Bewerbungen fürs RAV verfolgen und nachweisen
Aktualisiert:
Was pro Bewerbung verlangt wird, welcher Kanal zählt, und woran ein Tracker im Alltag scheitert.
- Was ist der beste Bewerbungs-Tracker für das RAV?
- Gibt es einen kostenlosen Bewerbungs-Tracker?
- Wie verfolge ich meine Bewerbungen systematisch?
- Wie behalte ich den Überblick?
Was ist der beste Bewerbungs-Tracker für das RAV?
Kurz gesagt
Der beste Tracker ist der, dessen Felder mit dem amtlichen Nachweis übereinstimmen. Das RAV kennt zwei Kanäle: den eService «Arbeitsbemühungen» im Job-Room oder das SECO-Formular auf Papier. Beide verlangen pro Bewerbung dieselben neun Angaben — Datum, Firma mit Adresse, Kontaktperson mit Telefonnummer, Stellenbezeichnung, ob es eine Zuweisung des RAV war, Vollzeit oder Teilzeit mit Pensum, die Art der Bewerbung, das Ergebnis und bei einer Absage den Grund. Ein Tracker, der diese neun Felder am Tag der Bewerbung festhält, ist gut. Jeder andere erzeugt am Monatsende Sucharbeit.
Verbindlich sind allein die Auskunft deines RAV und die Verfügung deiner Arbeitslosenkasse. Jede Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Dieser Text ist redaktionell, keine Rechtsberatung.
Die Frage nach dem «besten» Werkzeug ist deshalb keine Geschmacksfrage, sondern eine Passungsfrage. Excel, ein Notizbuch, eine App oder der Job-Room selbst können alle funktionieren — entscheidend ist, ob das Werkzeug dich zwingt, die neun Felder sofort auszufüllen, und ob du den Beleg dazu behältst.
Wichtig ist die Rollenteilung: Ein privater Tracker ist deine Arbeitsunterlage, nie der Nachweis selbst. Eingereicht wird über den Job-Room oder auf dem amtlichen Formular, und zwar bis spätestens am fünften Tag des Folgemonats.
Ausgezählt am 22. August 2026 über den an diesem Tag offenen Inseratebestand. Verglichen wurden Arbeitgebername und Stellentitel in normalisierter Schreibweise.
- Neun Spalten pro Bewerbung: Datum, Firma und Adresse, Kontaktperson mit Telefonnummer, Stellenbezeichnung, Zuweisung RAV, Pensum, Art der Bewerbung, Ergebnis, Absagegrund.
- Frist: spätestens am fünften Tag des Folgemonats oder am ersten darauffolgenden Werktag (Art. 26 Abs. 2 AVIV).
- Zu spät ohne entschuldbaren Grund heisst nicht «Abzug», sondern: die Bemühungen werden gar nicht mehr berücksichtigt.
- Belege wie Kopien von Bewerbungsschreiben und Absagen musst du aufbewahren und auf Verlangen einreichen — der Tracker braucht also einen Platz für Anhänge.
- Ein privates Werkzeug ersetzt die Einreichung nie: gezählt wird, was im Job-Room oder auf dem Formular ankommt.
Woran Sie ein Bewerbungswerkzeug für die Schweiz messen
| Kriterium | Worauf achten | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Schweizer Felder | Foto, Bewilligung, Sprachniveaus, Pensum | internationale Werkzeuge haben sie nicht |
| Sprachen der Oberfläche und der Ausgabe | DE, FR, IT, EN | 65,6 % der Inserate verlangen Deutsch, 21,9 % Französisch |
| Export ohne Wasserzeichen | vor der Anmeldung testen | der häufigste versteckte Haken |
| Nutzbar ohne Konto | wie weit kommen Sie ohne | zeigt, wo die Wand steht |
| Was kostet was | auf der Preisseite, nicht im Kleingedruckten | unklare Grenzen sind ein Warnsignal |
| Ihre Daten | Export und Löschung möglich | Sie brauchen das Dokument später wieder |
| Belegte Zahlen statt Behauptungen | nennt das Werkzeug seine Quelle | gilt auch für diese Seite |
Statt einer Rangliste, die nächste Woche falsch ist: die Punkte, an denen sich ein Werkzeug für den Schweizer Markt entscheidet. Prüfen Sie damit auch uns.
Das amtliche Formular ist das Pflichtenheft
Wer «bester Tracker» sucht, sucht in Wahrheit eine Feldliste. Sie steht bereits fest, und zwar auf dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen», das das SECO in allen drei Amtssprachen herausgibt. Der Kopf verlangt Name und Vorname, die AHV-Nummer sowie Monat und Jahr der Kontrollperiode. Darunter folgt eine Tabelle mit vierzehn Zeilen, und jede Zeile hat dieselben Spalten.
Diese Spalten sind: Datum der Bewerbung mit Tag und Monat, Firma und Adresse, Kontaktperson und Telefonnummer, Stellenbezeichnung, ein Feld für die Zuweisung durch das RAV, das Pensum der Bewerbung — Vollzeit oder Teilzeit mit Prozentangabe —, die Art der Bewerbung mit den Möglichkeiten schriftlich beziehungsweise elektronisch, persönlich und telefonisch, das Ergebnis mit den Möglichkeiten noch offen, Vorstellungsgespräch, Anstellung und Absage, sowie der Absagegrund.
Am Fuss stehen Datum, Unterschrift der versicherten Person und ein Feld für Beilagen. Das Beilagenfeld ist kein Zierrat: Auf demselben Blatt steht ausdrücklich, dass schriftliche Unterlagen wie Kopien von Bewerbungsschreiben oder Absagebriefen aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen sind.
Damit ist die Prüffrage für jedes Werkzeug gestellt. Kann ich in diesem Tracker die neun Angaben ablegen, und kann ich einen Beleg daran hängen? Alles andere — Farbschema, Erinnerungen, Statistiken — ist Komfort, der nichts nützt, wenn am fünften Tag des Folgemonats eine Spalte leer ist.
Zwei Kanäle zählen, und beide haben dieselbe Frist
arbeit.swiss listet unter den eServices des RAV im Job-Room genau drei Dienste: Arbeitsbemühungen, Arbeitsunfähigkeit und Dokumente für die Stellensuche. Der erste davon ist der elektronische Nachweis. Nutzbar wird er in zwei Schritten: zuerst die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung über den entsprechenden eService, danach ein Benutzerkonto im Job-Room.
Der zweite Kanal ist das Formular. arbeit.swiss beschreibt den Weg genau: Formular herunterladen und lokal speichern, im Acrobat Reader öffnen statt im Browser, am Computer ausfüllen — das ist ausdrücklich wichtig, weil die Arbeitslosenkasse die Blätter mit Zeichenerkennung einliest —, dann ausdrucken, unterschreiben und mit den übrigen Unterlagen einreichen. Für jede Einreichung soll man eine frische Kopie des Formulars laden.
Für beide Kanäle gilt dieselbe Frist. Artikel 26 Absatz 2 AVIV verlangt den Nachweis für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des folgenden Monats oder am ersten darauffolgenden Werktag; lässt die versicherte Person die Frist ohne entschuldbaren Grund verstreichen, werden die Arbeitsbemühungen nicht mehr berücksichtigt. Absatz 3 hält fest, dass die zuständige Amtsstelle monatlich prüft.
Dahinter steht Artikel 17 Absatz 1 AVIG: Der Versicherte ist verpflichtet, Arbeit zu suchen, nötigenfalls auch ausserhalb seines bisherigen Berufes, und er muss seine Bemühungen nachweisen können. Das Formular ergänzt, dass diese Pflicht bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gilt, etwa während der Kündigungsfrist oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Wer bei Erhalt der Kündigung mit dem Tracking beginnt, hat später nichts nachzutragen.
