Wann könnten Sie bei uns anfangen?
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Kurz gesagt
Nenne ein Datum, keine Stimmung. Der frühestmögliche Antritt ergibt sich in der Schweiz aus deiner Kündigungsfrist, und die läuft nach Art. 335c OR immer auf das Ende eines Monats: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei vom zweiten bis und mit dem neunten, danach drei. Rechne das Datum vor dem Gespräch aus und sag es als Datum — «verfügbar ab 1. Dezember, früher nur mit Zustimmung meines jetzigen Arbeitgebers». In unserem Bestand nennen rund neun von zehn Arbeitgebern im Inserat gar keinen Termin. Das Datum entsteht in genau diesem Gespräch.
Welche Kündigungsfrist für dich gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag und gegebenenfalls in einem Gesamtarbeitsvertrag; beide können von der gesetzlichen Staffelung abweichen. Dieser Text erklärt die Regeln, er wendet sie nicht auf deinen Fall an und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall sind eine Rechtsberatung, dein Personaldienst oder — bei Fragen der Arbeitslosenversicherung — dein RAV zuständig.
Übe das Gespräch laut, und sieh, wie du abschneidest
Ein KI-Panel stellt die Fragen, du antwortest gesprochen wie im echten Gespräch. Danach bekommst du eine Bestehens-Wahrscheinlichkeit und die Stellen, an denen es gehakt hat.
Interview live übenDie Frage klingt nach Small Talk am Ende der Stunde und ist es nie. Sie ist die letzte Zahl, die der Gegenseite für ihre Planung fehlt, und sie ist die einzige Angabe des ganzen Gesprächs, die sich nachher am Kalender überprüfen lässt. Wer sie mit «so schnell wie möglich» beantwortet, hat sie nicht beantwortet.
Diese Seite zeigt zuerst, was die Frage auf Schweizer Seite des Tisches bedeutet, und danach, wie eine gute Antwort gebaut ist: ein gerechnetes Datum, die Regel, aus der es stammt, und genau eine Öffnung — plus die Stelle im Gesetz, ab der aus dem genannten Termin eine Verpflichtung wird.
Offene Inserate auf SwissJobs.app, ausgezählt am 5. September 2026, pro Arbeitgeber und Berufsfeld gezählt; Lehrstellen, Praktika und Trainee-Ausschreibungen ausgenommen. Berufsfelder über den Stellentitel zugeordnet. Die Rangfolge mit Pflege zuoberst und IT zuunterst bleibt über eine enge, eine mittlere und eine weite Wortliste gleich; die Höhe der Balken ändert sich mit der Wortliste.
- Der früheste Antritt ist eine Rechnung, keine Einschätzung: Dienstjahre → Frist nach Art. 335c OR → nächstes Monatsende → der Erste danach.
- Weil die Frist auf ein Monatsende läuft, kostet ein einziger Tag Verzug beim Kündigen einen ganzen Monat.
- Rund neun von zehn Arbeitgebern schreiben im Inserat nichts über den Eintritt — der Termin gehört in der Schweiz ins Gespräch, nicht in die Ausschreibung.
- «Ab sofort» im Inserat ist ein Wunsch, kein Zeitplan: Rund ein Drittel dieser Inserate steht seit über einem Monat online, fast ein Viertel seit über zwei Monaten.
- Nach Art. 337d OR kann ein ohne wichtigen Grund nicht angetretener Stellenantritt eine Entschädigung von einem Viertel eines Monatslohns auslösen. Nenne deshalb nur ein Datum, das du halten kannst.
Was die Gegenseite mit deiner Antwort tatsächlich macht
Wer dich einlädt, hat einen Kalender vor sich, auf dem der Tag markiert ist, an dem die Arbeit anfällt: eine Nachfolge, ein Projekt, eine Schicht, die seit Wochen von den anderen mitgetragen wird. Dein Eintrittsdatum ist die Grösse, mit der diese Person entscheidet, ob das Verfahren hier endet oder ob sie parallel weitersucht. Nichts an der Frage ist höflich gemeint — sie ist die praktischste des ganzen Gesprächs.
