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Was ist eine Alternative zum Arbeitslosengeld-Rechner von arbeit.swiss?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

arbeit.swiss hat gar keinen Arbeitslosengeld-Rechner. Die FAQ zur Arbeitslosenentschädigung nennt die Ansätze und die Wartetage und verweist für die Berechnung auf «die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse» — geprüft am 24. August 2026 auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die brauchbarste Alternative ist deshalb der Rechner einer anerkannten Arbeitslosenkasse: derjenige der Unia ist gratis, ohne Konto, dreisprachig und zeigt Wartetage, den gedeckelten versicherten Verdienst und den Mindestansatz von CHF 140. Verbindlich ist am Ende nur deine Kasse (Art. 81 AVIG).

Diese Antwort ist eine Orientierungshilfe und kann Fehler enthalten. Verbindlich ist, was deine Arbeitslosenkasse verfügt und was dein RAV dir sagt — jede Rechnerzahl, auch die hier genannten, ist bis dahin eine Schätzung.

Die Frage steckt voller richtiger Annahmen und einer falschen: Es gibt Ansätze, es gibt eine Formel, es gibt eine amtliche Tabelle — nur eben kein Eingabefeld beim Bund. Wer nach einer Alternative sucht, sucht in Wahrheit nach einem Werkzeug, das an dieser Stelle nie existierte. Das ist keine Lücke aus Nachlässigkeit: Über deinen Anspruch entscheidet nicht das RAV und nicht das SECO, sondern die Arbeitslosenkasse, und ein Rechner des Bundes würde eine Zahl versprechen, die der Bund nicht verfügt.

Alternativen gibt es zwei Sorten, und sie unterscheiden sich weniger im Rechenweg als darin, was sie weglassen. Die Rechner der Arbeitslosenkassen rechnen mit den Randziffern, nach denen später auch abgerechnet wird. Die frei zugänglichen Rechner privater Anbieter sind schneller und zeigen dir dafür eine Netto-Gegenüberstellung — verlangen am Schluss aber oft Kontaktdaten und lassen genau die Feinheiten weg, die den Unterschied von ein paar hundert Franken im Monat ausmachen.

Alles Folgende wurde am 24. August 2026 selbst geprüft: die vier Sprachversionen der arbeit.swiss-FAQ, zwei Rechner mit identischen Eingaben, die Weisung AVIG ALE des SECO in der Fassung vom 1. Juli 2026 und die Artikel 18, 20, 22, 23, 27 und 81 AVIG sowie 40 und 40a AVIV auf fedlex.

Allgemeine Wartetage vor dem ersten Taggeld
Allgemeine Wartetage vor dem ersten Taggeldbis CHF 36'0000Tage ohne EntschädigungCHF 36'001–60'0005Tage ohne EntschädigungCHF 60'001–90'00010Tage ohne EntschädigungCHF 90'001–125'00015Tage ohne Entschädigungüber CHF 125'00020Tage ohne Entschädigung

Staffelung nach versichertem Jahresverdienst für Personen ohne Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25, nach Art. 18 Abs. 1 AVIG und der Tabelle in der FAQ zur Arbeitslosenentschädigung auf arbeit.swiss, abgerufen am 24. August 2026. Mit Unterhaltspflichten sind es höchstens fünf.

