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Typische Interviewfragen

Was machen Sie in Ihrer Freizeit — und warum fragt HR das?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Nenne zwei Dinge und höre auf: eines, an dem eine überprüfbare Verantwortung hängt — ein Amt, eine Kasse, eine Gruppe, ein Turnus —, und eines, das einfach menschlich ist. Beim ersten sagst du dazu, was es dich kostet und was du dort entscheidest; beim zweiten reicht ein Satz. Alles Weitere — Gesundheit, Familienplanung, Glaube, Politik — gehört nicht in diese Antwort, und zwar nicht aus Vorsicht, sondern weil es mit der Stelle nichts zu tun hat.

Übe das Gespräch laut, und sieh, wie du abschneidest

Ein KI-Panel stellt die Fragen, du antwortest gesprochen wie im echten Gespräch. Danach bekommst du eine Bestehens-Wahrscheinlichkeit und die Stellen, an denen es gehakt hat.

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Die Frage fällt auf, weil sie als einzige keinen Anker im Inserat hat. Wir haben unsere offenen Schweizer Inserate danach ausgezählt: In 1,3 Prozent der deutschsprachigen kommt das Wort «Freizeit» überhaupt vor — und in jedem einzelnen dieser Fälle spricht der Betrieb von sich, von der Region oder von der Arbeit selbst. Nach deiner Freizeit fragt kein Inserat.

Deshalb ist die Antwort kein Smalltalk, sondern die Stelle im Gespräch, an der du selbst bestimmst, was von dir ausserhalb der Arbeit sichtbar wird. Wer eine Liste von fünf Substantiven aufsagt, hat diese Gelegenheit verschenkt. Wer eine Verantwortung erzählt, hat einen Beleg geliefert, den es in keinem Arbeitszeugnis gibt.

Was Schweizer Inserate über Freizeit sagen — und was sie nie fragen
Was Schweizer Inserate über Freizeit sagen — und was sie nie fragenNennt eigene Anlässe, Ausflüge oder Sportangebote4.4% der deutschsprachig inserierenden ArbeitgeberVerwendet das Wort «Freizeit» überhaupt1.3% der deutschsprachig inserierenden ArbeitgeberFragt nach ausserberuflichem Engagement0% der deutschsprachig inserierenden ArbeitgeberErwähnt Nebenbeschäftigung oder Konkurrenzverbot0% der deutschsprachig inserierenden Arbeitgeber

Anteil der deutschsprachigen Inserate, deren Text die jeweilige Angabe enthält. Eigene Auszählung der am 5. September 2026 auf SwissJobs.app offenen Inserate, je ein Inserat pro Arbeitgeber, Lehrstellen und Praktika ausgeschlossen.

  • Kurz gesagt: ein Engagement mit nachvollziehbarer Verantwortung, ein zweites, das einfach zu dir gehört, und dann Schluss. Zwei Sätze für das erste, einer für das zweite.
  • In 1,3 Prozent der deutschsprachigen Schweizer Inserate steht das Wort «Freizeit». Wir haben alle diese Stellen einzeln gelesen: Es geht um Freizeitangebote des Betriebs, um den Freizeitwert der Region oder um die Arbeit selbst — nie um die Bewerberin.
  • 4,4 Prozent der deutschsprachig inserierenden Arbeitgeber erwähnen eigene Anlässe, Ausflüge oder Sportangebote. Der Betrieb erzählt also deutlich häufiger von seinem geselligen Leben, als er nach deinem fragt.
  • Nach ausserberuflichem Engagement als Qualifikation fragen in unserer gesamten Auszählung genau zwei Arbeitgeber — einer französischsprachig, einer englischsprachig. Bei den deutsch- und italienischsprachigen Inseraten war es kein einziger.
  • Eine Nebenbeschäftigung oder ein Konkurrenzverbot erwähnt ein einziges deutschsprachiges Inserat im ganzen Bestand, sonst keines. Der einzige Teil deiner Freizeit, den das Gesetz zur Sache des Arbeitgebers macht, steht praktisch nie im Text.
  • Ein öffentliches Amt ist in der Schweiz keine Privatsache mit Nebenwirkung, sondern eine Rechtsfolge: Nach Art. 324a Abs. 1 OR schuldet der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den Lohn, wenn jemand wegen der «Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes» an der Arbeit verhindert ist.
  • Die Bundesverfassung sagt in Artikel 6, jede Person trage «nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei». Genau darauf ruht das Milizsystem — und darum hört ein Schweizer Betrieb ein Vereins- oder Gemeindeamt anders als ein Hobby.
  • Umgekehrt schützt Artikel 13 der Bundesverfassung das Privat- und Familienleben, und Artikel 23 die Vereinigungsfreiheit — ausdrücklich auch das Recht, einer Vereinigung anzugehören, und das Verbot, jemanden dazu zu zwingen. Welche Vereinigung du wählst, ist nicht Teil deiner Eignung.
  • Der häufigste Fehler ist die Aufzählung ohne Verb: «Sport, Reisen, Lesen, Kochen, Freunde.» Sie sagt nichts, sie lässt sich nicht nachfragen — und sie klingt bei fünf Bewerbenden hintereinander identisch.