Typisch schweizerisch daran ist die Nüchternheit. Erwartet wird kein Beweis von Begeisterung, sondern eine Angabe, mit der sich rechnen lässt. Wer «sofort» sagt, obwohl er in ungekündigter Stellung sitzt, produziert genau den Verdacht, den er vermeiden wollte: Entweder stimmt die Angabe nicht, oder die Person nimmt es mit den Verpflichtungen gegenüber ihrem jetzigen Arbeitgeber nicht so genau — und das nächste Mal ist es dieser Arbeitgeber hier.
Es gibt einen zweiten, leiseren Zweck. Wer sein Datum in einem Satz sauber herleitet, zeigt, dass er seinen eigenen Vertrag gelesen hat. Das ist in einem Land, in dem Fristen, Pensen und Zeugnisse alle im Vertrag stehen, ein Signal für sich. Umgekehrt ist «das müsste ich zuerst abklären» am Ende eines Bewerbungsverfahrens die einzige Antwort, die man ohne jede Vorbereitung nicht geben dürfte: Die Frist steht in dem Papier, das du unterschrieben hast.
Warum das Inserat dir den Termin fast nie abnimmt
Wir haben unseren Bestand offener Schweizer Inserate daraufhin ausgezählt, ob der Text überhaupt etwas über den Eintritt sagt — «ab sofort», «nach Vereinbarung» oder ein genanntes Datum. Gerechnet pro Arbeitgeber, damit ein grosses Haus mit vielen gleichlautenden Inseraten das Bild nicht kippt, sagen 8,7 Prozent der Arbeitgeber irgendetwas dazu. Mit einer engeren Wortliste sind es 5,1, mit einer weiten 10,9 Prozent. In jeder Variante bleibt dieselbe Aussage: Rund neun von zehn Arbeitgebern schweigen zum Termin.
Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die hiesige Reihenfolge. Der Termin ist Verhandlungssache, und verhandelt wird im Gespräch. Genau deshalb kommt die Frage — und genau deshalb ist eine vorbereitete Antwort so viel wert: Du füllst eine Lücke, die die Gegenseite selbst offengelassen hat, statt eine Vorgabe zu bestätigen.
Wie oft der Termin überhaupt vorkommt, hängt stark vom Berufsfeld ab, und die Rangfolge ist über alle drei Wortlisten stabil. Ganz vorne stehen Pflege und Gesundheit, ganz hinten IT und Engineering — der Abstand zwischen den beiden Enden ist mehrfach, nicht ein paar Punkte. Praktisch heisst das: Wer sich in der Pflege bewirbt, trifft öfter auf einen Betrieb, der den Termin schon im Text auf den Tisch legt; wer sich in der IT bewirbt, wird ihn fast immer selbst nennen müssen.
Lehrstellen, Praktika und Trainee-Ausschreibungen sind aus dieser Auszählung ausgenommen. Sie nennen den Beginn fast immer, weil er am Schuljahr hängt, und würden das Bild für Stellen von Berufserfahrenen verfälschen.
«Ab sofort» ist ein Wunsch, kein Zeitplan
Der häufigste Grund, warum Bewerberinnen und Bewerber ihr Datum kleiner reden, als es ist, steht im Inserat: «ab sofort», «per sofort», «baldmöglichst». Das liest sich wie eine Bedingung. Wir haben deshalb gemessen, wie lange genau diese Inserate schon offen sind — und das Bild spricht gegen die Panik. Rund ein Drittel der Inserate, die einen sofortigen Eintritt verlangen, steht seit über einem Monat online, fast ein Viertel seit über zwei Monaten. Über eine enge, eine mittlere und eine weite Wortliste hinweg und ebenso, wenn man pro Arbeitgeber statt pro Inserat zählt, bleiben diese beiden Werte praktisch gleich.
