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Temporärarbeit im Lebenslauf — Einsätze, Verleiher, Einsatzbetriebe

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Wer über einen Personalverleiher arbeitet, hat zwei Firmennamen im Kopf und nur einen im Vertrag. Diese Seite sortiert, welcher Name wohin gehört, wie lange befristete Einsätze in der Schweiz tatsächlich ausgeschrieben werden und was das Arbeitsvermittlungsgesetz über deinen Einsatz bereits festhält, bevor du die erste Zeile schreibst. Die Marktzahlen stammen aus den Inseraten auf SwissJobs.app.

Kurz gesagt

Führe jeden Einsatz mit beiden Namen: Der Personalverleiher war dein Arbeitgeber, der Einsatzbetrieb dein Arbeitsort. Auf eine Zeile gehören Funktion, Verleiher, Einsatzbetrieb, Pensum und der Zeitraum von Monat bis Monat. Mehrere kurze Einsätze bündelst du unter einem Verleiher-Block, statt sie als sechs Einzelstellen aufzureihen. Und ein Einsatzende ist keine Kündigung: Nach Art. 334 OR endet ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Kündigung. Es will datiert werden, nicht entschuldigt.

Dass es zwei Namen sind, ist keine Höflichkeit, sondern die Vertragslage. Das Arbeitsvermittlungsgesetz nennt in Art. 12 den Verleiher als Arbeitgeber und den Einsatzbetrieb als den Dritten, dem die Arbeitsleistung überlassen wird; wer das gewerbsmässig tut, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes. Dein Arbeitszeugnis kommt deshalb vom Verleiher — Art. 330a OR richtet den Anspruch an den Arbeitgeber, und Arbeitgeber ist im Verleihverhältnis der Verleiher. Der Name, hinter dem die Papiere liegen, und der Name, den die lesende Person kennt, sind also verschieden. Genau darum schreibst du beide hin.

Wie oft die Gegenseite eine solche Zeile überhaupt zu sehen bekommt, lässt sich auszählen. Von den auf SwissJobs.app aktiven Inseraten sind 4.3 Prozent befristet oder temporär ausgeschrieben, Praktika und Ausbildungsplätze nicht mitgezählt. In den deutschsprachigen Inseraten sind es 3.7 Prozent, in den französischsprachigen 14.3. In der Deutschschweiz ist die befristete Zeile also die Ausnahme, und eine Ausnahme muss ohne Rückfrage lesbar sein. Sie sollte ausserdem die Wörter des Marktes benutzen: «befristet» steht in 2 Prozent der deutschsprachigen Inserate, «temporär» nur in 0.3 Prozent.

Wie lange die befristeten Inserate laufen — Anteil an jenen befristeten Inseraten, die überhaupt eine Dauer in Monaten nennen
Wie lange die befristeten Inserate laufen — Anteil an jenen befristeten Inseraten, die überhaupt eine Dauer in Monaten nennen6 Monate47.1%12 Monate19.1%9 Monate8.8%3 Monate4.4%7 Monate4.4%18 Monate2.9%
  • Beide Namen, eine Zeile. «Sachbearbeiterin Debitoren, 80 % — Verleihfirma (Einsatz bei Einsatzbetrieb), März 2025 bis August 2025.» Der Verleiher steht vorne, weil er im Arbeitsvertrag und im Zeugnis steht. Der Einsatzbetrieb steht dahinter, weil er die Branche, die Grösse und die Systeme erklärt, mit denen du tatsächlich gearbeitet hast.
  • Monat bis Monat, nicht Jahr bis Jahr — und ohne Tagesdaten. Der Markt selbst ist hier auffallend ungenau: Nur 3.2 Prozent der befristeten Inserate nennen im Titel ein Ende. Dein Lebenslauf kann es nennen, und das ist sein Vorteil. Tagesgenau musst du trotzdem nicht werden; dafür liegen die Zeugnisse bei.
  • Kurze Einsätze bündeln statt aufreihen. Ein Block «Temporäreinsätze über Verleihfirma, Januar 2024 bis Juni 2025» mit drei bis fünf Unterzeilen — Einsatzbetrieb, Funktion, Monate — liest sich als eine Anstellung mit Stationen, und vertraglich ist es genau das. Sechs gleichrangige Hauptstationen lesen sich dagegen als sechs Wechsel.
  • Das Wort aus dem Vertrag nehmen. «Temporäreinsatz», «befristete Anstellung» und «Personalverleih» sind die Begriffe der Schweizer Papiere; «Temp-Job» ist keiner. Wo der Einsatzbetrieb aus Kundenschutzgründen nicht genannt werden darf, beschreibst du ihn so, wie das Gesetz die Arbeit beschreibt: Art der Arbeit, Branche, Region, Grössenordnung.
  • Pensum und Arbeitssprache bei jedem Einsatz. 25.5 Prozent der befristeten Inserate nennen eine Prozentzahl im Titel, und 79.9 Prozent von ihnen halten geforderte Sprachen fest — gegenüber 71.8 Prozent im übrigen Bestand. Eine Einsatzzeile ohne Pensum und ohne Arbeitssprache lässt ausgerechnet die zwei Angaben weg, nach denen in diesem Segment am häufigsten gefragt wird.
  • Das Ziel darf dastehen. «Ziel: Festanstellung» ist im Verleihverhältnis nicht illoyal, sondern ausdrücklich geschützt: Art. 19 Abs. 5 AVG erklärt Abreden für nichtig, die dir den Übertritt in den Einsatzbetrieb erschweren oder verunmöglichen, und Art. 22 Abs. 2 dasselbe für Abreden zulasten des Einsatzbetriebs.

