Wie erwähne ich eine Lücke im Motivationsschreiben?
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Kurz gesagt
Ein Satz, mehr nicht — und er endet in der Gegenwart. Nenne den Zeitraum mit Monat und Jahr, sag mit einem einzigen Nomen, was darin lag, und schliesse mit dem Datum, ab dem du verfügbar bist. Einen Grund schuldest du niemandem: Nach Art. 328b OR darf ein Arbeitgeber nur Daten über dich bearbeiten, soweit sie deine Eignung für die Stelle betreffen. Der Lebenslauf datiert die Lücke, der Brief gibt ihr eine Richtung. Beides zweimal zu erzählen ist der eigentliche Fehler.
Die zwei verbreiteten Fassungen sind beide falsch, und zwar spiegelbildlich. Die eine breitet den Unterbruch über drei Absätze aus, mit Vorgeschichte, Begründung und einer Prise Entschuldigung — danach handelt der Brief von der Lücke und nicht mehr von der Stelle. Die andere lässt sie ganz weg und hofft, dass niemand rechnet. Gerechnet wird aber ohnehin, denn das Dossier liefert die Zahlen gleich mit: Jedes Arbeitszeugnis spricht sich nach Art. 330a Abs. 1 OR über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses aus. Die Daten stehen also schon da. Der Brief muss sie nicht wiederholen, er muss sie weiterführen.
Dazu kommt eine Beobachtung aus den Inseraten selbst, die den meisten Ratgebern fehlt: Das Kriterium, das eine Lücke angeblich verletzt — die ununterbrochene Zahl von Berufsjahren — steht fast nie im Text. In den von uns erfassten Schweizer Inseraten mit Kurzbeschreibung ist von Erfahrung in 76,4 Prozent der Fälle die Rede, aber nur 5,2 Prozent beziffern sie in Jahren. Bei den deutschsprachigen Inseraten sind es 0,7 Prozent. Was dort fehlt, kannst du im Brief auch nicht verteidigen — also verteidige es nicht, sondern liefere das, was tatsächlich fehlt: ein Datum.
Anteile der von uns erfassten Inserate mit Kurzbeschreibung, laufende Auswertung, Stand August 2026. Ein fehlender Begriff heisst «nicht betont», nicht «nirgends erwähnt».
- Drei Bauteile, ein Satz: der Zeitraum in Monat und Jahr, ein Nomen für den Inhalt, ein Datum für die Verfügbarkeit. «Von März bis September 2026 Weiterbildung Rechnungswesen, abgeschlossen; verfügbar ab dem 1. Oktober.» Fertig.
- Der Satz steht nicht zuoberst. Er gehört in den Absatz, in dem du ohnehin über Eintritt, Pensum und Kündigungsfrist sprichst — meist der vorletzte. In der ersten Zeile macht derselbe Wortlaut die Lücke zur Überschrift deiner Bewerbung.
- Den Grund musst du nicht liefern. Art. 328b OR: «Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind.» Eine Diagnose betrifft die Eignung nicht — die Rückkehr betrifft sie.
- Familiäre Gründe gehören erst recht nicht in eine Rechtfertigung. Art. 3 Abs. 1 des Gleichstellungsgesetzes verbietet Benachteiligungen «namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft»; nach Abs. 2 gilt das Verbot «insbesondere für die Anstellung».
- Das Gesetz beziffert diesen Fall sogar. Wird eine Anstellung diskriminierend verweigert, besteht nach Art. 5 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes ein Anspruch auf Entschädigung, die nach Abs. 4 höchstens drei Monatslöhnen entspricht. Du schreibst deinen Brief also nicht in einem rechtsfreien Raum.
- Kein «leider», kein Konjunktiv, keine Passivkonstruktion. «Bedauerlicherweise musste ich meine Tätigkeit unterbrechen» lädt zum Nachfragen ein. «Von Januar bis Juli 2026 habe ich meine Mutter betreut» beantwortet die Frage und beendet sie.
- Unterbrüche unter drei Monaten brauchen keinen Satz. Zwischen zwei Stellen liegen häufig Kündigungsfrist und Ferien; dafür erwartet niemand eine Erklärung, und ein Satz dazu erzeugt erst das Thema, das er beruhigen soll.