Ehrlich dazugesagt: Diese Inserate sind im Schnitt eher jünger als der Bestand insgesamt — «sofort» ist also nicht bloss Dekoration. Aber ein Drittel davon steht länger, als jede Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr dauert. Wer wegen des Wortes «sofort» ein Datum nennt, das er nicht halten kann, löst damit ein Problem, das der Betrieb in dieser Schärfe oft gar nicht hat.
Für die Antwort heisst das: Das Wort im Inserat wird ernst genommen, aber nicht überboten. «Sie schreiben ab sofort — bei mir ist der früheste Termin der 1. Dezember, und ich frage meinen jetzigen Arbeitgeber, ob früher möglich ist» beantwortet die Frage vollständig und behandelt den Wunsch der Gegenseite als das, was er ist.
Eine Einschränkung, die zu dieser Zahl gehört: Ein einzelnes Kantonsspital stellt gut ein Zehntel aller Inserate, die einen sofortigen Eintritt verlangen. Deshalb steht bei den Kernzahlen dieser Seite immer die Zählung pro Arbeitgeber im Vordergrund.
Die Rechnung, die du vor dem Gespräch machst
Der früheste Antritt ist keine Einschätzung, sondern vier Schritte. Erstens: Wie viele Dienstjahre bist du an deinem jetzigen Ort? Zweitens: Welche Frist steht in deinem Vertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag deiner Branche? Steht dort nichts, gilt Art. 335c Abs. 1 OR — ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei vom zweiten bis und mit dem neunten, danach drei. Drittens: Die Frist läuft nach demselben Absatz immer auf das Ende eines Monats. Viertens: Dein frühester erster Arbeitstag ist der Tag danach.
Der Absatz 2 desselben Artikels erlaubt, diese Fristen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abzuändern; unter einen Monat dürfen sie nur durch einen Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr sinken. Schau also zuerst in deinen Vertrag und in den GAV, bevor du die gesetzliche Zahl nimmst — welche Frist im Einzelfall gilt und wie die Rangfolge dieser Quellen aussieht, ist eine eigene Frage, die wir getrennt beantworten.
Und jetzt der Teil, den fast alle unterschätzen. Weil die Frist auf ein Monatsende läuft, bewegt sich dein Datum in ganzen Monaten. Angenommen, du bist im dritten Dienstjahr, hast also zwei Monate Frist: Geht deine Kündigung am 30. September zu, endet das Arbeitsverhältnis am 30. November, und du fängst am 1. Dezember an. Geht sie erst am 1. Oktober zu, endet es am 31. Dezember, und der erste Arbeitstag ist der 1. Januar. Ein Tag Verzug, ein ganzer Monat Unterschied. Massgebend ist dabei der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber, nicht das Datum auf dem Brief.
Diese Rechnung gehört vor das Gespräch, nicht hinein. Sie dauert zwei Minuten und ist der Unterschied zwischen einer Angabe und einer Vermutung.
Die Antwort in drei Teilen — mit einem durchgerechneten Beispiel
Eine gute Antwort besteht aus einem Datum, der Regel dahinter und genau einer Öffnung. In dieser Reihenfolge, weil die Gegenseite das Datum notiert und den Rest nur zur Einordnung braucht.
Das Datum zuerst: «Mein frühestmöglicher Eintritt ist der 1. Dezember.» Dann die Regel, in einem Satz: «Ich bin im dritten Dienstjahr, habe zwei Monate Kündigungsfrist auf Monatsende, und ich kündige, sobald wir uns einig sind.» Dann die Öffnung, und nur eine: «Früher geht, wenn mein jetziger Arbeitgeber mich vorzeitig freigibt — fragen kann ich, versprechen nicht.»
Diese drei Sätze leisten mehr, als sie aussehen. Sie liefern ein Datum, das planbar ist; sie belegen, dass es nicht geraten ist; und sie zeigen, wie du mit einem laufenden Vertrag umgehst — was die Gegenseite unwillkürlich auf sich selbst überträgt. Der Satz «fragen kann ich, versprechen nicht» ist dabei der wertvollste, weil er eine Zusage von einer Absicht trennt, ohne unwillig zu klingen.
