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Was sind Ihre Stärken — und wie belege ich sie?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Nenne keine Eigenschaft, sondern eine Aufgabe, die du nachweislich gut machst, und häng den Beleg direkt an. Das Personalhandbuch des Kantons St.Gallen rät Vorgesetzten ausdrücklich davon ab, nach Stärken zu fragen: «diese Frage ist in der Regel gut vorbereitet und gibt wenig her». Empfohlen wird stattdessen die Frage nach Aufgaben und Tätigkeiten, welche die Person in der Vergangenheit besonders gut und gerne gemacht hat. Zwei solche Aufgaben, jede mit einem überprüfbaren Ergebnis, sind die ganze Antwort.

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Damit ist auch geklärt, warum die Frage in der Schweiz oft gar nicht in der Lehrbuchform kommt. Statt «Was sind Ihre Stärken?» hörst du «Was können Sie besonders gut?», «Welche Aufgaben haben Ihnen an Ihrer jetzigen Stelle besonders gefallen?» oder «Was bringen Sie mit, das Ihnen helfen wird, die Aufgaben dieser Stelle erfolgreich zu erledigen?». Das sind alles dieselbe Frage, und alle drei stehen als Praxisbeispiele in demselben kantonalen Handbuch. Wer darauf mit drei Adjektiven antwortet, hat die Frage formal beantwortet und inhaltlich nichts geliefert.

Die zweite Hälfte der Frage — wie belegst du das — hat in der Schweiz eine sehr konkrete Antwort, weil die Gegenseite den Beleg ohnehin in der Hand hält. Das Arbeitszeugnis spricht sich nach Gesetz über deine Leistungen und dein Verhalten aus, und die Referenzpersonen sind Teil desselben Verfahrens. Ein Eigenschaftswort, das im Zeugnis keine Entsprechung hat, ist deshalb kein starker Satz, sondern ein offener Punkt.

Und ein Vorbehalt zur Wortwahl, der sich messen lässt: Ein Teil der Eigenschaftswörter, die im Inserat stehen, beschreibt gar nicht dich. Von den Stellen im deutschsprachigen Inserat, an denen «flexibel» oder «Flexibilität» vorkommt und die sich eindeutig einer Seite zuordnen lassen, stehen 71 Prozent auf der Arbeitgeberseite — flexible Arbeitszeiten, flexible Arbeitsmodelle, ein flexibles Pensum. Wer dieses Wort im Gespräch als eigene Stärke zurückspielt, zitiert eine Anstellungsbedingung.

Wem gehört das Eigenschaftswort? Anteil der Nennungen auf der Arbeitgeberseite, deutschsprachige Inserate
Wem gehört das Eigenschaftswort? Anteil der Nennungen auf der Arbeitgeberseite, deutschsprachige InserateFlexibilität71%Motivation51.9%Selbstständigkeit30.3%Teamfähigkeit15.8%Kommunikation10.6%Zuverlässigkeit6.7%Führungskompetenz2.3%Belastbarkeit0%

Je höher der Balken, desto häufiger beschreibt das Wort im Inserat den Arbeitgeber und nicht die gesuchte Person. Ausgezählt auf einem Inserat pro Arbeitgeber.

  • Die offizielle Anleitung für Vorgesetzte im Kanton St.Gallen sagt: nicht nach Stärken fragen, sondern nach Aufgaben, die jemand in der Vergangenheit besonders gut und gerne gemacht hat.
  • Die Bewerbungs-Checkliste des Bundes auf arbeit.swiss enthält das Wort «Stärke» in keiner ihrer vier Sprachfassungen. Sie nennt die Rubrik «Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften» und zählt darin ausdrücklich die Selbsteinschätzung auf.
  • Nicht jedes Eigenschaftswort im Inserat gehört dir: Flexibilität steht zu 71 Prozent auf der Arbeitgeberseite, Motivation zu 51,9 Prozent. Belastbarkeit und Führung stehen praktisch immer auf deiner.
  • Deutschsprachige Inserate nennen zu einer geforderten Eigenschaft nur in 20,1 Prozent der Fälle ein Objekt — kein Kunde, keine Schicht, kein System. Genau dieses Objekt fehlt dann auch in den meisten Antworten.
  • Ein Beleg ist eine Aufgabe plus ein Ergebnis, das jemand anders bestätigen könnte. Das Arbeitszeugnis spricht sich laut Obligationenrecht über Leistungen und Verhalten aus — es ist der Text, an dem deine Selbsteinschätzung gegengelesen wird.