Warum die Frage kommt — drei Absichten, die man auseinanderhalten sollte

Hinter demselben Satz stecken drei verschiedene Fragen, und sie verlangen nicht dieselbe Antwort. Die erste ist die harmloseste: Das Gespräch soll anlaufen oder ausklingen, und die Gegenseite will hören, wie du sprichst, wenn du gerade nichts beweisen musst. Der Wechsel im Register ist der eigentliche Gegenstand — jemand, der auch dann in Bewerbungsdeutsch weiterredet, wirkt nicht souverän, sondern einstudiert.

Die zweite Absicht ist die inhaltlich interessante: Es wird nach einem Beleg gesucht, den dein Dossier nicht liefern kann. Im Lebenslauf steht, was du gegen Lohn getan hast; im Arbeitszeugnis steht, wie dein bisheriger Arbeitgeber es beurteilt. Was du freiwillig auf dich nimmst, obwohl niemand dich dafür bezahlt, steht nirgends — und ist deshalb die einzige Auskunft dieser Art im ganzen Verfahren.

Die dritte ist die unangenehme: Es wird geprüft, ob dein Leben ausserhalb der Arbeit mit dieser Stelle kollidiert. Diese Absicht ist legitim, soweit sie an der Stelle hängt — an einem Turnus, an einem Amt, an einer bezahlten Zweittätigkeit. Sie ist es nicht mehr, sobald sie sich in deinen Haushalt, deine Gesundheit oder deine Überzeugungen hineinbewegt. Der Unterschied ist nicht Gefühlssache, und der nächste Abschnitt zeigt, wo er verläuft.

Die praktische Folge dieser Dreiteilung: Du beantwortest im Regelfall die erste und die zweite Frage — und die dritte nur so weit, wie sie tatsächlich einen Terminplan berührt. Wer alle drei auf einmal beantwortet, hat mehr gesagt als gefragt war.

Das Inserat stellt diese Frage nie — die Auszählung

Jede andere Interviewfrage lässt sich am Inserat vorbereiten: Es nennt eine Aufgabe, eine Sprache, ein Niveau, eine Verfügbarkeit. Diese nicht. Wir haben unsere offenen Schweizer Inserate danach durchgezählt, ob das Wort «Freizeit» überhaupt vorkommt — je ein Inserat pro Arbeitgeber, damit kein grosser Inserent die Quote allein trägt.

In 1,3 Prozent der deutschsprachigen Inserate kommt es vor. In den französischsprachigen stehen «temps libre» oder «loisirs» in 0,5 Prozent, in den englischsprachigen «free time» oder «leisure» in 0,2 Prozent, in den italienischsprachigen kam «tempo libero» in dieser Auszählung gar nicht vor. Über alle vier Inseratssprachen zusammen sind es 0,8 Prozent.

Interessanter als der Anteil ist, was dort steht. Wir haben alle deutschsprachigen Fundstellen einzeln gelesen und in vier Gruppen einsortiert. Ein Teil verspricht Vereinbarkeit — «ein ausgewogenes Verhältnis von Beruf und Freizeit», «Balance zwischen Beruf, Familie und Freizeit». Ein Teil verkauft ein Freizeitangebot des Betriebs, oft neben Vergünstigungen und Gesundheitsprogrammen. Ein Teil verkauft die Region: der Freizeitwert der Umgebung, die Nähe zu Wander- und Bikestrecken, das Angebot rund um den Standort. Und ein Teil beschreibt schlicht die Arbeit selbst — Freizeitgestaltung auf einer Wohnetage, Freizeitangebote am Nachmittag, Beförderung im Freizeitsegment.

Keine einzige Fundstelle betrifft die Bewerberin. Der Markt benutzt das Wort ausschliesslich, wenn er von sich selbst spricht. Dasselbe gilt für die drei anderen Sprachen: auch dort geht es um Freizeitangebote, um die Attraktionen am Zürichsee, um die Betreuung der Freizeit anderer Menschen.

