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Motivationsschreiben

Wie schreibe ich ein Motivationsschreiben nach der Elternzeit?

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Kurz gesagt

Nicht die Abwesenheit erklären, sondern das Pensum nennen. In der Schweiz läuft die Anstellung während Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub weiter, es gibt also meist gar nichts zu rechtfertigen. Offen ist etwas anderes: mit wie viel Prozent du zurückkommst und ab wann. Schreib beides in einen einzigen Satz, mit Zahl und Datum, im hinteren Drittel des Briefs. Genau diese Angabe fehlt der Gegenseite — in 78,1 Prozent der Inserate, zu denen uns ein Beschreibungstext vorliegt, steht nirgends eine Prozentzahl.

Es gibt zwei verbreitete Fassungen dieses Briefs, und beide gehen am Thema vorbei. Die eine widmet der Pause einen halben Brief: wie lange, warum, wie gut alles organisiert sei, und am Ende ein Satz darüber, dass man sich sehr auf die Aufgabe freue. Die andere schweigt vollständig — kein Datum, keine Zahl — und überlässt der Gegenseite die Arbeit, sich beides zusammenzureimen. Der erste Brief handelt von dir, der zweite von nichts. Was fehlt, ist in beiden Fällen dasselbe: eine planbare Angabe.

Dass diese Angabe von dir kommen muss, lässt sich am Stellenmarkt zeigen. In den deutschsprachigen Inseraten unseres Bestands steht in 29,2 Prozent der Fälle ein Pensum im Titel — und wo es steht, liegt die Untergrenze in 75,7 Prozent der Fälle unter 100 Prozent. Das häufigste Band ist 80 bis 100 Prozent, es macht 38,3 Prozent aller Pensumsangaben aus. Die Zahl, um die du im Brief vermeintlich bittest, ist in diesen Inseraten bereits gedruckt. In den übrigen ist sie schlicht nicht gestellt, und dann stellst du sie.

Welches Pensum deutschsprachige Inserate ausschreiben, wenn sie eines nennen
Welches Pensum deutschsprachige Inserate ausschreiben, wenn sie eines nennenBand 80 bis 100 Prozent38.3%genau 100 Prozent24.3%Band 60 bis 100 Prozent6.7%genau 80 Prozent5.1%Band 60 bis 80 Prozent3.1%genau 60 Prozent2.6%

Anteile der deutschsprachigen Inserate in unserem Bestand, die im Titel ein Pensum nennen. Laufende Auswertung, Stand August 2026; die übrigen deutschsprachigen Inserate nennen im Titel keines. Rundungsdifferenzen sind möglich.

  • Ein Satz, eine Zahl, ein Datum. «Ich komme mit einem Pensum von 80 Prozent zurück und bin ab dem 1. November verfügbar.» Damit ist der Teil erledigt, den nur du beantworten kannst. Alles Weitere — Lage der Tage, Homeoffice, Ferienplanung — gehört ins Gespräch, nicht in den Brief.
  • Der Satz steht hinten, nicht vorne. Er gehört in den Absatz, in dem du ohnehin über Eintritt und Verfügbarkeit sprichst, meist der vorletzte. Zuoberst macht dieselbe Formulierung dein Pensum zur Überschrift der Bewerbung statt zur Randbedingung eines guten Arguments.
  • Nimm die Untergrenze, die im Inserat steht. Wo ein Band ausgeschrieben ist, ist «80 bis 100 Prozent» mit Abstand das häufigste; wer sich darauf mit 80 bewirbt, verlangt nichts, sondern nimmt an. Verhandelt wird nur dort, wo deine Zahl unter der gedruckten Untergrenze liegt — und auch dann in einem Satz, nicht in einem Absatz.
  • Familienpflichten sind eine Rechtskategorie, keine Ausrede. Art. 36 Abs. 1 des Arbeitsgesetzes: «Bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit ist auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahe stehender Personen.» Das ist ein Massstab für den Arbeitgeber, nicht ein Zugeständnis an dich.
  • Versprich keine unbegrenzte Verfügbarkeit. Art. 321c OR verpflichtet dich zu Überstunden nur, «soweit» du sie «zu leisten vermagst» und sie dir «nach Treu und Glauben zugemutet werden» können; für Überzeitarbeit verlangt Art. 36 Abs. 2 ArG bei Arbeitnehmenden mit Familienpflichten ausdrücklich dein Einverständnis. Ein Satz im Brief kann diese Lage nur verschlechtern.
  • Deine Betreuungslösung ist kein Beweisstück. Wer schreibt, die Kinder seien «zuverlässig fremdbetreut», beantwortet eine Frage, die im Auswahlverfahren nichts zu suchen hat, und macht sie damit erst zum Thema. Ein Halbsatz zur Verfügbarkeit genügt: an welchen Tagen, ab wann, fertig.
  • Jobsharing nicht im Brief anbieten. In den Inseraten, zu denen uns ein Beschreibungstext vorliegt, kommt das Wort in 0,04 Prozent vor — es ist im Schweizer Ausschreibungstext praktisch nicht vorhanden. Wer es als Erstes vorschlägt, verlangt vom Gegenüber ein Modell, für das es intern meist kein Formular gibt.