Der Lebenslauf datiert, der Brief richtet
Im Schweizer Dossier haben die beiden Dokumente getrennte Aufgaben, und genau daran scheitern die meisten Formulierungen. Der Lebenslauf führt die Zeitrechnung: Monat, Jahr, Bezeichnung, in derselben Spalte wie jede Anstellung. Der Brief führt die Absicht: warum diese Stelle, welcher Beleg dafür, ab wann. Wer im Brief nachholt, was der Lebenslauf bereits erledigt hat, verdoppelt den Unterbruch, statt ihn zu schliessen.
Die amtliche Anleitung hört genau vor deiner Frage auf. arbeit.swiss beschreibt, was der Brief ist: «Das Bewerbungsschreiben ist Ihre persönliche Visitenkarte. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit zu zeigen.» Danach folgt eine Liste der formalen Bestandteile — Absenderadresse, Empfängeradresse, Datum, Betreffzeile, Anrede, Grussformel und Unterschrift. Zu Unterbrüchen steht dort nichts. Die Regel muss deshalb aus dem kommen, was überprüfbar ist: aus dem Dossier, aus dem Inserat und aus dem Recht.
Aus dem Dossier kommt die wichtigste Einschränkung. Weil sich jedes Zeugnis nach Art. 330a Abs. 1 OR über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses ausspricht, liegen die Anfangs- und Enddaten deiner Anstellungen dem Gegenüber bereits vor. Ein Brief, der diese Daten wiederholt, liefert nichts Neues. Ein Brief, der ihnen ein Datum nach vorn hinzufügt, schon.
Praktisch heisst das: Der Brief erklärt die Lücke nicht, er terminiert sie. Er sagt, wann sie endet oder geendet hat, und was in ihr entstanden ist, das für diese Stelle zählt. Alles Weitere gehört ins Gespräch, wo du es beantworten kannst, statt es zu antizipieren.
Der Satz, Bauteil für Bauteil
Bauteil eins ist der Zeitraum, geschrieben wie im Lebenslauf: Monat und Jahr, mit Bindestrich, ohne Ausschmückung. Bauteil zwei ist ein Nomen, das benennt, was in dieser Zeit lag: Weiterbildung, Betreuung, Genesung, Auslandaufenthalt, Stellensuche. Bauteil drei ist ein Datum in der Zukunft oder das Wort «sofort». Mehr braucht der Satz nicht, und mehr verträgt er auch nicht.
Fünf Fassungen, die sich in der Praxis bewähren. Weiterbildung: «Von März bis September 2026 habe ich den Fachausweis in Rechnungswesen abgeschlossen und bin ab dem 1. Oktober verfügbar.» Betreuung: «Von Januar bis Juli 2026 habe ich einen Angehörigen betreut; diese Aufgabe ist abgeschlossen, ich bin per sofort verfügbar.» Genesung: «Nach einer gesundheitlich bedingten Pause bin ich seit Juni 2026 wieder voll arbeitsfähig.» Ausland: «Von September 2025 bis Juni 2026 war ich in Kanada, wo ich mein Englisch auf Verhandlungsniveau gebracht habe.» Laufende Suche: «Seit Mai 2026 bin ich auf Stellensuche und könnte die Stelle per sofort antreten.»
Was den Satz zuverlässig ruiniert, sind Adjektive, Adverbien und der Konjunktiv. «Leider», «unerwartet», «nach reiflicher Überlegung» — jedes dieser Wörter verschiebt den Ton vom Bericht zur Rechtfertigung, und eine Rechtfertigung setzt einen Vorwurf voraus, den niemand erhoben hat. Ebenso schädlich ist die Vorwegnahme: «Sie fragen sich sicher, warum …» stellt die Frage erst, die du beantworten willst.
Ein zweiter Satz ist nur in einem Fall erlaubt, nämlich wenn die Lückenzeit ein Argument für diese Stelle liefert. Ein abgeschlossener Kurs mit Anbieter und Datum, ein Sprachniveau, eine ehrenamtliche Funktion mit Verantwortung: Das ist kein Füllmaterial, sondern derselbe Beleg, den du für eine Anstellung liefern würdest. Alles, was diesen Test nicht besteht, bleibt draussen.
