Muss ich mich schon während der Kündigungsfrist bewerben?
Aktualisiert:
Kurz gesagt
Ja, und zwar ab dem Moment, in dem du von der Kündigung erfährst — nicht erst ab dem letzten Arbeitstag. Das SECO formuliert es unmissverständlich: Du musst bereits vor Eintreten der Arbeitslosigkeit eine Stelle suchen. Wer diese Zeit verstreichen lässt, riskiert Einstelltage, also gekürzte Taggelder, und zwar rückwirkend gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit.
Verbindlich ist immer die Auskunft deines RAV und deiner Arbeitslosenkasse. Die Zahl der verlangten Bewerbungen und die Beurteilung im Einzelfall werden kantonal festgelegt. Dieser Text ist redaktionell, keine Rechtsberatung.
Das ist die am häufigsten übersehene Regel der ganzen Arbeitslosenversicherung — und die teuerste. Die Kürzung trifft nicht irgendwann später, sondern genau dann, wenn das Einkommen ohnehin gerade weggefallen ist. Sie beruht auf der Schadenminderungspflicht nach Art. 17 AVIG: Die Versicherung zahlt, wenn du alles Zumutbare getan hast, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.
Der zweite Grund, sofort anzufangen, hat mit dem Gesetz nichts zu tun. Der Stellenmarkt erneuert sich schnell: Rund zwei Drittel der aktuell ausgeschriebenen Stellen wurden in den letzten 30 Tagen publiziert. Eine dreimonatige Kündigungsfrist ist damit nicht eine Wartezeit vor der Suche, sondern rund drei vollständige Marktzyklen, die du entweder nutzt oder verpasst.
Anteil der aktuell ausgeschriebenen Stellen nach Alter der Publikation. Laufende Auswertung, Stand August 2026.
- Die Suchpflicht beginnt mit der Kenntnis der Vertragsbeendigung, nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Melde dich frühzeitig beim RAV an — das SECO rät ausdrücklich davon ab, bis zum letzten Arbeitstag zu warten.
- Ungenügende Bemühungen vor der Anmeldung führen zu gekürzten Taggeldern, zusätzlich zu allfälligen Wartetagen nach Art. 18 AVIG.
- Als Nachweis zählen nicht nur schriftliche Bewerbungen, sondern auch Telefonate mit Datum und Firmenname sowie persönliche Vorsprachen.
- Die Hälfte der aktuell offenen Stellen ist jünger als rund drei Wochen — der sichtbare Markt wechselt schneller, als die meisten annehmen.
Was das Gesetz tatsächlich verlangt
Grundlage ist die Schadenminderungspflicht nach Art. 17 AVIG. Sie verpflichtet dich, alles Zumutbare zu unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen — und sie gilt nicht erst, wenn die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, sondern sobald du weisst, dass sie kommt. Bei einem unbefristeten Vertrag ist das der Tag, an dem dir gekündigt wird oder an dem du selbst kündigst.
Das SECO wird auf seiner Informationsseite für Stellensuchende deutlich: Man müsse bereits vor Eintreten der Arbeitslosigkeit eine Stelle suchen, und man solle sich möglichst frühzeitig beim RAV anmelden statt bis zum letzten Arbeitstag zu warten. Beides sind keine Empfehlungen im Sinne von gut gemeinten Tipps, sondern die Massstäbe, an denen deine Bemühungen später gemessen werden.
Praktisch heisst das: Zwischen dem Tag der Kündigung und dem ersten Tag ohne Stelle liegt bei den meisten Anstellungen ein bis drei Monate. Diese Zeit ist kein rechtsfreier Raum, sondern der Zeitraum, für den du beim ersten RAV-Termin Nachweise vorlegst. Es ist auch der Zeitraum, in dem eine Bewerbung am wenigsten kostet — du hast noch ein Einkommen, noch eine laufende Anstellung im Lebenslauf und noch keinen Erklärungsbedarf für eine Lücke.
Die zweite relevante Bestimmung ist Art. 18 AVIG, der die Wartetage regelt. Wartetage und Einstelltage sind zwei verschiedene Dinge, die sich addieren können. Genau diese Kumulation ist der Grund, warum aus einem Versäumnis in der Kündigungsfrist mehrere Wochen ohne Zahlung werden können.
Warum das Warten teuer ist
Einstelltage sind keine Verwarnung, sondern eine Kürzung in Franken. Sie bemessen sich am versicherten Verdienst — je höher dein bisheriger Lohn, desto teurer ist jeder einzelne Tag. Wer gut verdient hat und die ersten Wochen ungenutzt lässt, verliert entsprechend mehr als jemand mit tiefem Einkommen.
