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Was ist eine Alternative zu einer Excel-Liste für die Arbeitsbemühungen?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Zwei, und beide sind amtlich: der eService «Arbeitsbemühungen» im Job-Room und das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» von arbeit.swiss. Eine Excel-Liste ist in dieser Frage kein Nachweis, sondern eine Arbeitsdatei. Art. 26 Abs. 2 AVIV verlangt den Nachweis für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des Folgemonats, und der Hinweis auf dem Formular sagt dazu in einem Satz: «Dazu dient dieses Formular.» Der eService kann zudem, was Excel für sich reklamiert: Der Kanton Zürich schreibt, du könnest jederzeit eine Zusammenstellung aller Arbeitsbemühungen eines Monats als PDF exportieren.

Diese Antwort kann Fehler enthalten und ersetzt keine amtliche Auskunft. Verbindlich ist, was dein RAV oder deine Arbeitslosenkasse sagt.

Damit ist die Frage nicht erledigt, sondern nur richtig gestellt. Eine Tabelle ersetzt den Nachweis nicht, aber sie verschwindet auch nicht: Es gibt genau einen Zeitraum, in dem sie die einzige Möglichkeit ist — die Wochen zwischen der Kündigung und dem Tag, an dem dein Job-Room-Konto offen ist. In dieser Zeit gilt die Pflicht, sich zu bewerben, bereits, der eService aber noch nicht.

Alles Amtliche auf dieser Seite stammt von arbeit.swiss, aus dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen», von der Anleitung des Kantons Zürich und aus der Verordnung selbst, gelesen am 24. August 2026. Stand: 24. August 2026.

  • Die Verordnung schreibt kein Werkzeug vor, sondern eine Frist. Art. 26 Abs. 2 AVIV: Der Nachweis ist «für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des folgenden Monats oder am ersten auf diesen Tag folgenden Werktag» einzureichen — verstreicht die Frist ohne entschuldbaren Grund, werden die Bemühungen «nicht mehr berücksichtigt».
  • Der eService exportiert. Die RAV-Anleitung des Kantons Zürich: «Sie können jederzeit eine aktuelle Zusammenstellung aller Arbeitsbemühungen eines Monats als PDF exportieren – beispielsweise als Grundlage für Beratungsgespräche oder für Ihre lokale Ablage.» Damit fällt das häufigste Argument für die eigene Tabelle weg.
  • Erfasste Bemühungen gehen von selbst raus: laut Kanton Zürich «automatisch vom 5. auf den 6. des Monats» ans RAV, mit der Möglichkeit einer manuellen Übermittlung zu festgelegten Zeiten. Eine Excel-Datei auf deinem Rechner geht nie von selbst raus.
  • Das Formular willst du nicht von Hand ausfüllen. arbeit.swiss zur Bearbeitung der Formulare: «Füllen Sie das Formular mit dem Computer aus – das ist wichtig, da die ALK das Formular mit einer Schrifterkennungssoftware scannt.» Der Kanton Zürich ergänzt für den Versand per Mail: «Bitte, senden Sie keine Fotos des Formulars.»
  • Belege bleiben deine Aufgabe — und dafür ist eine eigene Ablage weiterhin richtig. Der Hinweis auf dem Formular: «Schriftliche Unterlagen wie Kopien von Bewerbungsschreiben oder Absagebriefen sind aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen.»
  • Der Reihenfolge wegen: Die eServices gibt es erst nach der Anmeldung. Laut arbeit.swiss meldest du dich zuerst beim RAV an und registrierst dich «nach Abschluss Ihrer Anmeldung durch das RAV für Job-Room». Vorher existiert der eService für dich nicht.

Wen wählen?

Bei eine Excel-Liste endet es beim Inserat. Bei uns fängt es dort an: aus derselben Ausschreibung entstehen Lebenslauf, Motivationsschreiben, der Check dagegen und der Eintrag im RAV-Nachweis.

Nimm SwissJobs.app, wenn

  • Die Stelle direkt auswählen — Wir führen den Stellenindex selbst. Der Inseratstext ist bereits drin, und alles Weitere entsteht gegen genau diesen Text — kein Suchen, kein Kopieren, kein Einfügen.