Wohin der Satz gehört — und warum dein Datum neu ist
Ein Schweizer Bewerbungsbrief hat vier Bewegungen: Bezug zur ausgeschriebenen Stelle, ein Beleg aus deiner Arbeit, ein organisatorischer Absatz mit Eintritt, Pensum und Kündigungsfrist, dann der Schluss. Der Lückensatz gehört in die dritte Bewegung. Dort ist er eine Angabe unter Angaben — dieselbe Kategorie wie «Kündigungsfrist zwei Monate». In der Einleitung wäre derselbe Wortlaut ein Geständnis.
Dass die Verfügbarkeit dorthin gehört, ist keine Stilfrage, sondern eine Informationsfrage: Das Inserat sagt es fast nie selbst. Von den erfassten Inseraten mit Kurzbeschreibung erwähnen 0,6 Prozent einen Eintrittstermin oder die Verfügbarkeit; in den Inseratstiteln sind es 0,4 Prozent. Der Zeitpunkt ist also der eine Punkt, den der Betrieb offen lässt und du füllen kannst — und der Lückensatz ist die natürliche Gelegenheit dazu.
Beim Pensum ist es umgekehrt, und das ist für Rückkehrende wichtig. 22,1 Prozent aller erfassten Inserate nennen ein Pensum bereits im Titel, und bei 73,5 Prozent davon liegt die Untergrenze unter hundert Prozent: 45,7 Prozent starten bei 80 bis 99 Prozent, 18,5 Prozent bei 50 bis 79, 8,6 Prozent bei 20 bis 49. Wer nach einer Lücke gestaffelt einsteigen will, muss das nicht erst durchsetzen — bei knapp einem Viertel der Inserate mit Pensumsangabe steht die Bandbreite schon im Titel, und ein Satz wie «Einstieg zu 80 Prozent, Ausbau auf 100 Prozent ab Januar möglich» trifft genau die Spanne, die dort ausgeschrieben ist.
Der Absatz endet mit einer Handlung, nicht mit einer Hoffnung. «Ich stelle mich Ihnen gerne vor und bin ab dem 1. Oktober verfügbar» ist ein Angebot mit Datum. «Ich würde mich über eine Chance freuen» ist eine Bitte ohne eines.
Was du nicht erklären musst
Der Umfang dessen, was ein Arbeitgeber über dich überhaupt bearbeiten darf, ist im Obligationenrecht abgesteckt. Art. 328b OR: «Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020.» Der Satz zieht die Grenze, an der sich dein Brief orientieren darf: Die Eignung ist Thema, die Biografie dahinter nicht.
Für gesundheitliche Unterbrüche folgt daraus eine einfache Sprachregel: Schreib die Rückkehr, nicht die Diagnose. «Seit Juni 2026 wieder voll arbeitsfähig» ist die eignungsrelevante Aussage. Welche Krankheit, welche Behandlung, welcher Verlauf — das betrifft die Eignung für die ausgeschriebene Stelle nicht und gehört deshalb weder in den Brief noch in den Lebenslauf.
Für familiäre Unterbrüche kommt das Gleichstellungsgesetz dazu. Art. 3 Abs. 1: «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft.» Abs. 2 stellt klar, dass das Verbot «insbesondere für die Anstellung» gilt, also schon für das Verfahren, in dem dein Brief gelesen wird.
Das Gesetz bleibt dabei nicht abstrakt. Besteht die Diskriminierung in der Ablehnung einer Anstellung, hat die betroffene Person nach Art. 5 Abs. 2 Anspruch auf eine Entschädigung, die nach Abs. 4 den Betrag von drei Monatslöhnen nicht übersteigen darf. Das ist kein Grund, im Brief mit Recht zu argumentieren — es ist ein Grund, im Brief gar nicht erst um Erlaubnis zu bitten. Eine Elternzeit ist ein Zeitraum mit einem Ende, kein Antrag.
Was das Inserat wirklich prüft
Die Angst vor der Lücke lebt von einer Annahme, die sich an den Inseraten messen lässt: dass Betriebe lückenlose Berufsjahre zählen. Sie zählen selten. In den erfassten Inseraten mit Kurzbeschreibung kommt Erfahrung in 76,4 Prozent vor, aber nur 5,2 Prozent nennen eine Zahl von Jahren; von allen Inseraten, die Erfahrung überhaupt erwähnen, verzichten 93,2 Prozent auf jede Bezifferung. Verlangt wird also fast immer eine Art von Erfahrung, nicht eine Menge.