«Fragen Sie nicht nach Stärken» — was die Gegenseite in ihrer eigenen Anleitung liest

Der Kanton St.Gallen veröffentlicht sein Personalhandbuch, und darin steht ein Kapitel zur Fragetechnik für Bewerbungsgespräche. Es ist keine Ratgeberliteratur, sondern eine Dienstanweisung an Vorgesetzte, die einstellen. Zur Stärkenfrage ist es unmissverständlich: «Fragen Sie nicht nach Stärken, diese Frage ist in der Regel gut vorbereitet und gibt wenig her. Fragen Sie vielmehr nach Aufgaben und Tätigkeiten, welche die Person in der Vergangenheit besonders gut und gerne gemacht hat.»

Der Satz davor erklärt die Logik. Das Handbuch hält fest, dass Bewerbende sich verständlicherweise in einem positiven Licht darstellen, und dass Aussagen zu positiven Eigenschaften und Fähigkeiten der Realität zwar meistens näher kommen als Aussagen zu Schwächen, man aber «eventuell einen gewissen Übertreibungsgrad einrechnen muss». Die Stärkenfrage gilt also nicht als Lüge, sondern als eine Frage mit geringem Informationswert. Sie wird nicht misstrauisch behandelt, sondern übersprungen.

Für dich hat das eine praktische Folge, die den ganzen Zuschnitt der Vorbereitung ändert: Bereite nicht die Antwort auf «Was sind Ihre Stärken?» vor, sondern das Material, das jede der Ersatzfragen bedient. Das Handbuch listet sie als Praxisbeispiele auf: «Welche Aufgaben und Tätigkeiten haben Ihnen bei Ihrer jetzigen Tätigkeit besonders gut gefallen?», «Was können Sie besonders gut?», «Welche Ihrer Fähigkeiten und Eigenschaften helfen Ihnen an Ihrer jetzigen Stelle, Ihre Aufgaben erfolgreich zu erledigen?» und, am nächsten an der Stelle, um die es geht: «Was bringen Sie Ihrer Ansicht nach mit, das Ihnen helfen wird, die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle erfolgreich zu erledigen?»

Der Bund kennt das Wort «Stärke» nicht — er sagt Selbsteinschätzung

Die Bewerbungstipps auf arbeit.swiss sind die Checkliste, die dir dein RAV in die Hand gibt. Sie enthält einen Vorbereitungsteil zum Bewerbungsgespräch, und der ist an einer Stelle aufschlussreich: Das Wort «Stärke» kommt darin nicht vor. Nicht in der deutschen Fassung, und ebenso wenig in der französischen, der italienischen oder der englischen — geprüft in allen vier.

Was stattdessen dasteht, ist eine Aufzählung. Zur eigenen Person soll man «persönliche Qualitäten, berufliche Erfahrungen, Fähigkeiten, Kenntnisse, Interessen und Werte» auflisten. Und unter den typischen Fragen des Arbeitgebers steht die Rubrik «Ihren Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften» mit der Klammer «(Kompetenzen, Charakter, Teamfähigkeit, Selbsteinschätzung, evtl. Führungsqualitäten)». Die Selbsteinschätzung steht dort als eigener Punkt neben dem Charakter.

Das ist mehr als eine Wortklauberei. Eine Stärke ist eine Behauptung über dich; eine Selbsteinschätzung ist eine Behauptung über dich, die mit etwas verglichen werden kann. Die Schweizer Gesprächsführung behandelt sie als Zweites. Deshalb ist die riskanteste Antwort nicht die bescheidene, sondern die unkalibrierte: Wer «sehr gute Excel-Kenntnisse» sagt und im Fachteil an einer Pivot-Tabelle scheitert, hat nicht eine Stärke zu hoch angesetzt, sondern die Selbsteinschätzung als Ganzes entwertet.