Drei Parteien, zwei Verträge — und warum dein Lebenslauf davon profitiert

Der Personalverleih ist der einzige Anstellungstyp der Schweiz, dessen Vertragsinhalt das Gesetz Punkt für Punkt vorschreibt. Art. 19 AVG verlangt den schriftlichen Vertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer und zählt auf, was darin zu regeln ist: die Art der zu leistenden Arbeit, der Arbeitsort sowie der Beginn des Einsatzes, die Dauer des Einsatzes oder die Kündigungsfrist, die Arbeitszeiten, der Lohn samt Spesen, Zulagen und Sozialversicherungsabzügen sowie die Leistungen bei Überstunden, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Militärdienst und Ferien.

Diese Liste ist fast eine Vorlage für die Lebenslaufzeile. Art der Arbeit wird zur Funktion, Arbeitsort und Beginn werden zum Ort und zum Anfangsmonat, die Dauer wird zum Endmonat, die Arbeitszeit wird zum Pensum. Wer den eigenen Einsatzvertrag neben den Lebenslauf legt, muss nichts rekonstruieren und nichts schätzen — die vier Angaben, um die es geht, stehen dort bereits.

Auf der anderen Seite steht der Verleihvertrag mit dem Einsatzbetrieb. Art. 22 AVG verlangt auch ihn schriftlich und schreibt vor, dass er die beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers und die Art der Arbeit nennt. Der Einsatzbetrieb hat also von Gesetzes wegen eine Beschreibung deiner Qualifikation erhalten, bevor du dort angefangen hast. Das ist der beste Grund, den Einsatzbetrieb im Lebenslauf zu nennen: Er war kein anonymer Ort, sondern eine Vertragspartei, die wusste, wen sie bekommt.

Nachprüfbar ist auch der Verleiher selbst. Das SECO führt zusammen mit den Kantonen ein Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe; nach eigener Angabe sind darin gegenwärtig mehr als siebentausend Betriebe registriert. Ein Verleihername im Lebenslauf ist damit eine überprüfbare Angabe — anders als eine vage Formulierung wie «diverse Einsätze in der Industrie», die niemand nachschlagen kann.

Wie lange ein Einsatz dauert, wenn der Markt es überhaupt sagt

Nur 7.2 Prozent der befristeten Inserate nennen eine Dauer in Monaten. Wenn sie es tun, ist die Verteilung erstaunlich eng: 47.1 Prozent nennen sechs Monate, 19.1 Prozent zwölf, 8.8 Prozent neun. Der Median liegt bei sechs Monaten. Sechs und zwölf Monate zusammen machen zwei Drittel aller genannten Dauern aus.

