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Wie viele Anforderungen muss ich erfüllen?

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Kurz gesagt

Zähl nicht die Anforderungen, zähl die Tore. Ein Tor ist ein Punkt, den jemand nachprüfen kann: Fahrausweis, EFZ, Studienabschluss, Berufsregistrierung, Bewilligung, verlangtes Sprachniveau. Alles andere ist Wunschliste. Von den offenen Inseraten nennen 16,6 Prozent überhaupt ein solches Tor. In fünf von sechs Fällen gibt es also gar keinen Punkt, an dem deine Bewerbung formal scheitern könnte. Die brauchbare Frage lautet deshalb nicht «wie viel Prozent der Liste erfülle ich», sondern «welcher dieser Punkte liesse sich überprüfen — und habe ich ihn».

Diese Antwort kann Fehler enthalten und ersetzt keine amtliche Auskunft. Verbindlich ist, was dein RAV oder deine Arbeitslosenkasse sagt.

Die verbreitete Faustregel, man solle sich ab sechzig oder achtzig Prozent der Liste bewerben, hat in der Schweiz keine messbare Grundlage. Sie unterstellt, dass alle Punkte gleich viel wiegen und dass die Liste überhaupt gewichtet gemeint ist. Beides trifft nicht zu: In 38,2 Prozent der ausgewerteten Inserate bleibt als einzige Anforderung das Wort «Erfahrung» stehen — ohne Fach, ohne Mass, ohne Zahl. Eine Prozentzahl auf eine solche Liste anzuwenden ergibt eine Zahl, aber keine Auskunft.

Praktisch heisst das: Lies die Liste einmal durch und markiere jede Zeile mit einem von drei Zeichen. Tor, wenn sie überprüfbar ist. Zählbar, wenn sie ein Mass nennt, das du entweder hast oder belegen kannst. Wunsch, wenn sie eine Eigenschaft beschreibt. Erfüllst du alle Tore, gehört die Bewerbung geschrieben — auch wenn von den Wünschen die Hälfte fehlt. Fehlt dir ein Tor, entscheidet nicht die Prozentzahl, sondern ob sich dieses eine Tor nachholen lässt.

Wenn ein Inserat eine Jahreszahl nennt — welche Zahl es nennt
Wenn ein Inserat eine Jahreszahl nennt — welche Zahl es nennt2 Jahre7.9%3 Jahre16.4%4 Jahre7.1%5 Jahre38%6 bis 8 Jahre15%10 Jahre10.2%

Verteilung der verlangten Berufsjahre unter den Inseraten, die überhaupt eine Zahl nennen; das sind 8,3 Prozent aller ausgewerteten Inserate. Laufende Auswertung des offenen Bestands auf SwissJobs.app, Stand 22. August 2026.

  • Nur 16,6 Prozent der ausgewerteten Inserate nennen überhaupt eine überprüfbare Hürde — Fahrausweis, EFZ, Studienabschluss, Registrierung, Bewilligung oder Muttersprache. In den übrigen ist die Liste reine Beurteilung.
  • Wo Tore stehen, stehen sie im Handwerk: In Bau und Handwerk nennen 29,1 Prozent der Inserate mindestens eines, in der kaufmännischen Administration 27,2 Prozent, in der IT 8,8 Prozent, im Detailhandel 8,1 Prozent.
  • Nur 8,3 Prozent der Inserate beziffern Erfahrung in Jahren. Von diesen nennen 48,3 Prozent entweder genau fünf oder genau zehn Jahre; neun Jahre verlangen 0,3 Prozent.
  • In 38,2 Prozent der Inserate bleibt als einzige fassbare Anforderung «Erfahrung» stehen, ohne Fach, ohne Mass und ohne Zahl.
  • Zählbar sind vor allem die Sprachen: 72,8 Prozent der Inserate nennen mindestens eine, 27,6 Prozent davon zwei oder mehr — und wo zwei oder mehr verlangt werden, wollen 55,8 Prozent Berufs- oder Muttersprachniveau in jeder einzelnen.
  • Einstiegsinserate sind weicher formuliert als Kaderinserate: 51,7 Prozent markieren mindestens einen Punkt ausdrücklich als optional gegenüber 44,5 Prozent, und nur 3,5 Prozent nennen eine Jahreszahl gegenüber 16,6 Prozent bei Senior- und Leitungstiteln.

