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Lebenslauf prüfen

Wie quantifiziere ich meine Erfolge?

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Kurz gesagt

Eine Zahl behauptet erst dann etwas, wenn drei Angaben danebenstehen: woran gemessen wurde, über welchen Zeitraum, und was dein eigener Anteil daran war. Fehlt eine davon, ist «plus 30 Prozent» keine Leistung, sondern eine Ziffer ohne Bezug. In der Schweiz kommt eine vierte Bedingung dazu, die anderswo fehlt: Dein Lebenslauf reist nicht allein, sondern zusammen mit den Arbeitszeugnissen. Deine Zahl steht damit neben der Beurteilung, die dein früherer Arbeitgeber selbst geschrieben hat — und muss diese Nachbarschaft aushalten.

Diese Antwort gibt wieder, was in den zitierten Artikeln des Obligationenrechts steht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine bestimmte Angabe unter die Geheimhaltungspflicht fällt, hängt vom einzelnen Arbeitsverhältnis ab und wird im Streitfall vom Gericht beurteilt. Wer für den eigenen Fall eine Einschätzung braucht, holt sie bei der Gewerkschaft, bei einer Rechtsberatungsstelle oder bei einem Anwaltsbüro.

Diese Antwort setzt einen Schritt nach der Frage an, ob eine Zeile überhaupt ein Ergebnis beschreibt. Angenommen, sie tut es, und du willst jetzt eine Zahl dazusetzen: Dann entscheidet nicht die Höhe der Zahl, sondern ob sie prüfbar ist. Prüfbar heisst hier nicht, dass jemand nachrechnet. Es heisst, dass du auf eine Rückfrage in zwei Sätzen antworten kannst, woher die Zahl kommt, ohne dabei etwas auszuplaudern, das du nicht ausplaudern darfst.

Drei Dinge unterscheiden diese Frage in der Schweiz von dem, was internationale Ratgeber dazu schreiben: das amtliche Muster des Bewerbungsdossiers, das gar keine Rubrik für Erfolge kennt; die Geheimhaltungspflicht aus Art. 321a Abs. 4 OR, die auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterläuft; und die Masseinheit, in der dieser Arbeitsmarkt selbst rechnet. Was er beziffert, steht in seinen eigenen Inseraten — und was dort nie steht, ist Geld.

Welche Art von Zahl in der Titelzeile eines Schweizer Stelleninserats steht (Anteil der Titel mit Ziffer)
Welche Art von Zahl in der Titelzeile eines Schweizer Stelleninserats steht (Anteil der Titel mit Ziffer)Pensum in Prozent74.6Anderes (Stufe, Befristung, Nummer)14.6Jahreszahl, meist ein Lehrbeginn10.7Ein Betrag in Franken0.05
  • Bezugsgrösse: Jede Zahl braucht die Grösse, an der sie gemessen wurde. «Von zehn auf dreizehn Dossiers pro Woche» ist eine Angabe, «plus 30 Prozent» ohne Basis ist keine.
  • Zeitraum: Eine Veränderung ohne Zeitfenster lässt sich nicht einordnen. Nenne die Monate oder das Jahr, in dem sie eingetreten ist.
  • Anteil: Beziffere, was von dem Ergebnis dir gehört — eine von vier Personen im Projekt, verantwortlich für zwei der fünf Standorte. Ein Teamergebnis ohne Anteil ist die Leistung des Teams.
  • Geheimhaltung: Art. 321a Abs. 4 OR untersagt es, geheim zu haltende Tatsachen zu verwerten oder mitzuteilen, und die Pflicht bleibt nach dem Arbeitsverhältnis bestehen, soweit es die berechtigten Interessen des Arbeitgebers erfordern. Relative Angaben sagen dasselbe, ohne die absolute Zahl preiszugeben.
  • Masseinheit: Nimm die Einheit, die im Inserat steht. In den Titelzeilen unserer Inserate ist das fast immer das Pensum in Prozent — und praktisch nie ein Betrag in Franken.

