verlieren.
  • Auflösung: Nach dem Zuschnitt brauchst du für einen sauberen Druck in 35 zu 45 Millimetern etwa 413 mal 531 Bildpunkte. Jedes heutige Telefon liefert ein Vielfaches davon — die Auflösung ist fast nie das Problem, der Ausschnitt schon.
  • Dateigrösse: Der Bund arbeitet beim Passfoto mit rund 700 Kilobyte für ein Bild in voller Auflösung. Ein Bewerbungsfoto von sechs Megabyte ist nicht besser, sondern nur schwerer — und macht dein Dossier unnötig gross.
  • Retusche: Für den Pass ist sie ausdrücklich verboten. Für die Bewerbung ist sie erlaubt und trotzdem eine schlechte Idee, weil das Vorstellungsgespräch die Prüfung ist, die du nicht bestehen wirst.
  • Aufnahmedatum: Die Datei weiss in aller Regel selbst, wann sie entstanden ist. Öffne die Informationen zur Datei und schau nach, bevor du dich auf dein Gedächtnis verlässt.
  • Ort im Dossier: Das Bild gehört in das PDF hinein, nie als zweite Datei daneben. Was separat mitgeschickt wird, kommt am anderen Ende oft nicht an.

Die einzige Foto-Vorschrift, die der Bund publiziert — und warum sie nicht deine ist

Wer im Netz nach Massen für ein Bewerbungsfoto sucht, findet Ratgeber, die einander zitieren. Es gibt in der Schweiz genau einen Text mit verbindlichen Zahlen zu einem Porträt, und er handelt vom Ausweis, nicht von der Bewerbung: die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige. Ihr Artikel 12 regelt, was eine mitgebrachte Fotografie erfüllen muss, und er ist erstaunlich präzise.

Die Fotografie muss als Farbbild im Format JPEG mit einer Kompression von hoher Qualität beigebracht werden, mit einer Dateigrösse von etwa 700 Kilobyte. Wörtlich hält der Artikel fest: «Sie darf nicht retouchiert sein.» Das Bild steht im Hochformat im Verhältnis 8 zu 11 — schmaler als das vertraute Passbildformat 35 zu 45 — und hat knapp 2,9 Millionen Bildpunkte. Der Augenabstand von Pupille zu Pupille muss zwischen 15 und 20 Prozent der Bildbreite betragen, und die Augen müssen zwischen 50 und 60 Prozent der Bildhöhe liegen, gemessen vom unteren Bildrand.

Drei dieser Angaben kannst du an deinem Bewerbungsfoto nachmessen, ohne irgendetwas zu glauben: die Höhe der Augen, den Augenabstand als Mass für die Kopfgrösse und das Gewicht der Datei. Zwei andere solltest du bewusst nicht übernehmen. Das Passfoto verlangt einen neutralen Gesichtsausdruck und einen gleichmässigen, strukturlosen Hintergrund, weil eine Maschine damit rechnen muss — dein Dossier liest ein Mensch, und ein Gesicht ohne jede Regung wirkt dort nicht seriös, sondern abweisend.

Bemerkenswert ist auch, was die Verordnung nicht tut. Artikel 13 hält fest, dass die Fotomustertafel — die Tafel mit den Beispielbildern, an der die Passbüros prüfen — gestützt auf das Publikationsgesetz nicht in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Sie sei in elektronischer Form zugänglich und könne bei den ausstellenden Behörden unentgeltlich eingesehen werden. Die Adresse, auf die die Verordnung dafür verweist, führt heute per Weiterleitung auf die Seite von fedpol zu Pass und Identitätskarte; dort ist die Tafel nicht verlinkt (geprüft am 31. August 2026). Selbst die einzige verbindliche Schweizer Fotonorm ist also nicht einfach zum Nachlesen da — was den Punkt nur unterstreicht: Für das Bild in deinem Dossier gibt es keine Instanz, die dir abnimmt, es zu prüfen.

Der Zuschnitt kostet mehr als die Kamera

Jede Lebenslauf-Vorlage, jeder Editor und jedes Bewerbungsportal setzt dein Bild in einen Rahmen mit einer festen Form. Was nicht hineinpasst, wird abgeschnitten — nicht verkleinert, sondern weggeschnitten. Deshalb ist die erste Prüfung eine Rechenaufgabe und keine Geschmacksfrage.