  • Vier Werkzeuge statt einem — Lebenslauf, Motivationsschreiben zum selben Inserat, CV-Check gegen dieses Inserat und Interviewvorbereitung — aus einem Konto und mit denselben Daten.

  • Das RAV-Formular — Die Arbeitsbemühungen werden aus deinem Bewerbungstracker gefüllt und als offizielles SECO-Blatt ausgedruckt. Kein anderes Werkzeug in diesem Vergleich hat das.

  • Word-Export ohne Wasserzeichen — PDF und DOCX, beide sauber. Viele Anbieter geben im Gratisplan nur eine Textdatei heraus oder setzen ein Wasserzeichen aufs Dokument.

  • Anfangen ohne Konto — Die Werkzeuge öffnen ohne Anmeldung. Nach dem Konto gefragt wird beim Speichern und ab dem zweiten Dokument — der erste Download geht ohne.

Funktionsvergleich

FunktionSwissJobs.appeine Excel-Liste
Bewerbungen festhaltenJaJa
Das Inserat wird mitgeführtJaNein
Aus der Stellensuche heraus befülltJaNein
RAV-Formular Arbeitsbemühungen (SECO)JaNein
Druckfertiges MonatsblattJaNein
Lebenslauf je Bewerbung verknüpftJaNein
Ohne Tabellenpflege von HandJanicht ausgewiesen
Ohne Konto startenJanicht ausgewiesen
Kostenlos nutzbarJanicht ausgewiesen
SprachenDE / EN / FR / ITnicht ausgewiesen
In der Schweiz gebautJanicht ausgewiesen

Stand 4. September 2026. «nicht ausgewiesen» heisst: auf der Anbieterseite nicht lesbar — nicht «gibt es nicht». Unsere Angaben stammen aus dem Code (lib/stripe/trialConfig.ts) und dem live durchlaufenen Ablauf, nicht aus Marketingtexten.

Preise nebeneinander

Was du zahlstSwissJobs.appeine Excel-Liste
MonatspreisCHF 15 — alle sechs Werkzeuge, ein Abonicht ausgewiesen
JahrespreisCHF 95 im Jahr (= CHF 7.92 im Monat) — dieselben sechs Werkzeugenicht ausgewiesen
Gratis testenUnsere sieben Tage sind der volle Funktionsumfang, nicht eine eingeschränkte Vorschau.7 Tage voller Zugang, monatlich kündbarnicht ausgewiesen
Was ohne Zahlung gehtWir schreiben die Grenze hin, weil das die Zahl ist, die ein Vergleich sonst weglässt.Werkzeuge ohne Konto öffnen; Gratiskonto: 5 Dokumente/Tag, 10 pro rollender Wochenicht ausgewiesen
WährungCHFnicht ausgewiesen
AbrechnungAchte bei jedem Anbieter auf Vier-Wochen-Perioden: das sind 13 Abbuchungen im Jahr statt 12.Kalendermonat, jederzeit kündbarnicht ausgewiesen

Stand 4. September 2026. «nicht ausgewiesen» heisst: auf der Anbieterseite nicht lesbar — nicht «gibt es nicht». Unsere Angaben stammen aus dem Code (lib/stripe/trialConfig.ts) und dem live durchlaufenen Ablauf, nicht aus Marketingtexten.

Warum eine Tabelle hier etwas anderes ist als ein Nachweis

Das Gesetz redet nicht über Werkzeuge. Art. 17 Abs. 1 AVIG hält fest, die versicherte Person müsse alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen, insbesondere Arbeit suchen, «nötigenfalls auch ausserhalb seines bisherigen Berufes» — und schliesst mit dem Satz, um den es hier geht: «Er muss seine Bemühungen nachweisen können.» Nachweisen können ist etwas anderes als aufschreiben.

Konkret wird es eine Stufe tiefer. Art. 26 Abs. 2 AVIV verlangt, den Nachweis der Arbeitsbemühungen «für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des folgenden Monats oder am ersten auf diesen Tag folgenden Werktag» einzureichen; Absatz 3 sagt, die zuständige Amtsstelle überprüfe die Bemühungen monatlich. Das Wort «einreichen» ist der Kern der ganzen Frage: Eine Datei, die auf deinem Rechner liegt, ist nicht eingereicht, egal wie sauber sie geführt ist.