Warum Firma und Funktion als Eintrag zu wenig sind
Der häufigste selbstgebaute Tracker besteht aus zwei Spalten: Firma und Stelle. Das reicht als Erinnerungsstütze und nicht als Nachweis, und man sieht am Inseratebestand, warum. Von den Inseraten, die am 22. August 2026 auf SwissJobs.app offen waren, stammen 93.2 Prozent von einem Arbeitgeber, der gleichzeitig mindestens ein weiteres Inserat offen hatte; 81 Prozent von einem Arbeitgeber mit mindestens fünf offenen Inseraten. «Ich habe mich bei X beworben» identifiziert also in aller Regel keine Stelle.
Auch die Stellenbezeichnung schliesst die Lücke nicht ganz. Bei 21.1 Prozent der offenen Inserate war dieselbe Kombination aus Arbeitgeber und Stellentitel mehr als einmal ausgeschrieben — verschiedene Standorte, verschiedene Pensen, dieselbe Zeile in deiner Tabelle. Und 8.8 Prozent der Inserate trugen einen Titel, den zur selben Zeit auch ein anderer Arbeitgeber verwendete.
Was die Lücke schliesst, ist die Adresse des Inserats. 72.6 Prozent der Bewerbungslinks im Bestand enthalten eine mindestens vierstellige Referenznummer; genau diese Nummer unterscheidet die zweite Filiale von der ersten. Sie kostet dich einen Rechtsklick am Tag der Bewerbung und ersetzt am Monatsende zwanzig Minuten Rekonstruktion.
Ein weiteres Feld ist heikler, als es aussieht: das Pensum. Nur 22 Prozent der offenen Inserate nennen einen Prozentwert im Stellentitel. Bei den übrigen steht er im Text — und der Text ist genau das, was verschwindet, wenn das Inserat offline geht.
Die Felder, die sich später nicht rekonstruieren lassen
Drei Spalten des Nachweises sind nachträglich praktisch nicht mehr zu füllen. Die Kontaktperson mit Telefonnummer steht im Inserat oder in der Bestätigungsmail und nirgends sonst. Das Pensum steht im Inseratstext. Und der Absagegrund existiert nur, solange du die Absage aufbewahrst.
Dazu kommt der zeitliche Abstand, den die Fristenordnung selbst erzeugt. Wer am Ersten eines Monats eine Bewerbung abschickt, reicht sie frühestens am fünften Tag des Folgemonats ein — bis zu fünfunddreissig Tage später. In dieser Zeit verändert sich der Markt sichtbar: Der Median der offenen Inserate liegt bei rund neunzehn Tagen Alter, nur gut ein Drittel ist älter als fünfunddreissig Tage. Der Bestand wird also schneller ersetzt, als der Abstand zwischen Bewerbung und Einreichung lang ist.
Die praktische Konsequenz ist banal und wird trotzdem selten befolgt: Sichere das Inserat am Tag der Bewerbung als PDF und lege es zur Zeile. Das ist zugleich die Unterlage, die du nach dem Hinweis auf dem Formular ohnehin aufbewahren und auf Verlangen einreichen musst.
Ein Tracker ohne Ablage für solche Dateien ist deshalb nur ein halber Tracker. Er hält fest, dass du dich beworben hast, aber nicht, worauf.
Excel, Papier oder App — die ehrliche Abwägung
Eine Tabellenkalkulation ist ein legitimes Werkzeug. Sie kostet nichts, sie lässt sich in fünf Minuten mit den neun Spalten aufsetzen, und sie ist offline. Ihre zwei Schwächen sind bekannt: Jede Zeile entsteht durch Abtippen, und ein Anhang lässt sich nur als Dateipfad andeuten, den in drei Monaten niemand mehr findet.
Das Papierformular selbst als Tracker zu führen, ist die konservativste Variante und funktioniert erstaunlich gut, weil sie die Reihenfolge erzwingt: Man füllt die Zeile aus, wenn die Bewerbung raus ist, nicht am Monatsende. Vierzehn Zeilen pro Blatt reichen für die meisten Kontrollperioden. Nachteil ist die Doppelspurigkeit, wenn du ohnehin elektronisch einreichst.
Der Job-Room ist der einzige Kanal, in dem Erfassen und Einreichen zusammenfallen — das ist sein struktureller Vorteil gegenüber jedem privaten Werkzeug. Wer dort direkt erfasst, hat keine Übertragung mehr vor sich. Als Suchwerkzeug für den Alltag empfinden ihn viele als eng, weil er die Bewerbungen ausserhalb des Nachweises nicht mitdenkt.
Eine App lohnt sich damit genau dann, wenn sie die Übertragung verkürzt: wenn Datum, Firma, Funktion und Link schon drinstehen, sobald du dich beworben hast, und wenn du Kontaktperson, Pensum und Ergebnis in derselben Maske ergänzen kannst. Bleibt das aus, ist sie eine hübschere Tabelle.
Was SwissJobs.app übernimmt und was nicht
Unser Tracker ist die Arbeitsunterlage, nicht der Nachweis. Weil er in derselben Stellensuche sitzt, kommt jede gemerkte Stelle mit Arbeitgeber, Stellenbezeichnung, Ort, dem Link zum Inserat und dem Datum herein; dazu kommen das Datum der Bewerbung, ein Feld für Kontaktangaben und die Anzeige, wie lange eine Bewerbung schon ohne Antwort liegt. Er ist im Konto enthalten und kostet nichts.
Damit sind vier der neun Spalten ohne Tippen gefüllt und eine fünfte vorbereitet. Von Hand ergänzt du, was nur du weisst: ob die Stelle vom RAV zugewiesen wurde, welches Pensum du beantragt hast, auf welchem Weg du dich beworben hast und — sobald sie kommt — den Absagegrund.
Was der Tracker ausdrücklich nicht tut: Er übermittelt nichts an dein RAV. Die Einreichung bleibt beim eService im Job-Room oder beim unterschriebenen Formular, und die Frist bleibt der fünfte Tag des Folgemonats. Wer das verwechselt, hat eine schön gepflegte Übersicht und keine berücksichtigten Arbeitsbemühungen.
Der beste Tracker fürs RAV ist deshalb kein Produkt, sondern eine Gewohnheit mit einem passenden Werkzeug: neun Felder, ausgefüllt am Tag der Bewerbung, mit dem gesicherten Inserat daneben, und einmal im Monat übertragen, bevor die Frist läuft.
Die Feldliste stammt aus dem SECO-Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» in der auf arbeit.swiss veröffentlichten deutschen Fassung; die Angaben zu den elektronischen Diensten und zum Ausfüllen des Formulars von der Seite «eServices und Formulare für die Arbeitslosenentschädigung» derselben Stelle. Die Rechtsangaben folgen dem Wortlaut von Artikel 26 AVIV und Artikel 17 AVIG in der auf fedlex veröffentlichten, am 22. August 2026 geltenden Fassung. Alle Marktanteile wurden am 22. August 2026 über den an jenem Tag offenen Inseratebestand auf SwissJobs.app ausgezählt; wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Arbeitgebernamen und Stellentitel wurden für den Vergleich normalisiert, Schreibvarianten desselben Arbeitgebers zählen daher teilweise getrennt.
Gibt es einen kostenlosen Bewerbungs-Tracker?
Kurz gesagt
Ja, und zwar in drei Ausführungen, die sich nicht ausschliessen. Der eService für die Arbeitsbemühungen im Job-Room und das Formular des RAV auf Papier kosten nichts, weil sie zur Arbeitslosenversicherung gehören. Eine eigene Tabelle kostet nichts und gehört dir. Und die Bewerbungsliste auf SwissJobs.app liegt in der Gratis-Stufe: speichern, «beworben» ankreuzen, Datum bleibt stehen, dazu ein manueller Eintrag für Bewerbungen von anderswo. Ein Gratis-Konto mit E-Mail-Adresse genügt, eine Kreditkarte braucht es nicht.
Verbindlich sind allein die Auskunft deines RAV und die Verfügung deiner Arbeitslosenkasse. Jede Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Dieser Text ist redaktionell, keine Rechtsberatung.