  • Es gibt ihn nicht. Weder die FAQ zur Arbeitslosenentschädigung noch die Seite «eServices und Formulare» auf arbeit.swiss enthält ein Eingabefeld — dort stehen die Ansätze, die Wartetage-Tabelle und vierzehn Formulare zum Herunterladen. Für die Berechnung ist laut derselben Seite die selbst gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
  • Der Rechenweg steht in der Verordnung, nicht in einem Tool. «Der Tagesverdienst wird ermittelt, indem der Monatsverdienst durch 21.7 geteilt wird» (Art. 40a AVIV). Mal 70 oder 80 Prozent — das ist die ganze Formel.
  • Die Decke. Der versicherte Verdienst ist auf den Höchstbetrag der obligatorischen Unfallversicherung begrenzt: CHF 148'200 im Jahr, CHF 12'350 im Monat (Weisung AVIG ALE, Randziffer A10). Darüber wächst kein Taggeld mehr — bei 70 Prozent sind rund CHF 398 pro Tag das Ende der Fahnenstange.
  • Der Boden, den fast niemand kennt. «Bei einem versicherten Verdienst zwischen CHF 3797 und CHF 4340 beträgt das Taggeld mindestens CHF 140» (Weisung AVIG ALE, Randziffer C78). Das SECO rechnet es selbst vor: bei CHF 4000 sind das CHF 140 und damit ein Ansatz von 76 Prozent, nicht 70.
  • Und genau daran scheitert ein Rechner. Mit denselben Eingaben — versicherter Verdienst CHF 4000, Jahrgang 1981, keine Unterhaltspflichten, 18 Beitragsmonate — lieferte arbeitslosenrechner.ch am 24. August 2026 CHF 129.03 pro Tag, der Rechner der Unia Arbeitslosenkasse CHF 140.00 bei einem ausgewiesenen Ansatz von 75,95 Prozent. Differenz: rund CHF 238 im Monat.
  • Wartetage zeigt nur einer von beiden. Unia weist sie als eigene Zeile aus: 5 bei einem versicherten Verdienst von CHF 4000, 10 bei CHF 6000, 20 bei CHF 20'000 — und deckelt dort den versicherten Verdienst sichtbar auf CHF 12'350. Der Gratis-Rechner nennt sie mit keinem Wort und zahlt im ersten Monat den vollen Betrag aus.
  • Die Tabelle ist in Jahresfranken, dein Verdienst ein Monatsdurchschnitt. Die Wartetage-Staffel der arbeit.swiss-FAQ und von Art. 18 Abs. 1 AVIG ist in Jahreseinkommen gestaffelt, der versicherte Verdienst dagegen als Durchschnitt der letzten sechs oder zwölf Monatslöhne definiert. Zwei Bezugsgrössen in derselben Rechnung — dort gehen Handrechnungen schief.
  • Untergrenze. «Der Verdienst ist nicht versichert, wenn er während des Bemessungszeitraumes monatlich 500 Franken nicht erreicht» (Art. 40 AVIV). Der Unia-Rechner schreibt diesen Satz mit ins Ergebnis, was ihn für kleine Pensen ehrlicher macht.
  • Verbindlich ist die Kasse — und du darfst sie aussuchen. Die Kassen «klären die Anspruchsberechtigung ab» (Art. 81 Abs. 1 lit. a AVIG), und der Anspruch wird «bei einer Kasse geltend gemacht, die er frei wählen kann» (Art. 20 Abs. 1 AVIG). Jede Rechnerzahl ist bis zur Verfügung eine Schätzung.
  • Sprachen. arbeitslosenrechner.ch gibt es nur auf Deutsch — die Aufrufe von /fr/, /it/ und /en/ antworten mit 404. Der Unia-Rechner existiert auf Deutsch, Französisch und Italienisch.
  • Was der Gratis-Rechner kostet. Nach dem Ergebnis fragt arbeitslosenrechner.ch nach Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail und bietet eine «unverbindliche Beratung» zur Krankenversicherung an. Betreiberin ist laut Impressum die PORDEV GmbH mit Sitz in Erftstadt (Deutschland).
  • Kein Rechner der Welt kennt deine Einstelltage. Sie entstehen erst später, aus dem Verhalten in der Kündigungsfrist und danach, und sie kürzen die Auszahlung — auf jeder Rechnerseite fehlen sie zwangsläufig.

Höhe des Taggeldes: 70 oder 80 Prozent

SituationAnteil des versicherten VerdienstesGrundlage
Mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern80 %AVIG Art. 22 Abs. 1
Versicherter Verdienst bis CHF 3’797/Monat80 %AVIG Art. 22 Abs. 1
Invalidenrente ab einem bestimmten Grad80 %AVIG Art. 22 Abs. 1
Alle übrigen Fälle70 %AVIG Art. 22 Abs. 2
Zuschlag für Kinderzusätzlich zur FamilienzulageAVIG Art. 22 Abs. 1
Abzüge vom TaggeldAHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU wie beim LohnAVIG Art. 22a

Nach AVIG Art. 22. Der versicherte Verdienst ist der Durchschnittslohn der letzten sechs (oder zwölf) Monate, gedeckelt beim AVIG-Höchstbetrag. Die Kasse rechnet den Einzelfall — diese Tabelle sagt, welche Zeile für Sie gilt. Stand 7. September 2026.