Die Sprache des Inserats entscheidet dabei mehr als die Branche. Deutschsprachige Inserate beziffern Erfahrung in 0,7 Prozent der Fälle, französischsprachige in 9,9, italienischsprachige in 7,0 und englischsprachige in 12,5 Prozent. Wenn du dich auf ein deutschsprachiges Inserat bewirbst, verteidigst du im Brief also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zahl, nach der niemand gefragt hat.
Steht doch eine Zahl da, dann meist fünf Jahre: 34,3 Prozent der bezifferten Inserate verlangen fünf, 21,1 Prozent drei, 11,5 Prozent zwei. Der Umgang damit ist arithmetisch, nicht rhetorisch. Zähle einschlägige Jahre, nicht Kalenderjahre seit dem Abschluss, und schreibe das Ergebnis hin: «sechs Jahre in der Debitorenbuchhaltung, davon vier mit Abschlusssicherheit». Die Lücke rechnest du weder dazu noch weg — sie steht datiert im Lebenslauf und ist damit erledigt.
Der zweite Punkt, den Inserate stillschweigend voraussetzen: Sie beschreiben fast nie eine Einarbeitung. Nur 2,1 Prozent der erfassten Kurzbeschreibungen erwähnen Einarbeitung, Einführung oder Ähnliches. Wer nach einer längeren Pause zurückkommt, sollte deshalb im Brief einen Satz zur Anschlussfähigkeit unterbringen — eine aktuelle Zertifizierung, ein absolvierter Kurs, ein Einsatz auf Stundenbasis. Nicht als Entschuldigung, sondern als Beleg, dass der Anschluss bereits hergestellt ist.
Wenn die Lücke noch offen ist
Eine laufende Stellensuche ist der einfachste Fall, weil sie im Präsens steht und in ein Datum mündet, das dir gehört. «Seit Mai 2026 bin ich auf Stellensuche und könnte per sofort antreten» ist vollständig. Wer freigestellt ist, sagt es genauso: Die sofortige Verfügbarkeit ist der einzige Fall, in dem ein Unterbruch im Brief zu einem Vorteil wird — und angesichts der 0,6 Prozent Inserate, die zum Zeitpunkt überhaupt etwas sagen, ist es ein Vorteil, den du selbst ansprechen musst.
Läuft die Kündigungsfrist noch, gehört auch das in denselben Absatz, mit Datum statt mit Dauer: «verfügbar ab dem 1. Dezember» ist prüfbar, «Kündigungsfrist drei Monate» verlangt vom Lesenden eine Rechnung. Wo beides nötig ist, kommt zuerst das Datum und danach die Frist in Klammern.
Auf eine Zwischenlösung zu warten, die sich von selbst anbietet, ist keine Strategie: Nur 0,9 Prozent der erfassten Inseratstitel weisen auf eine Vertretung, einen befristeten Einsatz oder eine temporäre Anstellung hin. Diese Brücken existieren, aber sie sind im Titel selten sichtbar — man findet sie, indem man sich bewirbt, nicht indem man sucht, bis die passende Ausschreibung erscheint.
Und dann gilt für den Brief nach einer Lücke dieselbe Regel wie für jeden anderen: Er wird nicht dadurch besser, dass er länger wird. Ein Satz zum Unterbruch, ein Datum, ein Beleg — der Rest des Briefs gehört der Stelle. Wenn du am Ende deinen eigenen Brief liest und der Unterbruch das Erste ist, woran du dich erinnerst, streich einen Satz. Meistens ist es einer zu viel.
Die Marktangaben stammen aus unserer laufenden Auswertung der von uns erfassten Schweizer Stelleninserate, Stand August 2026. Die Auszählungen zu Erfahrung, Jahren, Einarbeitung und Verfügbarkeit beziehen sich auf jene Inserate, zu denen uns eine Kurzbeschreibung vorliegt — knapp drei Viertel des Bestands; ein fehlender Begriff bedeutet deshalb «nicht betont» und nicht zwingend «nirgends erwähnt». Die Angaben zu Pensum und Vertretung beziehen sich auf die Inseratstitel im Wortlaut. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen; Rundungsdifferenzen sind möglich. Die Rechtsangaben stammen aus dem Obligationenrecht und dem Gleichstellungsgesetz in der Fassung auf fedlex.admin.ch und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen
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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
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