Die interessantere Frage ist deshalb nicht, ob es etwas Kostenloses gibt — es gibt reichlich —, sondern was ein kostenloses Werkzeug später an Handarbeit zurückverlangt. Der Preis eines Gratis-Trackers wird nicht in Franken bezahlt, sondern in Minuten am Monatsende, wenn Angaben fehlen, die niemand automatisch mitgeschrieben hat.
Und eine Abgrenzung, die dir Ärger spart: Kein privates Werkzeug, gratis oder bezahlt, reicht etwas für dich ein. Gezählt wird, was im amtlichen Kanal ankommt, spätestens am fünften Tag des Folgemonats oder am ersten darauffolgenden Werktag.
Ausgezählt am 22. August 2026 über den an diesem Tag offenen Inseratebestand. Verglichen wurde die Domain des Bewerbungswegs mit dem Namen des Arbeitgebers in normalisierter Schreibweise.
- Kostenlos und amtlich: der eService für Arbeitsbemühungen im Job-Room oder das Formular des RAV auf Papier — für beides zahlst du keine Gebühr.
- Kostenlos und deins: eine Tabelle. Sie überlebt jeden Anbieterwechsel und jede Änderung eines Gratis-Plans.
- Kostenlos im Konto: die Bewerbungsliste auf SwissJobs.app, mit manuellem Eintrag für Bewerbungen, die anderswo entstanden sind.
- Der Preis von «gratis» ist Handarbeit: Bei 48.1 Prozent der offenen Inserate führt der Bewerbungsweg auf eine Domain, die den Arbeitgebernamen nicht trägt.
- Kein Werkzeug reicht für dich ein. Die Frist ist der fünfte Tag des Folgemonats oder der erste darauffolgende Werktag (Art. 26 Abs. 2 AVIV).
Der RAV-Monat, von der Suche bis zum Nachweis
| Schritt | Was zu tun ist | Womit |
|---|---|---|
| 1. Stellen finden | Inserate suchen und filtern | 22’518 Schweizer Inserate im Index, 21,9 % neu in 7 Tagen |
| 2. Passung prüfen | Lebenslauf gegen das konkrete Inserat halten | CV-Check gegen ein Inserat |
| 3. Bewerben und sofort erfassen | Datum, Firma, Stelle, Kanal festhalten | Bewerbungs-Tracker |
| 4. Inserat sichern | Eckdaten kopieren, bevor es offline geht | wird beim Speichern mit abgelegt |
| 5. Auf das Gespräch vorbereiten | Fragen und Antworten für diese Stelle | Interview-Cheatsheet |
| 6. Gespräch üben | Panel simulieren, Rückmeldung lesen | Interview-Training, bis 5 Panelrollen |
| 7. Nachweis abgeben | offizielles Formular, ausgefüllt | Download als amtliches PDF |
| Was das Werkzeug nicht tut | die Zahl mit dem RAV aushandeln | Ihre Vorgabe steht in der Beratungsvereinbarung |
Der Nachweis ist am Monatsende fällig, ob Sie mitgeschrieben haben oder nicht. Wer die Bewerbung beim Absenden erfasst, muss am 28. nichts rekonstruieren — und genau die Rekonstruktion erzeugt die unpassenden Bewerbungen, die Recruitern auffallen.
«Kostenlos» gibt es in drei Ausführungen
Die Frage klingt nach Produktsuche, führt aber zu drei verschiedenen Dingen. Erstens zum amtlichen Weg: Im Job-Room, der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung, steht der eService für die Arbeitsbemühungen bereit, und wer lieber auf Papier arbeitet, bekommt das entsprechende Formular des SECO. Für beides zahlst du nichts.
Zweitens zur eigenen Tabelle. Sie kostet nichts, ist in zehn Minuten aufgesetzt und hat einen Vorteil, den kein Anbieter überbieten kann: Sie gehört dir. Wenn ein Dienst zumacht, seinen Gratis-Plan beschneidet oder die Oberfläche umbaut, liegt deine Datei unverändert da, wo du sie abgelegt hast.
Drittens zu den Gratis-Stufen von Werkzeugen, die ohnehin neben der Stellensuche stehen. Bei SwissJobs.app ist die Bewerbungsliste kein eigenes Produkt, sondern die Merkliste neben der Suche: Was du speicherst, ist mit Firma, Titel, Link und Datum bereits erfasst; ein Häkchen macht daraus eine Bewerbung.
Diese drei schliessen sich nicht aus, im Gegenteil. Bei den meisten, bei denen es im Alltag funktioniert, laufen zwei parallel: ein Werkzeug, das den Eintrag am selben Tag aufnimmt, und der amtliche Kanal, in dem am Monatsende die Einreichung passiert.
Was «gratis» wirklich kostet: Handarbeit am Monatsende
Der Preis eines kostenlosen Trackers entsteht dort, wo das Werkzeug nichts mitbekommt und du abtippen musst. Wie gross dieser Posten ist, hängt weniger vom Werkzeug ab als davon, wohin deine Bewerbungen überhaupt gehen.
In unserem offenen Bestand führt bei 48.1 Prozent der Inserate der Bewerbungsweg auf eine Domain, die den Namen des Arbeitgebers nicht enthält — ein fremdes Bewerbungssystem, ein Branchenportal, ein Vermittler. Fast die Hälfte deiner Bewerbungen hinterlässt die Spur also nicht dort, wo der Arbeitgeber sitzt.
Und diese Ziele sind selten dieselben. 41.3 Prozent der offenen Inserate werden über ein System eingereicht, das mehrere Arbeitgeber gemeinsam nutzen, 23.8 Prozent über eines, das zehn oder mehr Arbeitgeber bedient; der Rest läuft über Systeme, hinter denen genau ein Betrieb steht. Es gibt also weder einen Posteingang, in dem sich deine Bewerbungen von selbst sammeln, noch eine Bestätigungsmail in einheitlicher Form.
Daraus folgt die einzige Anforderung, die wirklich zählt: Ein kostenloses Werkzeug muss einen vollständigen Eintrag in wenigen Sekunden aufnehmen, unabhängig davon, woher die Bewerbung kam. Spalten, Farben und Auswertungen sind Beiwerk; die Sekunden am Tag der Bewerbung sind der Unterschied.
Die Frage, die du jedem Gratis-Werkzeug stellen solltest
Sie lautet nicht «was kostet es», sondern «wie komme ich wieder heraus». Kannst du deine Einträge als Datei herunterladen oder sauber ausdrucken? Wenn ja, ist der Gratis-Plan ein Werkzeug. Wenn nein, ist er ein Mietverhältnis, in dem deine Nachweise liegen.
Der zweite Prüfpunkt: Hält das Werkzeug das Inserat selbst fest oder nur einen Link darauf? Ein Link ist so lange ein Beleg, wie die Seite existiert. Wer den Text der Ausschreibung mitspeichert, hat auch dann noch etwas in der Hand, wenn der Arbeitgeber die Stelle längst besetzt und die Seite abgeschaltet hat.
Der dritte: Wie lange musst du das aufheben können? Eine Rahmenfrist läuft über Monate, nicht über Wochen, und Rückfragen kommen nicht immer sofort. Ein Werkzeug, das dir deine Einträge jederzeit zurückgibt, ist deshalb mehr wert als eines mit mehr Funktionen.
Der vierte betrifft die Sprache: Das Papierformular und der eService existieren auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Ein Werkzeug, dessen Felder nicht dazu passen, zwingt dich zur Übersetzungsarbeit genau in dem Moment, in dem die Frist läuft.
Die Rechnung für eine einzige Kontrollperiode
Rechne einmal durch, was ein Monat für ein kostenloses Werkzeug bedeutet. Wie viele Bewerbungen von dir verlangt werden, hält deine Beratungsperson schriftlich fest; die Grössenordnung liegt im zweistelligen Bereich, und die Kontrollperiode ist der Kalendermonat.
