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Lebenslauf prüfen

Wie prüfe ich einen Lebenslauf für den Bund?

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Kurz gesagt

Prüf fünf Dinge, in dieser Reihenfolge: ob eine zweite Amtssprache mit Niveau und datiertem Nachweis belegt ist, ob deine Erstsprache eindeutig dasteht, ob die Titelzeile die Schreibweise des Inserats übernimmt, ob Diplome und Arbeitszeugnisse vollständig beiliegen, und ob du den Weg über den Bewerbungsknopf im Inserat gehst. Artikel 8 der Sprachenverordnung verlangt von jeder und jedem Angestellten des Bundes die für die Ausübung der Funktion erforderlichen mündlichen und schriftlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache. In den Bundesinseraten auf SwissJobs.app nennen 39,6 Prozent der regulären Stellen zwei Amtssprachen — im übrigen Stellenmarkt 7,4 Prozent.

Das ist der eine Unterschied, aus dem alle anderen folgen. Bei einem privaten Arbeitgeber ist die Sprachanforderung eine Präferenz, die im Fliesstext des Inserats steht. Beim Bund ist sie eine Verordnungsnorm mit einem Adressaten: nicht du, sondern der Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass seine Angestellten sie erfüllen. Ein Dossier, das dazu nichts sagt, zwingt die Personalstelle, die Frage offen zu lassen — und offene Fragen kosten in einem Verfahren, das nach objektiven Kriterien vorselektiert, genau eine Runde.

Sichtbar wird das schon an der Sprache der Ausschreibung selbst. Von den Bundesinseraten in unserem Bestand erscheinen 29,6 Prozent auf Italienisch, 26 Prozent auf Deutsch und 24,9 Prozent auf Französisch; bei einem knappen Fünftel liess sich die Sprache nicht eindeutig bestimmen. Kein einziges Bundesinserat, dessen Sprache wir bestimmen konnten, ist auf Englisch verfasst — im übrigen Stellenmarkt sind es 20,5 Prozent. Der Bund stellt insgesamt 1,7 Prozent der offenen Inserate in unserem Bestand, verteilt auf 35 Ämter, Generalsekretariate, Staatssekretariate und Gerichte.

Welche Sprache ein Inserat verlangt — Bund gegen übrigen Stellenmarkt
Welche Sprache ein Inserat verlangt — Bund gegen übrigen StellenmarktDeutsch — Bund56.8%Deutsch — übriger Markt48.2%Englisch — Bund38.7%Englisch — übriger Markt31.4%Französisch — Bund37.4%Französisch — übriger Markt14%Italienisch — Bund36.5%Italienisch — übriger Markt2.4%

Anteil der regulären Stellenausschreibungen, die eine Anforderung in der jeweiligen Sprache nennen. Lehrstellen und Praktika sind auf beiden Seiten ausgenommen, damit die Grundgesamtheiten vergleichbar bleiben. Laufende Auswertung der auf SwissJobs.app offenen Inserate, Stand 23. August 2026.