Die Gegenprobe bestätigt das Bild von der anderen Seite. 4,4 Prozent der deutschsprachig inserierenden Arbeitgeber erwähnen eigene Anlässe, Ausflüge, Team-Events, Sportangebote oder ein Fitnessabo; bei den englischsprachigen sind es 2,2 Prozent, bei den französischsprachigen 0,2, bei den italienischsprachigen keine. Der Betrieb erzählt also rund dreimal häufiger von seinem geselligen Leben, als er das Wort Freizeit überhaupt in den Mund nimmt — und kein einziges Mal fragt er nach deinem.

Nach dem Berufsfeld zerfällt dieser Wert kaum. Über die sieben grössten Felder liegt der Anteil je nach Wortliste zwischen rund drei und acht Prozent; einzig die kaufmännisch-administrativen Stellen stehen in allen drei Auszählungsvarianten oben, die Informatik in allen drei unten. Die übrigen Felder liegen so dicht beieinander, dass ihre Reihenfolge nicht belastbar ist, und die Basis in Logistik und Transport ist mit fünfzig Arbeitgebern die kleinste.

Der Teil deiner Freizeit, der den Arbeitgeber wirklich angeht

Es gibt ihn, und er ist kleiner, als die Frage vermuten lässt. Das Obligationenrecht nennt in Artikel 324a Absatz 1 die Gründe, aus denen jemand ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert sein kann: «Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes». Liegt einer davon vor und hat das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert oder ist es für mehr als drei Monate eingegangen, so hat der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten. Absatz 2 beziffert diese Zeit im ersten Dienstjahr auf drei Wochen und danach auf eine angemessene längere Zeit.

Zwei Wörter darin machen den Unterschied für dieses Gespräch. «Gesetzliche Pflichten» und «öffentliches Amt» stehen in derselben Aufzählung wie Krankheit und Unfall — also unter den Dingen, die Arbeitszeit kosten und die der Arbeitgeber trotzdem bezahlt. Wer ein Amt in der Gemeinde hat, in einer Kommission sitzt oder eine Dienstpflicht erfüllt, bringt damit keine Marotte mit, sondern eine kalkulierbare Grösse. Genau deshalb hört ein Personalverantwortlicher bei solchen Antworten genauer hin, und genau deshalb ist es besser, sie von dir zu hören als in der dritten Woche.

Der zweite Fall betrifft bezahlte Zweittätigkeit. Sie ist im Gesetz geregelt und in unserem Markt praktisch unsichtbar: Eine Nebenbeschäftigung oder ein Konkurrenzverbot erwähnt ein einziges deutschsprachiges Inserat im ganzen ausgewerteten Bestand, in den drei anderen Sprachen keines. Wer eine bezahlte Tätigkeit daneben hat, spricht sie deshalb im Gespräch von sich aus an — nicht, weil das Inserat es verlangt, sondern weil der Arbeitsvertrag es regeln wird und ein späteres Auftauchen teurer ist als ein früher Satz.

Alles Übrige fällt aus diesem Rahmen heraus. Was du am Samstag tust, wie du deine Betreuung organisierst, wie fit du bist: Nichts davon ist eine Angabe über deine Eignung, solange die Stelle es nicht ausdrücklich verlangt. Wo die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Frage genau verläuft, ist ein eigenes Thema und in unserer Antwort zu den unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch ausführlich beschrieben.

Warum ein Schweizer Betrieb ein Vereinsamt anders hört

Die Bundesverfassung stellt in Artikel 6 einen Satz an den Anfang, der in dieser Form in wenigen Verfassungen steht: «Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.» Er ist kein Grundrecht und kein einklagbarer Anspruch, sondern eine Erwartung, die der Staat an sich selbst und an die Einzelnen richtet. Auf ihr ruht das Milizsystem: ein Land, dessen Gemeinden, Kommissionen, Wehr- und Rettungsdienste, Schulbehörden und Vereine zu einem grossen Teil von Leuten getragen werden, die daneben einen Beruf haben.

Deshalb ist der Satz «Ich bin im Vorstand des Turnvereins» in einem Schweizer Gespräch keine Freizeitmitteilung. Er sagt: Ich führe eine Kasse, ich stehe an einer Hauptversammlung Rede und Antwort, ich bringe ein Jahresprogramm durch, ich koordiniere Leute, die ich nicht anweisen kann, sondern überzeugen muss. Das ist die Sorte Verantwortung, die in einem Arbeitszeugnis nie steht — und die genau dort belegbar wird, wo sonst nur Behauptungen stehen.