Zieht man zwölf offene Inserate zufällig aus unserem Bestand, verteilen sie sich im Schnitt auf rund elf verschiedene Bewerbungsziele. Ein Monat Bewerbungen ist also fast ein Monat verschiedener Systeme: elfmal ein anderes Formular, elfmal eine andere Bestätigungsmail, teilweise elfmal ein neues Benutzerkonto.
Genau daran scheitern kostenlose Werkzeuge, die nur eine einzige Quelle mitschreiben. Wer nur erfasst, was über eine bestimmte Plattform lief, dokumentiert im besten Fall einen Bruchteil seines Monats und muss den Rest von Hand nachtragen — meist in den Tagen, in denen die Frist bereits läuft.
Die Konsequenz ist unspektakulär und wirksam: ein Eintrag pro Bewerbung, am selben Tag, mit dem Weg, den du genommen hast — Portal, E-Mail oder Karriereseite —, und mit dem Beleg gleich daneben. Ob das Werkzeug dafür etwas kostet, ist zweitrangig; ob es diesen Eintrag in Sekunden aufnimmt, nicht.
Der amtliche Kanal ist gratis — aber er ist kein Tracker
Der eService für die Arbeitsbemühungen erfüllt genau eine Aufgabe: Er nimmt entgegen, was du für die Kontrollperiode geltend machst, und übermittelt es. Die zuständige Amtsstelle prüft die Bemühungen monatlich; das ist im Verordnungstext ausdrücklich so vorgesehen.
Was er nicht tut, ist ebenso wichtig. Er erinnert dich nicht an eine Nachfrage nach zehn Tagen. Er kennt keinen Zwischenstand zwischen «beworben» und «abgesagt». Er weiss nichts von dem Gespräch, das für nächsten Dienstag angesetzt ist. Für all das brauchst du etwas anderes — und genau diese Lücke füllen Tracker, gratis oder nicht.
Die Verordnung nennt die Frist ohne Spielraum: Der Nachweis ist für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des folgenden Monats einzureichen, oder am ersten darauffolgenden Werktag. Läuft die Frist ohne entschuldbaren Grund ab, werden die Bemühungen nicht mehr berücksichtigt — es gibt also keinen Teilabzug, sondern eine Null.
Deshalb ist die vernünftige Arbeitsteilung: Der Tracker ist deine Arbeitsunterlage und dein Gedächtnis, der amtliche Kanal ist der Nachweis. Wer beides verwechselt, hat entweder eine schöne Übersicht ohne Wirkung oder eine Einreichung ohne Übersicht.
Was bei uns gratis ist — und was nicht
In der Gratis-Stufe von SwissJobs.app sind die Stellensuche, das Nachhalten der Bewerbungen und der Lebenslauf-Generator enthalten, der Export eingeschlossen: Am Herunterladen kommt kein Bezahl-Fenster. Nötig ist ein kostenloses Konto mit E-Mail-Adresse, ohne Kreditkarte. Premium kostet CHF 15 im Monat oder CHF 95 im Jahr, mit sieben Tagen gratis vorab; die Bewerbungsliste liegt nicht dahinter.
Was du bekommst, ist bewusst schmal: gespeicherte Inserate mit Firma, Titel, Ort, Link und Datum, ein Häkchen «beworben», ein bearbeitbares Datum und ein manueller Eintrag mit Feld für Kontaktangaben — Name, E-Mail, Telefonnummer, was du eben hast. Damit deckst du auch Bewerbungen ab, die auf einem fremden Portal oder direkt per Mail entstanden sind.
Was du nicht bekommst, sagen wir genauso deutlich: kein Kanban-Board mit frei definierbaren Phasen, keine Browser-Erweiterung, die von jeder beliebigen Seite speichert, keine Auswertung deines Bewerbungstrichters. Spezialisierte Tracker wie Huntr oder Teal sind in genau diesen Punkten weiter als wir. Preise nennen wir für sie nicht, weil wir sie für diesen Text nicht auf ihren eigenen Seiten geprüft haben.
Und wir reichen nichts ein. Was für das RAV zählt, wird im Job-Room oder auf dem Formular deines RAV eingereicht, von dir, fristgerecht. Unsere Liste ist dazu da, dass am fünften des Monats nichts fehlt — nicht dazu, den amtlichen Weg zu ersetzen.
Die Angaben zu den offiziellen Kanälen stammen von der Seite «eServices und Formulare für die Arbeitslosenentschädigung» auf arbeit.swiss und vom dort angebotenen SECO-Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» in der deutschen Fassung. Frist und monatliche Prüfung folgen dem Wortlaut von Artikel 26 AVIV in der auf fedlex veröffentlichten, am 22. August 2026 geltenden Fassung. Preis und Umfang unserer Gratis-Stufe stammen aus dem Programmcode, nicht aus Werbetexten; zu anderen Anbietern nennen wir bewusst keine Preise, weil sie für diesen Text nicht auf ihren eigenen Seiten geprüft wurden. Alle Marktanteile wurden am 22. August 2026 über den an jenem Tag offenen Inseratebestand auf SwissJobs.app ausgezählt; wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Arbeitgebernamen und Domains wurden für den Vergleich normalisiert, Schreibvarianten desselben Arbeitgebers zählen daher teilweise getrennt.
Wie verfolge ich meine Bewerbungen systematisch?
Kurz gesagt
Systematisch heisst: Jede Bewerbung erzeugt ihren Eintrag im Moment des Absendens, und danach läuft ein fester Takt — einmal pro Woche der Blick auf den Stand, in den ersten Tagen des Folgemonats der Abgleich mit dem amtlichen Nachweis, danach die Belege ins Dossier. Das ist keine Ordnungsliebe. Artikel 17 Absatz 1 AVIG verlangt, dass du deine Bemühungen nachweisen kannst, und Artikel 26 Absatz 3 AVIV verpflichtet die Amtsstelle, sie jeden Monat zu überprüfen. Ein Verzeichnis, das erst am Monatsende entsteht, erfüllt beides nicht.
Verbindlich sind allein die Auskunft deines RAV und die Verfügung deiner Arbeitslosenkasse. Jede Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Dieser Text ist redaktionell, keine Rechtsberatung.
Der Unterschied zwischen einer Liste und einem System liegt im Auslöser. Eine Liste wird geführt, wenn man daran denkt. Ein System hat für jeden Eintrag ein Ereignis, das ihn erzwingt, für jede Woche eine Frage, die er beantworten muss, und für jeden Monat einen Tag, an dem er geschlossen wird.
Der Rest dieser Antwort beschreibt die vier Takte einzeln: was beim Absenden entsteht, was die Wochenkontrolle prüft, ab wann Nachfassen im eigenen Beruf überhaupt Sinn ergibt, und wie der Monat abgeschlossen wird, ohne dass der fünfte Tag eng wird.
Median des Publikationsalters der am 22. August 2026 auf SwissJobs.app offenen Inserate, gruppiert nach Berufsfeld. Über alle Felder zusammen liegt der Median bei rund zwanzig Tagen. Die Werte sagen, wie lange ein Inserat im jeweiligen Feld üblicherweise noch offen steht — nicht, wann entschieden wird.
- Das Gesetz verlangt Dauerhaftigkeit: «Er muss seine Bemühungen nachweisen können» (Art. 17 Abs. 1 AVIG), und die Amtsstelle prüft monatlich (Art. 26 Abs. 3 AVIV).
- Kontrollperiode ist jeder Kalendermonat (Art. 27a AVIV); eingereicht wird spätestens am fünften Tag des Folgemonats oder am ersten darauffolgenden Werktag (Art. 26 Abs. 2 AVIV).
- Takt 1: Zeile schreiben, bevor das Fenster zugeht — Link und Kopie des Inserats, Kontaktperson, Pensum, Bewerbungsweg.
- Takt 2: einmal pro Woche zehn Minuten — was hat sich bewegt, was liegt zu lange offen, wo stehe ich im Monat.
- Takt 3: «noch offen» braucht ein Verfallsdatum. Das mittlere Alter offener Inserate reicht von 15 Tagen in den Ingenieurberufen bis 41 Tagen im Bauhauptgewerbe.