Bezugsgrösse, Zeitraum, Anteil

Die Bezugsgrösse ist die Zahl hinter der Zahl. «Plus 30 Prozent» ist so lange nichts, bis danebensteht, wovon 30 Prozent: von zehn auf dreizehn bearbeitete Dossiers pro Woche ist eine Aussage über deine Arbeit, dieselbe Steigerung an einem Umsatz ist eine Aussage über das Geschäft. Wer die Bezugsgrösse weglässt, klingt für einen Moment grösser und wird bei der ersten Rückfrage kleiner. Wer sie hinschreibt, gibt der Zahl einen Massstab, den die lesende Person selbst einordnen kann — und genau das will sie tun.

Der Zeitraum entscheidet, ob die Veränderung überhaupt bemerkenswert ist. Eine Durchlaufzeit, die in vier Monaten von fünf auf zwei Tage sinkt, ist etwas anderes als dieselbe Verbesserung über sechs Jahre verteilt. Monat und Jahr genügen; eine Jahreszahl allein reicht meistens auch. Was nicht genügt, ist die Zeitform: «konnte deutlich beschleunigt werden» nennt weder Anfang noch Ende und ist deshalb keine Angabe, sondern ein Eindruck.

Der Anteil ist die Angabe, die am häufigsten fehlt und am schnellsten auffliegt. Fast jedes messbare Ergebnis in einem Betrieb entsteht mit mehreren Beteiligten, und die lesende Person weiss das. Beziffere deshalb deinen Teil, statt ihn wegzulassen: eine von vier Personen im Projektteam, verantwortlich für zwei der fünf Standorte, zuständig für die Umstellung, nicht für den Entscheid. Ein beziffertes Teilstück wirkt kleiner als das ganze Ergebnis und ist trotzdem stärker, weil es die einzige Zahl auf der Seite ist, die niemand relativieren kann.

Zusammengesetzt sieht das so aus. Statt «Prozesse optimiert und Kosten gesenkt»: «Die Rüstzeit an der Abfüllanlage von 45 auf 20 Minuten gesenkt, über sechs Monate, gemeinsam mit dem Unterhaltsdienst; mein Teil war die neue Reihenfolge der Werkzeugwechsel.» Statt «massgeblich zum Wachstum beigetragen»: «Als eine von drei Personen im Innendienst die Offertbearbeitung für die Westschweiz übernommen, Bearbeitungszeit im ersten Halbjahr von acht auf drei Arbeitstage.» Beide Zeilen sind länger. Beide überleben eine Rückfrage.

Im amtlichen Muster gibt es gar keine Rubrik «Erfolge»

arbeit.swiss, das Portal der öffentlichen Arbeitsvermittlung, führt in seinen Bewerbungstipps auf, was ein Lebenslauf üblicherweise enthält. Die Liste lautet: Titel «Lebenslauf», persönliche Daten mit allfälligem Bewerbungsfoto, bisherige berufliche Tätigkeiten, besuchte Schulen und Weiterbildungen, Sprachkenntnisse, besondere Kenntnisse oder Tätigkeiten, persönliche Interessen und Referenzen. Eine Rubrik für Erfolge, Erfolge in Zahlen, Kennzahlen oder Highlights kommt darin nicht vor. Der Lebenslauf soll «vollständig und übersichtlich» sein und nicht mehr als drei Seiten umfassen.

Das ist kein Verbot, Zahlen zu nennen — es beschreibt, wo im Schweizer Dossier die Leistungsbeurteilung eigentlich liegt. Dieselbe Seite verlangt, dass die Arbeitszeugnisse lückenlos und chronologisch geordnet beiliegen, das aktuellste zuerst. Und Art. 330a Abs. 1 OR sagt, worüber ein solches Zeugnis spricht: Der Arbeitnehmer kann jederzeit ein Zeugnis verlangen, «das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht».