Dazu kommt der Zeitpunkt. Die Kürzung wegen ungenügender Bemühungen vor der Anmeldung wird gleich zu Beginn der Rahmenfrist verfügt — also genau in dem Moment, in dem der Lohn ausbleibt, die Fixkosten aber unverändert weiterlaufen. Das ist der Grund, warum diese Regel in der Praxis so hart trifft, obwohl sie in der Höhe nicht die grösste Sanktion des Systems ist.
Fachleute aus der Beratung weisen seit Jahren darauf hin, dass ein grosser Teil dieser Fälle vermeidbar wäre. Der wiederkehrende Befund: Nicht Unwille, sondern Unkenntnis. Viele Betroffene gehen davon aus, die Pflichten begännen mit der Anmeldung beim RAV, und erfahren erst beim ersten Gespräch, dass die zurückliegenden Wochen bereits mitzählen.
Wenn du diesen Text liest, während deine Kündigungsfrist läuft, ist das die eine Handlung, die sich sofort auszahlt: heute mit den Bewerbungen beginnen und ab heute jede einzelne dokumentieren.
Der Markt, den du sonst verpasst
Neben dem rechtlichen gibt es ein rein praktisches Argument, und es ist mit Zahlen belegbar. Der Schweizer Stellenmarkt ist deutlich kurzlebiger, als es die Vorstellung eines stabilen Stellenpools nahelegt. Rund ein Fünftel der aktuell ausgeschriebenen Stellen ist höchstens eine Woche alt, gut ein Drittel höchstens zwei Wochen, und knapp zwei Drittel wurden innerhalb der letzten 30 Tage publiziert. Die Hälfte aller offenen Stellen ist jünger als rund drei Wochen.
Daraus folgt etwas, das viele unterschätzen: Der Stellenmarkt, den du am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit siehst, ist zu einem grossen Teil nicht derselbe, den du während der Kündigungsfrist gesehen hättest. Wer drei Monate wartet, wartet nicht darauf, dass dieselben Stellen noch da sind — er verzichtet auf mehrere komplette Erneuerungen des Angebots.
Umgekehrt bedeutet die kurze Lebensdauer, dass Tempo mehr zählt als Timing. Eine Bewerbung in der ersten Woche nach Publikation trifft auf ein Verfahren, das noch offen ist. Vier Wochen später ist eine Auswahl oft bereits getroffen, auch wenn das Inserat noch online steht — was ebenfalls erklärt, warum ein spürbarer Teil der sichtbaren Stellen älter als zwei Monate ist.
Für die Kündigungsfrist heisst das konkret: früh anfangen, regelmässig suchen statt in Schüben, und auf neu erschienene Inserate schnell reagieren. Eine gespeicherte Suche oder ein Alarm für dein Berufsfeld erledigt genau diesen Teil der Arbeit.
Was als Nachweis zählt
Nachweisbar sein muss, dass du dich beworben hast — nicht nur, dass du gesucht hast. Das SECO nennt drei Formen ausdrücklich: schriftliche Bewerbungen, Telefonate mit Datum und Firmenname, und persönliche Vorsprachen. Alle drei zählen, und gerade die telefonische Kontaktaufnahme wird häufig vergessen, obwohl sie in vielen Branchen der übliche erste Schritt ist.
Erfasse pro Bemühung mindestens: Datum, Firma, Stelle beziehungsweise Funktion, Art des Kontakts und Ergebnis. Bewahre die Bewerbung selbst und das Inserat auf. Der letzte Punkt ist wichtiger, als er wirkt — Inserate verschwinden, und ein Nachweis ohne die dazugehörige Ausschreibung ist im Nachhinein schwerer zu belegen.
Diese Unterlagen legst du deiner Personalberaterin oder deinem Personalberater beim RAV vor. In der Praxis geschieht das über das offizielle Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» oder online über Job-Room, je nach Kanton. Mehrere Kantone haben ihre Angebote in den letzten Jahren auf elektronische Erfassung umgestellt, teils inklusive Online-Anmeldung beim RAV.
Ein häufiger, vermeidbarer Fehler ist das Sammeln auf den letzten Drücker. Wer alles am Monatsende rekonstruiert, verliert Telefonate, vergisst Vorsprachen und findet abgelaufene Inserate nicht mehr. Trage jede Bemühung am selben Tag ein — es dauert eine Minute und schützt genau die Nachweise, die später zählen.
Wie viele Bewerbungen erwartet werden
Als Faustregel gelten in der Schweizer Arbeitslosenversicherung zehn bis zwölf Bemühungen pro Monat. Diese Zahl ist kein Bundesgesetz, sondern eine eingespielte Praxis; verbindlich ist, was dein RAV mit dir vereinbart, und das kann je nach Beruf, Region und Arbeitsmarktlage abweichen. Bei sehr spezialisierten Berufen mit wenigen offenen Stellen wird die Zahl in der Regel nach unten angepasst — aber nur, wenn du das ansprichst.