- Takt 4: eigenes Verzeichnis gegen den amtlichen Nachweis abgleichen, am ersten oder zweiten Werktag einreichen, Monat schliessen.
- Zwei Empfänger am Monatsende: Arbeitsbemühungen ans RAV, «Angaben der versicherten Person» an die Arbeitslosenkasse.
- Belege aufbewahren ist Pflicht: Kopien von Bewerbungsschreiben und Absagen sind auf Verlangen einzureichen — so steht es auf dem Formular selbst.
- Für Telefonate: Datum, Unternehmen und Gesprächspartner notieren und das Gespräch mit einer E-Mail samt Lebenslauf bestätigen.
Der RAV-Monat, von der Suche bis zum Nachweis
| Schritt | Was zu tun ist | Womit |
|---|---|---|
| 1. Stellen finden | Inserate suchen und filtern | 22’518 Schweizer Inserate im Index, 21,9 % neu in 7 Tagen |
| 2. Passung prüfen | Lebenslauf gegen das konkrete Inserat halten | CV-Check gegen ein Inserat |
| 3. Bewerben und sofort erfassen | Datum, Firma, Stelle, Kanal festhalten | Bewerbungs-Tracker |
| 4. Inserat sichern | Eckdaten kopieren, bevor es offline geht | wird beim Speichern mit abgelegt |
| 5. Auf das Gespräch vorbereiten | Fragen und Antworten für diese Stelle | Interview-Cheatsheet |
| 6. Gespräch üben | Panel simulieren, Rückmeldung lesen | Interview-Training, bis 5 Panelrollen |
| 7. Nachweis abgeben | offizielles Formular, ausgefüllt | Download als amtliches PDF |
| Was das Werkzeug nicht tut | die Zahl mit dem RAV aushandeln | Ihre Vorgabe steht in der Beratungsvereinbarung |
Der Nachweis ist am Monatsende fällig, ob Sie mitgeschrieben haben oder nicht. Wer die Bewerbung beim Absenden erfasst, muss am 28. nichts rekonstruieren — und genau die Rekonstruktion erzeugt die unpassenden Bewerbungen, die Recruitern auffallen.
«Nachweisen können» ist eine Dauerpflicht, kein Monatstermin
Der entscheidende Satz steht im Gesetz und wird fast immer überlesen. Artikel 17 Absatz 1 AVIG hält fest, dass die versicherte Person alles Zumutbare unternehmen muss, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen, und schliesst mit: «Er muss seine Bemühungen nachweisen können.» Nicht: einreichen, wenn danach gefragt wird. Können. Das beschreibt einen Zustand, der jeden Tag gilt, und nicht eine Handlung am Monatsende.
Die Gegenseite dieser Pflicht steht in Artikel 26 Absatz 3 AVIV: «Die zuständige Amtsstelle überprüft die Arbeitsbemühungen der versicherten Person monatlich.» Und Artikel 27a AVIV legt fest, was ein Monat in diesem Zusammenhang ist: «Als Kontrollperiode gilt jeder Kalendermonat.» Damit ist der Takt vorgegeben, in dem dein System liefern muss — nicht wöchentlich, nicht quartalsweise, sondern zum Kalendermonat, mit dem fünften Tag des Folgemonats als Abgabepunkt nach Artikel 26 Absatz 2 AVIV.
Was zwischen den beiden Sätzen fehlt, ist der Grund, warum «systematisch» überhaupt eine Frage ist: Der Kanton St. Gallen schreibt seinen Stellensuchenden, es brauche «monatlich grundsätzlich mindestens 12 schriftliche, gezielte und qualitativ überprüfbare Arbeitsbemühungen», und fügt zwei Sätze später an: «Sammeln Sie Ihre Arbeitsbemühungen und bewahren Sie diese auf.» Überprüfbar ist das Stichwort. Eine Bemühung, die stattgefunden hat, aber nicht mehr rekonstruierbar ist, ist im Verfahren keine.
Praktisch heisst das: Dein System hat genau ein Ziel. Es muss an einem beliebigen Dienstagnachmittag im Beratungsgespräch beantworten können, was du im letzten Monat getan hast, bei wem, an welchem Tag und mit welchem Ergebnis. Alles, was dieses Ziel nicht bedient, ist Dekoration.
Takt 1: Der Eintrag entsteht beim Absenden, nicht danach
Die einzige Regel dieses Takts lautet: Die Bewerbung gilt erst als abgeschickt, wenn die Zeile existiert. Nicht als Vorsatz, sondern als Reihenfolge — Anhang hochladen, absenden, Zeile schreiben, Fenster schliessen. Wer den Eintrag ans Ende des Vorgangs hängt, kommt nicht in die Lage, ihn nachts vor der Frist aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren.
In diese eine Minute gehören vier Dinge, die später verschwinden. Erstens der Link zum Inserat und, wichtiger, das Inserat selbst als PDF oder Screenshot: Der Text, gegen den du geschrieben hast, ist der einzige Beleg dafür, dass es eine gezielte Bewerbung war. Zweitens die Kontaktperson mit Durchwahl oder Mailadresse, die auf dem amtlichen Formular eine eigene Spalte hat und nach dem Verschwinden des Inserats nirgends mehr steht. Drittens das Pensum, auf das du dich beworben hast — Vollzeit oder Teilzeit mit Prozentzahl, ebenfalls eine Formularspalte. Viertens der Weg: brieflich beziehungsweise elektronisch, persönlich oder telefonisch, denn auch das fragt das Formular ab.
Für Bewerbungen ohne Formular gilt dasselbe in einer anderen Form, und arbeit.swiss beschreibt sie erstaunlich konkret. Für Telefonate und Netzwerkkontakte: «Notieren Sie Datum, Unternehmen und die Person, mit der Sie gesprochen haben.» Und der Hinweis, der aus einem Telefonat einen Beleg macht: «Bestätigen Sie Ihr Telefonat anschliessend immer mit einer E-Mail, der Sie Ihren Lebenslauf beifügen.» Bei einem Besuch vor Ort: Visitenkarte verlangen oder Firmenstempel geben lassen.
Der Aufwand für diesen Takt ist die einzige Zahl, die zählt: Wer die Zeile beim Absenden schreibt, braucht dafür weniger als eine Minute. Wer sie am fünften des Folgemonats rekonstruiert, braucht für zwölf Bewerbungen einen Abend und liefert trotzdem eine schlechtere Qualität ab, weil zwei oder drei Kontaktpersonen fehlen.
Takt 2: Zehn Minuten pro Woche, drei Fragen
Der Wochentakt ist der Teil, den fast alle weglassen — und genau der macht aus einer Sammlung ein System. Er besteht aus drei Fragen, die man in zehn Minuten durchgeht, am besten am selben Wochentag.
Erstens: Was hat sich bewegt? Jede Antwort, die diese Woche gekommen ist — Eingangsbestätigung, Einladung, Absage —, wird in der Zeile nachgeführt. Das amtliche Formular kennt für das Ergebnis vier Zustände: «noch offen», «Vorstellungsgespräch», «Anstellung» und «Absage», dazu ein Feld für den Absagegrund. Mehr Zustände braucht auch dein eigenes Verzeichnis nicht, denn mehr Zustände wird niemand von dir sehen wollen.
Zweitens: Was liegt zu lange offen? Alles, was den nächsten Abschnitt betrifft — die Frage, ab wann Nachfassen sinnvoll ist. Drittens: Wo stehe ich im Monat? Wenn mit deiner Beratungsperson eine Zahl vereinbart ist, ist die Wochenmitte der Moment, an dem eine Lücke noch aufholbar ist. Der Kanton Aargau beschreibt genau diesen Mechanismus für die Gespräche selbst: «Am Schluss der Gespräche setzen Sie jeweils Ziele für die weitere Stellensuche.» Ein Ziel, das erst am Stichtag geprüft wird, ist kein Ziel.