«Wie viele» ist die falsche Einheit

Eine Anforderungsliste sieht aus wie eine Aufzählung gleichwertiger Punkte, weil sie als Aufzählung gesetzt ist. Dieselbe Gestaltung trifft aber drei völlig verschiedene Sorten von Aussagen: eine Bedingung, die eine Behörde oder ein Dokument bestätigt; ein Mass, das sich beziffern lässt; und eine Beschreibung dessen, wie sich die Firma die Person vorstellt. Der Aufzählungspunkt macht sie optisch gleich, und genau daraus entsteht die Prozentrechnerei, die niemandem hilft.

Die erste Sorte nennen wir hier Tor. Ein Tor ist überprüfbar, ohne dass jemand dich einschätzen muss: Der Fahrausweis liegt vor oder nicht, das EFZ ist ausgestellt oder nicht, die Berufsregistrierung existiert oder nicht, das Sprachniveau steht auf dem Zertifikat. Bei einem Tor ist die Antwort binär, und niemand im Auswahlverfahren kann sie zu deinen Gunsten auslegen. Diese Punkte sind der einzige Teil der Liste, bei dem «nicht erfüllt» tatsächlich «ausgeschlossen» bedeutet.

Die zweite Sorte ist zählbar, aber verhandelbar: Jahre, Anzahl geführter Personen, Grösse der betreuten Anlage, Budget. Die dritte Sorte ist gar keine Anforderung, sondern ein Porträt — belastbar, kommunikativ, strukturiert, hands-on. Wer diese drei Sorten zusammenzählt und durch die Länge der Liste teilt, erhält eine Zahl, die von der Formulierungslust der schreibenden Person abhängt und von sonst nichts. Eine gut geschriebene Stelle mit zwölf Zeilen wirkt dann anspruchsvoller als eine schlecht geschriebene mit vier.

Tore: in fünf von sechs Inseraten gibt es keines

Wir haben die ausgewerteten Beschreibungen der offenen Inserate danach durchsucht, ob überhaupt ein überprüfbarer Punkt vorkommt — Führer- oder Fahrausweis, eidgenössischer Abschluss wie EFZ oder CFC, verlangter Studienabschluss, eine Berufsregistrierung oder Anerkennung, eine Arbeitsbewilligung, Muttersprachniveau. Das Ergebnis: 16,6 Prozent nennen mindestens eines davon, 83,4 Prozent keines. Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage. In fünf von sechs Fällen ist die Liste kein Filter, sondern eine Beschreibung, und Beschreibungen kann man nicht zu wenig erfüllen, sondern nur unterschiedlich gut treffen.

Diese Tore verteilen sich sehr ungleich, und zwar nicht entlang der Schwierigkeit des Berufs, sondern entlang seiner Regulierung. In Bau und Handwerk nennen 29,1 Prozent der Inserate mindestens ein Tor, in der kaufmännischen Administration 27,2 Prozent, in Logistik und Transport 25,8 Prozent, in Gastronomie und Hotellerie 20,8 Prozent, in Pflege und Gesundheit 19,3 Prozent. Am anderen Ende stehen zwei Felder, die man für sehr verschieden hält: IT und Software mit 8,8 Prozent und Verkauf und Detailhandel mit 8,1 Prozent. Der Elektroinstallateur braucht ein Papier, die Softwareentwicklerin fast nie.

Für die Bewerbung folgt daraus eine ungewöhnliche Reihenfolge. Suche zuerst nach dem Tor, nicht nach dem, was du am wenigsten kannst. Findest du keines — und das ist der häufigere Fall —, dann gibt es in diesem Inserat schlicht keine Zeile, die deine Bewerbung vor dem ersten Blick eines Menschen stoppt. Findest du eines und hast es nicht, dann lohnt sich eine einzige Recherche, bevor du aufgibst: Bei ausländischen Abschlüssen entscheidet nicht das Inserat, sondern die Anerkennung, und zuständig dafür ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.

Ehrlichkeitshalber: Gemessen ist das an der ausgewerteten Beschreibung, nicht am vollständigen Inseratstext. Der lange Text nennt gelegentlich mehr. Was in der Beschreibung überlebt, ist aber genau das, was die Stelle in wenigen Sätzen ausmacht — und wenn dort kein Tor auftaucht, war es der schreibenden Person offensichtlich nicht wichtig genug, es an den Anfang zu stellen.

Die Jahreszahl ist eine Konvention, keine Messung

Wenn eine Zahl in einer Anforderungsliste steht, dann fast immer eine Jahreszahl — und sie schüchtert zuverlässiger ein als jeder andere Punkt, weil sie so präzise aussieht. Der offene Bestand zeigt zweierlei. Erstens: Nur 8,3 Prozent der ausgewerteten Inserate beziffern Berufserfahrung überhaupt in Jahren. Neun von zehn Stellen verlangen also gar keine Jahre, sondern «Erfahrung» — ein Wort, auf das du mit einem Beispiel antwortest, nicht mit einem Datum.

