Alle Fragen

Motivationsschreiben

Soll ich die Lohnvorstellung in der Bewerbung nennen?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Nenne eine Zahl nur dann, wenn das Inserat ausdrücklich danach fragt. Dann gehört sie in einen einzigen Satz am Schluss des Schreibens: Jahresbruttolohn, Pensum 100 Prozent, ausdrücklich als Vorstellung und nicht als Forderung formuliert. Fragt das Inserat nicht danach, lass sie weg. Die offizielle Bewerbungshilfe des SECO listet für das Bewerbungsschreiben sechs formelle Elemente auf — Absenderadresse, Empfängeradresse, Datum, Betreffzeile, Anrede sowie Grussformel und Unterschrift. Der Lohn ist keines davon. Er taucht in derselben Anleitung erst beim Bewerbungsgespräch wieder auf.

Der Grund, warum diese Reihenfolge sinnvoll ist, liegt in der Natur des geschriebenen Satzes. Eine Zahl im Brief wird gelesen, bevor du sie erklären kannst. Sie steht neben deinem Namen in einer Liste, sie wird mit den Zahlen der anderen Bewerbungen verglichen, und sie lässt sich nicht zurückholen. Im Gespräch kannst du eine Zahl an die Aufgabe binden, die dir gerade beschrieben wurde. Im Brief bindest du sie an ein Inserat, das dir die Aufgabe nur zur Hälfte beschrieben hat.

Wie halb, lässt sich auszählen. Von den bei uns aktiven Inseraten nennt der Titel in 77,9 Prozent der Fälle überhaupt keine Stufe: kein Senior, kein Junior, kein Praktikum, keine Lehrstelle. Eine Führungs- oder Senior-Bezeichnung steht in 12,8 Prozent der Titel, eine Junior- oder Einstiegsbezeichnung in 1,3 Prozent. Du sollst also in vier von fünf Fällen eine Stelle bepreisen, deren Stufe im Titel nicht steht. Und du kannst sie meist auch nicht aus dem übrigen Angebot des Arbeitgebers ableiten: 45,4 Prozent der Arbeitgeber in unserem Bestand haben genau ein einziges offenes Inserat.

Es gibt Fälle, in denen die Frage gar keine Verhandlungsfrage ist, weil der Lohn vor deinem Brief feststeht. Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern — 6,9 Prozent der Inserate bei uns — bestimmt eine veröffentlichte Lohnklasse den Rahmen, nicht dein Schreiben. Und in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag setzt ein Bundesratsbeschluss den Mindestlohn. Am 1. Juli 2026 waren laut SECO schweizweit 84 solche Verträge in Kraft, 46 davon auf Bundesebene; sie betreffen dort über eine Million Arbeitnehmende.

Was der Inseratstitel über die Stufe verrät, die du bepreisen sollst
Was der Inseratstitel über die Stufe verrät, die du bepreisen sollstkeine Stufenangabe im Titel77.9%Senior / Leitung / Chef12.8%Lehrstelle / Lernende5.7%Praktikum2.5%Junior / Einstieg1.3%

Anteil der bei uns aktiven Inserate, deren Titel die jeweilige Stufenbezeichnung trägt. Auszählung vom 23. August 2026.