Wie diese Ämter organisiert sind, ist kantonal und kommunal geregelt und deshalb unterschiedlich: Was in der einen Gemeinde eine Pflicht mit Ersatzabgabe ist, ist in der anderen freiwillig, und die Entschädigungen unterscheiden sich ebenso. Für dein Gespräch heisst das, du erklärst dein Amt kurz, statt es als bekannt vorauszusetzen — dein Gegenüber kennt vielleicht die Ordnung seiner eigenen Gemeinde und nicht die deiner.

Und es heisst umgekehrt, dass Bewerbende ohne solches Amt hier nichts nachzuholen haben. Der Beleg, um den es geht, ist die übernommene Verantwortung, nicht ihre Form. Ein Turnus in der Nachbarschaftshilfe, die Betreuung einer Angehörigen, ein Kurs, den du für andere organisierst, die Trainerstunde am Mittwoch: Das trägt dieselbe Auskunft. Was nicht trägt, ist eine Aufzählung von Konsumtätigkeiten.

Und der Teil, der ihn nichts angeht

Zwei Verfassungsartikel ziehen die Gegenlinie, und beide sind kurz genug, um sie zu kennen. Artikel 13 Absatz 1 der Bundesverfassung: «Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.» Absatz 2 fügt den Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten an. Das ist der Grund, weshalb eine freundlich gestellte Frage nach dem Wochenende nicht automatisch eine Einladung ist, das Familienleben auszubreiten.

Artikel 23 betrifft den Fall, den diese Frage am häufigsten streift: «Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.» Welchem Verein, welcher Partei, welcher Gewerkschaft, welcher Kirchgemeinde jemand angehört, ist damit eine geschützte Wahl — und keine Angabe, aus der sich eine Eignung ableiten liesse.

Praktisch heisst das nicht, dass du schweigen musst. Es heisst, dass du entscheidest. Wenn dein Amt in einer Partei die Verantwortung ist, die du zeigen willst, kannst du sie nennen; du musst es nicht, und ein Betrieb, der aus dem Fehlen dieser Angabe etwas ableitet, hat dir gerade eine Auskunft über sich gegeben. Wer die Frage zurückspielen will, ohne unhöflich zu werden, hat einen sauberen Satz zur Verfügung: «Das ist etwas, das ich neben der Arbeit mache — für die Stelle relevanter ist wahrscheinlich das hier.» Und dann kommt das Beispiel mit der Verantwortung.

Die Bauform der Antwort: zwei Dinge, drei Sätze, ein Ende

Nimm zuerst ein Engagement mit überprüfbarer Verantwortung. Nenne, was du dort tust, in welchem Turnus, und wofür du geradestehst. Der Massstab ist nicht, wie beeindruckend es klingt, sondern ob jemand es bestätigen könnte — dieselbe Prüfbarkeit, die auch für berufliche Beispiele gilt.

Nimm zweitens etwas, das einfach zu dir gehört, und lass es klein. Es hat eine Funktion: Es zeigt, dass die erste Antwort keine Bewerbungsleistung war, sondern dass du auch abschalten kannst. Ein Satz genügt, und ein konkreter ist besser als ein grosser — «zwei Abende in der Woche im Hallenbad» sagt mehr als «Sport».

Verbinde drittens das erste Element in einem einzigen Satz mit der Stelle, ohne es zu überhöhen. Nicht «deshalb bin ich führungsstark», sondern «das ist der Teil, den ich hier wiedererkenne». Danach hörst du auf. Die Frage war kurz gemeint; eine dreiminütige Antwort verschiebt das Gespräch in ein Register, aus dem es schwer zurückfindet.

Wenn die Gegenseite nachfragt — «und wie viel Zeit kostet Sie das?» —, dann ist das nicht der Beginn eines Verhörs, sondern die dritte der drei Absichten. Antworte in Stunden und Terminen, nicht in Beteuerungen. «Ein Abend pro Woche, dazu vier Wochenenden im Jahr, die stehen im Januar fest» ist eine vollständige Antwort und beendet das Thema.

