Wo finde ich Stellen im Bau und Handwerk — und warum findet das Wort «Handwerk» kein einziges Inserat?
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Kurz gesagt
Bau und Handwerk stellen rund 4,7 Prozent der von uns erfassten offenen Schweizer Inserate. Zwei Eigenheiten machen die Suche schwerer, als diese Zahl vermuten lässt. Erstens kommt das Wort «Handwerk» in keinem einzigen dieser Inserate vor: Ausgeschrieben wird nie eine Branche, sondern immer ein Beruf mit Diplom — Elektroinstallateur EFZ, Installateur sanitaire CFC, Idraulico AFC. Zweitens stammen 43,6 Prozent der Inserate von einem Personalverleiher und nicht von der Firma, auf deren Baustelle du am Ende stehst; im übrigen Markt sind es 11,7 Prozent.
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Wie teuer das erste Problem ist, lässt sich ausrechnen. «Elektriker» im Stellentitel findet 33,8 Prozent der erfassten offenen Elektrostellen. Nimmst du «Elektroinstallateur» dazu, sind es 64,9 Prozent, mit Montage-, Netz- und Betriebselektriker 65,6 Prozent. Erst das französische «électricien» bringt dich auf 88,3 Prozent, und erst mit «elettricista», «Elektroplaner» und «Gebäudeinformatiker» auf 99,7 Prozent. In der Gebäudetechnik ist es noch schärfer: «Sanitär» allein trifft 12,7 Prozent, die vollständige Wortliste 100 Prozent.
Dahinter steht die dritte Eigenheit: Dieses Berufsfeld ist der mehrsprachigste und zugleich der unenglischste Teil des Schweizer Stellenmarkts. Von den Bau- und Handwerksinseraten mit erkennbarer Sprache sind 66,7 Prozent auf Deutsch, 22,7 auf Französisch, 8,9 auf Italienisch und 1,4 Prozent auf Englisch verfasst — im übrigen Markt sind 28,6 Prozent englisch. Nur 6,1 Prozent der Bau-Inserate erwähnen Englisch überhaupt als Anforderung, gegenüber 43,4 Prozent. Wer nur in einer Sprache sucht, sieht höchstens zwei Drittel des Angebots.
Anteil der erfassten offenen Elektrostellen, den die jeweilige Suchwortkombination im Stellentitel trifft. Laufende Auswertung der von uns erfassten offenen Schweizer Inserate, Stand August 2026.
- Elektro ist mit 29,3 Prozent das grösste Teilfeld, vor der Gebäudetechnik — Sanitär, Heizung, Lüftung, Kälte — mit 21,7, dem Bauhauptgewerbe mit 19,1, Bauleitung und Planung mit 11,4, Holzbau und Schreinerei mit 8,0, dem Ausbau (Maler, Gipser, Platten, Dach, Fassade) mit 5,7, Metallbau mit 3,1 und Maschinen- und Kranführung mit 1,5 Prozent.
- 21,8 Prozent der Bau- und Handwerksinserate führen ein Diplomkürzel im Titel — EFZ, CFC, AFC, EBA oder AFP —, im übrigen Markt sind es 5,2 Prozent. «CFC» steht in 7,3 Prozent der Bau-Titel gegenüber 0,5 Prozent, «Installateur» oder «Installatore» in 17,7 Prozent gegenüber 0,1 Prozent.
- Der Anteil der Inserate, die über einen Personalverleiher laufen, hängt stark vom Beruf ab: im Ausbau 80 Prozent, bei Kranführung 62,5, in der Gebäudetechnik 61,8, im Metallbau 60,6, im Holzbau 41,7, im Bauhauptgewerbe 35,3, im Elektrobereich 33,8 und in der Bauleitung 24,2 Prozent.
- Das Feld hat auffällig wenige Absender: Die zehn grössten tragen 56,8 Prozent aller Bau- und Handwerksinserate, im übrigen Markt kommen die zehn grössten auf 21,0 Prozent. Gleichzeitig haben 58,7 Prozent der Arbeitgeber mit einem offenen Bau-Inserat genau eines — im übrigen Markt 45,6 Prozent.
- Es ist das Feld mit dem geringsten Teilzeitanteil: 96,2 Prozent der Bau-Inserate sind Vollzeit gegenüber 81,6 Prozent, und nur 1,6 Prozent der Titel enthalten ein Teilzeitwort gegenüber 6,1 Prozent. Dafür verlangen 11,5 Prozent der Ausschreibungen mit auswertbarem Text einen Führerausweis, im übrigen Markt 1,5 Prozent.
