Alle Fragen

Lebenslauf prüfen

Wie prüfe ich meine Sprachangaben im Lebenslauf?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Prüfe die Zeile nicht am Gefühl, sondern an den vier Wegen, die der Bund kennt: du sprichst und schreibst diese Landessprache als Muttersprache, du hast mindestens drei Jahre die obligatorische Schule in ihr besucht, du hast eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in ihr besucht — oder du hast ein Zertifikat von der Liste des Staatssekretariats für Migration. Trifft keiner zu, ist deine Angabe eine Selbsteinschätzung. Dann gilt die Regel, die der Bund seinen eigenen Behörden vorgibt: das schriftliche Niveau ist das tiefere von Lesen und Schreiben. Und rechne nicht mit einem amtlichen Nachweis für Berufsniveau — der fide-Test des Bundes endet bei B1.

Diese Antwort gibt den Wortlaut der genannten Erlasse und der amtlichen Merkblätter wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob du in deinem Verfahren einen Sprachnachweis brauchst und welcher anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde: bei Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung sowie bei der ordentlichen Einbürgerung dein Wohnkanton, bei der erleichterten Einbürgerung das SEM. Die kantonale Praxis unterscheidet sich, und die Geschäftsstelle fide hält ausdrücklich fest, dass sie selbst keine Entscheidungen auf Basis der Liste treffen darf. Für Bewerbungen gilt ohnehin: Ein Arbeitgeber ist an diese Niveaus nicht gebunden.

Das ist der unbequeme Kern der Frage. Für Sprachen gibt es in der Schweiz eine amtliche Prüfmaschinerie, aber sie ist für etwas anderes gebaut: für Bewilligungen und die Einbürgerung. Sie prüft Alltagsverständigung, sie hört bei B1 auf, und sie interessiert sich nur für Landessprachen. Der Arbeitsmarkt verlangt genau darüber.

In den Inseraten, die wir erfassen und die überhaupt eine Sprache nennen, liegt bei 96,8 Prozent mindestens eine der verlangten Sprachen über Konversationsniveau. In den deutschsprachigen Inseraten sind es 97,9 Prozent. Anders gesagt: fast jede Bewerbung enthält eine Sprachzeile, für die es in der Schweiz kein behördliches Prüfverfahren gibt — weil keines für dieses Niveau existiert.

Die Prüfung deiner Sprachangaben besteht deshalb aus drei Schritten, die man auseinanderhalten muss: welcher Nachweis dir tatsächlich zusteht, wie du den Rest korrekt einschätzt, und ob ein Zertifikat, das du besitzt, heute noch gilt.

Höchste verlangte Stufe in deutschsprachigen Inseraten
Höchste verlangte Stufe in deutschsprachigen InseratenBerufsniveau (B2–C1)95.4%Muttersprache (C2)2.5%Konversation oder Grundkenntnisse2.1%

Anteil der deutschsprachigen Inserate auf SwissJobs.app, die mindestens eine Sprache verlangen, nach der höchsten darin verlangten Stufe. Auszählung vom 31. August 2026. Die beiden oberen Balken zusammen — 97,9 Prozent — liegen über B1 und damit über allem, was in der Schweiz behördlich geprüft wird.

