Wie schreibe ich ein Motivationsschreiben nach einer Kündigung?
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Kurz gesagt
Schreib es vorwärts. Ein sachlicher Satz mit Datum genügt: dass gekündigt wurde, ab wann du frei bist — und dann sofort weiter zur Stelle. Der Satz gehört nicht in die erste Zeile, sondern hinter dein stärkstes Argument. Entschuldige dich nicht, erkläre nicht, beschuldige niemanden. Eine Kündigung ist eine Tatsache mit einem Datum, kein Makel, den du in einem Brief geradebiegen müsstest.
Der häufigste Fehler ist nicht das Verschweigen, sondern das Ausbreiten. Wer drei Absätze auf die Umstände verwendet, macht den Verlust zum Thema des Briefs und die Stelle zur Nebensache. Umgekehrt fällt eine unerklärte Lücke im Lebenslauf spätestens im Gespräch auf und wirkt dann grösser, als sie ist. Ein Satz löst beides auf einmal.
Praktisch ist die Ausgangslage sogar günstig, und zwar aus einem Grund, den viele übersehen: Der Markt, in dem du dich bewirbst, wird zu mehr als der Hälfte von Arbeitgebern getragen, die nicht einmalig, sondern laufend ausschreiben. 54,0 Prozent der Inserate stammen von Betrieben, die zugleich ein Inserat aus den letzten vierzehn Tagen und eines von vor mehr als fünfundvierzig Tagen offen haben. Bei diesen Adressen ist ein Nein selten ein Nein für immer.
Anteil der ausgewerteten Inserate, aufgeteilt nach dem Ausschreibungsverhalten des Arbeitgebers. Laufende Auswertung, Stand August 2026; Rundung.
- Ein Satz, kein Absatz. Tatsache, Datum, weiter. Alles, was darüber hinausgeht, verschiebt das Thema des Briefs vom Betrieb auf dich.
- Der Satz steht nicht zuerst. Er gehört hinter dein stärkstes Argument, meist in den zweiten oder dritten Absatz — dorthin, wo du ohnehin über Zeitpunkt und Verfügbarkeit sprichst.
- Verlange die schriftliche Begründung. Nach Art. 335 Abs. 2 OR muss die kündigende Partei die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere es verlangt. Diese Formulierung kannst du übernehmen — dann sagen Brief, Zeugnis und Gespräch dasselbe.
- Das Zeugnis ist der Gegencheck. Art. 330a OR gibt dir jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten; auf ausdrückliches Verlangen beschränkt es sich auf Art und Dauer.
- War es eine Massenentlassung, sag es. Der Begriff ist in Art. 335d OR definiert, das Verfahren in Art. 335f und 335g OR — inklusive Anzeige an das kantonale Arbeitsamt. Das ist ein Vorgang, kein Urteil über dich.
- Ein Streit über die Kündigung gehört nicht in dieses Schreiben. Wer eine Entschädigung nach Art. 336 OR will, muss laut Art. 336b OR längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich beim Kündigenden Einsprache erheben — an ihn, nicht an den nächsten Arbeitgeber.
Der eine Satz, der die Kündigung erledigt
Der Satz besteht aus drei Teilen und keinem mehr: was passiert ist, per wann, und ab wann du kannst. «Meine Stelle wurde im Zuge einer Restrukturierung per 31. Oktober aufgehoben; ab dem 1. November bin ich verfügbar.» Damit ist die Frage beantwortet, bevor sie gestellt wird, und der Brief kann weiterlaufen.
Was den Satz kaputt macht, sind Adjektive und Adverbien. «Leider», «unerwartet», «nach vielen guten Jahren» — jedes dieser Wörter lädt zum Nachfragen ein und verschiebt den Ton vom Bericht zur Rechtfertigung. Auch Passivkonstruktionen wie «man hat sich von mir getrennt» wirken ausweichend. Die aktive, nüchterne Form ist kürzer und liest sich souveräner.