- Geografisch verschiebt sich das Bild nach Süden und Westen: 7,0 Prozent der Bau-Inserate liegen im Tessin gegenüber 1,0 Prozent im übrigen Markt, 9,2 Prozent in Basel gegenüber 6,6 — und nur 10,8 Prozent in Zürich gegenüber 17,3 Prozent.
- Die Liste dreht langsamer: Ohne Lehrstellen gerechnet ist ein Bau-Inserat im Median 26 Tage alt gegenüber 19 Tagen im übrigen Markt, und 34,9 Prozent sind älter als zwei Monate gegenüber 27,2 Prozent. 8,9 Prozent der Bau-Inserate sind Lehrstellen oder Praktika gegenüber 5,4 Prozent, und gut zwei Drittel davon nennen bereits 2027 als Lehrbeginn.
«Handwerk» ist kein Suchwort — der Beruf schon
Das ist der teuerste Fehler in diesem Berufsfeld, und er ist unsichtbar, weil das Suchfeld keine Fehlermeldung liefert. Von den erfassten offenen Bau- und Handwerksinseraten führt kein einziges das Wort «Handwerk» oder «Handwerker» im Titel. Auch «Baustelle», «chantier» und «cantiere» stehen nur in 1,3 Prozent. Die Branche beschreibt sich selbst nie als Branche. Sie schreibt den Beruf aus, und zwar in der Form, die auf dem Fähigkeitszeugnis steht.
Immerhin: «Bau» als Wortbestandteil trifft 29,0 Prozent der Inserate — Hochbau, Tiefbau, Bauleiter, Bauführer, Baumaschinenführer, Metallbauer. Das ist ein brauchbarer Einstieg, aber eben nur knapp ein Drittel, und er verfehlt genau die beiden grössten Teilfelder: Elektro und Gebäudetechnik nennen «Bau» fast nie.
Die Wortliste, die praktisch alles trifft, sortiert nach Teilfeld. Elektro: Elektroinstallateur, Montage-Elektriker, Netzelektriker, Betriebselektriker, Elektroplaner, Gebäudeinformatiker, installateur électricien, monteur électricien, planificateur électricien, elettricista. Gebäudetechnik: Sanitärinstallateur, Heizungsinstallateur, Lüftungsanlagenbauer, Kältemonteur, Gebäudetechnikplaner, Haustechnik, HLK, HLKS, installateur sanitaire, chauffagiste, monteur en chauffage, idraulico, installatore, termoidraulico.
Bauhauptgewerbe: Maurer, Polier, Vorarbeiter, Betonbauer, Strassenbauer, Gleisbauer, Kanalbauer, Baumaschinenführer, Baggerführer, maçon, génie civil, muratore, edile, gruista. Holz und Ausbau: Zimmermann, Holzbau, Schreiner, Innenausbau, Fenstermonteur, Bodenleger, Parkettleger, Plattenleger, Maler, Gipser, Trockenbauer, Spengler, Dachdecker, Fassadenbauer, menuisier, charpentier, ébéniste, peintre, plâtrier, carreleur, couvreur, ferblantier, falegname, carpentiere, imbianchino, piastrellista, lattoniere. Metall: Metallbauer, Stahlbau, Schlosser, Gerüstbauer, serrurier, constructeur métallique, échafaudeur.
Das Diplomkürzel gehört ins Suchfeld
Kein anderes Berufsfeld schreibt seine Abschlüsse so konsequent in den Stellentitel. 21,8 Prozent der Bau- und Handwerksinserate führen EFZ, CFC, AFC, EBA oder AFP im Titel; im übrigen Markt sind es 5,2 Prozent, und dort meist in Lehrstelleninseraten. Im Elektrobereich sind es 39,9 Prozent, im Ausbau 35,0, im Metallbau 21,2, im Holzbau 17,9, in der Gebäudetechnik 16,2 und im Bauhauptgewerbe 12,9 Prozent. In der Bauleitung und Planung dagegen exakt null — dort zählen Funktion und Projektgrösse, nicht das Zeugnis.
Praktisch heisst das: «EFZ» und «CFC» sind eigenständige, sehr ergiebige Suchwörter. «CFC» allein steht in 7,3 Prozent der Bau-Titel und in 0,5 Prozent aller übrigen — es ist damit fast ein Filter auf die Romandie-Handwerksstellen. Wer in der Westschweiz sucht, kommt mit «CFC» plus Ortsname weiter als mit dem Berufsnamen allein, weil die Schreibweisen des Berufs variieren, das Kürzel aber nicht.