Rechne es an deinem eigenen Bild nach. Zielform sei das Hochformat 35 zu 45, also ein Seitenverhältnis von 0,78. Ein senkrecht gehaltenes Handybild im Verhältnis 3:4 kommt mit 96,4 Prozent seiner Fläche durch. Ein quadratisches Bild verliert schon gut ein Fünftel. Dasselbe Handy quer gehalten liefert 4:3 und rettet noch 58,3 Prozent; eine Kamera im Verhältnis 3:2 kommt auf 51,9 Prozent, und ein breites 16:9 auf 43,8 Prozent. Über zwei Fünftel des Bildes verschwinden, bevor jemand es angesehen hat — und mit ihnen ein Teil der Auflösung, auf die du dich verlassen hast.

Runde Rahmen schneiden noch einmal mehr weg. Ein Kreis, der in ein Quadrat passt, behält 78,5 Prozent von dessen Fläche. In unserem eigenen Lebenslauf-Editor landet ein hochgeladenes Bild in einem runden Rahmen von 128 Bildpunkten Durchmesser, füllt ihn vollständig aus und wird dabei am oberen Rand verankert — die Oberkante deines Bildes bleibt also stehen, der Rest wird von unten und von den Seiten her beschnitten. Das ist bei Porträts fast immer richtig, hat aber eine Konsequenz, die man kennen muss: Wenn über deinem Kopf viel leerer Raum ist, rutscht dein Gesicht im Kreis nach unten. Schneide das Bild vor dem Hochladen so zu, wie es am Ende aussehen soll, statt zu hoffen, dass der Rahmen es errät.

Die praktische Regel daraus ist eine einzige und sie ist gratis: Fotografiere im Hochformat. Ein senkrecht gehaltenes Telefon, jemand anderes hält es, das Licht kommt von vorn — damit hast du bereits 96 von 100 Bildpunkten für den späteren Zuschnitt gerettet und die Diskussion über Auflösung erledigt.

Was das Stelleninserat dir sagt: fast nie etwas

Man könnte hoffen, dass das Inserat die Frage beantwortet. Es tut es nicht, und das lässt sich beziffern. Wir haben die Texte aller aktiven Inserate ausgezählt, die bei uns mit einer brauchbaren Beschreibung liegen — das sind rund vier Fünftel des Bestands. Ein Foto wird darin in 0,01 Prozent der Fälle überhaupt erwähnt, nachdem Fotografenstellen, Photovoltaik und Bildbearbeitungsprogramme herausgerechnet sind. Das ist ein einziges Inserat.

Damit man diese Zahl richtig liest: Auch alles andere, was in ein Dossier gehört, wird kaum je genannt. Referenzen kommen auf 0,45 Prozent, der Lebenslauf selbst auf 0,20 Prozent, das Motivationsschreiben auf 0,19 Prozent und die Formulierung «vollständige Bewerbungsunterlagen» auf 0,07 Prozent. Schweizer Inserate beschreiben die Stelle, nicht das Dossier. Wer auf eine Anweisung wartet, wartet vergeblich.

Das eine Inserat, das es doch tut, ist aufschlussreich genug, um es zu erwähnen. Es ist auf Französisch verfasst, stammt aus dem Gesundheitsbereich und verlangt ein «curriculum vitae complet» — vollständig heisst dort ausdrücklich: mit Foto, Geburtsdatum, Familiensituation und Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, dazu Referenzen, Arbeitszeugnisse und Diplome, alles auf Französisch und als PDF. Das ist die traditionelle, institutionelle Lesart eines Dossiers, und sie lebt vor allem in der Romandie und im öffentlichen Bereich weiter.

Für deine Prüfung folgt daraus zweierlei. Erstens: Wenn ein Inserat ausdrücklich etwas zum Foto sagt, ist das die einzige Regel, die zählt — halte dich daran, in beide Richtungen. Zweitens: Wenn es nichts sagt, was fast immer der Fall ist, entscheidest du. Und dann ist die Frage nicht mehr «erlaubt oder nicht», sondern nur noch «gut oder nicht».

Prüf die Datei, nicht nur das Gesicht

Ein Bewerbungsfoto ist eine Datei, und Dateien haben Eigenschaften, die man ansehen kann, statt sie zu vermuten. Öffne die Informationen zur Datei, bevor du sie irgendwo hochlädst. Dort steht das Aufnahmedatum, sofern es beim Speichern nicht entfernt wurde — die schnellste Antwort auf die Frage, ob das Bild wirklich noch aktuell ist. Dort stehen auch die Kantenlängen in Bildpunkten, mit denen du die Rechnung aus dem vorigen Abschnitt anstellen kannst.