Für die verbreiteten Fälle gibt es je eine brauchbare Fassung. Stellenaufhebung: «Meine Funktion wurde per 30. September aufgehoben.» Betriebliche Gründe ohne Reorganisation: «Das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber gekündigt und endet am 31. Dezember.» Auslaufender Vertrag: «Mein befristeter Vertrag läuft Ende Jahr aus.» Freistellung: «Ich bin freigestellt und könnte die Stelle per sofort antreten.» Der letzte Fall ist der einzige, in dem die Kündigung im Brief zu einem Vorteil wird — nutze ihn.
Wo der Satz steht, entscheidet über seine Wirkung. In der ersten Zeile macht er die Kündigung zur Überschrift deiner Bewerbung. Im zweiten oder dritten Absatz, unmittelbar bevor du über Eintritt und Verfügbarkeit sprichst, ist er eine organisatorische Angabe unter anderen. Derselbe Wortlaut, ein anderer Brief.
Nimm die Formulierung, die dein bisheriger Arbeitgeber selbst verwendet
Du bist nicht die einzige Quelle für diese Geschichte. Das Zeugnis erzählt sie ebenfalls, Referenzpersonen erzählen sie am Telefon, und im Gespräch wird nachgefragt. Wenn diese drei Fassungen auseinandergehen, entsteht genau der Eindruck, den du vermeiden willst — nicht wegen der Kündigung, sondern wegen der Abweichung.
Deshalb lohnt sich ein Schritt, den kaum jemand macht: die schriftliche Begründung verlangen. Art. 335 Abs. 2 OR ist knapp und eindeutig — «Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.» Was dort steht, ist die Formulierung, die dein bisheriger Arbeitgeber auch gegenüber Dritten vertreten muss. Sie in den Brief zu übernehmen, kostet nichts und macht deine Angabe überprüfbar.
Der zweite Baustein ist das Zeugnis. Nach Art. 330a Abs. 1 OR kannst du jederzeit ein Zeugnis verlangen, «das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht». Absatz 2 gibt dir zusätzlich das Recht, es auf Art und Dauer zu beschränken. Beide Varianten sind zulässig; die Wahl gehört zu deiner Vorbereitung, nicht zum Zufall.
Praktisch heisst das: erst lesen, was der Betrieb schreibt, dann formulieren, was du schreibst. Steht im Zeugnis «aus wirtschaftlichen Gründen», schreib im Brief nicht «aus strategischen Gründen». Diese Angleichung ist keine Kosmetik — sie ist der Grund, warum die Frage im Gespräch nach zehn Sekunden erledigt ist statt nach zehn Minuten.
Wenn es eine Massenentlassung war, ist das ein Verfahren — kein Urteil über dich
Die Massenentlassung ist einer der wenigen Fälle, in denen das Gesetz deinem Satz die Beweislast abnimmt. Art. 335d OR definiert sie an Schwellen: Kündigungen innert dreissig Tagen aus Gründen, die in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers stehen, und zwar mindestens zehn Personen in Betrieben mit mehr als zwanzig und weniger als hundert Beschäftigten, mindestens zehn Prozent in Betrieben mit hundert bis unter dreihundert, mindestens dreissig in grösseren Betrieben.
Der entscheidende Halbsatz ist «in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers». Er steht im Gesetz, nicht in deinem Brief — und genau deshalb kannst du dich kurz fassen. «Meine Stelle fiel einer Massenentlassung zum Opfer» braucht es nicht. «Die Stelle wurde im Rahmen einer Massenentlassung per 31. Juli aufgehoben» genügt vollständig.
Das Verfahren macht die Angabe zusätzlich belastbar. Nach Art. 335f OR muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung oder die Arbeitnehmer konsultieren und ihnen schriftlich die Gründe, die Zahl der betroffenen und der üblicherweise beschäftigten Personen sowie den Zeitraum mitteilen; eine Kopie geht an das kantonale Arbeitsamt. Art. 335g OR verlangt zudem die schriftliche Anzeige jeder beabsichtigten Massenentlassung an dieses Amt und regelt, dass das Arbeitsverhältnis frühestens dreissig Tage nach dieser Anzeige endet.