  • Such in deinem Dokument die Zeile, die eine zweite Amtssprache belegt. Findest du sie nicht, ist der Lebenslauf für den Bund unfertig — unabhängig davon, wie gut der Rest ist. Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Sprachenverordnung knüpft die Anforderung an die Funktion, nicht an die Person: Was «erforderlich» ist, steht im Inserat, und was das Inserat verlangt, gehört sichtbar ins Dossier.
  • Schreib das Niveau nach dem Europäischen Referenzrahmen hin, nicht als Adjektiv. Das Eidgenössische Personalamt setzt in seiner Anleitung zur Applikation «Sprachkompetenz» aktive Kenntnisse mit B2 und passive Kenntnisse mit mindestens B1 an. «Gute Französischkenntnisse» lässt sich gegen diese Skala nicht prüfen, «Französisch B2» schon.
  • Datier jeden Sprachnachweis mit Jahr. Dieselbe Anleitung hält fest, dass ein Diplom, ein Zertifikat oder ein Test nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen darf. Ein undatiertes Zertifikat wird damit nicht streng geprüft, sondern gar nicht erst eingeordnet.
  • Stell die Erstsprache an eine Stelle, an der sie nicht gesucht werden muss. Die Datenschutzerklärung des Stellenportals führt neben Anrede, Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummern ausdrücklich «Informationen zur Erstsprache sowie den Lebenslauf» als gespeicherte Angaben auf. Die Frage kommt also ohnehin — beantworte sie im Dokument gleich mit.
  • Übernimm die Doppelform aus dem Titel des Inserats. 70,4 Prozent der Bundesinserate schreiben die Funktion in der Form «Projektleiter/-in» oder «Chef/fe de projet»; im übrigen Stellenmarkt tun das 7 Prozent, dort dominiert mit 31,7 Prozent der Zusatz «(m/w/d)», den nur 4,2 Prozent der Bundesinserate führen. Wer die Zielfunktion in seinem Profil nennt, schreibt sie so, wie sie ausgeschrieben ist.
  • Trag die Referenznummer mit, wenn das Inserat eine führt. 4,7 Prozent der Bundesinserate haben eine Nummer in Klammern im Titel, im übrigen Markt 0,2 Prozent. Sie ist der Schlüssel, mit dem intern zugeordnet wird — im Motivationsschreiben und in der Dateibenennung ist sie mehr wert als jede Formulierung.
  • Lass die Pensumsangabe aus der obersten Zeile deines Lebenslaufs weg. Nur 2,3 Prozent der Bundesinserate nennen ein Pensum im Titel, gegenüber 22,4 Prozent im übrigen Markt; 97,9 Prozent sind als Vollzeitstellen ausgeschrieben. Wo Teilzeit möglich ist, steht es im Text des Inserats, und dorthin gehört auch deine Antwort darauf.
  • Leg Diplome und Arbeitszeugnisse bei, statt sie anzukündigen. In den Bundesinseraten, zu denen uns eine Zusammenfassung vorliegt, ist in 15,2 Prozent von Diplomen oder Zeugnissen die Rede und in 22,9 Prozent von einem Hochschul- oder Studienabschluss; im übrigen Markt sind es 5 und 11 Prozent. Der Abschluss wird also überdurchschnittlich oft ausdrücklich verlangt.
  • Bewirb dich über den Knopf im Inserat. Die häufigen Fragen des Stellenportals halten fest: «Die Bewerbung erfolgt immer direkt über den ‹Jetzt bewerben›-Button im Stelleninserat» und «In der Regel nimmt die Bundesverwaltung keine Spontanbewerbungen entgegen.» Ein perfekt geprüftes Dossier per E-Mail an ein Amt ist ein ungeprüftes Dossier.
  • Rechne mit einem kurzen Fenster. Bundesinserate in unserem Bestand sind im Median 18 Tage alt gegenüber 20 Tagen im übrigen Markt, aber nur 9,4 Prozent sind älter als 30 Tage — im übrigen Markt 40,7 Prozent. Der Bestand an Bundesstellen erneuert sich also spürbar schneller, als der Median vermuten lässt.
  • Prüf zuletzt, gegen welchen der drei Einstiegswege du antrittst. 31,9 Prozent der Bundesinserate sind Lehrstellen und 10,4 Prozent Praktika oder Stages; nur 57,7 Prozent sind reguläre Stellen. Im übrigen Markt sind es 5,7, 2,5 und 91,8 Prozent. Ein Lebenslauf, der gegen ein Hochschulpraktikum antritt, wird gegen ein anderes Raster gelesen als einer für eine Kaderfunktion.

Test eins: Steht die zweite Amtssprache da — mit Niveau?

Artikel 8 Absatz 1 der Sprachenverordnung staffelt die Anforderung nach Stufe. Buchstabe a verlangt von jeder und jedem Angestellten «die für die Ausübung der Funktion erforderlichen mündlichen und schriftlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache». Buchstabe b verlangt vom mittleren Kader «gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache». Buchstabe c dehnt das auf das höhere Kader und auf das mittlere Kader mit Führungsfunktion aus — dort sind die passiven Kenntnisse in der dritten Amtssprache nicht mehr ein «wenn möglich», sondern gesetzt.

Das Eidgenössische Personalamt übersetzt diese drei Buchstaben in eine Tabelle nach Lohnklassen: Angestellte der Lohnklassen 1 bis 23 brauchen eine Amtssprache aktiv; mittleres Kader in den Lohnklassen 24 bis 29 ohne Führungsfunktion zwei aktiv; mittleres Kader mit Führungsfunktion sowie höheres Kader in den Lohnklassen 30 bis 38 zwei aktiv und eine passiv. Aktiv heisst nach derselben Anleitung Niveau B2, passiv mindestens B1, beides nach dem Europäischen Referenzrahmen. Das ist der Massstab, gegen den du deinen Sprachblock hältst — und der Grund, weshalb ein Kreisdiagramm oder ein zu vier Fünfteln gefüllter Balken hier nichts ausrichtet.