Was arbeit.swiss stattdessen liefert — und warum das kein Versäumnis ist

Fangen wir mit dem an, was die amtliche Seite besser macht als jeder Rechner. Die FAQ zur Arbeitslosenentschädigung führt die drei Wege zu den 80 Prozent auf, nennt den versicherten Verdienst als Durchschnitt der letzten sechs oder — «falls vorteilhafter» — zwölf Monatslöhne, und stellt die Wartetage in einer Tabelle nach Einkommensband dar. Sie tut das in vier Sprachen und sie sagt klar, wer zuständig ist. Ein Rechner hätte davon nichts hinzugefügt, ausser einer Zahl.

Und diese Zahl könnte der Bund gar nicht garantieren. Die Arbeitslosenkassen «klären die Anspruchsberechtigung ab» und richten die Leistungen aus (Art. 81 Abs. 1 AVIG); das RAV vermittelt und kontrolliert, entscheidet aber nicht über dein Geld. Ein Rechner auf arbeit.swiss würde also im Namen des Bundes eine Zahl versprechen, über die eine andere Stelle verfügt — und zwar erst, nachdem sie deine Arbeitsbescheinigung, deine Lohnabrechnungen und allfällige Zwischenverdienste gesehen hat.

Für alle, die aus Deutschland hierhergezogen sind oder von dort pendeln, ist das ein echter Unterschied und keine Lücke: Die Bundesagentur für Arbeit führt unter eigenem Namen einen Arbeitslosengeld-Rechner, die schweizerische Bundesseite bewusst nicht. Wer die Seite trotzdem verlässt, um irgendwo eine Zahl zu holen, sollte deshalb wissen, wonach er sucht: nicht nach einer besseren Behörde, sondern nach einer sauberen Vorabschätzung.

Die beste Alternative: der Rechner einer Arbeitslosenkasse

Wenn die Kasse die Zahl macht, ist der Rechner einer Kasse die naheliegende Alternative — und dieser Weg ist offener, als viele denken: Du kannst deine Arbeitslosenkasse frei wählen (Art. 20 Abs. 1 AVIG), öffentliche wie anerkannte private, und die Unia führt eine solche anerkannte Kasse. Ihr Rechner verlangt kein Konto und keine Mitgliedschaft, um dir eine Schätzung zu geben.

Er ist auch inhaltlich der genauere. Im Test vom 24. August 2026 gab er für einen versicherten Verdienst von CHF 6000 ein Taggeld von CHF 193.55 aus, dazu den Ansatz von 70 Prozent, die Höchstzahl von 400 Taggeldern, «Allgemeine Wartetage 10» und eine durchschnittliche Monatsentschädigung von CHF 4200 — also die vier Grössen, aus denen sich dein Budget tatsächlich zusammensetzt. Bei CHF 20'000 setzte er den versicherten Verdienst sichtbar auf CHF 12'350 herunter, statt einfach weiterzurechnen.

Er hat zwei echte Schwächen. Erstens fragt er die Beitragsmonate nur zwischen 12 und 24 ab — wer zehn Monate gearbeitet hat und genau deshalb wissen will, ob überhaupt etwas kommt, bekommt hier keine Antwort. Zweitens erfasst er den Lohn monatsweise, was genauer, aber eben auch langsamer ist als ein einziges Feld. Und er sagt selbst, wofür er nicht taugt: «Alle Daten, Angaben und Inhalte dienen nur zur Information und sind unverbindlich.»

Der Test, mit dem du jeden Rechner in dreissig Sekunden prüfst

Es gibt eine Stelle im Gesetz, an der ein Rechner entweder richtig oder falsch liegt, und sie ist leicht nachzustellen. Art. 22 Abs. 2 AVIG gibt 70 Prozent nur denjenigen, deren volles Taggeld «mehr als 140 Franken beträgt». Wer das wörtlich programmiert, produziert eine Klippe: Bei knapp über der Grenze fiele das Taggeld unter den Betrag, den jemand mit tieferem Lohn bekäme.