Der Wochentakt hat einen zweiten, weniger offensichtlichen Nutzen. Er verteilt die Arbeit so, dass eine Krankheitswoche oder ein paar Ferientage den Monat nicht kippen. Wer nur einen Monatstakt hat, hat auch nur eine einzige Gelegenheit, ihn zu verpassen.
Takt 3: Ab wann Nachfassen sinnvoll ist — die Zahl hängt vom Beruf ab
«Nach zwei Wochen nachfragen» ist der meistgegebene Rat und der am schlechtesten begründete. Wie lange eine Stelle überhaupt noch besetzt wird, lässt sich aus dem Inseratebestand ablesen, und der Unterschied zwischen den Berufsfeldern ist gross. Über den auf SwissJobs.app offenen Bestand gerechnet, liegt das mittlere Alter eines offenen Inserats im Bauhauptgewerbe bei 41 Tagen, in der Pflege bei 24, im Marketing bei 22, in der Informatik und der Logistik bei 18, im kaufmännischen Bereich, im Verkauf und in der Gastronomie bei 16 und in den Ingenieurberufen bei 15 Tagen.
Diese Zahlen sagen nicht, wann entschieden wird — das weiss nur der Arbeitgeber. Sie sagen, wie lange ein Inserat im jeweiligen Feld üblicherweise noch offen steht. Und daraus folgt eine brauchbare Faustregel für die Wochenkontrolle: Solange das Inserat, auf das du dich beworben hast, noch online ist, ist eine kurze, höfliche Nachfrage ein normaler Vorgang. Ist es verschwunden und kam nie eine Antwort, ist die Nachfrage selten der bessere Einsatz deiner Zeit als eine neue Bewerbung.
Für das Verzeichnis heisst das: Die Spalte «noch offen» braucht ein Verfallsdatum, und das Verfallsdatum ist berufsabhängig. Wer im Bau sucht, darf einen Eintrag einen Monat lang offen lassen, ohne dass er verwaist. Wer eine Ingenieurstelle sucht, sollte nach gut zwei Wochen entscheiden: nachfassen oder abhaken. Ein Verzeichnis, in dem nach drei Monaten alles auf «noch offen» steht, gibt weder dir noch der Beratungsperson eine Information.
Und ein Detail, das gern vergessen geht: Das Inserat verschwindet meistens vor dem Beratungsgespräch, in dem darüber geredet wird. Deshalb steht die gespeicherte Kopie aus Takt 1 an dieser Stelle noch einmal — sie ist im Zweifel der einzige Beweis dafür, dass die Stelle so ausgeschrieben war, wie du sie beschreibst.
Takt 4: Der Abgleich in den ersten Tagen des Monats
Am Monatsende passiert genau eine Sache: Du legst dein eigenes Verzeichnis neben den amtlichen Nachweis und vergleichst Zeile für Zeile. Wenn du im eService «Arbeitsbemühungen» erfasst, hast du dort einen Auszug des Monats; wenn du das Formular führst, hast du das Blatt. Gesucht sind drei Dinge: Bewerbungen, die nur bei dir stehen und noch übertragen werden müssen; Zeilen, die doppelt erfasst wurden; und Ergebnisse, die sich seit der Erfassung geändert haben.
Erst danach wird eingereicht — und zwar am ersten oder zweiten Werktag, nicht am fünften. Der fünfte Tag des Folgemonats ist nach Artikel 26 Absatz 2 AVIV die äusserste Grenze, mit Verschiebung auf den ersten darauffolgenden Werktag; wer diesen Puffer als Termin behandelt, hat keinen mehr, wenn etwas dazwischenkommt.
Der Abgleich ist auch der Moment, in dem der Monat geschlossen wird. Jede Zeile bekommt ihren Endzustand, offene Bewerbungen wandern in den neuen Monat, Absagen erhalten ihren Grund, und die Belege des Monats gehen ins Dossier. Danach wird an dem Monat nichts mehr geändert — das ist der Unterschied zwischen einem Verzeichnis und einem Nachweis.
Vergiss dabei nicht, dass am Monatsende zwei Empfänger warten und nicht einer: Der Nachweis der Arbeitsbemühungen geht ans RAV, die «Angaben der versicherten Person» gehen an die Arbeitslosenkasse. Zwei Formulare, zwei Stellen, ein Termin — wer sie verwechselt, hat pünktlich beim falschen Empfänger eingereicht.
Das Dossier: was aufbewahrt wird, und in welcher Ordnung
Der Nachweis ist die Zeile. Die Belege sind etwas anderes, und sie bleiben bei dir, bis jemand fragt. Auf dem amtlichen Formular steht es als Pflicht: «Schriftliche Unterlagen wie Kopien von Bewerbungsschreiben oder Absagebriefen sind aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen.» arbeit.swiss beschreibt das Dossier inhaltlich: E-Mails und Briefe sowie die erhaltenen Antworten, für Telefonate die Notiz mit Datum, Unternehmen und Person, für Besuche die Visitenkarte oder den Firmenstempel.
Für die Ordnung hat sich ein Schema bewährt, das ohne Suchfunktion auskommt: ein Ordner pro Kontrollperiode, darin eine Datei pro Bewerbung, benannt nach Datum, Arbeitgeber und Stellenbezeichnung in genau dieser Reihenfolge. Das Datum vorn sortiert von selbst, der Arbeitgeber macht die Zeile im Gespräch auffindbar, die Stellenbezeichnung unterscheidet zwei Bewerbungen beim selben Haus.
Die Stellenbezeichnung übernimmst du dabei so, wie sie im Inserat stand. Nicht, weil Genauigkeit hübsch ist, sondern weil die Beratungsperson im Zweifel dasselbe nachschlägt — und weil grosse Arbeitgeber regelmässig mehrere ähnliche Stellen gleichzeitig ausschreiben. Wenn du dich bei einem Vermittler beworben hast, notiere den Vermittler: Auf den Nachweis gehört, an wen die Bewerbung tatsächlich ging.
Und schliesslich der Teil, der nichts kostet und trotzdem selten gemacht wird: Zieh am Monatsende einen Auszug deines Monats und leg ihn zu den Belegen. Er ist im Beratungsgespräch das einzige Dokument, das ihr beide gleichzeitig vor euch habt, und er ist der Beweis dafür, dass dein System nicht erst am Abend vorher entstanden ist.
Die Angaben zum Inseratebestand stammen aus dem am 22. August 2026 auf SwissJobs.app offenen Bestand; als Alter zählt die Zeit seit dem Publikationsdatum des Inserats, die Berufsfelder folgen unserer eigenen Zuordnung der Stellentitel. Wir veröffentlichen Anteile und Mediane, keine absoluten Bestandszahlen. Rechtsstand: AVIG und AVIV in der auf fedlex veröffentlichten, am 23. August 2026 geltenden Fassung; Formulartext aus dem SECO-Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» in der deutschen Fassung, kantonale Angaben von den amtlichen Seiten der Kantone St. Gallen und Aargau, abgerufen am 23. August 2026.
Bewerbungen verfolgen — Stand, Datum und Inserat an einem Ort
Wie behalte ich den Überblick?
Kurz gesagt
Mit zwei Gewohnheiten, nicht mit einem besseren Werkzeug. Erstens: Jede Bewerbung bekommt am selben Tag eine Zeile, und diese Zeile trägt Arbeitgeber, genauen Stellentitel, Ort und Datum — vier Angaben, weil drei nicht reichen. Zweitens: ein fester Wochentermin von einer Viertelstunde, an dem du nur drei Fragen stellst — was wartet zu lange, was ist diese Woche fällig, was fehlt für den Monatsnachweis. Der Überblick entsteht aus dem Rhythmus, nicht aus der Software.
Verbindlich sind allein die Auskunft deines RAV und die Verfügung deiner Arbeitslosenkasse. Jede Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Dieser Text ist redaktionell, keine Rechtsberatung.