Für den Lebenslauf heisst das zweierlei. Erstens ist ein halbes Jahr die Normalform und keine erklärungsbedürftige Kürze — eine Station über sechs Monate entspricht exakt dem, was der Markt ausschreibt. Zweitens ist alles unter drei Monaten im Inseratebestand so selten, dass die Leserin dafür einen Grund erwartet: Ferienablösung, Projektspitze, Krankheitsvertretung. Ein halber Nebensatz genügt, aber er sollte dastehen.

Auch die kurzen Abstände zwischen zwei Einsätzen haben eine gesetzliche Ursache. Art. 19 Abs. 4 AVG lässt bei unbefristeten Einsätzen während der ersten drei Monate eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen zu und vom vierten bis zum sechsten Monat eine von mindestens sieben Tagen. Ein Einsatzverhältnis kann also innert Tagen enden — weshalb Lücken von zwei, drei Wochen zwischen Einsätzen zur Bauart dieses Marktes gehören und nicht zu deiner Biografie. Genau deshalb datierst du in Monaten und nicht auf den Tag genau.

Ein Einsatzende ist keine Kündigung — schreib es auch nicht so

Art. 334 Abs. 1 OR ist in dieser Frage kurz und eindeutig: «Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung.» Es gibt also nichts zu erklären, wenn ein Einsatz am vereinbarten Datum endet — es gibt nur etwas zu datieren. Formulierungen wie «Stelle wurde nicht verlängert» oder «Vertrag lief aus» tragen einen Rechtfertigungston in eine Zeile, die von Gesetzes wegen keine Rechtfertigung braucht.

Der zweite Absatz derselben Bestimmung ist der Grund, weshalb sich manche Einsätze im Rückblick anders lesen: Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wenn du also nach dem vereinbarten Ende einfach weitergearbeitet hast, ist aus dem Einsatz eine unbefristete Anstellung geworden. Das gehört in den Lebenslauf, weil es die Station aufwertet — und weil dein Zeugnis es ohnehin abbildet.

Praktisch heisst das: Schreibe «befristet bis August 2025» oder «Einsatz von März bis August 2025», nicht «Kündigung durch Arbeitgeber». Wo die Befristung schon in der Funktionszeile steht, braucht die Bulletliste darunter kein Wort mehr dazu und kann sich ganz auf das konzentrieren, was in diesen Monaten fertig geworden ist.

Der Röstigraben steckt in den Zahlen

Befristete Arbeit wird in der Schweiz nicht überall gleich laut ausgeschrieben. In den französischsprachigen Inseraten sind 14.3 Prozent befristet oder temporär, in den italienischsprachigen 7.2, in den deutschsprachigen 3.7 und in den englischsprachigen 3.5. Der Unterschied zwischen Romandie und Deutschschweiz ist damit fast das Vierfache — bei derselben Gesetzeslage im ganzen Land.

Die Geografie bestätigt es. Genf allein stellt 19.2 Prozent der befristeten Inserate, Lausanne 7.9 Prozent; im übrigen Bestand kommt Genf auf 4.3 Prozent. Zürich dreht das Verhältnis um: 7.6 Prozent der befristeten Inserate, aber 14.2 Prozent der übrigen. Wer in Genf einen Lebenslauf mit Einsätzen liest, liest etwas Alltägliches. Wer denselben Lebenslauf in Zürich liest, liest etwas Ungewohntes.

Daraus folgt eine praktische Regel für die Deutschschweiz: Eine Einsatzzeile darf dort einen halben Satz Kontext vertragen — warum der Einsatz zustande kam und was er geliefert hat. In der Romandie ist derselbe Zusatz meist überflüssig, weil die Form dort erwartbar ist. Und wer sich über die Sprachgrenze hinweg bewirbt, sollte die Bezeichnung mitübersetzen: Was auf Deutsch «Temporäreinsatz» heisst, heisst im französischen Rechtstext «location de services» und in der Alltagssprache «mission».