Deshalb hält die verbindliche Weisung AVIG ALE des SECO in Randziffer C78 fest: «Bei einem versicherten Verdienst zwischen CHF 3797 und CHF 4340 beträgt das Taggeld mindestens CHF 140.» Die Weisung rechnet drei Fälle vor — CHF 3797 ergibt CHF 140 und damit 80 Prozent, CHF 4000 ergibt CHF 140 und damit 76 Prozent, CHF 4340 ergibt CHF 140 und damit 70 Prozent.

Gib also CHF 4000 als versicherten Verdienst ein, ohne Unterhaltspflichten. Kommt CHF 140 heraus, rechnet das Werkzeug nach der Weisung. Kommt CHF 129.03 heraus, rechnet es die Prozentregel nackt durch. Genau das lieferte arbeitslosenrechner.ch im Test — rund CHF 11 pro Tag zu wenig, über 400 Taggelder gerechnet rund CHF 4388. Der Rechner der Unia gab in derselben Sekunde CHF 140.00 aus, mit dem ausgewiesenen Mischansatz von 75,95 Prozent.

Selber rechnen: eine Zeile, drei Grenzwerte

Die Formel ist kurz genug für einen Notizzettel. Versicherter Verdienst geteilt durch 21.7 ergibt den Tagesverdienst (Art. 40a AVIV), mal 0,7 oder 0,8 ergibt das Taggeld, mal 21.7 ergibt wieder den groben Monatsbetrag. Der versicherte Verdienst ist dabei nicht dein letzter Lohn, sondern der AHV-pflichtige Durchschnitt der letzten sechs oder zwölf Monate — je nachdem, was für dich günstiger ist, inklusive der regelmässigen Zulagen und des anteiligen 13. Monatslohns.

Dazu die drei Grenzwerte, an denen die meisten Handrechnungen kippen. Nach unten: Unter CHF 500 im Monat ist der Verdienst gar nicht versichert (Art. 40 AVIV). In der Mitte: das Band zwischen CHF 3797 und CHF 4340 mit dem Mindesttaggeld von CHF 140. Nach oben: der Deckel bei CHF 12'350 im Monat, ab dem jede weitere Lohnstufe folgenlos bleibt.

Wenn du Kinder unter 25 unterstützt, kommt ein Zuschlag in der Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen dazu (Art. 22 Abs. 1 AVIG). Den zeigt keiner der beiden getesteten Rechner an — bei zwei Kindern ist das kein Rundungsfehler, sondern ein spürbarer Betrag, und er ist ein guter Grund, die Schätzung bei der Kasse gegenprüfen zu lassen.

Warum die erste Zahlung kleiner ist als jede Rechnerzahl

Zwischen dem Ergebnis eines Rechners und dem Betrag auf dem Konto liegen vier Kürzungen, und drei davon kennt kein Rechner. Die erste sind die allgemeinen Wartetage: fünf bis zwanzig Tage ohne Entschädigung, gestaffelt nach Verdienst, höchstens fünf bei Unterhaltspflichten (Art. 18 Abs. 1 AVIG). Sie sind ein Selbstbehalt, keine Strafe — und sie treffen genau den Monat, in dem das Budget am dünnsten ist.

Die zweite sind Einstelltage. Sie entstehen unter anderem, wenn während der Kündigungsfrist keine oder zu wenige Bewerbungen nachgewiesen werden, und sie kürzen die Auszahlung ebenfalls. Kein Rechner kann sie kennen, weil sie im Moment der Eingabe noch gar nicht entschieden sind. Die dritte ist die Beitragszeit: ohne zwölf beitragspflichtige Monate in den letzten zwei Jahren gibt es keinen Anspruch, wie hoch die Rechnerzahl auch war.