Der Grund, warum Übersichten kippen, ist selten die Menge. Zwölf Zeilen im Monat verwaltet jeder. Was kippt, ist die Unterscheidbarkeit: Nach ein paar Monaten stehen in derselben Liste mehrere Zeilen, die gleich aussehen, und keine davon sagt dir noch, welche Stelle gemeint war, an wen du geschrieben hast und ob du überhaupt eine Antwort bekommen hast.
Wie gross dieses Problem tatsächlich ist, lässt sich am offenen Inseratebestand nachrechnen, und die Zahl überrascht die meisten: Der Stellentitel allein bestimmt nur 69,0 Prozent der offenen Inserate eindeutig. Bei knapp einem Drittel gibt es mindestens ein zweites offenes Inserat mit demselben Titel. Wer «Sachbearbeiterin» in seine Liste schreibt, hat also mit einiger Wahrscheinlichkeit bereits eine zweite Zeile, die genauso heisst.
Ausgezählt am 22. August 2026 über den an diesem Tag offenen Inseratebestand auf SwissJobs.app. Für den Vergleich wurden Stellentitel, Arbeitgebername und Ort in normalisierter Schreibweise gegeneinander gehalten; Klammerzusätze wurden entfernt. Eindeutig heisst: genau ein offenes Inserat trägt diese Kombination.
- Vier Angaben pro Zeile: Arbeitgeber, genauer Stellentitel, Ort, Datum. Der Titel allein bestimmt nur 69,0 Prozent der offenen Inserate eindeutig, mit dem Arbeitgeber sind es 77,1 Prozent, mit dem Ort 87,2 Prozent.
- 22,9 Prozent der offenen Inserate teilen Arbeitgeber und Stellentitel mit mindestens einem weiteren offenen Inserat, 13,1 Prozent mit zwei oder mehr. Ohne Datum in der Zeile lässt sich das später nicht auseinanderhalten.
- 81,0 Prozent der offenen Inserate stammen von Arbeitgebern mit fünf oder mehr offenen Stellen. Sortiere deine Liste deshalb auch nach Arbeitgeber, nicht nur nach Datum.
- Ein Status ist nur nützlich, wenn er sagt, wer als Nächstes handeln muss — und seit wann. «Warten seit 12. Juni» ist ein Status, «offen» ist keiner.
- Eine Viertelstunde pro Woche, drei Fragen: Was wartet zu lange? Was ist diese Woche fällig? Was fehlt für den Nachweis dieses Monats? Damit ist der Monatswechsel Abschreiben statt Rekonstruieren.
Der RAV-Monat, von der Suche bis zum Nachweis
| Schritt | Was zu tun ist | Womit |
|---|---|---|
| 1. Stellen finden | Inserate suchen und filtern | 22’518 Schweizer Inserate im Index, 21,9 % neu in 7 Tagen |
| 2. Passung prüfen | Lebenslauf gegen das konkrete Inserat halten | CV-Check gegen ein Inserat |
| 3. Bewerben und sofort erfassen | Datum, Firma, Stelle, Kanal festhalten | Bewerbungs-Tracker |
| 4. Inserat sichern | Eckdaten kopieren, bevor es offline geht | wird beim Speichern mit abgelegt |
| 5. Auf das Gespräch vorbereiten | Fragen und Antworten für diese Stelle | Interview-Cheatsheet |
| 6. Gespräch üben | Panel simulieren, Rückmeldung lesen | Interview-Training, bis 5 Panelrollen |
| 7. Nachweis abgeben | offizielles Formular, ausgefüllt | Download als amtliches PDF |
| Was das Werkzeug nicht tut | die Zahl mit dem RAV aushandeln | Ihre Vorgabe steht in der Beratungsvereinbarung |
Der Nachweis ist am Monatsende fällig, ob Sie mitgeschrieben haben oder nicht. Wer die Bewerbung beim Absenden erfasst, muss am 28. nichts rekonstruieren — und genau die Rekonstruktion erzeugt die unpassenden Bewerbungen, die Recruitern auffallen.
Was tatsächlich kippt: nicht die Menge, die Ähnlichkeit
Die Frage klingt nach einem Mengenproblem, und deshalb wird sie meistens mit einem Werkzeugwechsel beantwortet: mehr Spalten, ein anderes Programm, ein Brett mit Karten. Ein paar Wochen später ist die Übersicht trotzdem weg. Das liegt daran, dass die Menge nie das eigentliche Problem war.
Was eine Liste unbrauchbar macht, ist der Moment, in dem zwei Zeilen dasselbe zu sagen scheinen und du nicht mehr weisst, welche welche ist. Das passiert früher als gedacht — nicht bei hundert Bewerbungen, sondern bei der dritten Bewerbung auf eine ähnliche Stelle beim vierten ähnlichen Arbeitgeber.
Und es passiert nicht, weil du unaufmerksam bist, sondern weil der Stellenmarkt selbst so gebaut ist. Stellentitel sind Standardbezeichnungen, keine Namen. 13,8 Prozent der offenen Inserate tragen einen Titel, den mindestens zwei verschiedene Arbeitgeber gleichzeitig ausschreiben; 1,5 Prozent einen, den fünf oder mehr Arbeitgeber gleichzeitig verwenden. Bei 5,1 Prozent wird sogar derselbe Titel am selben Ort von zwei oder mehr Arbeitgebern ausgeschrieben.
Für deine Liste heisst das: Der Titel ist die schwächste aller Angaben, und ausgerechnet er ist die, die man beim schnellen Notieren zuerst hinschreibt und bei der man am ehesten abkürzt.
Die Zeile, die in sechs Monaten noch etwas bedeutet
Die Probe ist einfach: Lies eine Zeile aus deiner Liste laut vor und frage dich, ob du damit in sechs Monaten am Telefon eine Auskunft geben könntest. Wenn nicht, fehlt eine Angabe. Vier tragen fast immer: Arbeitgeber, genauer Stellentitel, Ort und Datum.
Die Reihenfolge, in der diese vier Angaben Eindeutigkeit stiften, lässt sich messen. Der Titel allein bestimmt 69,0 Prozent der offenen Inserate eindeutig. Nimmt man den Arbeitgeber dazu, steigt der Anteil auf 77,1 Prozent — weniger, als man erwarten würde, weil derselbe Arbeitgeber häufig mehrere gleich betitelte Stellen gleichzeitig offen hat. Erst der Ort bringt den Sprung auf 87,2 Prozent.
Die verbleibenden 12,8 Prozent sind der Grund für die vierte Angabe. Es sind die Fälle, in denen Arbeitgeber, Titel und Ort identisch sind: dieselbe Rolle mehrfach besetzt, ein Inserat neu aufgeschaltet, dieselbe Stelle über zwei Wege ausgeschrieben. Auseinanderhalten kannst du sie nur über das Datum, an dem du dich beworben hast — und dieses Datum brauchst du für den Nachweis ohnehin, weil die Kontrollperiode nach Artikel 27a AVIV der Kalendermonat ist und jede Bemühung genau einem Monat zugeordnet wird.
Alles Weitere ist Komfort, kein Fundament: der Link, die Ansprechperson, das Pensum, der Weg, den die Bewerbung genommen hat. Nützlich, aber ersetzbar. Fehlt dagegen eine der vier Grundangaben, ist die Zeile nicht unvollständig, sondern wertlos — sie zeigt an, dass etwas passiert ist, ohne zu sagen, was.
Derselbe Arbeitgeber taucht wieder auf, öfter als du denkst
Der zweite Grund, warum Listen unübersichtlich werden, ist die Verteilung der Arbeitgeber. Der Stellenmarkt ist nicht flach: 81,0 Prozent der offenen Inserate stammen von Arbeitgebern, die gleichzeitig fünf oder mehr Stellen ausschreiben, 56,1 Prozent von Arbeitgebern mit zwanzig oder mehr. Auf das eine Prozent der grössten Inserenten entfallen 31,5 Prozent aller offenen Stellen, auf die grössten fünf Prozent gut die Hälfte. Nur 6,8 Prozent der Inserate stammen von einem Arbeitgeber mit genau einer offenen Stelle.