Was ein Einsatz an Nachweisen produziert

Der Personalverleih ist die einzige Branche mit einem landesweit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag für genau diese Anstellungsform. Die Liste des SECO führt den «GAV für den Personalverleih» mit Grundbeschluss vom 13. Dezember 2011, Inkrafttreten am 1. Januar 2012 und Geltung bis zum 31. Dezember 2027, territorialer Geltungsbereich: ganze Schweiz. Die jüngste Änderung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Art. 20 AVG erklärt zudem, weshalb dein Einsatz Weiterbildung mitproduziert haben kann: Untersteht der Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag, muss der Verleiher dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen einhalten, und sieht dieser Vertrag obligatorische Beiträge an Weiterbildungs- und Vollzugskosten vor, sind sie anteilsmässig nach der Dauer des Einsatzes zu leisten. Kurse und Zertifikate, die auf diesem Weg entstanden sind, gehören in die Weiterbildungsrubrik — mit Jahr und ausstellender Stelle.

Und schliesslich das Zeugnis. Art. 330a OR gibt dir jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten — gegenüber dem Verleiher, nicht gegenüber dem Einsatzbetrieb. Fordere es nach jedem längeren Einsatz an, solange die verantwortliche Person dort noch arbeitet. Die Daten im Lebenslauf sollten mit diesem Papier auf den Monat übereinstimmen; jede Abweichung kostet im Gespräch mehr Zeit, als sie im Layout je gespart hat.

Vier Fehler, die eine Einsatzzeile teuer machen

Erstens: den Einsatzbetrieb als Arbeitgeber führen. Es liest sich stärker und fällt beim ersten Blick in die Beilagen auseinander, weil das Zeugnis vom Verleiher unterschrieben ist. Wer beide Namen von Anfang an nennt, hat diesen Widerspruch gar nicht erst.

Zweitens: den Verleiher verschweigen und die Einsätze als selbständige Mandate ausgeben. Selbständigkeit ist ein anderer Status mit anderen Sozialversicherungsfolgen; im Verleihverhältnis werden die Abzüge nach Art. 19 Abs. 2 Bst. e AVG im Vertrag ausgewiesen. Die falsche Bezeichnung ist damit nicht bloss Kosmetik, sie widerspricht dem eigenen Lohnausweis.

Drittens: Führung erwarten, wo der Markt keine ausschreibt. Nur 9.7 Prozent der befristeten Inserate tragen ein Senioritätswort im Titel — Senior, Lead, Leitung, Head, Verantwortliche — gegenüber 15.8 Prozent im übrigen Bestand. Wenn dein Einsatz Verantwortung enthielt, muss sie in den Bulletzeilen stehen: Teamgrösse, Budget, Systeme, Volumen. Der Titel wird sie in diesem Segment nicht transportieren.

Viertens: die Lücken zwischen den Einsätzen wegdatieren. Befristete Inserate stehen im Median 26 Tage online, die übrigen 19 — Einsätze werden also nicht schneller besetzt, sondern langsamer. Ein paar Wochen zwischen zwei Stationen sind eine Eigenschaft dieses Marktes. Sie verschwinden am elegantesten dadurch, dass die Einsätze in einem Verleiher-Block mit einem durchgehenden Gesamtzeitraum stehen — nicht dadurch, dass Daten gedehnt werden.

Die Marktzahlen wurden am 22. August 2026 aus den an diesem Tag auf SwissJobs.app aktiven Inseraten ausgezählt. Als befristet oder temporär gilt ein Inserat, wenn seine strukturierte Anstellungsart «temporary» oder «contract» lautet oder wenn Titel beziehungsweise Kurzbeschreibung einen der Wortstämme temporär, temporaire, temporaneo, befristet, fixed-term, CDD, Aushilfe, Vertretung, remplacement, sostituzione, Saison enthält; Praktika, Lehr- und Studierendenstellen sind ausgeschlossen. Die Dauerangaben zählen nur Inserate, in denen eine Monatszahl im Titel oder in der Kurzbeschreibung steht. Als Inseratssprache gilt die Sprache, in der das Inserat verfasst ist. Die Gesetzeszitate stammen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz und dem Obligationenrecht in der auf fedlex veröffentlichten Fassung, die Angaben zum Verzeichnis der bewilligten Betriebe von der SECO-Seite zur privaten Arbeitsvermittlung und zum Personalverleih, die Angaben zum Gesamtarbeitsvertrag aus der SECO-Liste der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge des Bundes.

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Quellen

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Sprache der Inserate

Deutsch
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23%
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13%
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3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
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43%
Français
21%
Italiano
3%

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