Die vierte sind die Abzüge vom Taggeld selbst. Der Gratis-Rechner ist hier tatsächlich die informativere Quelle: Er stellt das bisherige Nettoeinkommen der künftigen Entschädigung gegenüber und weist AHV/IV/EO, den Beitrag an die Nichtberufsunfallversicherung und die BVG-Risikoprämie einzeln aus. Wer wissen will, wie gross die Lücke im Haushaltsbudget wird, bekommt das dort in einer Ansicht — nur eben auf einer möglicherweise zu tiefen Grundzahl.

Grenzgänger: der Rechner, der für dich gar nicht gilt

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist die wichtigste Auskunft, dass die Schweizer Rechner die falsche Frage beantworten. arbeit.swiss hält zur Verordnung 883/2004 fest, dass im Fall der Arbeitslosigkeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern «der Wohnsitzstaat für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung» zuständig ist; die Schweiz erstattet dem Wohnsitzstaat bis zu fünf Monate erbrachter Leistungen «nach den Ansätzen des Wohnsitzstaats».

Wer also in Deutschland, Frankreich oder Italien wohnt, in der Schweiz gearbeitet hat und ganz arbeitslos wird, bekommt kein Schweizer Taggeld — sondern die Leistung des Wohnlands, nach dessen Ansätzen. Ein Schweizer Rechner mit dem Schweizer Lohn gefüttert liefert dann eine Zahl, die es so nie geben wird.

Das kann sich ändern, ist aber noch nicht so weit. Die Revision der Verordnung, mit der sich Arbeitslose neu bei der Arbeitsmarktbehörde des Staats der letzten Beschäftigung anmelden müssten, hat das Europäische Parlament am 7. Juli 2026 angenommen; der Rat der Europäischen Union muss noch zustimmen, und die Schweiz müsste sie ausdrücklich übernehmen — nach Schätzungen des SECO mit Zusatzkosten zwischen 600 und 900 Millionen Franken. Bis dahin gilt der Wohnsitzstaat.

Wer welchen Rechner nehmen sollte — und was wir hier nicht können

Für die meisten ist der Rechner einer Arbeitslosenkasse die richtige Wahl: Er rechnet nach den Randziffern, nach denen später abgerechnet wird, zeigt Wartetage und Deckel und verlangt keine Kontaktdaten. Wer dagegen wissen will, wie gross die Lücke zum bisherigen Nettolohn ausfällt, ist beim Gratis-Rechner besser bedient — der stellt Brutto, Netto und Abzüge nebeneinander, was keine Kasse tut; prüfe dort einfach das Band zwischen CHF 3797 und CHF 4340 nach. Wer weniger als zwölf Beitragsmonate hat, spart sich beide und fragt direkt bei der Kasse nach. Und wer im Ausland wohnt, fragt gar nicht in der Schweiz.

Wir selbst haben keinen Arbeitslosengeld-Rechner und bauen auch keinen — bei einer Grösse, über die eine Kasse verfügt, wäre unsere Zahl bestenfalls eine dritte Meinung. Was wir haben, ist der RAV-Guide: die Ansätze, die Wartetage-Staffel, die Höchstzahl der Taggelder und die Einstelltage in einem Text, mit den Gesetzesartikeln dazu. Er erklärt die Regeln hinter der Zahl, er ersetzt die Zahl nicht.

Und die Grenze, die hier wirklich zählt: Wir sind in keinem Fall ein Ersatz für die amtlichen Kanäle. Über deinen Anspruch entscheidet deine Arbeitslosenkasse, und deine Arbeitsbemühungen müssen über Job-Room oder das kantonale Formular eingereicht werden, um zu zählen (Art. 26 Abs. 2 AVIV) — spätestens am fünften Tag des Folgemonats. Was du bei uns tun kannst, ist das, was danach kommt: Stellen suchen und das Dossier dafür bauen.

Selbst geprüft am 24. August 2026: die FAQ zur Arbeitslosenentschädigung auf arbeit.swiss in allen vier Sprachversionen, der Rechner der Unia Arbeitslosenkasse und arbeitslosenrechner.ch mit identischen Eingaben, die Weisung AVIG ALE des SECO in der Fassung vom 1. Juli 2026 sowie AVIG und AVIV auf fedlex.

Der RAV-Guide: Ansätze, Wartetage und Einstelltage mit den Gesetzesstellen

Quellen

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