Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
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Kurz gesagt
Ein volles Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Auf 70 Prozent fällt, wer keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 hat, dessen volles Taggeld über CHF 140 läge und wer keine IV-Rente ab 40 Prozent bezieht (Art. 22 AVIG). Der versicherte Verdienst ist bei CHF 148’200 im Jahr gedeckelt, also bei CHF 12’350 im Monat. Im 70-Prozent-Band ergibt das brutto höchstens rund CHF 8’645 pro Durchschnittsmonat, bevor Wartetage und Sozialabzüge davon weggehen.
Verbindlich sind allein die Auskunft deines RAV und die Verfügung deiner Arbeitslosenkasse. Jede Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Dieser Text ist redaktionell, keine Rechtsberatung.
Der versicherte Verdienst ist dabei nicht dein letzter Lohn, sondern der Durchschnitt der letzten sechs Beitragsmonate vor der Rahmenfrist — oder der letzten zwölf, falls dieser Durchschnitt höher ausfällt (Art. 37 AVIV). Vertraglich vereinbarte regelmässige Zulagen zählen mit, soweit sie AHV-pflichtig sind und keine Entschädigung für arbeitsbedingte Inkonvenienzen darstellen; ein Nebenverdienst ausserhalb der normalen Arbeitszeit zählt nicht (Art. 23 AVIG).
Zwischen dieser Zahl und dem Betrag auf deinem Konto liegen drei Dinge: die Wartetage am Anfang, die Zahl der Werktage im jeweiligen Monat und die Sozialabzüge. Deshalb fällt die erste Abrechnung fast immer kleiner aus, als die blosse Prozentrechnung vermuten lässt.
Gerechnet für eine Person ohne Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25. Versicherter Verdienst gedeckelt bei CHF 148’200 im Jahr bzw. CHF 12’350 im Monat (Art. 23 Abs. 1 AVIG i. V. m. Art. 22 Abs. 1 UVV), Taggeld 70 Prozent davon (Art. 22 Abs. 2 AVIG). Bruttowerte vor Wartetagen, Sozialabzügen und Steuern. Stand der Erlasse: 1. Januar 2026.
- 80 Prozent: mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25, bei einem versicherten Verdienst bis CHF 3’797 im Monat oder mit einer IV-Rente ab 40 Prozent (Art. 22 Abs. 2 AVIG).
- Obergrenze: versicherter Verdienst höchstens CHF 148’200 im Jahr, also CHF 12’350 im Monat (Art. 23 Abs. 1 AVIG, Art. 22 Abs. 1 UVV).
- Untergrenze: Verdienst, der im Bemessungszeitraum monatlich CHF 500 nicht erreicht, ist gar nicht versichert (Art. 40 AVIV).
- Der Tagesverdienst ist der Monatsverdienst geteilt durch 21.7 (Art. 40a AVIV); pro Woche werden fünf Taggelder ausbezahlt (Art. 21 AVIG).
- Wartetage: null bis 20 Tage, gestaffelt nach versichertem Verdienst und Unterhaltspflichten (Art. 18 Abs. 1 AVIG, Art. 6a AVIV).
- Abzüge vom Taggeld: AHV/IV/EO, Beiträge an die berufliche Vorsorge für Tod und Invalidität sowie höchstens zwei Drittel der Nichtberufsunfallprämie (Art. 22a AVIG).
Höhe des Taggeldes: 70 oder 80 Prozent
| Situation | Anteil des versicherten Verdienstes | Grundlage |
|---|---|---|
| Mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern | 80 % | AVIG Art. 22 Abs. 1 |
| Versicherter Verdienst bis CHF 3’797/Monat | 80 % | AVIG Art. 22 Abs. 1 |
| Invalidenrente ab einem bestimmten Grad | 80 % | AVIG Art. 22 Abs. 1 |
| Alle übrigen Fälle | 70 % | AVIG Art. 22 Abs. 2 |
| Zuschlag für Kinder | zusätzlich zur Familienzulage | AVIG Art. 22 Abs. 1 |
| Abzüge vom Taggeld | AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU wie beim Lohn | AVIG Art. 22a |
Nach AVIG Art. 22. Der versicherte Verdienst ist der Durchschnittslohn der letzten sechs (oder zwölf) Monate, gedeckelt beim AVIG-Höchstbetrag. Die Kasse rechnet den Einzelfall — diese Tabelle sagt, welche Zeile für Sie gilt. Stand 7. September 2026.