Was nach der Familienpause überhaupt offen ist

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme, und sie fällt kürzer aus, als die meisten erwarten. Wer den Mutterschaftsurlaub nach Art. 329f OR oder den Urlaub des andern Elternteils nach Art. 329g OR bezogen hat und danach an dieselbe Stelle zurückkehrte, war durchgehend angestellt. Im Dossier steht dann kein Loch, sondern eine ununterbrochene Anstellung. Ein Brief, der etwas erklärt, was gar nicht sichtbar ist, erzeugt das Problem, das er lösen will.

Anders liegt der Fall nur, wenn du länger weggeblieben bist als der bezahlte Urlaub — durch unbezahlten Urlaub, durch eine Pensumsreduktion oder weil die Stelle aufgegeben wurde. Auch dann ist der Brief nicht der Ort für die Chronologie. Daten gehören in den Lebenslauf, wo sie ohnehin in derselben Spalte stehen wie jede andere Station. Der Brief macht etwas anderes: Er sagt, wie es weitergeht.

Wie es weitergeht, besteht aus genau zwei Grössen. Erstens dem Pensum, mit dem du einsteigst — und die Erfahrung aus dem Markt ist, dass es selten dasselbe ist wie vorher. Zweitens dem Datum, ab dem du kannst. Beide sind planbar, beide interessieren die Gegenseite unmittelbar, und beide kennst nur du. Alles andere im Brief ist Argument für die Stelle, nicht Auskunft über deine Lage.

Das ist der eigentliche Unterschied zum Brief nach einer Kündigung oder nach einer Krankheit. Dort gibt es einen Vorgang, der eine Zeile Auskunft verlangt. Nach einer Familienpause gibt es meist keinen Vorgang, sondern eine Bedingung: ein Pensum. Wer diesen Unterschied nicht macht, schreibt einen Rechtfertigungsbrief in einer Situation, die keine Rechtfertigung vorsieht.

Warum das Pensum die eigentliche Frage ist

Der Stellenmarkt schweigt zu dieser Frage in bemerkenswertem Umfang. Von den Inseraten unseres Bestands, zu denen uns ein Beschreibungstext vorliegt, enthält 78,1 Prozent weder im Titel noch im Text irgendeine Prozentzahl zum Beschäftigungsgrad. Nicht «Vollzeit», nicht «Teilzeit möglich», keine Spanne — nichts. Bei mehr als drei von vier Ausschreibungen wird das Pensum also gar nicht ausgeschrieben, sondern vorausgesetzt.

Vorausgesetzt wird dabei im Zweifel 100 Prozent. Genau deshalb ist dein Satz keine Zumutung, sondern eine Information: Er ersetzt eine stillschweigende Annahme durch eine Zahl. Wer sie erst im dritten Gespräch nennt, hat drei Termine auf einer Grundlage geführt, die nicht stimmte — und riskiert, dass der Prozess am Ende an dem scheitert, was am Anfang in einem Nebensatz erledigt gewesen wäre.

Wo eine Zahl steht, ist sie überraschend häufig offen. Über den ganzen Bestand hinweg nennen 21,9 Prozent der Inserate ein Pensum, und 16,2 Prozent aller Inserate — also drei Viertel davon — schreiben ausdrücklich eine Untergrenze unter 100 Prozent aus. Bei den deutschsprachigen Ausschreibungen liegt der Anteil derjenigen mit Pensumsangabe bei 29,2 Prozent, und ihr Median der Untergrenze liegt bei 80 Prozent.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Formel «nach Vereinbarung». Sie steht in nur 0,7 Prozent der Titel, die eine Prozentzahl enthalten, und bezieht sich dort meist auf den Eintrittstermin, nicht auf das Pensum. Wer darauf hofft, dass der Beschäftigungsgrad ohnehin verhandelbar signalisiert wird, wartet auf eine Formulierung, die im Schweizer Inseratstext kaum vorkommt.