  • Fragt das Inserat nicht nach der Lohnvorstellung, ist ihr Weglassen kein Versäumnis. Die Anleitung des SECO verlangt sie im Schreiben nicht und führt den Lohn erst unter dem Punkt «Zur Gehaltsverhandlung» beim Bewerbungsgespräch auf.
  • Fragt es doch danach, antworte darauf. Eine übergangene Frage aus dem Inserat ist ein Sorgfaltssignal — und genau darauf wird ein Bewerbungsschreiben gelesen.
  • Ein Jahresbruttolohn bei 100 Prozent ist die einzige Form, die ohne Rückfrage eindeutig ist. Ein Monatsbetrag ohne Pensum lässt im Schriftverkehr zu viel offen, und nachfragen kann der Brief nicht.
  • Bei 80,5 Prozent der Inserate schreibst du direkt an den Arbeitgeber, bei 12,5 Prozent an eine vermittelnde Stelle. Für die vermittelnde Stelle ist die Zahl Teil des Auftrags und wird früh gefragt; für den direkten Arbeitgeber ist sie der letzte Satz vor dem Gruss.
  • Schreib die Zahl in der Sprache des Inserats. 41,8 Prozent unserer Inserate sind auf Deutsch verfasst, 19,8 Prozent auf Englisch, 9,9 Prozent auf Französisch, 1,6 Prozent auf Italienisch — und das englischsprachige Feld heisst «salary expectations», nicht «Lohnvorstellung».
  • Wie du die Zahl selbst herleitest, ist eine eigene Frage; sie steht in unserer Antwort zur Lohnfrage im Vorstellungsgespräch. Hier geht es nur darum, ob und wie sie in den Brief kommt.

Was die offizielle Anleitung wo hinstellt

Die Bewerbungstipps von arbeit.swiss sind die Anleitung, an der sich auch die RAV orientieren. Sie beschreiben zuerst das Bewerbungsdossier — Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse mit Diplomen und Zertifikaten, Referenzen — und halten für das Schreiben fest: «Ein Bewerbungsschreiben enthält in der Regel die folgenden formellen Elemente: Absenderadresse, Empfängeradresse, Datum, Betreffzeile, Anrede, Grussformel und Unterschrift.» Sechs Punkte, kein Lohn.

Der Lohn kommt in derselben Anleitung erst im Abschnitt zum Bewerbungsgespräch vor, und zwar zweimal. In der Vorbereitungscheckliste heisst es: «Machen Sie sich Notizen zu Ihren beruflichen Ambitionen, Ihren Erwartungen an den künftigen Arbeitsplatz und Ihre Lohnvorstellungen.» Und unter dem eigenen Titel «Zur Gehaltsverhandlung» steht: «Die Gehaltsverhandlung ist oft ein anspruchsvoller Teil des Bewerbungsgesprächs. Bereiten Sie sich darauf vor und definieren Sie im Voraus Ihre Gehaltsvorstellungen.»

Daraus folgt keine Verbotsregel, sondern eine Standardreihenfolge: Die Zahl soll fertig sein, bevor du dich bewirbst, und ausgesprochen werden, wenn sie erfragt wird. Genau so verhält sich der Satz im Brief zur Zahl im Kopf — er ist ihre Ausnahme, nicht ihre Regel.

Warum eine geschriebene Zahl anders wirkt als eine gesprochene

Im Gespräch ist die Lohnangabe ein Zug in einem Austausch. Du hörst zuerst, was die Stelle wirklich umfasst, und richtest die Zahl danach aus. Der Brief kennt diesen Austausch nicht. Er wird in einer Reihe gelesen, oft von jemandem, der an diesem Tag zwanzig andere liest, und deine Zahl wird zu einem Sortierkriterium neben deinem Namen. Sie kann dich aus einem Verfahren nehmen, bevor jemand gefragt hat, was du kannst — und nach oben bringt sie dich nicht, weil niemand ein Angebot über der genannten Vorstellung macht.

Dazu kommt das Informationsgefälle. Der Inseratstitel nennt in 77,9 Prozent der Fälle keine Stufe, und die zweitbeste Quelle — die übrigen Inserate desselben Arbeitgebers — steht meistens nicht zur Verfügung: 45,4 Prozent der Arbeitgeber in unserem Bestand haben genau ein offenes Inserat, und die zehn grössten zusammen stellen 21,4 Prozent aller Inserate. Der Rest ist ein langer Schwanz aus Betrieben, die du nur über dieses eine Inserat kennst.