Und es lohnt sich, das eigene Kürzel im Lebenslauf und im ersten Satz der Bewerbung genauso zu schreiben wie im Inserat. 23,2 Prozent der Bau-Ausschreibungen mit auswertbarem Text verlangen ausdrücklich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein Attest; im übrigen Markt tun das 4,6 Prozent. Wer ein ausländisches Diplom hat, sollte den Anerkennungsstand nennen, statt ihn offenzulassen — in diesem Feld ist er die erste Frage, nicht die letzte.
Fast jedes zweite Inserat kommt von einem Personalverleiher
43,6 Prozent der erfassten Bau- und Handwerksinserate stammen von einem Personalverleih- oder Vermittlungsunternehmen statt vom Betrieb selbst. Im übrigen Markt sind es 11,7 Prozent. Das ist der grösste strukturelle Unterschied dieses Berufsfelds, und er erklärt gleich mehrere andere Zahlen: warum sich das Angebot auf so wenige Absender konzentriert, warum die zehn grössten 56,8 Prozent der Inserate tragen, und warum dieselbe Rolle in mehreren Orten gleichzeitig ausgeschrieben ist.
Für die Suche hat das zwei Folgen. Erstens: Wenn du nur auf Firmenkarriereseiten schaust, siehst du gut die Hälfte des Angebots nicht. Zweitens, und wichtiger: Wenn du nur auf Verleiherinserate reagierst, siehst du die andere Hälfte nicht — und das ist die Hälfte mit den Festanstellungen. Die Betriebe, die direkt ausschreiben, sind im Bestand deutlich häufiger kleine und mittlere Unternehmen mit genau einem offenen Inserat: 58,7 Prozent der Absender in diesem Feld haben nur eines.
Ein Verleiherinserat erkennst du an drei Dingen: Der Absender ist eine Personal-, Interim- oder Recruiting-Firma; der Einsatzort ist eine Region statt einer Adresse; und der Text nennt Kundenprojekte statt eines Betriebs. Das ist kein Grund, nicht zu antworten — Temporäreinsätze sind in diesem Feld ein üblicher und oft schneller Weg in eine Festanstellung. Es ist ein Grund, zu wissen, welchen Vertrag du unterschreibst und mit wem.
Dein Lohnboden geht mit — Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes
Weil so viele Stellen über den Verleih laufen, ist eine Bestimmung in diesem Feld wichtiger als in jedem anderen. Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes hält fest: «Untersteht ein Einsatzbetrieb einem allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag, so muss der Verleiher gegenüber dem Arbeitnehmer die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages einhalten.»
Im Klartext: Wenn dich ein Verleiher auf eine Baustelle schickt, die dem Landesmantelvertrag des Bauhauptgewerbes untersteht, gelten dessen Mindestlöhne und Arbeitszeiten auch für deinen Einsatz. Der Lohnboden hängt am Einsatzort, nicht am Briefkopf deines Arbeitgebers. Dasselbe gilt für obligatorische Beiträge an Weiterbildungs- und Vollzugskosten, die anteilsmässig nach Einsatzdauer zu leisten sind, und für die Kontrolle: Das paritätische Organ des jeweiligen Vertrags darf auch den Verleiher prüfen.
Das ist die eine Zahl, die du vor dem Gespräch kennen solltest, und sie steht in keinem Inserat. In den von uns erfassten Bau- und Handwerksinseraten mit auswertbarem Text erwähnt praktisch keines einen Gesamtarbeitsvertrag — der Anteil rundet auf 0,0 Prozent. Das Preisschild deines Berufs musst du also selber mitbringen.
Was der LMV ab 2026 festlegt
Der Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe gilt seit dem 1. Januar 2026 und wurde per 1. April 2026 bis Ende 2031 allgemeinverbindlich erklärt. Er kennt fünf Lohnklassen und drei Lohnzonen. Für Klasse C, also Arbeitnehmende ohne Fachkenntnisse, liegt der Mindestlohn je nach Zone zwischen CHF 4’813 und CHF 4’885 im Monat. Für Klasse Q, den gelernten Bauarbeiter mit anerkanntem Berufsattest oder Fähigkeitszeugnis, zwischen CHF 5’906 und CHF 5’988. Für Vorarbeitende der Klasse V zwischen CHF 6’442 und CHF 6’702.