Die drei Frankengrenzen, an denen sich alles entscheidet
Die Prozentzahl ist nur die halbe Antwort. Entscheidend sind drei Grenzen, die im Gesetz in Franken stehen. Die erste ist die Umschaltgrenze zwischen den beiden Ansätzen. Art. 22 Abs. 2 Bst. b AVIG formuliert sie nicht als Lohn, sondern als Taggeld: Ins tiefere Band fällt nur, wer ein volles Taggeld von mehr als CHF 140 erreichte. Rechnet man diesen Tagesbetrag über den gesetzlichen Umrechnungsfaktor zurück auf den Monat, landet man bei einem versicherten Verdienst von CHF 3’797 — genau die Zahl, die das SECO im Leitfaden für Versicherte und in seinen FAQ nennt.
Die zweite Grenze ist der Deckel. Art. 23 Abs. 1 AVIG erklärt den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes für identisch mit demjenigen der obligatorischen Unfallversicherung, und dort steht er in Art. 22 Abs. 1 UVV bei CHF 148’200 im Jahr. Auf den Monat gerechnet sind das CHF 12’350. Alles, was du darüber verdient hast, ist nicht versichert und taucht in keiner Abrechnung mehr auf.
Die dritte Grenze ist der Boden. Verdienst, der im Bemessungszeitraum monatlich CHF 500 nicht erreicht, gilt nach Art. 40 AVIV nicht als versichert. Löhne aus mehreren Arbeitsverhältnissen werden dafür zusammengezählt, was für Menschen mit zwei kleinen Pensen den Unterschied zwischen Anspruch und Nichtanspruch ausmachen kann.
Warum dein Monat 21.7 Tage hat
Die Arbeitslosenentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet, und für eine Woche werden fünf Taggelder ausbezahlt — Montag bis Freitag, so steht es in Art. 21 AVIG. Der Tagesverdienst wird ermittelt, indem der Monatsverdienst durch 21.7 geteilt wird (Art. 40a AVIV). Diese 21.7 sind kein Rundungsartefakt, sondern der Jahresdurchschnitt der Werktage pro Monat.
Praktisch heisst das: Ein realer Monat hat je nach Kalender zwischen 20 und 23 Werktage. Deine monatliche Zahlung schwankt entsprechend, ohne dass sich an deinem Anspruch irgendetwas geändert hätte. Ein Monat mit 20 Werktagen bringt rund acht Prozent weniger als der Durchschnitt von 21.7 Tagen, einer mit 23 Werktagen rund sechs Prozent mehr — bei identischem versichertem Verdienst und identischem Ansatz.
Wer zwei Abrechnungen nebeneinanderlegt und eine Kürzung vermutet, sollte deshalb zuerst die Anzahl der abgerechneten Taggelder vergleichen und erst danach den Ansatz. Die meisten vermeintlichen Kürzungen sind Kalender, nicht Verfügung.
Der Deckel: ab welchem Lohn die Prozentzahl nicht mehr stimmt
Solange dein bisheriger Lohn unter dem Deckel liegt, ist die Rechnung geradlinig: 70 oder 80 Prozent davon, fertig. Sobald er darüber liegt, wird die Prozentzahl zur Illusion. Der versicherte Verdienst bleibt bei CHF 12’350 stehen, und das Taggeld rechnet sich nur noch von dieser Zahl.