  • Geh die vier Nachweiswege der Zulassungs- und Aufenthaltsverordnung der Reihe nach durch. Drei von ihnen sind Dokumente aus deinem Leben, kein Test: Muttersprache, drei Jahre obligatorische Schule in dieser Landessprache, oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in ihr.
  • Für die Einbürgerung gelten dieselben vier Wege mit anderen Zahlen: fünf Jahre obligatorische Schule statt drei, und die Ausbildung muss abgeschlossen sein, nicht bloss besucht. Wer die Wege verwechselt, überschätzt seinen Nachweis.
  • Rechne das schriftliche Niveau so, wie es die Behörden tun. Steht auf einem Zertifikat Lesen A2 und Schreiben A1, gilt schriftlich A1 — das tiefere. Liegen die beiden weit auseinander, etwa Lesen B1 und Schreiben A1, gilt das mittlere Niveau, also A2.
  • Nimm den Modelltest des fide-Tests als kostenlose Selbstprüfung. Er ist öffentlich, mit Lösungen, getrennt nach Lesen und Schreiben sowie Sprechen und Verstehen, und in zwei Stufenpaketen: A1–A2 und A2–B1.
  • Prüfe bei jedem Zertifikat das Datum gegen die Liste. Anerkannt ist ein Zertifikat, wenn es zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung auf der Liste stand — die Liste wird alle drei Monate aktualisiert, und Einträge sind schon verschwunden.
  • Für Deutsch führt die Bundesliste neun Trägerschaften, für Französisch drei, für Italienisch zwei und für Rätoromanisch eine. Wer eine Zeile belegen will, hat je nach Sprache sehr unterschiedlich viel Auswahl.
  • Nenn «Muttersprache» nur, wenn die amtliche Definition passt: eine in der frühen Kindheit ohne formalen Unterricht erlernte Sprache, die du sehr gut beherrschst und regelmässig benutzt.
  • Hast du B1 oder mehr, aber kein anerkanntes Zertifikat, ist das fide-Dossier der Weg. Es kostet CHF 150.–, und zu den Belegen zählen ausdrücklich Arbeitszeugnisse, die etwas über deinen Sprachgebrauch aussagen.
  • Erwarte von einem behördlichen Nachweis keine Bestätigung deines Spitzenniveaus. Beim fide-Dossier wird nur B1 geprüft; wer besser ist, erhält trotzdem B1, und wer in einem Teil scheitert, bekommt nicht ersatzweise A2.
  • Trag ein Zertifikat mit Jahr ein. Ist der Erwerb lange her und bestehen Zweifel am heutigen Niveau, darf die Behörde einen neuen Nachweis verlangen — dieselbe Skepsis trifft dich im Bewerbungsgespräch.

Der Bund kennt vier Nachweise — und drei davon sind kein Test

Es gibt in der Schweiz genau eine Stelle, an der ein Sprachniveau amtlich festgestellt wird: das Ausländer- und Bürgerrecht. Die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit hält in Artikel 77d fest, wann der Nachweis für Sprachkompetenzen «als erbracht» gilt, und zählt vier Fälle auf. Die Person spricht und schreibt diese Landessprache als Muttersprache. Oder sie hat während mindestens drei Jahren die obligatorische Schule in dieser Landessprache besucht. Oder sie hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Landessprache besucht. Oder sie verfügt über einen Sprachnachweis, der sich auf ein Verfahren abstützt, das den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtests entspricht.

Dass drei der vier Wege gar keine Prüfung sind, ist die praktisch wichtigste Information für deinen Lebenslauf. Wer die Sekundarschule in Bern besucht hat, muss sein Deutsch nicht testen lassen; wer die Fachhochschule auf Deutsch absolviert hat, ebenso nicht. Die FAQ des Staatssekretariats für Migration schreibt zu diesem Weg ausdrücklich, massgebend sei die Unterrichtssprache, und nennt als Beispiele Lehre, Gymnasium und Fachmittelschule für die Sekundarstufe II sowie Universität, Hochschule und Fachhochschule für die Tertiärstufe.

Für die Einbürgerung stehen dieselben vier Wege in der Bürgerrechtsverordnung, aber mit anderen Schwellen: dort sind es fünf Jahre obligatorische Schule statt drei, und die Ausbildung muss in einer Landessprache abgeschlossen sein, nicht bloss besucht. Derselbe Staat definiert den Nachweis eines Sprachniveaus also zweimal und kommt auf verschiedene Zahlen. Das ist kein Fehler, sondern der Beweis, dass ein Niveau keine Eigenschaft ist, die man einmal feststellt — es ist immer eine Aussage für einen bestimmten Zweck.

Bemerkenswert ist noch etwas: Das Verordnungsrecht nennt den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen nirgends beim Namen. Es spricht vom «in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmen für Sprachen» und kürzt diesen danach als «Referenzrahmen» ab. Erst die Erläuterungen des SEM zur Zertifikatsliste halten fest, dass die Niveaus jene des Referenzrahmens sind — A1, A2, B1, B2, C1, C2.