Und das Formular selbst beantwortet die Werkzeugfrage in einem Nebensatz. Sein Hinweistext erklärt, die versicherte Person müsse der zuständigen Amtsstelle für jede Kontrollperiode bis spätestens am fünften Tag des Folgemonats schriftliche Angaben über ihre Bemühungen einreichen — und fügt an: «Dazu dient dieses Formular.» In der französischen und der italienischen Fassung desselben Formulars steht es noch deutlicher: Die Angaben sind «au moyen du présent formulaire» beziehungsweise «utilizzando il presente modulo» einzureichen. Wer eine eigene Aufstellung abgeben will, fragt das zuständige RAV, statt es anzunehmen.

Alternative 1: der eService im Job-Room

Der direkte Ersatz für die Tabelle ist der eService «Arbeitsbemühungen» auf job-room.ch. arbeit.swiss führt ihn unter den eServices des RAV auf, zusammen mit «Arbeitsunfähigkeit» und «Dokumente für die Stellensuche», und begründet die Empfehlung mit der Übertragung: «Die eServices garantieren Ihnen eine geschützte und vertrauliche Übermittlung Ihrer Daten.» Das ist kein Marketingsatz, sondern der Unterschied zu einer Excel-Datei, die als Anhang durch ein Mailpostfach geht — mit Firmennamen, Kontaktpersonen und Telefonnummern darin.

Der zweite Unterschied ist, dass der eService von selbst abliefert. Die RAV-Anleitung des Kantons Zürich beschreibt es so: Erfasste Bemühungen «werden automatisch vom 5. auf den 6. des Monats an Ihr RAV übermittelt», und «zu festgelegten Zeiten kann auch eine manuelle Übermittlung eingeleitet werden». Wer erfasst hat, hat abgegeben. Bei einer Tabelle sind das zwei Handlungen, und die zweite ist die, die am 5. um 23 Uhr vergessen wird.

Der dritte Punkt ist der, an dem die meisten Excel-Argumente scheitern. Dieselbe Anleitung schreibt: «Sie können jederzeit eine aktuelle Zusammenstellung aller Arbeitsbemühungen eines Monats als PDF exportieren – beispielsweise als Grundlage für Beratungsgespräche oder für Ihre lokale Ablage.» Wer die Tabelle behalten will, um beim Beratungsgespräch ein Blatt vor sich zu haben oder um in einem Jahr noch nachschauen zu können, bekommt genau das aus dem eService — ohne den Nachweis zweimal zu führen.

Alternative 2: das amtliche Formular, und wie es eingereicht wird

Die zweite Alternative ist das PDF «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» von arbeit.swiss — die Wahl für alle, die kein Job-Room-Konto wollen oder deren Login gerade klemmt. Die Anleitung dazu bestimmt den Umgang mit dem Formular: herunterladen, lokal speichern, mit dem Acrobat Reader öffnen statt im Browser, und dann der entscheidende Satz: «Füllen Sie das Formular mit dem Computer aus – das ist wichtig, da die ALK das Formular mit einer Schrifterkennungssoftware scannt.» Ein handschriftlich gefülltes Blatt und erst recht ein Handyfoto davon sind für diesen Weg das falsche Format; der Kanton Zürich sagt für den Mailversand ausdrücklich: «Bitte, senden Sie keine Fotos des Formulars.»

Wie eingereicht wird, entscheidet dein Kanton, nicht der Bund. Zürich listet vier Wege nebeneinander auf: online über die eServices, per E-Mail an die RAV-Personalberatung, per Post oder persönlich beim RAV. Andere Kantone führen den Weg enger. Genf verschickt das Formular monatlich an die Person selbst und hält auf der Formularseite des Office cantonal de l'emploi fest, das herunterladbare Formular dürfe nur ergänzend zu dem vom SECO versandten verwendet werden — «en complément de celui envoyé par le SECO». Wer aus einem Kanton in den anderen zieht, sollte das nicht als Detail behandeln.