Damit ist die Ausgangslage anders als in einem Markt, in dem nur ein Lebenslauf verschickt wird. Über deine Leistungen liegt bereits ein Text vor, geschrieben von deinem früheren Arbeitgeber, in Worten und praktisch nie in Zahlen. Deine bezifferte Zeile ist die zweite Fassung derselben Geschichte. Sie darf konkreter sein als das Zeugnis — das ist der Sinn der Übung —, und sie ist der einzige Ort im Dossier, an dem du selbst bestimmst, welche Grösse deiner Arbeit sichtbar wird.

Praktisch heisst das: Lies deine Zeugnisse, bevor du deine Zahlen setzt, nicht danach. Sie nennen deine Funktion, die Dauer und meistens den Aufgabenkreis. Was du beziffern willst, sollte sich in diesem Rahmen bewegen — und wo dein Zeugnis dünn ist, ist die bezifferte Zeile im Lebenslauf umso wichtiger, weil sie die einzige konkrete Angabe zu dieser Station bleibt.

Was du nicht beziffern darfst

Art. 321a Abs. 4 OR hält fest: Der Arbeitnehmer darf «geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, von denen er im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt er zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist».

Der zweite Halbsatz ist der für ein schriftliches Dossier entscheidende: Die Pflicht endet nicht mit der Kündigung. Und ein Lebenslauf ist kein Gespräch. Er wird weitergeleitet, abgelegt, in Bewerbungsportalen aufbewahrt und manchmal einer externen Beratungsfirma übergeben, die auch für Mitbewerber deines früheren Arbeitgebers arbeitet. Eine Zahl, die im Gespräch einmal fällt, ist danach weg; dieselbe Zahl im Dokument bleibt stehen. Deshalb gehören der Umsatz einer nicht börsenkotierten Filiale, eine Marge, ein Vertragswert oder ein Einkaufspreis nicht hinein, und die relative Form — «um einen Viertel gestiegen», «von sieben auf zwei Prozent» — trägt dieselbe fachliche Aussage.

Auch Verhältnisse pro Einheit funktionieren ohne Preisgabe: Bearbeitungszeit pro Fall, Anzahl betreuter Objekte, Fehlerquote je Los. Was dagegen wirklich öffentlich ist — ein publizierter Geschäftsbericht, eine Medienmitteilung, ein amtliches Register —, ist ein anderer Fall, und wer sich darauf stützt, sollte die Quelle im Gespräch nennen können.

Eine zweite Grenze zieht die Vertraulichkeit gegenüber Dritten. Kundennamen, Patientendaten, Fallzahlen einer einzelnen Institution oder die Nennung eines Projekts, das nie öffentlich war, gehören nicht in ein Dokument, das du an unbekannte Empfänger schickst. Die Branche, die Grössenordnung und deine Rolle genügen: «für einen Detailhändler mit Filialnetz in der Deutschschweiz» beschreibt den Kontext vollständig genug für jede Beurteilung deiner Arbeit.

Die Zahlen, die dir ohnehin schon gehören

Bevor du Zahlen suchst, die du nicht mehr belegen kannst, nimm die, die in Dokumenten stehen, die du bereits besitzt. Der Arbeitsvertrag nennt dein Pensum. Das Zeugnis nennt Eintritt und Austritt auf den Tag. Der Lohnausweis nennt die Dauer der Anstellung im betreffenden Jahr. Diplome und Kurszertifikate nennen Umfang und Datum. Diese Angaben sind ohne Rückfrage prüfbar, weil die Belege im selben Dossier mitgehen.

Aus dem Alltag lassen sich weitere Zahlen holen, die keiner Freigabe bedürfen und trotzdem etwas über den Umfang deiner Arbeit sagen: wie viele Personen du eingearbeitet oder fachlich geführt hast, an wie vielen Standorten oder in wie vielen Kantonen du gearbeitet hast, in wie vielen Sprachen — und dann bitte als Niveau, nicht als Adjektiv —, mit welchen Systemen, in welchem Schichtmodell, über wie viele Jahre hinweg ohne Unterbruch. Das sind Grössenangaben, keine Erfolgsmeldungen; sie ordnen die Station ein und nehmen der Erfolgszeile die Beweislast ab.