Was die Schweiz je überprüft, hört bei B1 auf

Die Verordnung setzt für jede Situation ein Mindestniveau, und die Liste ist kurz. Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beim Familiennachzug genügt mündlich A1. Für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung, für die erneute Erteilung nach einem Auslandaufenthalt und nach einer Rückstufung sind es mündlich A2 und schriftlich A1. Für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung mündlich B1 und schriftlich A1. Für die Einbürgerung mündlich B1 und schriftlich A2. Höher als B1 mündlich geht diese Leiter nicht.

Das ist Absicht, und das SEM sagt auch warum. Bei der Formulierung dieser Anforderungen habe die Kommunikationsfähigkeit im Vordergrund gestanden: Der Aufenthaltsstatus solle nicht an die Fähigkeit gebunden sein, die Sprache korrekt zu verwenden, sondern an die Fähigkeit, sich im Alltag zu verständigen, etwa mit Arbeitskolleginnen oder der Lehrperson des Kindes. Die Beschreibungen der Niveaus wurden dafür gemeinsam mit dem Institut für Mehrsprachigkeit Fribourg und dem Europarat auf den Alltag in der Schweiz ausgerichtet.

Entsprechend endet auch das Prüfangebot. Das Bundesportal fide formuliert es in einem Satz: «In behördlichen Verfahren werden Sprachkenntnisse auf den Niveaus A1, A2 und B1 erwartet — in wenigen Kantonen auch B2 mündlich.» Der fide-Test selbst deckt A1 bis B1 ab, der fide-Test edu mündlich bis B2 und schriftlich bis B1. Ein staatliches Papier, auf dem C1 steht, gibt es in diesem System nicht.

Genau dort setzt der Arbeitsmarkt an. In den deutschsprachigen Inseraten mit Sprachanforderung endet die höchste verlangte Stufe in 95,4 Prozent der Fälle auf Berufsniveau und in 2,5 Prozent auf Muttersprachniveau; nur 2,1 Prozent kommen mit Konversationsniveau oder Grundkenntnissen aus. Die Zeile, die im Bewerbungsdossier den Ausschlag gibt, liegt also praktisch immer oberhalb dessen, was in der Schweiz je behördlich geprüft wird. Wer auf ein Zertifikat wartet, das «Berufsniveau» bestätigt, wartet auf ein Dokument, das nicht existiert.

Die Selbstprüfung, die der Bund selbst vorschreibt

Weil die meisten Angaben Selbsteinschätzungen bleiben, lohnt sich der Blick auf Anhang II der Zertifikatsliste. Dort steht, wie Behörden aus einem Prüfungsresultat ein Niveau machen — und diese Regeln kann man auf den eigenen Lebenslauf anwenden, auch ohne Zertifikat.

Erstens: Als mündliches Niveau gilt das im mündlichen Teil oder im Teil «Sprechen» erzielte Niveau. Als schriftliches Niveau gilt das Ergebnis aus «Lesen» und «Schreiben». Zweitens, und das ist die Regel, die die meisten Selbsteinschätzungen nach oben verzerrt: Werden für Lesen und Schreiben verschiedene Niveaus ausgewiesen, gilt das tiefere. Lesen A2 und Schreiben A1 ergibt schriftlich A1. Liegen die Niveaus weit auseinander, gilt das mittlere: Lesen B1 und Schreiben A1 ergibt schriftlich A2. Wer sich selbst einschätzt, liest meist deutlich besser als er schreibt — und schreibt dann trotzdem das Leseniveau hin.

Drittens: Wer eine Prüfung insgesamt nicht bestanden hat, im mündlichen oder schriftlichen Teil aber ein genügendes Ergebnis erzielte, kann den bestandenen Teil anerkennen lassen; Ergebnisbögen verschiedener anerkannter Zertifikate dürfen kombiniert werden. Und viertens: Liegt der Erwerb lange zurück und hat die Behörde Zweifel am aktuellen Niveau, kann sie einen neuen Nachweis verlangen. Dieselbe Skepsis ist im Bewerbungsgespräch die Regel, nur unausgesprochen.