Ein Feld auf dem Formular erklärt nebenbei, warum die Frage nach dem Werkzeug am Ende eine Frage nach dem Datum ist: Oben links steht «Eingangsdatum / Datum des Poststempels». Nicht das Datum in deiner Zelle zählt, sondern der Zeitpunkt, an dem das Amt den Nachweis in der Hand hat. Eine Tabelle hat kein Datum, das jemand ausser dir bestätigen kann.

Der Monat, in dem die eigene Liste die einzige Möglichkeit ist

Es gibt eine Lücke, und sie ist genau die Zeit, in der die meisten anfangen, eine Excel-Liste zu führen. Der Hinweistext des Formulars sagt: «Die Pflicht, sich persönlich um Arbeit zu bemühen, gilt bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (z.B. während der Kündigungsfrist oder dem befristeten Arbeitsverhältnis).» Die Bewerbungen aus der Kündigungsfrist zählen also — und werden beim ersten Gespräch angeschaut.

Der eService steht in dieser Zeit noch nicht offen. arbeit.swiss beschreibt die Reihenfolge unmissverständlich: zuerst die Anmeldung beim RAV, und erst «nach Abschluss Ihrer Anmeldung durch das RAV» die Registrierung für Job-Room mit eigenem Benutzerkonto. Bis dahin bleiben zwei Möglichkeiten: das herunterladbare Formular, oder eine eigene Liste, die du später überträgst. Genf nennt diesen Fall sogar ausdrücklich als zulässigen Zweck des herunterladbaren Formulars — «en prévision d'une prochaine inscription», in Vorbereitung einer bevorstehenden Anmeldung.

Was auf dem Spiel steht, steht ebenfalls auf dem Formular: Wer sich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemüht, wird je nach Verschulden bis zu 60 Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt (Art. 30 AVIG). Die Tabelle in dieser Phase ist deshalb kein Bürokram, sondern das Einzige, was du am Anmeldetag vorweisen kannst. Führe sie mit denselben Angaben, die der Nachweis später verlangt, und der Übertrag ist eine Viertelstunde statt eines Abends.

Was Excel behält — und was daneben liegen bleibt

Die ehrliche Bilanz für die Tabelle: Sie gehört dir, sie funktioniert ohne Login und ohne Netz, sie öffnet sich auch nach dem Ende der Rahmenfrist noch, und sie nimmt jede Spalte auf, für die der Nachweis kein Feld hat — wann du nachfassen wolltest, mit wem du am Telefon gesprochen hast, welches Pensum tatsächlich verhandelbar war, wie weit der Arbeitsweg ist, was du beim zweiten Gespräch besser machen willst. Der Nachweis ist ein Formular für die Behörde, kein Werkzeug für deine Suche. Beides in dieselbe Datei zu zwingen, macht keines von beidem besser.

Dazu kommt eine Pflicht, die der eService dir nicht abnimmt. Der Hinweis auf dem Formular: «Schriftliche Unterlagen wie Kopien von Bewerbungsschreiben oder Absagebriefen sind aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen.» Die Belege liegen weiterhin bei dir, und ein Ordner mit den abgeschickten PDF-Dateien plus eine Übersichtsdatei sind dafür bis heute die einfachste Lösung. Wer die Tabelle behalten will, hat also einen guten Grund — nur ist es nicht der Grund, den man üblicherweise nennt. Was liegen bleibt, ist der Nachweis selbst: Die Antwort lautet nicht «ersetze Excel», sondern «trenne die beiden Listen».

Ein Grund, den Job-Room ohnehin zu öffnen: fünf Arbeitstage Vorsprung

Es gibt einen Vorteil des offiziellen Kanals, der mit dem Nachweis nichts zu tun hat und den keine Tabelle und keine private Jobbörse — auch wir nicht — nachbauen kann. arbeit.swiss zur Stellenmeldepflicht: «Seit 1. Januar 2020 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden.» Und weiter: «Erst fünf Arbeitstage nach der Publikation der Stelle im geschützten Bereich des Online-Stellenportals Job-Room darf diese anderweitig ausgeschrieben werden (Sperrfrist).»