Die Datumsangaben verdienen dabei mehr Aufmerksamkeit, als sie üblicherweise bekommen. Die englische, die französische und die italienische Fassung derselben arbeit.swiss-Seite verlangen ausdrücklich einen Lebenslauf ohne Lücken in der Chronologie; die deutsche Fassung sagt «vollständig». Datumsangaben sind also die einzigen Zahlen im Lebenslauf, zu denen es eine amtliche Erwartung gibt — und sie sind zugleich die ersten, die jemand gegen die Zeugnisse hält.

Was dieser Markt selbst beziffert — und was nie

Wenn man wissen will, in welcher Einheit ein Arbeitsmarkt rechnet, schaut man an, was er in seine eigenen Schaufenster schreibt. Wir haben dazu die unveränderten Titelzeilen der offenen Inserate auf SwissJobs.app ausgezählt. 29.7 Prozent enthalten überhaupt eine Ziffer. Von diesen Titeln mit Ziffer tragen 74.6 Prozent eine Pensumsangabe, 10.7 Prozent eine Jahreszahl — fast immer ein Lehrbeginn —, und die restlichen 14.6 Prozent etwas anderes: eine Stufenbezeichnung, eine Befristung in Monaten, eine interne Nummer.

Ein Betrag in Franken kommt in 0.05 Prozent der Titel mit Ziffer vor. Das sind drei Inserate im ganzen Bestand. Das Wort Lohn oder Salär taucht in 0.2 Prozent aller Titel auf, und dann fast immer als Anstellungsform — «im Stundenlohn» —, nicht als Zahl. Dieser Markt schreibt seine Preise nicht an die Scheibe.

Daraus folgt eine unbequeme, aber nützliche Regel für den Lebenslauf: Die Einheit, die hier gelesen wird, ist das Pensum, und die Einheit, die hier nicht gelesen wird, ist der Betrag. Wer seine Erfolge in Franken beziffert, spricht in einer Währung, die im Stelleninserat nirgends vorkommt — und stösst zusätzlich an die Geheimhaltungspflicht aus dem vorangehenden Abschnitt. Wer sie in Prozent, in Zeit, in Stück oder in Personen beziffert, spricht in den Einheiten, die auf dieser Seite des Tisches ohnehin verwendet werden.

Die zweite Folgerung betrifft die Zeile, in der das eigene Pensum steht. Wenn ein Inserat «80–100 %» sucht, ist die Prozentangabe die Sprache, in der der Betrieb über Arbeitszeit denkt. Ein Lebenslauf, der stattdessen «Vollzeit» oder «Teilzeit» schreibt, zwingt die lesende Person zu einer Umrechnung, die sie nicht machen muss.

Wie eine Zahl in der Schweiz gesetzt wird

Für die Darstellung von Zahlen gibt es in der Schweiz eine geschriebene Norm, und sie ist präziser als jede Bewerbungsvorlage: die Schreibweisungen der Bundeskanzlei, verbindlich für die amtlichen Texte des Bundes, für alles andere eine Empfehlung. Für einen Lebenslauf sind vier Randziffern relevant. Randziffer 554: Zwischen Ziffer und Prozentzeichen steht ein Festabstand. Randziffer 557: Dezimalstellen werden mit Komma geschrieben, nicht mit Punkt. Randziffer 543: Zwischen Franken- und Rappenzahl steht dagegen ein Punkt, und fehlt die Rappenangabe, ein Gedankenstrich — «im Betrag von Fr. 20.–». Randziffer 539: Im Fliesstext steht zuerst die Zahl, dann die ausgeschriebene Währung, also «20 Franken».

Die Aufteilung ist der Punkt, an dem eine aus Deutschland mitgebrachte Vorlage auffällt. Im Schweizer Bundestext trägt derselbe Text zwei verschiedene Dezimalzeichen: das Komma für gewöhnliche Dezimalstellen und den Punkt für Rappen. Randziffer 546 sagt dazu ausdrücklich, zwischen Einheit und Untereinheit einer Währung werde «in manchen Ländern ein Komma gesetzt, in anderen ein Punkt», und in amtlichen Texten des Bundes gelte einheitlich der Dezimalpunkt.