Zweitens, und das ist der aufschlussreiche Teil: Wo eine Zahl steht, ist es fast immer dieselbe. 38 Prozent der bezifferten Inserate verlangen genau fünf Jahre, 10,2 Prozent genau zehn — zusammen 48,3 Prozent auf zwei Zahlen. Drei Jahre nennen 16,4 Prozent. Und dann die Gegenprobe: Neun Jahre verlangen 0,3 Prozent, vier Jahre 7,1 Prozent, sechs Jahre 2,4 Prozent. Eine Verteilung, die sich derart auf runde Zahlen klumpt, ist kein Ergebnis einer Analyse der Stelle. Sie ist eine Schreibgewohnheit.

Das ändert, wie man mit der Zeile umgeht. «Mindestens fünf Jahre» heisst in der Praxis: Die Person soll ohne lange Einarbeitung arbeiten können. Auf diese Frage antwortet ein konkretes Projekt in der passenden Grössenordnung besser als jede Jahresangabe — und schlechter antwortet, wer die eigenen Jahre streckt, weil das im Gespräch mit den Arbeitszeugnissen abgeglichen wird. Wer vier Jahre hat und die Aufgaben belegen kann, schreibt die Bewerbung. Wer zwei hat und ein anspruchsvolles Beispiel, ebenfalls.

Die eine Anforderung, die sich wirklich zählen lässt: die Sprachen

Wenn schon zählen, dann hier. Sprachen sind der einzige Teil der Liste, bei dem sich Zahl und Niveau sauber gegenüberstellen lassen — und bei dem eine Lücke tatsächlich zum Ausschluss führt, weil die Arbeit ohne die Sprache nicht stattfinden kann. 72,8 Prozent der offenen Inserate nennen mindestens eine verlangte Sprache. 27,6 Prozent von ihnen nennen zwei oder mehr.

Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl, sondern die Verteilung der Stufen darüber. Von den Inseraten, die zwei oder mehr Sprachen nennen, verlangen 55,8 Prozent in jeder einzelnen Berufs- oder Muttersprachniveau — nicht eine Hauptsprache plus etwas Schulfranzösisch, sondern beide auf Arbeitsniveau. Das ist die Zeile, bei der «ich erfülle achtzig Prozent» wirklich nicht genügt, weil hier nicht Punkte summiert werden, sondern zwei Bedingungen nebeneinander stehen.

Deshalb gehört zur Bewerbung eine Sprachzeile, die eine Stufe nennt und keine Stimmung. «Gute Kenntnisse» ist gegenüber einer Anforderung auf Berufsniveau keine Angabe, sondern eine Lücke. Der europäische Referenzrahmen von A1 bis C2 ist der einzige verbreitete Massstab dafür; wenn im Inserat Berufsniveau steht und du B2 hast, schreib B2 hin und stell daneben, wo du in dieser Sprache gearbeitet hast.

Ausgerechnet Einstiegsinserate sind am weichsten formuliert

Man erwartet das Gegenteil, aber die Inserate mit Junior-, Praktikums- oder Assistenztiteln markieren häufiger etwas ausdrücklich als optional als jene mit Senior-, Leitungs- oder Kadertiteln: 51,7 gegenüber 44,5 Prozent. Noch deutlicher ist der Unterschied bei den Jahren. Nur 3,5 Prozent der Einstiegsinserate nennen eine Jahreszahl, gegenüber 16,6 Prozent der Senior- und Leitungsinserate.

Das ist bemerkenswert, weil sich gerade Berufseinsteigerinnen und Wiedereinsteiger am häufigsten selbst aussortieren. Die Inserate, auf die sie am ehesten passen, sind statistisch genau jene, deren Liste am wenigsten verbindlich gemeint ist. Wer dort auf eine Zeile stösst, die er nicht erfüllt, liest sie oft als Schranke — obwohl das Inserat sie selbst als Wunsch markiert hat.

Umgekehrt heisst das auch: Bei Senior- und Leitungsinseraten lohnt sich das genaue Lesen mehr. Dort steht die Zahl häufiger, und dort steht häufiger eine Führungsanforderung, die sich schlecht überspringen lässt — nicht weil sie ein Tor wäre, sondern weil sie die eigentliche Aufgabe beschreibt. Wer noch niemanden geführt hat und sich auf eine Leitungsstelle bewirbt, bewirbt sich auf eine andere Arbeit, nicht bloss auf eine höhere Stufe derselben.