Für die stellensuchende Person heisst das, wie arbeit.swiss es formuliert: «So erhalten sie einen Informations- und Bewerbungsvorsprung von fünf Arbeitstagen gegenüber anderen Kandidaten.» Diese Inserate stehen im geschützten Bereich, den nur beim RAV registrierte Personen sehen. Wer den Job-Room ohnehin monatlich für den Nachweis öffnet, hat den Zugang schon — und wer alles in Excel führt und den Job-Room meidet, verzichtet auf eine Woche Vorsprung in genau den Berufsarten, in denen die Konkurrenz am grössten ist.

Wo SwissJobs.app hineinpasst — und wo ausdrücklich nicht

Zuerst der Satz, der wichtiger ist als alles, was wir über unser eigenes Werkzeug sagen könnten: Arbeitsbemühungen zählen dort, wo dein RAV sie entgegennimmt — im eService des Job-Rooms oder auf dem Formular. Wir sind kein Ersatz dafür und wollen keiner sein. Wer seinen Monat bei uns führt und beim RAV nichts einreicht, hat nichts eingereicht, und das kann Taggelder kosten.

Was wir sind, ist die Liste daneben. Eine gespeicherte Stelle steht anschliessend mit Stellenbezeichnung, Arbeitgeber, Ort, Link und Datum in deiner Bewerbungsliste; Bewerbungen von anderswo trägst du mit Kontaktperson von Hand nach. Gratis, ein Konto genügt. Der Nutzen für diese Frage ist eng: Am 5. hast du die Angaben beisammen, die du in den eService tippst, statt sie aus dem Mailpostfach zu rekonstruieren.

Und die Grenzen: kein Export, keine Druckansicht, keine Felder für Pensum, Art der Bewerbung und Absagegrund, bei Inseraten von LinkedIn kein Rücklink auf die Anzeige, ohne Konto und Internet gar nichts. Wenn du ausser dem Monatsnachweis nichts brauchst, brauchst du uns hier nicht: Dann ist der eService allein die vollständige Antwort.

Welche Alternative für wen

Beim RAV angemeldet, mit Job-Room-Konto: nimm den eService, und exportiere dir das Monats-PDF, wenn du eine Kopie willst. Das ist die einzige Variante, in der du den Nachweis nur einmal führst, und der Export deckt genau das ab, wofür die meisten die Excel-Datei behalten haben.

Gekündigt, aber noch nicht angemeldet: führe deine Liste weiter, aber mit den Feldern des Nachweises — Datum, Firma mit Adresse, Kontaktperson mit Telefonnummer, Stellenbezeichnung, Pensum, Art der Bewerbung, Ergebnis. Lege die abgeschickten Unterlagen daneben ab. Am Anmeldetag ist das dein Nachweis für die Kündigungsfrist.

Kein Job-Room-Konto und keines geplant: nimm das Formular, fülle es am Computer aus und kläre mit deiner Personalberatung, welcher Einreichungsweg in deinem Kanton gilt — die Wege unterscheiden sich, und in Genf ist sogar die Version des Formulars vorgegeben. Und wer eine Excel-Liste nur für sich selbst führt, ohne beim RAV angemeldet zu sein, hat kein Problem zu lösen: Dann ist die Tabelle völlig in Ordnung.

Die Rechtsgrundlagen stammen aus der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV, Art. 26) und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG, Art. 17 Abs. 1 und Art. 30), gelesen auf fedlex.admin.ch am 24. August 2026. Die Zitate zu den eServices, zum Ablauf der Registrierung und zum Ausfüllen der Formulare stammen von arbeit.swiss (SECO), die Zitate zum Hinweistext, zu den aufzubewahrenden Unterlagen und zur Pflicht vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aus dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen»; die Angaben zur Übermittlung, zum PDF-Export und zu den Einreichungswegen aus der Anleitung des Kantons Zürich, die Angaben zum Genfer Formular von der Formularseite des Office cantonal de l'emploi, die Zitate zur Stellenmeldepflicht aus der FAQ von arbeit.swiss — alle am 24. August 2026 gelesen. Wie viele Bewerbungen pro Monat verlangt werden und auf welchem Weg der Nachweis einzureichen ist, wird kantonal und individuell festgelegt: prüfe das mit deinem RAV. Die Angaben zu unserer eigenen Bewerbungsliste beschreiben den Stand vom 24. August 2026.

Arbeitsbemühungen statt Excel — das amtliche Formular füllt sich selbst

Quellen

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