Das Gewicht ist der zweite Punkt. Die Verordnung arbeitet beim Passfoto mit rund 700 Kilobyte für ein Bild von knapp 2,9 Millionen Bildpunkten. Ein Bewerbungsfoto braucht nach dem Zuschnitt einen Bruchteil dieser Fläche. Wenn deine Datei mehrere Megabyte wiegt, trägst du Auflösung mit dir herum, die nie jemand sieht, und blähst das Dossier auf. Speichere sie als JPEG mit guter Qualität und lade sie erst dann hoch.

Der dritte Punkt ist der Ort. Das Bild gehört in das PDF hinein und nicht als separate Datei daneben. Formulare, die Anhänge entgegennehmen, behandeln zusätzliche Bilddateien unterschiedlich, und manche verwerfen sie schlicht. Was im Dokument steht, reist mit dem Dokument. Prüfe zum Schluss dein exportiertes PDF und nicht die Vorschau im Editor — dort siehst du dasselbe, was der Gegenseite angezeigt wird, samt Zuschnitt und samt der Frage, ob das Bild scharf geblieben ist.

Und ein letzter, unscheinbarer Punkt: der Dateiname. Ein Bild, das «IMG_4821» heisst, verrät nichts, ein Bild, das «foto_neu_final_2» heisst, verrät zu viel. Benenne es wie das Dossier, in dem es steckt.

Was sich nicht messen lässt — und wie du es trotzdem prüfst

Nach den messbaren Punkten bleibt der Teil übrig, der über Sympathie entscheidet, und für den es keine Zahl gibt. Er lässt sich trotzdem prüfen, nur eben nicht allein: Zeig das Bild zwei Personen, die dich kennen, und einer, die dich nicht kennt, und stelle jeweils dieselbe Frage — «Wen siehst du hier?». Wer dich kennt, sagt dir, ob du es bist. Wer dich nicht kennt, sagt dir, welchen Eindruck du machst, bevor jemand eine Zeile liest.

Zwei Muster tauchen in Schweizer Beiträgen von Fachleuten immer wieder auf, und beide betreffen nicht die Technik. Das erste ist das Alter des Bildes: Gewarnt wird nicht vor fehlenden Fotos, sondern vor alten. Das zweite ist die Ähnlichkeit: Ein Porträt, das im Vorstellungsgespräch niemanden wiedererkennen lässt, arbeitet gegen dich, ob es nun zu streng oder zu poliert ist.

Daraus ergibt sich eine brauchbare Faustregel für die Aktualität: Wenn sich Frisur, Bart oder Brille seit der Aufnahme geändert haben, ist das Bild alt, unabhängig vom Datum in der Datei. Und wenn dein öffentliches Profil im Netz ein anderes Bild zeigt als dein Dossier, ist eines von beiden falsch — die Gegenseite schaut in aller Regel beides an.

Wenn du aus Deutschland kommst: das Passbild gehört dir womöglich gar nicht mehr

Ein Punkt, den in der Schweiz niemand erwähnt, weil er hier nicht gilt: Wer aus Deutschland kommt, hat unter Umständen kein digitales Porträt mehr, das er verwenden könnte. Die deutsche Passverordnung schreibt heute vor, dass ein Dienstleister das Lichtbild elektronisch fertigt und es anschliessend durch ein sicheres Verfahren an die Passbehörde übermittelt — entweder über einen Cloudanbieter oder von einem zertifizierten Aufnahmegerät, das direkt an das Behördennetz angeschlossen ist.

Das gedruckte Bild im Format 45 mal 35 Millimeter ist damit zur Ausnahme geworden. Es wird nur noch akzeptiert, wenn der Pass im Ausland beantragt wird und die elektronische Aufnahme durch Geräte der Behörde nicht möglich ist; die Behörde trägt dann im Passregister als aufnehmende Stelle «nicht verifizierbar» ein.

Praktisch heisst das: Der Gang zum Fotografen hinterlässt in Deutschland nicht mehr automatisch eine Datei in deiner Hand. Wenn du für die Bewerbung ein Bild brauchst, musst du es ausdrücklich als eigene Aufnahme für dich verlangen — und dann ist es ohnehin ein anderes Bild, weil ein Passfoto und ein Bewerbungsfoto nicht dasselbe wollen. In der Schweiz ist die Lage umgekehrt: Hier darfst du eine eigene Fotografie mitbringen, und die Verordnung sagt ausdrücklich, dass dir daraus weder eine Gebührenreduktion noch eine Erstattung deiner Auslagen entsteht.