Für dein Schreiben folgt daraus eine Erleichterung. Der Vorgang ist aktenkundig, oft öffentlich, und die Person, die deinen Brief liest, kennt ihn möglicherweise aus der Zeitung. Eine ausführliche Schilderung wäre Doppelung; ein Halbsatz reicht, und der Rest der Seite gehört wieder der Stelle, auf die du dich bewirbst.
Die Zeile zur Verfügbarkeit — und warum sie ans Ende gehört
Bemerkenswert an den Inseraten ist, wie wenig sie zum Zeitpunkt sagen. In den uns vorliegenden deutschsprachigen Inseratstexten kommt ein Eintrittstermin in 0,3 Prozent vor, das Wort Verfügbarkeit in 0,4 Prozent, die Kündigungsfrist in keinem einzigen. Die Frage, die dich gerade umtreibt, ist im Ausschreibungstext also fast nie gestellt. Sie wird trotzdem beantwortet werden müssen — nur eben von dir, freiwillig, und deshalb zu deinen Bedingungen.
Das ist der Grund, die Verfügbarkeit ans Ende zu setzen und nicht an den Anfang. Zuerst das Argument, warum diese Aufgabe zu deiner bisherigen passt; dann, in einer Zeile, das Datum. «Verfügbar ab 1. Dezember, für ein Gespräch jederzeit auch kurzfristig.» Wer sofort kann, schreibt genau das — sofortige Verfügbarkeit ist die eine Angabe, die eine bereits angestellte Konkurrenz nicht machen kann.
Während der Kündigungsfrist steht dir diese Beweglichkeit rechtlich zu. Art. 329 Abs. 3 OR verpflichtet den Arbeitgeber, dir «nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren». Du musst Gespräche also nicht in die Ferien legen und im Brief auch nicht um Rücksicht bitten. Ein klares Angebot genügt.
Nenne ein Datum, kein Gefühl. «Nach Absprache» klingt entgegenkommend, zwingt die Gegenseite aber zu einer Rückfrage, bevor sie planen kann. Ein konkretes Datum, notfalls mit einem Zusatz wie «früher möglich», ist die kürzere und für beide Seiten billigere Variante.
Wohin dieser Brief am besten geht
Nach einer Kündigung ist die knappe Ressource nicht die Motivation, sondern die Zeit für gute Briefe. Es lohnt sich deshalb, die Empfänger nach ihrem Ausschreibungsverhalten zu sortieren. In unserem Bestand stammen 54,0 Prozent der Inserate von Arbeitgebern, die gleichzeitig etwas Frisches und etwas Älteres offen haben — laufender Bedarf statt einmaliger Lücke. 26,0 Prozent sind ausschliesslich frisch, 13,2 Prozent ausschliesslich älter, der kleine Rest liegt dazwischen.
Dieselbe Beobachtung von der anderen Seite: Arbeitgeber, die in den letzten sieben Tagen etwas ausgeschrieben haben, machen ein knappes Viertel aller Arbeitgeber aus, halten aber 61,7 Prozent aller offenen Inserate. Bei jenen mit mindestens zwei Inseraten liegen zwischen dem ältesten und dem neuesten im Median achtunddreissig Tage; gut ein Fünftel von ihnen bespielt eine Spanne von neunzig Tagen und mehr.
Für deinen Brief hat das zwei praktische Folgen. Erstens: Bei einem laufend ausschreibenden Betrieb ist eine Absage auf eine konkrete Stelle wenig aussagekräftig — es kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb weniger Wochen etwas Neues, und ein freundlicher Zweitkontakt ist dann keine Zudringlichkeit, sondern Timing. Zweitens: Bei einem Arbeitgeber mit genau einem Inserat — das sind 45,4 Prozent aller Arbeitgeber, aber nur 7,0 Prozent aller Inserate — entscheidet dieser eine Brief alles. Dort lohnt sich die zusätzliche halbe Stunde.
Diese Sortierung ersetzt keine Qualität, sie verteilt sie. Zwei sorgfältige Briefe an Adressen mit laufendem Bedarf sind mehr wert als zehn schnelle an Betriebe, die für zwei Jahre gedeckt sind. Das gilt unabhängig davon, ob du gekündigt hast oder gekündigt wurdest — nach einer Kündigung fällt es nur stärker ins Gewicht, weil die Zahl der verbleibenden Wochen feststeht.