Dazu kommen ein zusätzlicher durchschnittlicher Monatslohn am Jahresende, fünf Wochen Ferien für die 21- bis 50-Jährigen und sechs Wochen für Jüngere und über 50-Jährige sowie eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 37,5 und 45 Stunden. Der Vertrag läuft sechs Jahre; Lohnverhandlungen finden in dieser Zeit nicht jährlich statt.
Der Elektrobereich hat einen eigenen Vertrag. Der Gesamtarbeitsvertrag der schweizerischen Elektrobranche ist vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 allgemeinverbindlich, und zwar in der ganzen Schweiz mit Ausnahme der Kantone Genf und Wallis. Der Mindestmonatslohn nach abgeschlossener Ausbildung beträgt dort CHF 4’500 für Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ und CHF 4’300 für Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ. Wer in Genf oder im Wallis sucht, muss die kantonale Regelung prüfen, weil dieser Vertrag dort nicht greift.
Drei Sprachen, kaum Englisch — und im Tessin nur eine Handvoll Absender
Wer im Bau und Handwerk sucht, sollte in mindestens zwei Sprachen suchen. 22,7 Prozent der Inserate mit erkennbarer Sprache sind französisch, 8,9 Prozent italienisch. Beim Ausbau — Maler, Gipser, Platten, Dach, Fassade — sind 41,7 Prozent der Inserate französischsprachig, bei der Kranführung 43,8 Prozent italienischsprachig. Umgekehrt verlangen 60,5 Prozent der Bau-Inserate mit Sprachangabe ausschliesslich Deutsch, gegenüber 43,0 Prozent im übrigen Markt, und nur 0,4 Prozent ausschliesslich Englisch, gegenüber 20,3 Prozent.
Für Zugewanderte ist das die härteste Nachricht dieses Textes und zugleich die klarste: Ein englischsprachiger Einstieg existiert in diesem Feld praktisch nicht. Die Sprache der Baustelle ist die Sprache der Region, und sie steht schon im Inserat. Wer aus dem Ausland kommt, gewinnt hier mehr mit einem A2/B1-Kurs in der richtigen Regionalsprache als mit jeder Lebenslauf-Optimierung.
Eine Einschränkung, die man kennen sollte: Die italienischsprachigen Bau-Inserate in unserem Bestand kommen zu 97,3 Prozent von Personalverleihern, und praktisch alle von einer Handvoll Absender. Bei den französischsprachigen sind es 78,6 Prozent, bei den deutschsprachigen 25,0 Prozent — und dort verteilen sie sich auf ein breites Feld von Betrieben. Das heisst nicht, dass es im Tessin keine direkt ausschreibenden Betriebe gäbe — es heisst, dass sie online kaum sichtbar sind. Im Tessin und in Teilen der Romandie ist der Direktkontakt zum Betrieb kein Zusatz zur Onlinesuche, sondern der Hauptkanal.
Sechs Berufsarten gehen 2026 zuerst ans RAV
Die Stellenmeldepflicht betrifft Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent. Für das Jahr 2026 stehen auf der Liste des SECO unter anderem: Betonierer und Betonoberflächenfertiger (Quote 10,4 Prozent), Baukonstruktions- und verwandte Berufe (7,0), Gipser und Trockenbauer (10,0), Isolierer einschliesslich Gebäudehülle (7,0), Maler und verwandte Berufe (5,3) sowie Schweisser und Brennschneider (5,1 Prozent). Dazu kommt die grösste Gruppe der ganzen Liste, die Hilfsarbeitenden im Bau ohne Tiefbau, mit einer Quote von 13,5 Prozent.
Auffällig ist, wer nicht draufsteht: Elektroinstallation, Sanitär, Heizung, Lüftung, Maurerei, Zimmerei und Schreinerei fehlen. Auf der Liste stehen fast ausschliesslich die Ausbauberufe — also genau jene Teilfelder, in denen bei uns 80 Prozent der Inserate über Personalverleiher laufen. Beide Zahlen zeigen dasselbe: Der Ausbau ist der konjunkturempfindlichste Teil des Bauens.
Praktisch: Gehört dein Beruf dazu und bist du beim RAV gemeldet, siehst du diese Stellen fünf Arbeitstage früher als alle anderen — die Betriebe müssen sie zuerst der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden, und der Zugang ist in dieser Frist auf gemeldete Stellensuchende beschränkt. Fünf Arbeitstage sind in einem Feld, in dem Poliere und Vorarbeitende oft am selben Tag entscheiden, ein echter Vorsprung.