Der Satz: Zahl, Datum, ein Halbsatz zur Lage

Die brauchbare Fassung besteht aus drei Bauteilen und keinem mehr. Erstens die Zahl: «80 Prozent», nicht «ein reduziertes Pensum». Zweitens das Datum: «ab 1. November», nicht «nach Absprache». Drittens, nur wenn es die Aufgabe betrifft, ein Halbsatz zur Lage der Arbeitszeit: «mit fixen Arbeitstagen von Montag bis Donnerstag». Mehr braucht der Brief nicht, und alles Weitere schwächt ihn.

Der häufigste Fehler in diesem Satz ist der Konjunktiv. «Idealerweise könnte ich mir ein Pensum von etwa 80 Prozent vorstellen» enthält drei Weichmacher und keine Zusage. Die Gegenseite kann damit nicht planen und liest die Unsicherheit als Verhandlungsspielraum in beide Richtungen. «Ich steige mit 80 Prozent ein» ist kürzer, verbindlicher und lässt sich immer noch besprechen.

Der zweite Fehler ist die Begründung. «Da unsere Tochter erst im Sommer in den Kindergarten kommt, wären 60 Prozent für mich passend» verknüpft deine Zahl mit einem Umstand, der sich ändert — und liesse sich ebenso gut gegen dich verwenden, sobald er sich ändert. Zahlen brauchen keinen Grund. «60 Prozent, ab dem 1. März» steht für sich.

Bleibt die Frage, was passiert, wenn deine Zahl unter der ausgeschriebenen Untergrenze liegt. Dann gehört genau ein Zusatz in den Satz, und zwar ein rechnerischer: was in deinem Pensum vollständig Platz hat. «60 Prozent, verteilt auf vier Tage, inklusive der Monatsabschlüsse» beantwortet die Frage, die hinter der Untergrenze steht — nämlich ob die Aufgabe in die Zeit passt, nicht ob du fleissig bist.

Wo dein Pensum tatsächlich Platz hat

Ob dein Satz auf offene oder auf verschlossene Ohren trifft, hängt weniger von deiner Formulierung ab als davon, an wen er geht. Die Unterschiede zwischen den Berufsfeldern sind gross und in den Inseratstiteln direkt ablesbar. In den Ausschreibungen aus Pflege und Gesundheit steht in 53,7 Prozent der Fälle ein Pensum — der höchste Wert aller von uns ausgezählten Felder — und der Median der Untergrenze liegt dort bei 60 Prozent. Mehr als die Hälfte dieser Ausschreibungen geht auf 60 Prozent oder darunter.

Am anderen Ende steht die Technik. In Software und Engineering nennen nur 9,1 Prozent der Inserate ein Pensum, und von diesen gehen 4,9 Prozent auf 60 Prozent oder tiefer. Das heisst nicht, dass dort niemand reduziert arbeitet — es heisst, dass die Ausschreibung dazu nichts sagt und dein Satz die erste Erwähnung des Themas ist. Genau dort lohnt es sich, ihn nüchtern und früh im Verfahren zu setzen, statt ihn aufzusparen.

Dazwischen liegen die kaufmännischen Felder. In der Sachbearbeitung und Administration nennen 36,0 Prozent der Inserate ein Pensum, in Treuhand und Finanzen 26,0 Prozent, im Detailhandel 22,3 Prozent; die Untergrenze liegt in allen dreien im Median bei 80 Prozent. Wer aus einer Familienpause mit 80 Prozent zurückkommt, trifft dort auf den Normalfall der Ausschreibung und nicht auf eine Ausnahme.

Praktisch heisst das: Sortiere deine Adressen, bevor du deine Zahl senkst. Zwei sorgfältige Briefe an Betriebe, die selbst ein Band ausschreiben, sind mehr wert als zehn an Betriebe, deren Ausschreibungen zum Pensum nichts sagen — nicht weil die einen freundlicher wären, sondern weil bei ihnen die interne Frage bereits geklärt ist, die dein Brief sonst als Erster aufwirft.

Was das Gesetz für dich erledigt

Das Arbeitsgesetz kennt deine Situation als eigene Kategorie, und das ist im Brief mehr wert als jede Beteuerung. Der Abschnitt trägt den Titel «Arbeitnehmer mit Familienpflichten», und Art. 36 Abs. 1 definiert sie ausdrücklich: die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahe stehender Personen. Wer darunter fällt, bittet nicht um Verständnis, sondern fällt unter eine Norm.