Was in diesem Brief nichts zu suchen hat
Ein laufender Streit gehört nicht hinein. Wer die Kündigung für missbräuchlich hält, hat dafür einen eigenen Weg: Art. 336b Abs. 1 OR verlangt, dass die Einsprache «längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist» schriftlich beim Kündigenden erhoben wird, und Absatz 2 setzt eine Frist von hundertachtzig Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Klage. Beides richtet sich an den bisherigen Arbeitgeber. Im Motivationsschreiben an den nächsten hat es keinen Adressaten und keinen Nutzen.
Ebenfalls draussen bleibt die Bewertung von Personen. Ein Satz über den Vorgesetzten, der «die Abteilung an die Wand gefahren hat», beantwortet keine Frage des Inserats und beschreibt vor allem, wie du künftig über diesen Betrieb sprechen wirst. Auch Andeutungen wirken so — sie sind nur schwerer zu widerlegen.
Nicht hinein gehört schliesslich der Verwaltungsteil deiner Situation. Ob du beim RAV angemeldet bist, wie viele Bewerbungen du monatlich nachweisen musst, welche Kasse zahlt: Das ist deine Beziehung zur Arbeitslosenversicherung, nicht die Sache des Arbeitgebers. Umgekehrt hat diese Beziehung ihre eigenen Fristen, die niemand für dich übernimmt.
Was bleibt, ist ein Brief über die Stelle, mit einer Zeile über dein Datum. Genau so liest ihn die Gegenseite auch: als Bewerbung, in der eine organisatorische Angabe zufällig eine Kündigung ist. Es ist die unspektakulärste Lösung — und sie ist der Grund, warum niemand nachfragt.
Was Betroffene berichten
Beratungspersonen in der Arbeitslosenversicherung schreiben regelmässig, dass Einstelltage zu Beginn der Arbeitslosigkeit meist nicht am Grund der Kündigung liegen, sondern an zu wenigen oder zu späten Bewerbungen.
Wiederkehrendes Muster in dreizehn Beiträgen zum Thema Kündigung innerhalb einer Sammlung von 408 öffentlichen Schweizer Arbeitsmarkt-Beiträgen, erhoben im Juli und August 2026.
Mehrere Fachleute betonen, dass für die Beurteilung die Qualität der einzelnen Bewerbung zähle und nicht die reine Anzahl — die Diskussion um zehn bis zwölf Bemühungen pro Monat wird als überholt beschrieben.
Aggregiert aus denselben öffentlichen Beiträgen; wiedergegeben als Muster, nicht als Zitat einzelner Personen.
Betroffene beschreiben den Nutzen des eigenen Netzwerks konkreter als den allgemeiner Hilfsangebote: eine benannte Ansprechperson bringe mehr als die Formel, man solle sich bei Bedarf melden.
Wiederkehrende Beobachtung in denselben öffentlichen Beiträgen von Schweizer Fachpersonen und Betroffenen, Juli und August 2026.
Die Marktangaben stammen aus unserer laufenden Auswertung der von uns erfassten Schweizer Stelleninserate, Stand August 2026. «Laufend ausschreibend» heisst: Der Arbeitgeber hat gleichzeitig mindestens ein Inserat aus den letzten vierzehn Tagen und mindestens eines offen, das älter als fünfundvierzig Tage ist; die vier Anteile der Grafik bilden zusammen den gesamten Bestand mit Publikationsdatum, Rundungsdifferenzen möglich. Die Auszählung zu Eintrittstermin und Verfügbarkeit bezieht sich auf die deutschsprachigen Inseratstexte, die uns in gekürzter Form vorliegen; ein fehlender Begriff heisst deshalb «nicht betont», nicht zwingend «nirgends erwähnt». Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Die Rechtsangaben stammen aus dem Obligationenrecht in der Fassung auf fedlex.admin.ch und ersetzen keine Rechtsberatung; für die Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung gilt die Auskunft deines RAV.
Quellen
Verwandte Fragen
Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%