Die Hälfte der Adjektive im Inserat beschreibt nicht dich

Der naheliegendste Vorbereitungstrick ist, die Eigenschaftswörter aus dem Inserat zu übernehmen und sie im Gespräch zurückzugeben. Das funktioniert schlechter als gedacht, und zwar aus einem Grund, den man auszählen kann. Wir haben die deutschsprachigen Inserate in unserem Bestand Satz für Satz danach angesehen, auf welcher Seite des Tisches ein Eigenschaftswort steht: bei einer Anforderung an dich oder bei einer Beschreibung dessen, was der Arbeitgeber bietet und wie sein Team ist.

Das Ergebnis ist eine klare Zweiteilung. Flexibilität steht zu 71 Prozent auf der Arbeitgeberseite — flexible Arbeitszeiten, flexible Arbeitsmodelle, ein flexibler Beschäftigungsgrad. Motivation zu 51,9 Prozent, fast immer als «ein motiviertes Team». Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu 30,3 Prozent, denn «die Rolle bietet Eigenverantwortung» ist ein Standardsatz im Angebotsteil. Erst darunter wird es eindeutig: Teamfähigkeit 15,8 Prozent, Kommunikation 10,6 Prozent, Zuverlässigkeit 6,7 Prozent, Führungskompetenz 2,3 Prozent. Und Belastbarkeit: keine einzige der zuordenbaren Nennungen steht auf der Arbeitgeberseite.

Praktisch heisst das: Sagst du «meine Stärke ist Flexibilität», weil das Inserat dreimal «flexibel» sagt, ist die Chance gross, dass du eine Anstellungsbedingung als Charaktereigenschaft anbietest. Wörter wie Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Führung dagegen sind, wenn sie im Inserat stehen, fast immer als Anforderung gemeint — sie sind die Wörter, für die ein Beleg wirklich verlangt wird.

Das Inserat nennt selten das Objekt — deine Antwort muss es liefern

Es gibt eine zweite Auszählung, die noch direkter erklärt, warum so viele Antworten dünn wirken. Wenn ein deutschsprachiges Inserat eine Eigenschaft als Anforderung nennt, steht in nur 20,1 Prozent der Fälle im selben Satz auch das, worauf sich die Eigenschaft bezieht: eine Zahl, ein Kunde, eine Abteilung, eine Schicht, ein System, ein Termin. Rechnet man Sprachnennungen als Objekt mit, sind es 29,9 Prozent. In vier von fünf Fällen steht das Eigenschaftswort also allein.

Interessanter wird der Befund im Sprachvergleich. In englischsprachigen Inseraten in der Schweiz trägt dieselbe Anforderung in 53,8 Prozent der Fälle ein Objekt, in französischsprachigen in 34,7 Prozent. Die deutschsprachige Inseratssprache ist also die knappste — sie listet Eigenschaften, wo die anderen sie an etwas hängen.

Das ist keine Kritik am Inserat, sondern eine Arbeitsanweisung an dich. Was der Text weglässt, muss deine Antwort mitbringen, sonst redet ihr über verschiedene Dinge. «Ich bin belastbar» und «ich habe im Sommer drei Monate lang eine Zweierbesetzung allein abgedeckt, mit Pikett jedes zweite Wochenende» sind formal dieselbe Aussage. Nur die zweite lässt sich nachfragen, und nachgefragt wird immer.

Der Bauplan: Aufgabe, Ergebnis, Übertrag

Eine tragfähige Antwort hat drei Teile und dauert etwa vierzig Sekunden. Erstens die Aufgabe, nicht die Eigenschaft: «Ich mache Offerten für wiederkehrende Kunden.» Zweitens das Ergebnis, so konkret wie es die Vertraulichkeit erlaubt: «Seit ich das übernommen habe, gehen sie am gleichen Tag raus statt am Folgetag, und die Rückfragen zu Positionen sind spürbar zurückgegangen.» Drittens der Übertrag auf diese Stelle: «Ihr Inserat nennt genau diesen Teil, deshalb rede ich davon.»