Der Winter ist versichert — und das ändert die Verhandlung
Viele Bewerbende im Bauhauptgewerbe hören im Herbst «wir melden uns im Frühling wieder» und nehmen an, das sei alternativlos. Ist es nicht. Die Arbeitslosenversicherung kennt die Schlechtwetterentschädigung: Sie deckt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls, wenn wetterbedingt nicht gearbeitet werden kann, und die Versicherung übernimmt zusätzlich die Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO und ALV.
Anspruchsberechtigt sind die Branchen, die die Verordnung ausdrücklich nennt: Hoch- und Tiefbau, Zimmerei, Steinhauerei und Steinbrüche, Sand- und Kiesgewinnung, Gleis- und Freileitungsbau, Gartenbau, Forstwirtschaft und Baumschulen, Lehmgruben und Ziegeleien, Sägereien sowie unter Bedingungen bestimmte Transportleistungen. Wer also im Hochbau, Tiefbau oder in der Zimmerei arbeitet, bewirbt sich nicht auf eine Stelle, die im Dezember einfach endet.
Das ist eine Frage wert, und zwar früh: Rechnet der Betrieb im Winter mit Schlechtwetterentschädigung, oder wird das Arbeitsverhältnis im Herbst beendet? Die Antwort unterscheidet einen Jahresvertrag von einer Saisonstelle deutlicher als jede Formulierung im Inserat — und sie kostet dich nichts ausser dem Mut, sie zu stellen.
Ein Suchplan, der zu diesem Markt passt
Erstens: Such nie nach der Branche. Bau eine Liste von acht bis zwölf Berufsbezeichnungen für deinen eigenen Beruf, inklusive der französischen und italienischen Variante, und arbeite sie einzeln ab. Bei Elektro und Gebäudetechnik verdoppelt bis verdreifacht das die Trefferzahl, wie die Zahlen oben zeigen.
Zweitens: Setz dein Diplomkürzel dazu. «EFZ» und «CFC» sind in diesem Feld eigenständige Suchwörter mit vier- bis vierzehnfacher Trefferdichte gegenüber dem übrigen Markt.
Drittens: Trenne die beiden Kanäle bewusst. Arbeite die Verleiherinserate ab, wenn du schnell einen Einsatz brauchst — sie sind fast die Hälfte des Angebots und oft sofort besetzbar. Arbeite parallel eine Liste lokaler Betriebe ab, weil dort die Festanstellungen liegen und 58,7 Prozent der Absender überhaupt nur ein einziges Inserat online haben. Im Tessin und in der Romandie gewichtest du den zweiten Kanal höher, weil die Onlinesichtbarkeit dort fast vollständig bei den Verleihern liegt.
Viertens: Melde dich beim RAV, wenn dein Beruf auf der Meldepflichtliste steht — fünf Arbeitstage Vorsprung sind in diesem Feld viel. Und fünftens: Geh mit dem Lohnboden ins Gespräch, nicht mit einer Wunschzahl. Der LMV-Mindestlohn deiner Klasse und Zone oder der Mindestlohn der Elektrobranche ist eine überprüfbare Grösse, die auch dann gilt, wenn dein Vertrag mit einem Verleiher zustande kommt. Ein Inserat wird sie dir nicht nennen.
Anteile aus der laufenden Auswertung der von uns erfassten offenen Schweizer Inserate, Stand August 2026. Als Bau- und Handwerksinserat zählt eine Ausschreibung, deren Titel einen Beruf im Bauhauptgewerbe, im Ausbau, in der Gebäudetechnik, im Elektrobereich, im Holz- oder Metallbau, in der Bauleitung und Planung oder in der Maschinen- und Kranführung nennt, in allen vier Landessprachen und auf Englisch; ausgeschlossen sind Titel, die dieselben Wörter führen, aber erkennbar im Fahrzeugbau, im Verkauf, im Unterhalt von Grünflächen, in der Reinigung oder in der Ausbildung liegen. Sprachanteile beziehen sich auf Inserate mit erkennbarer Ausschreibungssprache, Angaben zum Inseratetext auf Inserate mit auswertbarer Zusammenfassung. Der Anteil der Personalverleiher beruht auf einer von Hand geprüften Liste der Absender. Gesetzliche und vertragliche Angaben stammen aus den unten verlinkten amtlichen Quellen und nicht aus unseren Daten.
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Quellen
- GAV-Service — Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV)
- GAV-Service — GAV der schweizerischen Elektrobranche
- Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), Art. 20 — allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge
- SECO — Meldepflichtige Berufsarten 2026 (Liste)
- arbeit.swiss — FAQ zur Stellenmeldepflicht
- arbeit.swiss — Schlechtwetterentschädigung (SWE)
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