Die praktische Selbstprüfung ist gratis und offiziell: Der Modelltest zum fide-Test steht öffentlich zum Herunterladen bereit, getrennt in Aufgaben für Lesen und Schreiben, Sprechen und Verstehen, jeweils in den Paketen A1–A2 und A2–B1, mit Lösungen. Wer die A2–B1-Aufgaben ohne Mühe löst, hat mindestens B1 belegt — an einem Material, das der Bund für genau diese Feststellung gebaut hat. Wer sie nicht löst, hat seine Antwort auch, und zwar vor dem Gespräch statt darin.

Wenn du ein Zertifikat hast: prüfe, ob es heute noch auf der Liste steht

Die Liste der anerkannten Sprachzertifikate ist kein Nachschlagewerk, sondern ein Stand. Die aktuelle Ausgabe trägt das Datum 1. Juli 2026, die nächste Aktualisierung ist auf den 1. Oktober 2026 angesetzt, erstellt wurde die Liste erstmals im Oktober 2017, und sie wird alle drei Monate überarbeitet. Anerkannt ist ein Zertifikat dann, wenn es zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung auf der Liste stand — nicht dann, wenn du es erworben hast.

Dass Einträge verschwinden, ist keine Theorie. Die Goethe-Zertifikate für Jugendliche B1 und B2 standen bis zum 18. März 2026 auf der Liste und stehen heute im Anhang der ehemals anerkannten Zertifikate. Die ECL-Prüfung in Deutsch als Fremdsprache fiel Ende Juni 2024 heraus und ist seit dem 16. September 2025 wieder anerkannt. Ältere Streichungen betreffen Sprachstandanalysen aus Basel und Olten sowie mehrere telc-Prüfungen aus der ersten Listenfassung.

Der Aufnahmegrund ist ebenfalls dokumentiert und erklärt, warum die Liste so kurz ist: Ein Zertifikat kommt darauf, wenn es das Label «Q-Mark» der Association of Language Testers in Europe trägt oder sich im Verfahren befindet, es zu erhalten. Diese Ausnahme betrifft ausgerechnet die schweizerischen Verfahren — fide, den kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren des Kantons Zürich und den Schweizerischen Digitalen Sprachtest. Deren Trägerschaften haben sich gegenüber dem SEM verpflichtet, die ALTE-Qualitätsstandards bis Ende 2029 zu erfüllen; das SEM überprüft die Fortschritte anhand eines Fortschrittsberichts.

Für Deutsch ist die Auswahl mit neun Trägerschaften die grösste: neben dem SEM sind es das Goethe-Institut, telc, der Verein Österreichisches Sprachdiplom, g.a.s.t. mit dem TestDaF, die ECL-Prüfung der AFU, der Schweizerische Digitale Sprachtest, die Sprachstandanalyse des Bildungszentrums Interlaken — die noch bis Ende 2026 durchgeführt wird — und der Deutschtest des Gemeindeamts des Kantons Zürich. Für Französisch sind es drei, für Italienisch zwei und für Rätoromanisch eine.

Das rätoromanische Beispiel zeigt, wie ernst der Bund das Verfahren nimmt und wo er dennoch pragmatisch wird. Die «Examens da rumantsch» können wegen des geringen Prüfungsvolumens und der flexiblen Anwendung der fünf Idiome nicht regulär zertifiziert werden; weil Rätoromanisch aber Landes- und Kantonssprache ist, muss ein Sprachnachweis gesetzlich möglich sein, um Gleichbehandlung zu gewährleisten. Ein Niveau ist also auch eine politische Grösse, nicht nur eine messtechnische.

«Muttersprache» hat eine amtliche Definition

Die oberste Zeile des Sprachblocks ist die, die am leichtesten falsch wird, weil das Wort im Alltag weiter gefasst ist als im Verfahren. Das SEM definiert Muttersprache als die in der frühen Kindheit ohne formalen Unterricht erlernte Sprache — gelernt durch die Eltern oder das unmittelbare soziale Umfeld. Kennzeichnend sei, dass sie sehr gut beherrscht wird, in der Regel häufig für die Kommunikation verwendet wird und dass zu ihr eine besondere emotionale Bindung besteht.