Wenn du beim RAV gemeldet bist, dreht das Gesetz die Frage um

Für Menschen im Leistungsbezug lautet die gesetzliche Ausgangslage nicht «wie viele Anforderungen muss ich erfüllen», sondern beinahe das Gegenteil. Artikel 16 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hält fest: «Der Versicherte muss zur Schadensminderung grundsätzlich jede Arbeit unverzüglich annehmen.» Die Regel ist die Annahme, und der Artikel zählt danach die Ausnahmen auf, in denen eine Arbeit unzumutbar ist.

Eine dieser Ausnahmen ist für diese Frage direkt einschlägig. Nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b ist eine Arbeit unzumutbar, die «nicht angemessen auf die Fähigkeiten oder auf die bisherige Tätigkeit des Versicherten Rücksicht nimmt». Das schützt dich vor einer Zuweisung, die überhaupt nichts mit deinem Beruf zu tun hat — es sagt aber nichts darüber, ob du sechs von zehn Zeilen einer Anforderungsliste erfüllst. Der gesetzliche Massstab ist Zumutbarkeit, nicht Passgenauigkeit.

Und Artikel 17 geht noch weiter: Wer Leistungen beansprucht, muss «alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen», und ist «insbesondere verpflichtet, Arbeit zu suchen, nötigenfalls auch ausserhalb seines bisherigen Berufes». Das Gesetz erwartet also ausdrücklich Bewerbungen dorthin, wo die eigene Biografie nicht deckungsgleich mit der Ausschreibung ist. Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, entscheidet dein RAV; die Richtung der Erwartung steht aber im Gesetzestext.

Die Anforderungsliste, die es gar nicht gibt

Es gibt einen Fall, in dem die Frage nach der Zahl der Anforderungen gar keinen Gegenstand hat: die Spontanbewerbung. arbeit.swiss empfiehlt sie ausdrücklich und schreibt, gemäss Aussagen von Expertinnen und Experten würden immer wieder Arbeitsplätze über Spontanbewerbungen besetzt; diese erfolgten «ohne konkrete Stellenausschreibung». Die amtliche Empfehlung lautet also: Bewirb dich auch dort, wo es überhaupt keine Liste zum Abhaken gibt.

Das ist ein nützlicher Prüfstein für die eigene Zurückhaltung. Wenn eine Bewerbung ohne jede Anforderungsliste sinnvoll sein kann, dann kann eine Bewerbung mit acht von zehn erfüllten Zeilen nicht sinnlos sein. Die Liste ist ein Hilfsmittel für die auswählende Seite, keine Zulassungsordnung. Was fehlt, entscheidet die auswählende Seite — und sie entscheidet es im Vergleich mit den anderen eingegangenen Dossiers, nicht gegen die eigene Liste.

Bleibt der eine Fall, in dem Zurückhaltung angebracht ist: das fehlende Tor. Wer ohne Fahrausweis auf eine Stelle geht, die täglich Fahrten verlangt, oder ohne anerkannte Registrierung in einen reglementierten Gesundheitsberuf, bewirbt sich auf eine Absage, die niemand persönlich meint. Auch dann ist die Antwort selten «nicht bewerben», sondern «zuerst das Tor klären» — und wenn das dauert, in der Zwischenzeit dorthin schreiben, wo keines steht. Das sind, gemessen am offenen Bestand, fünf von sechs Inseraten.

Die Marktzahlen stammen aus der laufenden Auswertung der auf SwissJobs.app offenen Inserate, Stand 22. August 2026. Grundlage sind die ausgewerteten Inseratsbeschreibungen, nicht die vollständigen Inseratstexte; die Anteile geben also an, was von den Anforderungen an prominenter Stelle stehen bleibt. Als Tor gezählt wurden Nennungen von Fahr- oder Führerausweis, eidgenössischem Abschluss (EFZ, CFC, attestato federale), verlangtem Studienabschluss, Berufsregistrierung oder Anerkennung, Arbeitsbewilligung und Muttersprachniveau. Optional-Markierungen wurden über deutsche, französische, englische und italienische Formulierungen erfasst. Berufsfelder wurden über den Stellentitel gebildet. Die Sprachangaben stammen aus den strukturierten Sprachanforderungen der Inserate. Die Gesetzesstellen wurden am 23. August 2026 im Bundesrecht auf fedlex nachgelesen, die Empfehlung zur Spontanbewerbung auf arbeit.swiss.

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Quellen

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Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

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