Über eine Rahmenfrist gerechnet heisst das: Du wirst dich bei denselben Häusern mehrfach bewerben, ohne es zu planen. Und bei denen, die viel ausschreiben, wiederholt sich auch der Titel — bei Arbeitgebern mit fünf oder mehr offenen Stellen trägt gut ein Viertel ihrer Inserate, genau 26,5 Prozent, einen Titel, den derselbe Arbeitgeber gleichzeitig noch einmal ausschreibt. Knapp 70 Prozent dieser Arbeitgeber inserieren zudem an mehr als einem Ort.
Deshalb gehört zu jeder brauchbaren Übersicht eine zweite Sortierung: nicht nach Datum, sondern nach Arbeitgeber. Sie beantwortet die Fragen, die im Gespräch peinlich werden — habe ich dort schon einmal geschrieben, an wen, wann, und was kam zurück? Und sie verhindert die zwei Fehler, die dieses Muster erzeugt: zweimal dieselbe Stelle, und zweimal derselben Person eine andere Version deiner Unterlagen.
Praktisch reicht dafür, dass der Arbeitgebername immer gleich geschrieben wird. Ein Haus, das in einem Inserat mit Rechtsform und im nächsten ohne auftritt, erzeugt in deiner Liste zwei Arbeitgeber, wo einer steht. Entscheide dich einmal für eine Schreibweise und bleib dabei.
Drei Listen, drei Uhren
Die meisten Übersichten scheitern daran, dass sie eine einzige Liste für drei verschiedene Aufgaben benutzen. Die drei laufen aber nach verschiedenen Uhren, und deshalb gehören sie getrennt — als drei Ansichten derselben Tabelle, nicht als drei Dateien.
Die erste ist die laufende Liste: alles, worauf du eine Antwort erwartest. Ihre Uhr ist deine eigene. Ein Inserat, das noch online steht, sagt nichts über deine Bewerbung; die Vorauswahl läuft oft parallel weiter. Wenn du auf ein Signal von aussen wartest, wartest du unbegrenzt. Setz dir stattdessen eine feste Frist — zehn Arbeitstage sind eine vernünftige Zahl —, nach der du nachfragst oder die Zeile abschliesst.
Die zweite ist die Monatsliste: alles, was in den laufenden Kalendermonat fällt und in den Nachweis der Arbeitsbemühungen gehört. Ihre Uhr ist die des Gesetzes. Massgebend ist das Datum der Bewerbung, nicht der Stand der Sache: Eine Bewerbung vom 28. Juni gehört in den Juni, auch wenn die Absage im Juli kommt.
Die dritte ist das Archiv: alles Abgeschlossene. Ihre Uhr läuft am längsten, denn eine Rahmenfrist erstreckt sich über zwei Jahre, und Rückfragen kommen nicht immer sofort. Archiv heisst nicht löschen — es heisst nur, dass diese Zeilen aus der Wochenansicht verschwinden, damit du siehst, was noch offen ist.
Die Viertelstunde, die die Übersicht am Leben hält
Eine Liste, die nur beschrieben und nie gelesen wird, ist ein Friedhof. Was den Unterschied macht, ist ein fester, kurzer Termin mit dir selbst: ein Wochentag, eine Viertelstunde, immer dieselbe Zeit. Freitagvormittag funktioniert für viele, weil dann noch etwas erledigt werden kann.
In dieser Viertelstunde stellst du genau drei Fragen. Erstens: Was wartet länger als deine Frist? Diese Zeilen bekommen heute eine Nachfrage oder einen Abschluss, nichts dazwischen. Zweitens: Was ist diese Woche terminiert? Gespräche, zugesagte Rückmeldungen, ein Termin beim RAV. Drittens: Was fehlt für den Nachweis dieses Monats? Eine fehlende Ansprechperson, ein unklares Datum, ein Eintrag ohne Ergebnis.
Der Ertrag dieser Viertelstunde zeigt sich am Monatsende. Wer wöchentlich aufräumt, schreibt den Nachweis in wenigen Minuten ab; wer es nicht tut, rekonstruiert einen ganzen Monat aus dem Gedächtnis und dem Postausgang — genau in den Tagen, in denen die Frist bereits läuft. Der Nachweis ist für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des Folgemonats oder am ersten darauffolgenden Werktag einzureichen; wer die Frist ohne entschuldbaren Grund verstreichen lässt, dessen Bemühungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Und noch eine Kleinigkeit mit grosser Wirkung: Trag das Ergebnis in dem Zustand ein, in dem es an diesem Tag ist, und datiere die Änderung. «Absage am 14.» ist eine Information. «Absage» ohne Datum ist eine Erinnerung, die in vier Wochen niemand mehr überprüfen kann.
Was du bewusst weglässt
Übersichten sterben häufiger an zu vielen Spalten als an zu wenigen. Die Regel dafür ist einfach: Eine Spalte, nach der du nie sortierst, filterst oder suchst, ist keine Spalte, sondern ein Notizzettel. Sie kostet dich bei jedem Eintrag Sekunden und liefert nie etwas zurück.
Weglassen kannst du in der Regel Bewertungen der eigenen Chancen, Farbcodes mit mehr als drei Stufen, freie Textfelder, die niemand wieder liest, und jede Kennzahl über den eigenen Trichter. Wie viel Prozent deiner Bewerbungen zu einem Gespräch führen, ist eine interessante Zahl und eine nutzlose: Sie ändert nichts an dem, was du morgen tust.
Behalten solltest du dagegen zwei Dinge, die oft fehlen. Erstens den Weg, den die Bewerbung genommen hat — Karriereseite, Portal, E-Mail, persönlich —, weil du bei einer Rückfrage sonst nicht weisst, wo du suchen sollst. Zweitens die Ansprechperson mit einer Erreichbarkeit, sofern es eine gab; sie ist die einzige Angabe, die deine Zeile mit der Aussenwelt verbindet.
Der Rest ist Disziplin in einem einzigen Punkt: Der Eintrag entsteht am Tag der Bewerbung, nicht am Wochenende und nicht am Monatsende. Alles, was du später aus dem Gedächtnis ergänzt, ist ungenauer als das, was du in dreissig Sekunden festhältst, während die Bestätigungsseite noch offen ist.
Alle Anteile wurden am 22. August 2026 über den an diesem Tag offenen Inseratebestand auf SwissJobs.app ausgezählt; wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Für die Eindeutigkeitsrechnung wurden Stellentitel, Arbeitgebername und Ort normalisiert — Kleinschreibung, Klammerzusätze entfernt, Sonderzeichen vereinheitlicht. Zwei Inserate gelten als nicht unterscheidbar, wenn die verglichene Kombination identisch ist; Schreibvarianten desselben Arbeitgebers zählen deshalb teilweise getrennt, was die genannten Anteile eher zu günstig ausfallen lässt. Die Angaben zur Kontrollperiode und zur Einreichungsfrist folgen dem Wortlaut der Artikel 26 und 27a AVIV in der auf fedlex veröffentlichten, am 23. August 2026 geltenden Fassung. Die Empfehlungen zum Wochenrhythmus sind redaktionell und nicht amtlich vorgegeben.
Quellen
- SECO / arbeit.swiss — Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen, Formular 716.007 d (PDF)
- SECO / arbeit.swiss — eServices und Formulare für die Arbeitslosenentschädigung
- AVIV (SR 837.02) Art. 26 und 27a — persönliche Arbeitsbemühungen, Kontrollperiode und Frist
- AVIG (SR 837.0), Art. 17 — Pflichten des Versicherten
- Job-Room — Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung
- SECO — Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen, Formular 716.007 d (PDF)
- Erste Schritte nach Kündigung: Nachweise sammeln und aufbewahren — arbeit.swiss
- Arbeitslos – So geht's weiter! — Kanton St. Gallen
- Beratungsgespräche beim RAV — Kanton Aargau
- Benutzeranleitung Job-Room für Stellensuchende — Kanton Basel-Stadt
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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%