Konkret: Im 70-Prozent-Band ergeben CHF 12’350 versicherter Verdienst brutto rund CHF 8’645 pro Durchschnittsmonat. Wer vorher CHF 15’000 verdient hat, ersetzt damit noch etwa 57.6 Prozent seines Lohnes; bei CHF 18’000 sind es rund 48 Prozent, bei CHF 25’000 noch knapp 34.6 Prozent. Die Versicherung ist nach oben bewusst nicht proportional.
In Tagesbeträgen ausgedrückt: CHF 12’350 geteilt durch 21.7 ergibt einen versicherten Tagesverdienst von rund CHF 569. Daraus werden im 80-Prozent-Band rund CHF 455 Taggeld, im 70-Prozent-Band rund CHF 398. Diese beiden Zahlen sind die praktische Obergrenze der schweizerischen Arbeitslosenentschädigung — unabhängig davon, wie hoch der frühere Lohn war.
Wartetage sind ein Selbstbehalt, kein Bearbeitungsstau
Der Anspruch beginnt nach einer Wartezeit von fünf Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit. Für Personen ohne Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 verlängert sie sich mit dem Einkommen: zehn Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen CHF 60’001 und CHF 90’000, fünfzehn Tage zwischen CHF 90’001 und CHF 125’000, zwanzig Tage darüber (Art. 18 Abs. 1 AVIG).
Nach unten fällt sie weg. Versicherte mit einem versicherten Verdienst bis CHF 36’000 im Jahr haben keine allgemeine Wartezeit zu bestehen; dasselbe gilt zwischen CHF 36’001 und CHF 60’000 für Versicherte mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 (Art. 6a Abs. 2 und 3 AVIV). Die allgemeine Wartezeit ist in der Rahmenfrist zudem nur einmal zu bestehen.
Was das kostet, lässt sich beziffern. Bei einem versicherten Verdienst von CHF 100’000 im Jahr, ohne Unterhaltspflichten, sind fünfzehn Wartetage fällig; das Taggeld liegt im 70-Prozent-Band bei rund CHF 269, die Wartezeit kostet also rund CHF 4’030. Dazu kommen in bestimmten Konstellationen besondere Wartetage: ein Tag nach einer Saisontätigkeit, fünf Tage bei den meisten Beitragsbefreiten und 120 Tage bei Befreiung wegen Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung (Art. 6 AVIV).
Was zwischen Brutto und Konto verschwindet
Die Arbeitslosenentschädigung gilt als massgebender Lohn im Sinne des AHVG. Die Kasse zieht deshalb den Arbeitnehmeranteil an AHV, IV und EO ab und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil, den sie selbst trägt, an die Ausgleichskasse (Art. 22a Abs. 1 und 2 AVIG).
Dazu kommen zwei weitere Abzüge. Zur Sicherung des Vorsorgeschutzes bei Tod und Invalidität zieht die Kasse einen Beitrag an die berufliche Vorsorge ab (Art. 22a Abs. 3 AVIG) — versichert sind damit ausdrücklich die Risiken Tod und Invalidität, nicht das Alter; ein Altersguthaben wächst während der Arbeitslosigkeit nicht weiter. Und sie zieht höchstens zwei Drittel der Prämie für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle ab (Art. 22a Abs. 4 AVIG). Für Einstell- und Wartetage werden keine Prämien erhoben.
Nicht abgezogen wird der ALV-Beitrag selbst — auf der Entschädigung ruht keine neue Arbeitslosenversicherungsprämie. Dafür gilt: Bei quellensteuerpflichtigen ausländischen Staatsangehörigen zieht die Kasse zusätzlich die Quellensteuer ab, und für alle anderen ist die Entschädigung steuerbares Einkommen, weil Art. 23 Bst. a DBG alle Einkünfte erfasst, die an die Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten.
Ein letzter, oft übersehener Punkt: Altersleistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge werden von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen (Art. 18c AVIG). Das trifft namentlich Personen, die eine Rente vorbezogen haben und danach arbeitslos werden.