Zwei solcher Blöcke reichen für die ganze Frage. Drei sind schon zu viel, weil der dritte gegen den zweiten arbeitet: Wer alles gut kann, hat nichts gesagt. Und die Auswahl trifft nicht dein Selbstbild, sondern das Inserat — von den zwei bis drei Anforderungen, die es als hart formuliert, nimmst du diejenigen, für die du eine Aufgabe mit Ergebnis vorweisen kannst.

Zahlen sind stark, aber nicht Pflicht, und Vertraulichkeit geht vor. Eine relative Angabe — «etwa ein Drittel weniger Nachbearbeitung», «von zwei Wochen auf drei Tage» — trägt genauso gut wie ein absoluter Betrag und bringt dich nicht in die Nähe von Geschäftsgeheimnissen deines jetzigen Arbeitgebers. Wo gar keine Zahl möglich ist, tritt eine überprüfbare Tatsache an ihre Stelle: dass du eingearbeitet hast, dass ein Prozess seither schriftlich festgehalten ist, dass die Stellvertretung bei dir liegt.

Ein ausgeschriebenes Beispiel — und dieselbe Stärke einmal falsch

Ausgangslage: eine Stelle in der Sachbearbeitung, das Inserat verlangt Genauigkeit, Kundenkontakt und Selbstständigkeit, und es nennt — wie die Mehrheit — kein Objekt dazu.

Die tragfähige Antwort: «Was ich besonders gut mache, ist die Endkontrolle vor dem Versand. In meiner jetzigen Stelle laufen alle Mahnläufe über meinen Tisch, bevor sie rausgehen. Ich habe dafür eine kurze Prüfliste eingeführt, weil zwei Fehler kurz nacheinander bei derselben Kundengruppe passiert sind. Seither sind die Rückläufer aus diesem Grund weg, und die Liste benutzt inzwischen auch meine Stellvertretung. Das zweite ist der telefonische Erstkontakt bei Reklamationen — die kommen bei uns zuerst zu mir, weil ich sie meistens im ersten Gespräch abschliesse. In Ihrem Inserat steht beides nebeneinander, deshalb erzähle ich davon.»

Dieselbe Person, dieselbe Stärke, unbrauchbar formuliert: «Meine Stärken sind Genauigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität. Ich arbeite sehr exakt und bin belastbar.» Vier Adjektive, kein Objekt, keine Situation, kein Ergebnis. Die Antwort ist nicht falsch, sie ist nur nicht überprüfbar — und im Vergleich mit zwei anderen Bewerbenden, die dieselben vier Wörter benutzen, fällt sie einfach heraus.

Der Beleg, den die Gegenseite ohnehin liest: Zeugnis und Referenzen

Die Frage «wie belege ich das» hat in der Schweiz eine institutionelle Antwort. Das Obligationenrecht hält in Art. 330a fest, dass die Arbeitnehmerin jederzeit ein Zeugnis verlangen kann, «das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht». Genau die zwei Dinge, um die es in dieser Frage geht, stehen also bereits in einem Dokument, das im Dossier liegt und vor dem Gespräch gelesen wurde.

Daraus folgt zweierlei. Erstens: Deine Stärkenauswahl sollte im Zeugnis eine Spur haben. Nicht dasselbe Wort — Zeugnisse sind in ihrer eigenen Sprache geschrieben — aber eine Tätigkeit, die dort auftaucht. Wer sich als Führungspersönlichkeit beschreibt, während im Zeugnis keine Führungsaufgabe steht, erzeugt eine Nachfrage, die er nicht wollte. Zweitens: Der Teil deiner Arbeit, der im Zeugnis knapp geraten ist, ist genau der Teil, den du im Gespräch mit einem Beispiel füllen musst.