Und der grössere Unterschied betrifft nicht die Technik, sondern die Konvention. In Deutschland ist das Foto auf dem Lebenslauf auf dem Rückzug, in der Schweiz ist es geblieben. Ob überhaupt eines in dein Dossier gehört, ist eine eigene Frage — sie wird auf unserer Seite «Gehört ein Foto in den Lebenslauf?» beantwortet. Diese Seite hier beginnt einen Schritt später: Du hast dich für ein Foto entschieden und willst wissen, ob es taugt.

Die Reihenfolge, in der du prüfst

Zuerst das Inserat: Steht etwas zum Foto drin, gilt das und sonst nichts. In den allermeisten Fällen steht nichts drin.

Dann die Form: Hochformat, Verhältnis nahe 35 zu 45, Kopf und Schultern, Augen im oberen Drittel. Dann die Datei: Aufnahmedatum, Kantenlängen, Gewicht, JPEG. Dann der Export: Wie sieht das Bild im fertigen PDF aus, nicht in der Vorschau. Erst danach die Frage, ob du darauf gut aussiehst — und die beantwortest nicht du.

Der Rest ist Aufwand-Nutzen-Rechnung. Ein Porträt, das diese Prüfung besteht, hält mehrere Jahre und Dutzende Bewerbungen. Ein Bild, das sie nicht besteht, kostet dich bei jeder einzelnen ein bisschen — nicht, weil das Foto entscheidet, sondern weil es das Erste ist, was gesehen wird, und den Ton für alles Übrige setzt.

Was Betroffene berichten

  • In den Schweizer Beiträgen zum Lebenslauf, die für den Lebenslauf-Ratgeber von SwissJobs.app gesammelt wurden, richtet sich die Warnung fast nie gegen ein fehlendes Foto, sondern gegen ein altes oder unpassendes. Genannt werden ein Selfie mit ausgestrecktem Arm, ein zugeschnittenes Ferienbild und mehrfach ausdrücklich eine Aufnahme, die Jahre alt ist. Das Prüfkriterium, das in dieser Sammlung am häufigsten vorkommt, ist damit die Aktualität.

    Von Hand gelesene Auszählung jener Schweizer Lebenslauf-Beiträge aus der für den Lebenslauf-Ratgeber von SwissJobs.app gesammelten Sammlung, die das Foto überhaupt erwähnen; es sind nur wenige.

  • Dieselbe Sammlung enthält eine Gegenposition, und sie ist für die Prüfung nützlicher als die Zustimmung: Eine Fachperson schreibt, sie habe noch kein Lebenslauf-Foto gesehen, das zeige, wie jemand tatsächlich aussehe — es sei entweder zu streng oder zu poliert —, und empfiehlt stattdessen ein gutes Porträt auf dem öffentlichen Profil, weil dort ohnehin zuerst nachgeschaut werde. Als Prüffrage formuliert: Erkennt man dich auf dem Bild wieder?

    Dieselbe Sammlung Schweizer Lebenslauf-Beiträge; die Beobachtung gibt die Position einzelner Fachpersonen wieder, nicht eine Auszählung des Marktes.

Die Marktzahlen wurden am 31. August 2026 aus den zu diesem Zeitpunkt aktiven Inseraten auf SwissJobs.app ausgezählt (Datenstand des Bestands: 30. August 2026). Grundlage sind jene Inserate, zu denen uns eine brauchbare Beschreibung vorliegt — rund vier Fünftel des aktiven Bestands. Dieser Text ist eine gekürzte Fassung des ursprünglichen Inserats, und Angaben zu den Bewerbungsunterlagen gehören zu dem, was beim Kürzen als Erstes wegfällt. Alle genannten Anteile sind deshalb Untergrenzen, keine Marktquoten: Sie zeigen, wie selten ein Job-Suchender in einem Inseratetext auf eine Anweisung zum Dossier stösst, nicht, wie selten Arbeitgeber solche Anweisungen erteilen. Die Prozentwerte zum Zuschnitt sind reine Geometrie und lassen sich nachrechnen: Anteil der Fläche, die beim Zuschnitt eines Bildes auf das Seitenverhältnis 35 zu 45 erhalten bleibt, für sechs gängige Aufnahmeformate. Die Rechtsangaben stammen aus der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige in der am 11. November 2024 in Kraft gesetzten Fassung, abgerufen bei fedlex am 31. August 2026, sowie aus der deutschen Passverordnung in der heute geltenden Fassung.

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