Auch der Weg der Bewerbung ist selten vertraut. Die Inserate führen zu sehr vielen verschiedenen Bewerbungszielen; die zehn häufigsten decken 32,2 Prozent aller Inserate ab, die fünfzig häufigsten die Hälfte, und 44,9 Prozent aller Ziele tragen genau ein einziges Inserat. Ob dich am Ende ein Freitextfeld, ein Pflichtfeld mit Betrag oder gar keine Lohnfrage erwartet, weisst du also meistens erst, wenn du das Formular vor dir hast. Schreib den Satz deshalb so, dass er in beiden Fällen funktioniert: als letzter Absatz des Briefes und, falls verlangt, als Zahl im Feld.

Wenn der Lohn schon feststeht, bevor du schreibst

Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern ist die Lohnvorstellung selten eine Verhandlungsgrösse. Die Bundesverwaltung veröffentlicht ihre Lohntabelle: Sie gilt ab dem 1. Januar 2026, verweist auf Art. 36 BPV und ist in einen Standardplan mit den Lohnklassen 1 bis 23 und einen Kaderplan mit den Lohnklassen 24 bis 38 geteilt. Für jede Klasse steht der Höchstbetrag der Bruttobezüge bei 100 Prozent darin — von CHF 66'517 in der Klasse 1 bis CHF 405'656 in der Klasse 38, Ortszuschlag und Familienzulage nicht inbegriffen. Als Mindestlohn nennt dieselbe Tabelle CHF 46'195 nach Art. 7 Abs. 1 der Rahmenverordnung zum BPG.

Die Kantone führen vergleichbare Systeme, und sie sagen offen, wie der Einstiegslohn zustande kommt. Der Staat Freiburg hält fest: «A l'engagement, le salaire est fixé entre le minimum et le maximum de la classe, selon l'expérience professionnelle antérieure» — bei der Anstellung wird der Lohn also innerhalb der Klasse nach der bisherigen Berufserfahrung festgelegt, nicht nach dem, was im Brief stand. Der Kanton Tessin beschreibt sein System ähnlich: Die Klasse berücksichtigt Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungsstufe, Erfahrung und Ausbildung, und der Lohn steigt jährlich bis zu 24 Erhöhungsschritten.

Für diese 6,9 Prozent der Inserate heisst das praktisch: Such die Lohnklasse, statt eine Zahl zu erfinden. Steht sie im Inserat, hast du deine Antwort; steht sie nicht darin, ist die Frage nach der Klasse die bessere Frage als eine eigene Vorstellung.

Eine zweite Gruppe von Fällen ist durch Gesamtarbeitsverträge gedeckt. Das SECO führt die allgemeinverbindlich erklärten Verträge samt Bundesratsbeschlüssen; am 1. Juli 2026 waren es schweizweit 84, davon 46 auf Bundesebene mit über einer Million betroffenen Arbeitnehmenden und 38 auf Kantonsebene. Die bedeutendsten nennt das SECO ausdrücklich: der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes und der Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe. Wer in eine dieser Branchen schreibt, verhandelt über einem Boden, den er nicht unterschreiten kann und nicht selbst durchsetzen muss.

Wer den Brief liest, entscheidet über den Zeitpunkt

80,5 Prozent der Inserate bei uns kommen von Arbeitgebern, die für sich selbst suchen. Dort ist die Lohnvorstellung eine Information, die spät gebraucht wird, und ein Satz darüber ist im ersten Schreiben eher störend als hilfreich — es sei denn, das Inserat fragt.

12,5 Prozent laufen über eine vermittelnde Stelle: Personalberatungen, Rekrutierungsplattformen, Executive Search. Der grösste Teil dieses Anteils entfällt auf eine einzige grosse Plattform; rechnet man sie heraus, bleiben 1,9 Prozent, verteilt auf viele kleinere Vermittler. Wer vermittelt, muss deine Lohnvorstellung kennen, bevor er dich vorschlägt, weil er sonst nicht weiss, in welches Mandat du passt. Hier ist die Frage nicht, ob du die Zahl nennst, sondern nur, ob du sie im Schreiben oder im ersten Telefonat nennst. Beides ist üblich; im Schreiben spart es eine Runde.