Unsere Auswertung zeigt, dass die Norm in den Inseraten tatsächlich ankommt. Von den regulären Bundesstellen verlangen 56,8 Prozent Deutsch, 38,7 Prozent Englisch, 37,4 Prozent Französisch und 36,5 Prozent Italienisch. 39,6 Prozent nennen mindestens zwei Amtssprachen und 19,8 Prozent alle drei — im übrigen Stellenmarkt 7,4 und 1 Prozent. Nach Niveau aufgeschlüsselt führen Deutsch auf Berufsniveau mit 32,4 Prozent, Italienisch auf Berufsniveau mit 26,6 Prozent, Deutsch auf Konversationsniveau mit 22,5 Prozent und Französisch auf Berufsniveau mit 18,5 Prozent. Ein Viertel bis ein Drittel der Anforderungen liegt also ausdrücklich unterhalb der Berufsstufe — genau dort, wo ein ehrliches B1 mehr wert ist als ein weggelassener Eintrag.

Test zwei: Ist deine Erstsprache erkennbar — und weisst du, warum das zählt?

Artikel 7 der Sprachenverordnung gibt für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung Bandbreiten vor, die auch auf Kaderstufe gelten sollen: Deutsch 68,5 bis 70,5 Prozent, Französisch 21,5 bis 23,5 Prozent, Italienisch 6,5 bis 8,5 Prozent, Rätoromanisch 0,5 bis 1 Prozent. Absatz 3 macht daraus eine Verfahrensregel: Bei Stellenbesetzungen ist sicherzustellen, «dass Personen aller Sprachgemeinschaften bei der Vorauswahl berücksichtigt und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, sofern sie die objektiven Kriterien erfüllen». Und weiter: «Bei gleichwertiger Qualifikation werden vorrangig Personen eingestellt, die einer in der betreffenden Verwaltungseinheit untervertretenen Sprachgemeinschaft angehören.»

Diese Regel wirkt in der Vorauswahl, also an genau der Stelle, an der dein Lebenslauf gelesen wird und noch niemand mit dir gesprochen hat. Sie greift nur, wenn die Zuordnung erkennbar ist. Deshalb ist die Erstsprache im Bewerbungsprofil des Stellenportals ein eigenes gespeichertes Datum, neben Anrede, Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern und dem Lebenslauf selbst. Wer sie im Dokument als Beiläufigkeit hinter drei anderen Sprachen versteckt, verschenkt keine Sympathie, sondern eine Verfahrensposition.

Praktisch heisst das: eine Zeile, oben im Sprachblock, ohne Kürzel. «Muttersprache Italienisch» ist eine Angabe; «Italienisch C2» ist eine Einstufung auf einer Lernskala und beantwortet die Frage nach der Sprachgemeinschaft nicht. Wer zweisprachig aufgewachsen ist, schreibt beide Sprachen hin — das Personalamt sieht für den praktisch zweisprachigen Fall ausdrücklich eine zweite Sprache auf Niveau C2 vor.

Test drei: Trägt die Titelzeile die Schreibweise des Bundes?

Bundesinserate haben eine eigene Typografie, und sie ist nicht Geschmack, sondern Konvention. 70,4 Prozent tragen die Funktion in der Doppelform mit Schrägstrich — «Teamleiter/-in Systeme», «Collaborateur/trice en cuisine», «Capo/-a Sezione». Im übrigen Stellenmarkt schreiben nur 7 Prozent so; dort ist «(m/w/d)» mit 31,7 Prozent die Norm, eine Form, die in Bundesinseraten auf 4,2 Prozent kommt. Bundestitel sind ausserdem länger: im Mittel 54 Zeichen gegenüber 44 im übrigen Markt, weil sie die Organisationseinheit oder das Fachgebiet gleich mittragen.

Für die Prüfung deines Lebenslaufs folgt daraus zweierlei. Erstens: Wenn du eine Zielfunktion oder ein Kurzprofil führst, übernimm die Funktionsbezeichnung so, wie das Inserat sie schreibt, inklusive der Fachgebietsangabe. Zweitens: Übersetz sie nicht. Ein Inserat, das «Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in» ausschreibt, sucht keine «Research Associate» — und da kein einziges Bundesinserat mit bestimmbarer Sprache auf Englisch verfasst ist, gibt es auch keine englische Fassung des Titels, auf die du dich berufen könntest.

Das Fachgebiet selbst verteilt sich beim Bund anders als im übrigen Markt. Unter den regulären Bundesstellen tragen 20,3 Prozent eine Bezeichnung aus Sachbearbeitung und Administration gegenüber 6,6 Prozent im übrigen Markt, 18 Prozent eine aus der Informatik gegenüber 11,4 Prozent, 17,1 Prozent eine Führungsbezeichnung gegenüber 10,5 Prozent, 9 Prozent eine wissenschaftliche oder analytische gegenüber 1,7 Prozent und 6,3 Prozent eine juristische gegenüber 0,9 Prozent. Wer aus der Privatwirtschaft kommt, findet seine Rolle beim Bund oft unter einem anderen Wort als dem, das er gewohnt ist.