Wie lange, nicht nur wie viel
Die Höhe allein sagt wenig, solange die Dauer offen ist. Art. 27 AVIG staffelt die Höchstzahl der Taggelder nach Beitragszeit und Alter: höchstens 200 Taggelder bis zum zurückgelegten 25. Altersjahr ohne Unterhaltspflichten, höchstens 260 bei zwölf Beitragsmonaten, höchstens 400 bei achtzehn und höchstens 520 bei mindestens 22 Beitragsmonaten in Verbindung mit dem zurückgelegten 55. Altersjahr oder einer IV-Rente ab 40 Prozent.
Wer innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Referenzalter arbeitslos wird, kann nach Art. 27 Abs. 3 AVIG bis zu 120 zusätzliche Taggelder erhalten. Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, haben Anspruch auf höchstens 90 Taggelder.
Für genau diese Beitragsbefreiten und für Versicherte im Anschluss an eine berufliche Grundbildung rechnet die Kasse nicht mit einem früheren Lohn, sondern mit Pauschalansätzen: CHF 153 im Tag mit einem Abschluss der Tertiärstufe, CHF 127 mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, CHF 102 für alle übrigen ab 20 und CHF 40 für jene unter 20 (Art. 41 Abs. 1 AVIV). Diese Ansätze werden um die Hälfte reduziert, wenn die Befreiung auf Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung beruht, die Person unter 25 ist und keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat.
Wer in die Nähe der Umschaltgrenze kommt: ein Blick in unseren Inseratebestand
Ob du im 80- oder im 70-Prozent-Band landest, hängt bei kinderlosen Versicherten allein am Niveau des versicherten Verdienstes — und dieses Niveau folgt dem Pensum der letzten sechs oder zwölf Monate. Eine 60-Prozent-Stelle erzeugt einen 60-Prozent-Durchschnittslohn und damit einen entsprechend tieferen versicherten Verdienst.
Wie ungleich dieses Risiko verteilt ist, zeigt unser eigener Bestand an Schweizer Stelleninseraten. Im Bildungsbereich schreiben 34.9 Prozent der Inserate weniger als ein volles Pensum aus, in der Pflege 19.7 Prozent, im Verkauf 12.3 Prozent, im kaufmännischen Bereich und im HR je 10.3 Prozent. Am anderen Ende stehen Bau mit 0.5 Prozent, IT mit 1.8 Prozent, Ingenieurberufe mit 2.0 Prozent und Logistik mit 2.5 Prozent.
Der Abstand ist damit fast siebzigfach. Wer aus einem Berufsfeld kommt, in dem Teilzeit die Norm ist, hat eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, mit einem versicherten Verdienst unterhalb der Umschaltgrenze in die Arbeitslosigkeit zu gehen — mit dem höheren Ansatz von 80 Prozent, aber auf einer kleineren Grundlage. Wer aus Bau oder IT kommt, trifft die Grenze praktisch nie, dafür häufiger den Deckel.
Beides zusammen erklärt, warum zwei Menschen mit derselben Prozentzahl auf der Verfügung völlig unterschiedliche Beträge erhalten — und warum die Frage nach der Höhe des Arbeitslosengeldes ohne den eigenen versicherten Verdienst nicht beantwortbar ist. Die verbindliche Zahl steht auf der Verfügung deiner Arbeitslosenkasse; das RAV selbst rechnet sie nicht.
Gesetzesstellen aus AVIG (SR 837.0) und AVIV (SR 837.02) in der am 1. Januar 2026 in Kraft stehenden Fassung, Höchstbetrag aus Art. 22 Abs. 1 UVV; die Frankenwerte im Text sind daraus gerechnet und auf ganze Franken gerundet. Die Teilzeitanteile stammen aus unserem eigenen Bestand an Schweizer Stelleninseraten, Stand August 2026.
Quellen
Verwandte Fragen
Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%