Drei Kriterien also, und zwei davon betreffen die Gegenwart: Beherrschung und Verwendung. Wer eine Sprache als Kind erwarb, sie aber seit zwanzig Jahren nicht mehr benutzt hat, erfüllt die Definition nur noch halb. Für den Lebenslauf heisst das nicht, das Wort zu vermeiden, sondern es zu ergänzen — mit dem Hinweis, wo die Sprache heute im Einsatz ist.

Umgekehrt gilt: Wer die Definition erfüllt, hat damit den ersten der vier Nachweiswege in der Hand und braucht für diese Sprache kein Zertifikat. Das ist bei mehrsprachig Aufgewachsenen der häufigste ungenutzte Nachweis überhaupt.

Bei den Anforderungen ist Muttersprachniveau übrigens die Ausnahme, aber keine gleichmässig verteilte. Von allen Anforderungen auf Muttersprachniveau in unseren Inseraten betreffen 41,5 Prozent Deutsch, 25,7 Prozent Französisch, 23,5 Prozent Englisch und 7,2 Prozent Italienisch. Englisch stellt damit fast ein Viertel aller Höchstforderungen — und ist gleichzeitig die einzige dieser Sprachen, für die die Bundesliste überhaupt keinen Nachweis führt, weil sie nur Landessprachen umfasst.

Der Weg für B1 und höher ohne anerkanntes Zertifikat

Für Leute, die faktisch gut Deutsch sprechen, aber nichts in der Hand haben, gibt es das fide-Dossier. Es ist kein Test im klassischen Sinn, sondern ein Validierungsverfahren: Du reichst dein Dossier online ein, erhältst den Zulassungsbescheid per E-Mail und nimmst danach an einem Validierungstreffen teil. Wer besteht, erhält einen Sprachenpass mit Niveau B1 mündlich und B1 schriftlich. Das Verfahren kostet CHF 150.–, die Treffen in deutscher Sprache finden etwa alle drei Wochen samstags in Bern, Luzern oder Zürich statt.

Interessant ist, was als Beleg zählt, weil es genau die Dokumente sind, die in einem Bewerbungsdossier ohnehin liegen: ein Sprachzertifikat auf B1 bis C2, das nicht auf der Liste steht; die Bestätigung eines Deutschkurses auf B2, C1 oder C2; besuchte Weiterbildungen auf Deutsch; und Arbeitszeugnisse, die in Bezug auf den Sprachgebrauch aussagekräftig sind. Ein Arbeitszeugnis ist in diesem Verfahren also ein Sprachbeleg — das ist eine schweizerische Eigenheit, die in keinem internationalen Bewerbungsratgeber steht.

Zwei Grenzen muss man kennen, sonst enttäuscht das Verfahren. Es wird nur das Niveau B1 geprüft: Wer in einem Teil B1 nicht erreicht, bekommt nicht ersatzweise A2 ausgewiesen und erhält keinen Sprachenpass. Und wer deutlich über B1 liegt, erhält dennoch B1. Das Verfahren beantwortet die Frage «mindestens B1?», nicht die Frage «wie gut genau?».

Für die Bewerbung ist das trotzdem brauchbar, denn der Sprachenpass ist ausdrücklich auch für diesen Zweck gedacht. Das Bundesportal beschreibt ihn als offizielles Dokument, das Sprachkompetenzen in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch nachweist und dazu dient, sie gegenüber Behörden, Arbeitgebern oder Bildungseinrichtungen in der Schweiz zu belegen. Ein Papier, das den Arbeitgeber als Adressaten nennt, gibt es sonst nirgends im Sprachbereich.

Wer den Test statt des Dossiers macht, sollte die Kostenstruktur kennen, weil sie eine Teilprüfung erlaubt: Der ganze fide-Test kostet CHF 250.–, nur der mündliche Teil CHF 170.–, nur der schriftliche CHF 120.–. Der mündliche Teil dauert 40 Minuten, der schriftliche 60. Anmeldung spätestens 15 Tage vor dem Prüfungsdatum, Sprachenpass etwa vier Wochen nach dem Test, bei Prüfungen zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar sechs Wochen. Ein Vorbereitungskurs ist nicht erforderlich, und die Geschäftsstelle warnt ausdrücklich vor Internetangeboten, die solche Kurse für den fide-Test versprechen.