Zwei konkrete Folgen stehen gleich daneben. Nach Art. 36 Abs. 2 ArG dürfen Arbeitnehmende mit Familienpflichten «nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden», und auf Verlangen ist ihnen «eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren». Das musst du nicht erbitten und schon gar nicht im Bewerbungsschreiben aushandeln. Es gilt ab dem ersten Arbeitstag.

Davon zu unterscheiden sind die Überstunden nach Art. 321c OR — die Mehrarbeit über die vereinbarte Zeit hinaus. Dort bist du verpflichtet, «soweit» du sie «zu leisten vermagst» und sie dir «nach Treu und Glauben zugemutet werden» können. Beide Massstäbe sind elastisch, und beide sprechen für dich, solange du sie nicht durch einen übereifrigen Satz im Brief überschreibst. «Jederzeit voll flexibel» ist genau so ein Satz.

Für den kranken Kindstag hält dasselbe Gesetz eine Zahl bereit. Nach Art. 36 Abs. 3 ArG muss der Arbeitgeber gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Urlaub für die Betreuung gewähren, begrenzt auf die erforderliche Dauer, «jedoch höchstens drei Tage pro Ereignis»; nach Abs. 4 gilt ausser bei Kindern eine Obergrenze von zehn Tagen im Jahr. Auch das gehört nicht in den Brief — aber es gehört in dein Wissen, bevor du im Gespräch etwas zusagst.

Was den Brief kaputt macht

Zuerst das Wort selbst. «Elternzeit» ist ein Begriff aus einer anderen Rechtsordnung; im Schweizer Arbeitsrecht kommt er nicht vor. Im Brief ist er deshalb eine kleine Übersetzungsaufgabe für die Gegenseite. «Mutterschaftsurlaub», «unbezahlter Urlaub» oder schlicht «Familienpause» sind hier geläufig — und wenn dein Satz ohnehin von Pensum und Datum handelt, brauchst du keines dieser Wörter.

Dann die Dankbarkeitsschleife. Sätze wie «Ich bin sehr dankbar für die Möglichkeit, wieder einsteigen zu dürfen» verschieben die Rollen, bevor das Gespräch begonnen hat. Du bewirbst dich auf eine Stelle, für die jemand eine Person sucht; die Pause ist ein Zeitraum in deinem Lebenslauf, kein Gefallen, der dir gewährt wird. Der Ton entscheidet hier mehr als der Inhalt.

Ebenfalls draussen bleibt die Aufzählung dessen, was du in der Pause organisiert hast. Der Vereinsvorstand, die Kita-Warteliste, die Grossmutter am Mittwoch: Das ist Logistik, und Logistik ist kein Argument für eine Stelle. Ein Beleg mit Datum — ein abgeschlossenes Zertifikat, ein Mandat, ein Auftrag — wirkt anders, weil er in derselben Währung rechnet wie der Rest des Dossiers.

Und schliesslich das überdehnte Flexibilitätsversprechen. Auffällig ist, wie oft die Gegenseite den Begriff selbst benutzt, ohne ihn zu füllen: 12,0 Prozent der deutschsprachigen Inserate mit Beschreibungstext verlangen Flexibilität, Belastbarkeit oder Einsatzbereitschaft, aber nur 2,4 Prozent nennen überhaupt Schicht-, Wochenend- oder Pikettdienst. Die Forderung ist also meist abstrakt. Die beste Antwort darauf ist nicht ein ebenso abstraktes Versprechen, sondern deine konkrete Angabe — Zahl, Tage, Datum.

Die Marktangaben stammen aus unserer laufenden Auswertung der von uns erfassten Schweizer Stelleninserate, Stand August 2026. Die Pensumsangaben werden aus dem Inseratstitel im Wortlaut gelesen; ein Band wie «80–100 %» zählt mit seiner Untergrenze. Angaben zu Beschreibungstexten beziehen sich auf jene Inserate, zu denen uns ein solcher vorliegt — rund drei Viertel des Bestands; ein fehlender Begriff heisst deshalb «nicht genannt» und nicht zwingend «nicht möglich». Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen; Rundungsdifferenzen sind möglich. Die Rechtsangaben stammen aus dem Arbeitsgesetz und dem Obligationenrecht in der Fassung auf fedlex.admin.ch und ersetzen keine Rechtsberatung.

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Quellen

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Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
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43%
Français
21%
Italiano
3%

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