Ein ausformuliertes Beispiel — und dieselbe Antwort einmal falsch

Richtig, für eine Stelle als Produktionsleiter in einem mittelgrossen Betrieb: «Zwei Sachen vor allem. Ich bin seit vier Jahren im Vorstand des örtlichen Turnvereins und führe dort die Kasse — rund zweihundert Mitglieder, ein Jahresbudget, das ich an der Hauptversammlung erklären muss, und drei Anlässe im Jahr, für die ich die Helfereinsätze koordiniere. Das kostet mich einen Abend pro Woche und vier Wochenenden, die im Januar feststehen. Und ich gehe im Sommer viel wandern, meistens allein, das ist der Teil, bei dem ich nichts organisieren muss. Die Helferplanung ist übrigens das, was ich hier wiedererkenne: Leute einteilen, die man nicht anweisen kann.»

Falsch, dieselbe Person, dieselbe Freizeit: «Ich bin eigentlich ein sehr aktiver Mensch. Sport, Natur, Freunde, Reisen, ich lese auch viel. Und ich engagiere mich sozial, wo ich kann.» Vier Dinge sind hier verloren gegangen. Es gibt kein Verb, also keine Handlung, die man sich vorstellen könnte. Es gibt keine Grössenordnung, also nichts, woran ein Aufwand erkennbar wäre. Es gibt keine Verantwortung, also keinen Beleg. Und der letzte Satz behauptet eine Haltung, die die erste Nachfrage nicht überlebt.

Der Unterschied zwischen beiden Fassungen ist nicht Ausführlichkeit. Es ist Nachprüfbarkeit: Die erste Antwort enthält vier Angaben, die jemand bestätigen könnte, und einen Terminplan, den der Betrieb einordnen kann. Die zweite enthält nichts, was falsch wäre, und nichts, was sich prüfen liesse.

Die fünf Antworten, die im Gespräch regelmässig schiefgehen

Die Aufzählung ohne Verb. «Sport, Reisen, Lesen, Kochen, Freunde» ist die häufigste Antwort auf diese Frage und die einzige, die man wörtlich von fünf Bewerbenden hintereinander hört. Sie ist nicht falsch, sie ist bloss leer — und sie zwingt die Gegenseite, weiterzufragen, um überhaupt etwas zu erfahren.

Das strategische Hobby. Ein Interesse zu erfinden, das zum Betrieb zu passen scheint, ist die riskanteste Variante, weil die erste sachliche Rückfrage sie beendet. Wer Skifahren nennt, weil das Unternehmen ein Bergbahnkunde ist, sollte sagen können, wo er zuletzt war.

Die Antwort, die zur Beichte wird. Gesundheit, Trennung, Familienplanung, eine Diagnose in der Verwandtschaft: Das sind genau die Angaben, die Artikel 13 der Bundesverfassung schützt und die in einem Auswahlverfahren nichts zu suchen haben. Eine wohlwollende Frage ist keine Erlaubnis, und niemand ist dir eine Erklärung schuldig, warum du sie nicht beantwortest.

Das Engagement als Terminrisiko. Ein intensives Amt zu nennen, ohne zu sagen, wie es geplant ist, hinterlässt genau den Eindruck, den du nicht willst — nicht «engagiert», sondern «unberechenbar». Die Reparatur ist ein einziger Satz mit Stunden und Daten, und den lieferst du gleich mit.

Die Null-Antwort. «Ehrlich gesagt komme ich zu nichts» ist häufiger, als Ratgeber zugeben, und meistens einfach wahr — Schichtdienst, Betreuungspflichten, zwei Jobs. Sie wird aber als Erschöpfung gehört, wenn sie ohne Kontext dasteht. Die brauchbare Fassung nennt den Grund sachlich und dann die eine Sache, die trotzdem stattfindet, und sei sie klein.

Was aus Deutschland, Österreich oder von weiter her anders wirkt

Der erste Unterschied ist die Erwartung selbst. In vielen Märkten gilt die Frage als Small Talk ohne Gewicht, und Bewerbende beantworten sie entsprechend beiläufig. In der Schweiz kommt sie oft an einer Stelle, an der tatsächlich etwas gesammelt wird — und die Personen, die daneben sitzen, kennen die Milizlogik aus dem eigenen Leben.

Der zweite ist die Lautstärke. Ein Amt aufzuzählen, um zu zeigen, wie viel man leistet, wirkt hier schnell wie Selbstvermarktung. Dieselbe Auskunft, sachlich formuliert und mit einer Zeitangabe versehen, wirkt souverän. Der Inhalt ist identisch, die Wirkung ist es nicht.