Die Prüfliste für dein Dossier

Geh den Block Zeile für Zeile durch und stelle bei jeder Sprache drei Fragen. Erste Frage: Welcher der vier Nachweiswege trifft zu? Trifft einer zu, ist die Zeile belegt, und du kannst sie mit dem Beleg statt mit einem Adjektiv begründen — Schule, Ausbildung, Zertifikat.

Zweite Frage: Falls keiner zutrifft, wie sieht die Zeile aus, wenn du sie nach der amtlichen Rechenregel bildest? Mündlich und schriftlich getrennt betrachten, schriftlich das tiefere von Lesen und Schreiben nehmen. Wer das ehrlich macht, korrigiert sich in der Regel bei der Schriftlichkeit nach unten und beim Sprechen nach oben — beides ist glaubwürdiger als eine Stufe für alles.

Dritte Frage: Steht das Zertifikat, das du nennst, heute noch auf der Liste, und trägt deine Zeile das Jahr? Ein Nachweis ohne Jahr wirkt wie eine Aussage über heute. Ein Nachweis mit Jahr ist eine überprüfbare Angabe, und überprüfbar ist der ganze Zweck einer Sprachzeile.

Und der letzte Schritt gehört nicht in den Lebenslauf, sondern neben ihn: Lies die Sprachzeile des Inserats und deine Zeile nebeneinander. Verlangt das Inserat Berufsniveau, ist eine amtliche Bestätigung dafür nicht erhältlich — dann entscheidet, wie präzise du dein Niveau beschreibst und welche Belege du daneben legst. Verlangt es Konversationsniveau oder Grundkenntnisse, was bei 2,1 Prozent der deutschsprachigen Inserate der Fall ist, dann ist der amtliche Weg genau der richtige, und er ist billiger als jeder Kurs.

Die Marktzahlen wurden am 31. August 2026 aus dem aktiven Inseratebestand von SwissJobs.app ausgezählt. Grundlage ist das strukturierte Feld, in dem pro Inserat die verlangten Sprachen mit ihrer Stufe stehen; es wird beim Erfassen aus dem Inseratstext gewonnen. Stufen werden in vier Klassen geführt: Grundkenntnisse (A1–A2), Konversationsniveau (B1), Berufsniveau (B2–C1), Muttersprache (C2). Nennt ein Inserat dieselbe Sprache mehrfach, zählt die höchste Stufe; gezählt wird pro Inserat, nicht pro Eintrag. «Über Konversationsniveau» heisst Berufsniveau oder Muttersprache. Prozentwerte beziehen sich auf die Inserate, die mindestens eine Sprache nennen; die Sprachregion wird über die Sprache des Inserats bestimmt, nicht über den Standort. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Die Verteilung aller einzelnen Sprachanforderungen und die Frage, welches Niveau man für den Schweizer Arbeitsmarkt braucht, sind bereits auf unserer Antwort zum Sprachniveau ausgewertet; diese Seite zählt deshalb nur die höchste Stufe pro Inserat, was eine andere Grösse ist. Die Rechtsangaben stammen aus den Fassungen der Zulassungs- und Aufenthaltsverordnung vom 12. Juni 2026 und der Bürgerrechtsverordnung vom 1. August 2026 auf Fedlex, die Angaben zu Nachweisen, Niveaus, Fristen und Kosten von den Seiten des Bundesportals fide, der Liste der anerkannten Sprachzertifikate in der Ausgabe vom 1. Juli 2026 samt Anhängen I bis III und der FAQ des SEM zum Nachweis der Sprachkompetenzen; alle abgerufen am 31. August 2026.

Prüfe, wie dein Lebenslauf zu einer Stelle passt

Kostenlos: Sprachen, Bewilligung, Anforderungen und mehr — bewertet gegen ein konkretes Inserat.

ATS-Lebenslauf prüfen: gegen ein konkretes Inserat, kostenlos

Quellen

Verwandte Fragen

← Alle Fragen

Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt

Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%