Während der Kündigungsfrist gilt derselbe Massstab sinngemäss. Das ist die eigentliche Überraschung für viele: Es reicht nicht, sich einmal umzuschauen und dann beim RAV anzumelden. Der Zeitraum vor der Anmeldung wird mit denselben Erwartungen beurteilt wie die Zeit danach.
In der Fachdiskussion ist diese Zahlenlogik seit Längerem umstritten. Beratungsfachleute und Studien argumentieren, dass die Qualität der Bemühungen für die Wiedereingliederung entscheidender sei als deren Anzahl, und dass eine reine Erfüllungsmentalität kontraproduktiv wirke. Für dich ändert das kurzfristig nichts an der Anforderung — aber es ist ein gutes Argument im Gespräch mit deiner Beratungsperson, wenn zehn sinnvolle Bewerbungen in deinem Segment gar nicht existieren.
Der pragmatische Weg dazwischen: die vereinbarte Zahl erreichen, aber nicht durch Streuen. Bewerbungen ohne Bezug zur Stelle werden von Personalverantwortlichen als solche erkannt, kosten dich Zeit und verbessern deine Chancen nicht. Zielgerichtete Bewerbungen plus dokumentierte telefonische Kontakte und Vorsprachen erfüllen dieselbe Zahl mit deutlich besserem Ertrag.
Was du diese Woche tun solltest
Melde dich beim RAV an, auch wenn dein Arbeitsverhältnis noch läuft. Die Anmeldung ist in mehreren Kantonen online möglich und kostet nichts — sie stellt lediglich sicher, dass die Uhr korrekt läuft und du früh eine Beratungsperson hast.
Lege heute die Dokumentation an, in der jede Bemühung landet. Ob Tabelle, Notizbuch oder ein Tracker spielt keine Rolle, solange Datum, Firma, Funktion, Kontaktart und Ergebnis drinstehen und du sie täglich nachführst statt monatlich.
Bring deinen Lebenslauf jetzt in Form, solange du noch in Anstellung bist. Das aktuelle Arbeitsverhältnis gehört als laufende Position hinein, und Referenzen lassen sich leichter organisieren, solange der Kontakt zum Betrieb noch besteht.
Und richte dir eine laufende Suche für dein Berufsfeld und deinen Kanton ein. Angesichts dessen, dass rund zwei Drittel der offenen Stellen jünger als 30 Tage sind, ist die frühe Sichtung neuer Inserate der Teil der Arbeit mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.
Was Betroffene berichten
Fachleute aus der Beratungspraxis berichten übereinstimmend, dass ein erheblicher Teil der Einstelltage vermeidbar wäre: Betroffene kennen die Anforderungen der Arbeitslosenversicherung zu Beginn nicht vollständig oder schätzen sie falsch ein — und werden dann bereits am Anfang ihrer Arbeitslosigkeit sanktioniert.
Wiederkehrende Beobachtung in deutschsprachigen LinkedIn-Beiträgen von Beratungs- und Versicherungsfachleuten zur Arbeitslosenversicherung, ausgewertet im August 2026.
Zehn bis zwölf monatliche Arbeitsbemühungen werden in Fachbeiträgen durchgehend als der geltende Standard beschrieben. Zugleich wird dieser Zahlenmassstab von Beratungsfachleuten offen kritisiert: Nicht die Anzahl, sondern die Qualität der Bemühungen entscheide über die Wiedereingliederung.
Übereinstimmende Angabe und wiederkehrende Debatte in deutschsprachigen LinkedIn-Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, ausgewertet im August 2026.
Der administrative Aufwand rund um die Arbeitsbemühungen wird als eigenständige Belastung beschrieben — Inserate kopieren, Einträge in Tabellen führen, am Monatsende alles ins Formular übertragen. Wiederkehrend ist auch das Problem, dass Inserate zwischenzeitlich offline gehen und der Nachweis dann fehlt.
Wiederkehrendes Thema in deutschsprachigen LinkedIn-Beiträgen von Stellensuchenden und Beratenden, ausgewertet im August 2026.
Ein Punkt wird in Beiträgen von Beratenden regelmässig betont, weil er regelmässig überrascht: Die Suchpflicht beginnt mit der Kündigung, nicht mit dem ersten Tag ohne Stelle. Der Massstab, den sie beschreiben, ist einprägsam — man soll sich verhalten, als gäbe es die Arbeitslosenversicherung nicht.
Wiederkehrender Hinweis in deutschsprachigen LinkedIn-Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, ausgewertet im August 2026.
Angaben zum Alter der Ausschreibungen aus unserer laufenden Auswertung der von uns erfassten Schweizer Stelleninserate, Stand August 2026, gemessen am Publikationsdatum. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Rechtliche Angaben nach den Informationsseiten des SECO für Stellensuchende sowie Art. 17 und Art. 18 AVIG.
Quellen
Verwandte Fragen
Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%