Test vier: Ist das Dossier vollständig — und die Kaderlücke benannt?

Welche Unterlagen verlangt werden, steht im einzelnen Inserat; eine allgemeingültige Liste veröffentlicht das Stellenportal nicht. Die Signale aus den Inseraten selbst sind aber deutlich: In den Bundesausschreibungen, zu denen uns eine Zusammenfassung vorliegt, ist in 22,9 Prozent von einem Hochschul- oder Studienabschluss die Rede und in 15,2 Prozent ausdrücklich von Diplomen oder Zeugnissen. Im übrigen Markt liegen dieselben Anteile bei 11 und 5 Prozent. Der formale Nachweis wird beim Bund also rund dreimal so oft ausdrücklich zum Thema gemacht.

Ein Sonderfall lohnt die Erwähnung, weil er die häufigste Selbstblockade auflöst. Artikel 8 Absatz 3 der Sprachenverordnung sagt: «Erfüllt ein Kadermitglied bei seiner Anstellung die sprachlichen Anforderungen nicht, so ergreift der Arbeitgeber innert eines Jahres die zur Verbesserung der Sprachkenntnisse notwendigen Massnahmen.» Die dritte Amtssprache muss also nicht am Tag der Bewerbung sitzen. Sie muss benannt sein — mit dem Stand, den du hast, und dem, was du dafür bereits tust. Absatz 2 verpflichtet die Arbeitgeber ohnehin, Sprachkurse in Deutsch, Französisch und Italienisch anzubieten, und Absatz 4 zählt die dafür nötige Ausbildung zur bedarfsorientierten Aus- und Weiterbildung.

Zwei Angaben gehören dagegen nicht ins Dokument, weil das Verfahren sie anders behandelt. Die Bewerbungsunterlagen werden nach der Datenschutzerklärung des Stellenportals spätestens drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens automatisch gelöscht; wirst du angestellt, kommen sie in dein Personaldossier. Und weil ein Bewerbungsprofil für mehrere Bewerbungen gilt, ist das im Profil hinterlegte Dokument dasjenige, das mehrfach gelesen wird — die Zuschneidung auf die eine Stelle gehört deshalb ins Motivationsschreiben, nicht in eine Umbenennung deines Lebenslaufs.

Test fünf: Stimmen Weg, Ort und Einstiegsstufe?

Der Weg ist vorgegeben und lässt keine Variante zu: Die Bewerbung läuft über den Bewerbungsknopf im Inserat, Spontanbewerbungen nimmt die Bundesverwaltung in der Regel nicht entgegen, der Eingang wird automatisch bestätigt und die zuständige Organisationseinheit meldet sich in den folgenden Tagen oder Wochen. Ein Dossier, das an eine allgemeine Adresse geht, durchläuft die Vorauswahl nach objektiven Kriterien gar nicht erst — und damit auch nicht die Regel aus Artikel 7 Absatz 3.

Der Ort ist konzentrierter, als viele erwarten. 43,1 Prozent der Bundesinserate in unserem Bestand nennen Bern als Arbeitsort, 24,7 Prozent Neuchâtel, 9,9 Prozent Zollikofen und 2,6 Prozent Thun. Im übrigen Stellenmarkt führt Zürich mit 13,9 Prozent vor Bern mit 7,1 Prozent. Wer aus der Romandie oder dem Tessin kommt, bewirbt sich also überwiegend auf Stellen in der Deutschschweiz — was die Anforderung an die zweite Amtssprache aus Artikel 8 nicht zu einer Formalie macht, sondern zur Alltagsbeschreibung.

Und die Einstiegsstufe entscheidet, gegen welches Raster gelesen wird. Fast ein Drittel der Bundesinserate sind Lehrstellen, ein weiteres Zehntel Praktika und Stages; zusammen also mehr als vier von zehn Ausschreibungen, gegenüber gut acht Prozent im übrigen Markt. Für ein Hochschulpraktikum zählt der Abschluss mit Datum und die erste Amtssprachenzeile; für eine Kaderfunktion zählen zusätzlich die zweite aktive und die dritte passive Amtssprache. Denselben Lebenslauf gegen beide Raster zu schicken, ist der Fehler, den die fünf Tests verhindern sollen.

Laufende Auswertung der auf SwissJobs.app offenen Inserate, Stand 23. August 2026. Als Bundesinserate zählen Ausschreibungen von Bundesämtern, Generalsekretariaten, Staatssekretariaten, der Bundeskanzlei und eidgenössischer Gerichte sowie alle Inserate, deren Bewerbung über das Stellenportal des Bundes läuft. Für die Sprachvergleiche sind Lehrstellen und Praktika auf beiden Seiten ausgenommen.

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Quellen

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Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

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