Wie ernst der Markt diese Regeln selbst nimmt, lässt sich an denselben Titelzeilen ablesen. Von den Inseratstiteln mit einer Prozentangabe kleben 87.4 Prozent das Zeichen ohne Abstand an die Ziffer, so wie es die Schreibweisungen gerade nicht vorsehen. 58.9 Prozent nennen eine Spanne statt einer festen Zahl, und diese Spanne wird weit häufiger mit dem Bindestrich als mit dem Gedankenstrich gesetzt. In 4.4 Prozent steht das Prozentzeichen an beiden Enden der Spanne, in 15.2 Prozent steht die ganze Angabe in Klammern.

Die Schlussfolgerung ist entlastend und trotzdem nützlich: Am fehlenden Festabstand vor dem Prozentzeichen wird deine Bewerbung nicht scheitern, denn fast der ganze Markt macht es genauso. Woran man dagegen ein fremdes Dokument erkennt, ist der Frankenbetrag mit Komma. Und was in jedem Fall zählt, ist die Einheitlichkeit im eigenen Dokument: eine Schreibweise für alle Prozentangaben, eine für alle Datumsangaben, eine für alle Zeitspannen.

Die vier Fragen, die deine Zahl im Gespräch überstehen muss

Erstens: Woran wurde gemessen? Wenn die Antwort «das war so ein Gefühl» lautet, gehört die Zahl aus dem Dokument heraus und die Beschreibung bleibt stehen. Zweitens: In welchem Zeitraum? Wenn du weder Anfang noch Ende nennen kannst, nenne die Grössenordnung und sag, dass es eine ist. Drittens: Was war dein Anteil? Wer hier ins Erzählen kommt, hat die Zahl des Teams aufgeschrieben und nicht die eigene.

Viertens, und das ist die Frage, die in Ratgebern aus dem Ausland fehlt: Kannst du erklären, woher die Zahl stammt, ohne etwas mitzuteilen, das unter Art. 321a Abs. 4 OR fällt? Wenn die ehrliche Antwort nein lautet, schreib die relative Form hin. Sie ist nicht der Kompromiss, sondern die Angabe, die in ein Dokument gehört, das du nach dem Absenden nicht mehr zurückholen kannst.

Und wenn zu einer Station keine belastbare Zahl existiert, dann steht dort keine. Ein Ergebnis lässt sich auch an einer benannten Norm, einem Standard oder einem übernommenen Verfahren festmachen, und eine erfundene Ziffer richtet mehr Schaden an als eine fehlende: Sie ist die einzige Stelle im Dossier, an der jemand nachfragen kann, ohne unhöflich zu wirken.

Die Marktzahlen sind am 31. August 2026 aus den zu diesem Zeitpunkt offenen Inseraten auf SwissJobs.app ausgezählt (Datenstand des Bestands: 31. August 2026, 11.30 Uhr). Gemessen wurde ausschliesslich die unveränderte Titelzeile, so wie der Arbeitgeber sie geschrieben hat, nicht der Inseratstext. Als Betrag zählt eine Zahl, die unmittelbar mit einem Währungscode verbunden ist; die drei ersten Gruppen der Grafik schliessen einander aus und decken die Titel mit Ziffer vollständig ab, der Betrag ist eine gesondert gezählte Teilmenge davon. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Die Angaben zum Bewerbungsdossier stammen von den Bewerbungstipps auf arbeit.swiss, die Gesetzestexte aus dem Obligationenrecht in der am 1. Januar 2026 in Kraft stehenden Fassung, die Regeln zur Zahlendarstellung aus den Schreibweisungen der Bundeskanzlei, 2. Auflage 2013 (korrigierte Ausgabe 2015). Alle Dokumente am 31. August 2026 abgerufen.

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Quellen

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