6,9 Prozent kommen von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern, und dort ersetzt die Lohnklasse die Vorstellung. Diese drei Empfängertypen decken die allermeisten Fälle ab — und sie sind der eigentliche Grund, warum es auf die Frage «soll ich?» keine einzelne Antwort gibt, sondern drei.

Der eine Satz, und wo er hingehört

Wenn das Inserat fragt, schreib die Zahl in den letzten Absatz, unmittelbar vor den Verfügbarkeitshinweis und den Gruss. Sie steht nicht am Anfang, weil sie dort das Schreiben zu einer Preisliste macht, und nicht mitten im Argument, weil sie es unterbricht. Ein Satz reicht: «Meine Lohnvorstellung liegt bei rund CHF 95'000 brutto im Jahr bei einem Pensum von 100 Prozent; über die genaue Ausgestaltung spreche ich gern im Gespräch.»

Drei Dinge muss dieser Satz tragen. Erstens die Einheit — Jahr, brutto, volles Pensum —, weil ein Monatsbetrag im Brief nicht nachgefragt werden kann. Zweitens das Wort «Vorstellung» oder «Erwartung» statt «Forderung», weil du zu diesem Zeitpunkt den Aufgabenumfang noch nicht kennst. Drittens die Öffnung: ein Halbsatz, der das Gespräch als den Ort benennt, an dem die Zahl präzisiert wird.

Eine Bandbreite ist im Schreiben zulässig, aber sie wird von unten gelesen. Wenn du eine nennst, dann eine schmale — und der untere Wert muss ein Betrag sein, den du tatsächlich annehmen würdest. Runde Zahlen wirken geschätzt; ein Betrag mit einer erkennbaren Herleitung wirkt gerechnet, auch wenn die Herleitung im Brief selbst nicht steht.

Bleibt der Fall, dass das Formular ein Pflichtfeld hat und du dich noch nicht festlegen willst. Ein Feld leer zu lassen, das nicht leer bleiben darf, geht nicht, und eine erfundene Null ist schlechter als eine ehrliche Zahl. Setz in ein Freitextfeld «nach Vereinbarung, Richtwert CHF 95'000 brutto pro Jahr bei 100 Prozent» und in ein reines Zahlenfeld den Richtwert selbst. Und wenn im Inserat weder eine Frage nach dem Lohn noch ein Feld dafür vorkommt, ist die Antwort auf die Ausgangsfrage schlicht nein — die Zahl gehört dann in die Vorbereitung fürs Gespräch, genau dorthin, wo die offizielle Anleitung sie hinstellt.

Die Marktanteile stammen aus einer Auszählung der bei uns am 23. August 2026 aktiven Schweizer Stelleninserate. «Stufe im Titel» heisst: Der Inseratstitel enthält ein Wort für Senior, Leitung, Junior, Einstieg, Praktikum oder Lehrstelle; die Anteile untertreiben, weil viele Arbeitgeber die Stufe erst im Fliesstext nennen. Als vermittelnde Stelle zählt ein Inserat, dessen Firmenname oder Bewerbungsziel auf eine Personalberatung, eine Rekrutierungsplattform oder eine Temporärfirma hinweist; als öffentlich-rechtlich eines, dessen Firmenname oder Bewerbungsziel auf Bund, Kanton, Gemeinde, Hochschule oder Kantonsspital hinweist. Beide Klassifikationen sind Untergrenzen. Die Lohnzahlen der Bundesverwaltung stammen aus der Lohntabelle des Eidgenössischen Personalamts, gültig ab 1. Januar 2026; die GAV-Angaben vom SECO, Stand 1. Juli 2026. Rechtliche Angaben sind keine Rechtsberatung; im Einzelfall gelten dein Arbeitsvertrag, ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag und die Auskunft deines RAV.

Motivationsschreiben mit dem passenden Schlussabsatz erstellen

Quellen

Verwandte Fragen

← Alle Fragen

Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt

Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%