Kommt die Nachfrage «und wenn wir schneller bräuchten?», bleibt die Struktur dieselbe: Du nennst, was in deiner Hand liegt — sofort kündigen, Resturlaub anfragen, die Übergabe verdichten — und was nicht. Was in deiner Hand liegt, kannst du zusagen. Was nicht, sagst du zu, zu erfragen, mit einem Termin: «Ich frage bis Freitag und melde mich mit der Antwort.»
Wer gerade nicht angestellt ist, hat es einfacher und macht trotzdem oft einen Fehler: «sofort» ist auch dann nur dann richtig, wenn wirklich nichts dazwischensteht. Ein Umzug, eine Kündigungsfrist der Wohnung, eine laufende Weiterbildung, eine Betreuungslösung — nenne lieber ein Datum in zwei Wochen, das hält, als «morgen», das nicht hält.
Ab wann aus dem Datum eine Verpflichtung wird
Solange verhandelt wird, ist dein Datum eine Angabe. Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, ist es der vereinbarte Beginn des Arbeitsverhältnisses — und dafür kennt das Obligationenrecht einen eigenen Artikel, der in Bewerbungsratgebern praktisch nie vorkommt.
Art. 337d Abs. 1 OR: Tritt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht; ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens. Absatz 2 erlaubt dem Gericht, diese Entschädigung herabzusetzen, wenn kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Absatz 3 setzt eine kurze Frist: Der Anspruch ist innert 30 Tagen seit dem Nichtantritt geltend zu machen, sonst ist er verwirkt.
Das ist keine Drohung, sondern der Grund, warum die Frage so präzise gestellt wird und so präzise beantwortet gehört. Ein zugesagter Termin ist in der Schweiz nicht bloss eine Höflichkeit — er ist der Punkt, an dem ein Arbeitsverhältnis beginnt, mit einer Zahl daran. Wer aus Eifer ein Datum nennt, das seine Kündigungsfrist gar nicht hergibt, verschiebt das Problem nur nach hinten: Entweder du brichst die Zusage hier, oder du brichst sie beim jetzigen Arbeitgeber.
Umgekehrt schützt derselbe Gedanke dich. Ein Datum, das aus deiner Frist sauber hergeleitet ist, kann dir niemand als Zögern auslegen — es ist die Frist, die spricht, nicht deine Motivation.
Was den Termin noch verschieben kann
Nach vorne verschieben kann ihn im Normalfall nur eine Person: dein jetziger Arbeitgeber. Das Gesetz gibt dir keinen Anspruch, vor dem Endtermin zu gehen; nach Art. 335c Abs. 2 OR lassen sich die Fristen durch schriftliche Abrede abändern, und «Abrede» heisst, dass beide zustimmen. Eine vorzeitige Freistellung oder eine Aufhebungsvereinbarung ist deshalb etwas, um das du bittest, und nichts, was du im Gespräch beim neuen Arbeitgeber schon zusichern kannst.
Nach hinten verschieben ihn vor allem drei Dinge, und alle drei gehören ins Gespräch, wenn sie zutreffen. Erstens die Probezeit an deinem jetzigen Ort: Nach Art. 335b Abs. 1 OR kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden — wer noch in der Probezeit ist, ist also viel schneller frei, als er denkt. Zweitens der Wohnort: Ein Umzug in einen anderen Kanton, eine Wohnungskündigungsfrist oder ein Schulwechsel der Kinder sind legitime Gründe für zwei zusätzliche Wochen, wenn man sie beim Namen nennt.
Drittens, und für einen erheblichen Teil unserer Leserschaft der eigentliche Punkt: die Zulassung. Das Staatssekretariat für Migration unterscheidet den einfachen Arbeitsmarktzugang für Angehörige der EU- und EFTA-Staaten aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen vom Zulassungsverfahren für Erwerbstätige aus Drittstaaten. Wer aus einem Drittstaat kommt, nennt deshalb kein hartes Datum, sondern eine Reihenfolge: «Verfügbar innert vier Wochen ab Vorliegen der Bewilligung.» Das ist ehrlich, planbar und verlagert die Unsicherheit dorthin, wo sie hingehört — in ein Verfahren, das keine der beiden Seiten am Tisch beschleunigt.