Der dritte betrifft die Bewerbungsunterlagen und erklärt, warum die Frage im Gespräch überhaupt anschliesst: In der Schweiz steht auf dem Lebenslauf üblicherweise noch ein kurzer Block mit Interessen — in vielen anderen Märkten ist genau dieser Block seit Jahren gestrichen. Wer aus einem solchen Markt kommt, hat den Block oft weggelassen und wird im Gespräch trotzdem darauf angesprochen. Was auf dem Blatt zwei Zeilen sind, ist im Gespräch eine ganze Frage.

Und der vierte: Was du hier sagst, wird nicht isoliert gehört. Es steht neben deinem Lebenslauf, deinen Arbeitszeugnissen und, falls du eines genannt hast, deinen Referenzen. Eine Freizeitangabe, die zu keiner dieser Quellen passt, ist keine Ergänzung, sondern eine offene Frage — und offene Fragen sind das, was diese Auswahlverfahren am wenigsten mögen.

Was Betroffene berichten

  • Schweizer Fachleute, die für Zuziehende aus dem angelsächsischen Raum schreiben, wiederholen einen Punkt regelmässig: Der kurze Block mit Interessen bleibt im Schweizer Lebenslauf stehen — zwei bis vier Zeilen — und wird als Hinweis auf die Person gelesen, nicht als Füllmaterial. In den Märkten, aus denen diese Bewerbenden kommen, lautet die Standardempfehlung seit Jahren, ihn zu streichen.

    Zwei Beiträge zum Schweizer Bewerbungsdossier aus unserer gesammelten Auswahl von Schweizer LinkedIn-Beiträgen zum Arbeitsmarkt, gesichtet am 5. September 2026. Wiedergegeben als Muster, nicht als Zitat.

  • Dieselben Beiträge ordnen den Block ans Ende — nach Sprachen, Bewilligung und Ergebnissen. Er wird also erwartet, aber nicht gewichtet. Das passt zu dem, was wir im Gespräch beobachten: Gelesen wird er kaum, gefragt wird trotzdem danach.

    Dieselben zwei Beiträge, jeweils als Aufzählung der Bestandteile eines Schweizer Lebenslaufs mit Angabe der Reihenfolge.

Eigene Auszählung der am 5. September 2026 auf SwissJobs.app offenen Schweizer Inserate. Ausgewertet wird der beschreibende Kurztext, den wir zu jedem Inserat halten; die Sprache wird an diesem Text erkannt und nicht einem Feld entnommen. Lehrstellen, Praktika und Traineestellen sind über den Titel ausgeschlossen, ebenso maschinell templatisierte Kurztexte. Gezählt wird ein Inserat pro Arbeitgeber, damit kein grosser Inserent eine Quote allein trägt. Die Auszählung ohne diese Deckelung und die Variante mit bis zu drei Inseraten pro Arbeitgeber ergeben dieselbe Ordnung: für die eigenen Anlässe deutschsprachig 3,5 beziehungsweise 3,7 statt 4,4 Prozent, für das Wort «Freizeit» 2,3 beziehungsweise 1,2 statt 1,3 Prozent. Für die Anlässe wurden drei Wortlisten gerechnet — eng, mittel und weit; die weite Liste hebt den deutschsprachigen Wert auf 7,0 und den englischsprachigen auf 10,3 Prozent, weil sie auch Wellbeing- und Sportbegriffe ohne Anlassbezug erfasst. Veröffentlicht ist die mittlere. Alle Fundstellen zum Wort «Freizeit» und alle Treffer der weiten Suche nach ausserberuflichem Engagement wurden einzeln gelesen und von Hand eingeordnet; von fünfzig solchen Treffern betrafen genau zwei Arbeitgeber die Bewerberin, alle übrigen waren Leistungen des Betriebs, die Rechtsform des Arbeitgebers, der Inhalt der Arbeit oder ein Markenname. Die Angaben nach Berufsfeld beruhen auf kleineren Basen — die kleinste ist Logistik und Transport mit fünfzig Arbeitgebern — und sind nur als Grössenordnung zu lesen; die Basis der italienischsprachigen Inserate ist die mit Abstand kleinste der vier. Die Kurztexte fassen das Originalinserat zusammen, weshalb alle Anteile eher Unter- als Obergrenzen sind. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Die Gesetzestexte wurden am 5. September 2026 in der auf fedlex.admin.ch geltenden Fassung nachgelesen: das Obligationenrecht in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung, die Bundesverfassung in der Fassung mit Anwendbarkeit ab 3. März 2024. Dieser Text erklärt die Regeln, er ersetzt keine Rechtsberatung.

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Quellen

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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt

Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%