Dazu kommen die Referenzen. Die Checkliste des Bundes hält fest, dass im Lebenslauf in der Regel steht, Referenzen würden auf Anfrage bekannt gegeben, und dass ein separates Blatt mit Referenzpersonen auch im Gespräch abgegeben werden kann. In der welschen Schweiz ist die Frage sogar Teil der Standardliste: Die Broschüre des Kantons Waadt führt unter «Références et salaire» die Frage «Quelles sont les personnes susceptibles de nous communiquer des références à votre sujet ?». Wer eine Stärke nennt, sollte deshalb wissen, wer sie bestätigen würde — und im Idealfall dieselbe Person nennen können.

Die drei Fehler, die diese Antwort regelmässig kosten

Der erste ist die Adjektivkette. Drei bis fünf Eigenschaftswörter hintereinander, ohne Objekt und ohne Fall. Sie fühlt sich vollständig an, weil sie viel abdeckt, und sie ist der Grund, warum die Frage in der St.Galler Anleitung als wenig ergiebig gilt.

Der zweite ist das Zurückspielen des Inserats. Wer die Eigenschaftswörter aus der Ausschreibung wörtlich übernimmt, trifft in den häufigsten Fällen — Flexibilität, Motivation, Eigenverantwortung — mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Satz, in dem der Arbeitgeber über sich selbst gesprochen hat. Das wirkt nicht angepasst, sondern unaufmerksam.

Der dritte ist die Stärke ohne Bezug zur Stelle. Eine echte, gut belegte Fähigkeit, die im Anforderungsprofil nicht vorkommt, ist im Gespräch kein Gewinn, sondern ein Umweg — und sie besetzt den Platz, den die passende Stärke gebraucht hätte. Wenn du unsicher bist, welche der harten Anforderungen wirklich hart ist, geh das Inserat einmal danach durch, ob die Formulierung «erforderlich, vorausgesetzt, zwingend» oder «von Vorteil, wünschenswert, idealerweise» lautet. Deine zwei Beispiele gehören zur ersten Gruppe.

Die Marktzahlen stammen aus einer Auszählung der am 5. September 2026 bei uns offenen Schweizer Inserate. Grundlage sind die Kurzbeschriebe der Inserate; die Sprache wird am Text selbst bestimmt, nicht am Feld der Quelle. Lehrstellen, Praktika und Traineeprogramme sind ausgeschlossen, weil sie Eigenschaften anders benennen als Stellen für Berufserfahrene. Gezählt wird ein Inserat pro Arbeitgeber, damit ein einzelner grosser Ausschreibender keine Quote tragen kann; die Auszählung über alle Inserate ergibt dieselbe Rangfolge mit Abweichungen von wenigen Punkten (Flexibilität 68,4, Motivation 53,9, Selbstständigkeit 33,9, Teamfähigkeit 12,4, Kommunikation 13,1, Zuverlässigkeit 7,4, Führung 0,9, Belastbarkeit 0,6). Die Zuordnung einer Nennung zur Arbeitgeber- oder zur Bewerberseite erfolgt über Signalwörter im selben Satz (bietet, Benefits, Anstellungsbedingungen gegenüber gesucht, erforderlich, Ihr Profil, mitbringen); Sätze ohne solche Signale bleiben unklassiert und zählen in keiner der beiden Quoten mit. Als «Objekt» gilt eine Zahl, eine Kundengruppe, eine Abteilung, ein System, eine Schicht oder ein Termin im selben Satz; die Variante mit Sprachnennungen ist im Text separat ausgewiesen. Kurzbeschriebe fassen das Originalinserat zusammen, weshalb alle Anteile eher Unter- als Obergrenzen sind. Die amtlichen Wortlaute wurden am 5. September 2026 nachgelesen: das Personalhandbuch des Kantons St.Gallen, Kapitel 80.2, die Bewerbungstipps von arbeit.swiss in allen vier Sprachfassungen, die Broschüre des Kantons Waadt zum Einstellungsgespräch und das Obligationenrecht in der Fassung vom 1. Januar 2026 auf fedlex.admin.ch.

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Quellen

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