Wer beim RAV gemeldet ist, gibt den Stellenantritt der Kasse und dem RAV bekannt und klärt Fragen zum Zeitpunkt dort ab. Was im Einzelfall gilt, sagt dir dein RAV — und nur dein RAV.
Der klassische Fehler, und die zwei Varianten davon
Der klassische Fehler ist nicht, ein spätes Datum zu nennen. Er ist, gar keines zu nennen. «So schnell wie möglich» ist die Antwort, die am eifrigsten klingt und am wenigsten sagt: Sie zwingt die Gegenseite, die Rechnung selbst zu machen, die du hättest machen sollen, und sie klingt in einem Land mit gesetzlich gestaffelten Fristen naiv, nicht motiviert.
Die erste Variante ist das zu tiefe Datum. Es entsteht aus dem Wunsch zu gefallen und hält der ersten Prüfung nicht stand. Spätestens beim Vertrag steht die Frist im Raum, und dann ist der erste Eindruck nicht mehr Tatendrang, sondern Ungenauigkeit — bei einer Angabe, die man am Kalender nachrechnen kann.
Die zweite Variante ist die Zusage über fremdes Vermögen: «Ich rede mit meinem Chef, das kriege ich hin.» Vielleicht kriegst du es hin. Zusagen kannst du es nicht, weil es die Zustimmung eines Dritten braucht. Der Unterschied zwischen «ich frage» und «ich mache» ist genau der Unterschied zwischen einer Person, mit der man planen kann, und einer, bei der man nachfassen muss.
Und noch eine Beobachtung aus der Praxis: Wer sein Datum zu ausführlich begründet, macht es kleiner. Zwei Sätze reichen. Die Frist ist eine Tatsache, keine Entschuldigung — und sie gilt auf beiden Seiten des Tisches genauso für die Person, die dir gegenübersitzt.
Die Marktzahlen stammen aus den am 5. September 2026 offenen Stelleninseraten auf SwissJobs.app. Ausgewertet wird Titel und Zusammenfassung eines Inserats, weshalb alle Anteile Untergrenzen sind. Lehrstellen, Praktika und Trainee-Ausschreibungen sind ausgenommen: Sie nennen den Beginn fast immer, weil er am Schuljahr hängt. Gezählt wird grundsätzlich pro Arbeitgeber und nicht pro Inserat, weil ein einzelnes Kantonsspital gut ein Zehntel aller Inserate mit sofortigem Eintritt stellt und die Zählung pro Inserat damit die Zusammensetzung unserer Erhebung misst statt den Markt. Jeder Anteil wurde mit einer engen, einer mittleren und einer weiten Wortliste gerechnet; im Text steht die mittlere, und wo die Spannweite gross ist, sind alle drei genannt. Die Berufsfelder sind über den Stellentitel zugeordnet, Betriebe mit eigenen Branchenportalen sind darin untererfasst. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandeszahlen. Die Rechtsangaben stammen aus der am 1. Januar 2026 in Kraft stehenden Fassung des Obligationenrechts, gelesen in der deutschen Sprachfassung auf Fedlex am 5. September 2026; verbindlich ist dort der Wortlaut. Die Unterscheidung von EU/EFTA-Zugang und Zulassungsverfahren stammt von der Themenseite Arbeit des Staatssekretariats für Migration, gelesen am selben Tag.
Quellen
- Obligationenrecht, Art. 335b Abs. 1 — während der Probezeit jederzeit kündbar mit einer Frist von sieben Tagen
- Staatssekretariat für Migration — Arbeit: einfacher Arbeitsmarktzugang für EU/EFTA-Angehörige, eigenes Zulassungsverfahren für Nicht-EU/EFTA-Angehörige
- arbeit.swiss — Bewerbungstipps für Stellensuchende
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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
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