Wie lese ich ein Schweizer Stelleninserat richtig?
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Kurz gesagt
Lies ein Schweizer Stelleninserat von den Rändern her. Verbindlich sind die Titelzeile und der Schlussabsatz: Funktion, Pensum, Arbeitsort, Bewerbungsweg. Der Mittelteil ist Werbung. Und lies vor allem, was nicht dasteht: In unserer Auszählung nennen 0,5 Prozent der Inserate einen Frankenbetrag, 0,2 Prozent einen Gesamtarbeitsvertrag und 0,02 Prozent eine Bewerbungsfrist. In der EU müsste dasselbe Inserat seit dem 7. Juni 2026 das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne offenlegen. In der Schweiz gilt diese Pflicht nicht — und genau daran liegt es, dass ein Schweizer Inserat sich anders liest als eines aus Deutschland.
Diese Antwort gibt wieder, was in den zitierten Bestimmungen steht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Richtlinie (EU) 2023/970 gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nicht in der Schweiz; wie ein einzelner Mitgliedstaat sie umgesetzt hat, richtet sich nach seinem nationalen Recht. Wer für den eigenen Fall eine Einschätzung braucht, holt sie bei der Gewerkschaft, bei einer Rechtsberatungsstelle oder bei einem Anwaltsbüro.
Die zweite Regel folgt aus der ersten: Wenn ein Inserat etwas nicht sagt, heisst das in der Schweiz fast nie, dass die Sache ausgeschlossen ist. Es heisst, dass sie im Gespräch geregelt wird. Der Lohn, das genaue Eintrittsdatum, der Anteil Homeoffice, die Ferien über dem gesetzlichen Minimum — all das fehlt nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es hier zur Verhandlung gehört und nicht zur Ausschreibung. Wer das Inserat als vollständige Beschreibung der Stelle liest, liest es falsch. Es ist eine Einladung mit vier festen Eckdaten.
Die dritte Regel ist die unangenehmste: Was in der Trefferliste als Etikett steht — «Vollzeit», «Teilzeit» —, stimmt oft nicht mit dem überein, was der Arbeitgeber in seine eigene Titelzeile geschrieben hat. Wir haben das ausgezählt, und der Abstand ist gross genug, um Suchen zu verderben. Dazu unten mehr.
Ausgezählt am 31. August 2026 auf den Schweizer Inseraten in unserem Bestand. Grundlage sind die Inserate, deren Titelzeile mindestens eine Prozentzahl trägt und deren höchste genannte Zahl unter 100 liegt. «Etikett» ist die Anstellungsart, die mit dem Inserat mitgeführt wird und die ein Vollzeit-/Teilzeit-Filter liest.
- Verbindlich sind vier Angaben, und alle vier stehen aussen: Funktion und Pensum in der Titelzeile, Arbeitsort und Bewerbungsweg im Schlussteil. Der Mittelteil — Firmenporträt, «Ihre Aufgaben», «Wir bieten» — ist der Teil, den der Arbeitgeber am freiesten formuliert.
- Von den Inseraten, deren eigene Titelzeile ein Pensum unter 100 Prozent nennt, sind 61,6 Prozent trotzdem als Vollzeit etikettiert. Wer nach «Teilzeit» filtert, verliert diese Stellen — obwohl sie im Titel als Teilzeit ausgeschrieben sind.
- Über alle Sprachregionen hinweg nennen 0,5 Prozent der Inserate einen Betrag in Franken. Das Wort «Lohn» kommt unterschiedlich häufig vor — 2,5 Prozent in deutschsprachigen, 7,1 Prozent in französisch- und englischsprachigen Inseraten —, die Zahl selbst kommt überall gleich selten vor.
- Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2023/970: «Stellenbewerber haben das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen über Folgendes zu erhalten: a) das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne.» Umzusetzen war das bis zum 7. Juni 2026 — in den Mitgliedstaaten, nicht in der Schweiz.
- Die Schweiz regelt dieselbe Frage von innen statt vom Inserat her: Nach Art. 13a des Gleichstellungsgesetzes führen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch, alle vier Jahre. Diese Bestimmung gilt befristet bis zum 30. Juni 2032.
- Eine Bewerbungsfrist steht in 0,02 Prozent der Inserate. Die wenigen, die eine nennen, stammen ausnahmslos von öffentlichen Stellen — kantonale Ämter und ein Spital. In der Privatwirtschaft läuft die Auswahl rollend.
Die vier Angaben, die verbindlich sind — und alle stehen aussen
Ein Schweizer Inserat hat eine erstaunlich stabile Form. Oben die Titelzeile, dann ein Absatz über die Firma, dann «Ihre Aufgaben», dann «Ihr Profil», dann «Wir bieten», und zuletzt ein kurzer Block mit Arbeitsort, Kontakt und Bewerbungsweg. Die Reihenfolge folgt dem, was der Arbeitgeber sagen will. Sie folgt nicht dem, was du wissen musst, um zu entscheiden, ob sich die Bewerbung lohnt.
Die vier Angaben, an denen sich diese Entscheidung tatsächlich aufhängt, stehen an den beiden Enden. Die Funktionsbezeichnung und das Pensum stehen in der Titelzeile — der einzigen Zeile, die du in einer Trefferliste überhaupt siehst. Der Arbeitsort und der Bewerbungsweg stehen ganz unten. Dazwischen liegt der Teil, der am wenigsten verbindlich ist: Ein Firmenporträt verpflichtet zu nichts, und eine Aufgabenliste beschreibt die Stelle, wie sie gedacht ist, nicht wie sie am ersten Tag aussieht.
Daraus folgt eine Lesereihenfolge, die zwanzig Sekunden statt zwei Minuten dauert. Zuerst die Titelzeile, ganz: Funktion, Pensum, allfälliges Geschlechtskürzel. Dann ans Ende springen: Wo ist der Arbeitsort — die Gemeinde, nicht die Region —, und wohin führt der Bewerbungsknopf? Erst wenn beide Enden passen, lohnt sich der Mittelteil. Und im Mittelteil suchst du nicht nach Argumenten, sondern nach den zwei oder drei Anforderungen, die hart formuliert sind.
Der Arbeitsort verdient dabei mehr Aufmerksamkeit, als er bekommt. In der Schweiz sind fünfzehn Fahrminuten oft eine Kantonsgrenze, und eine Kantonsgrenze ist eine andere Steuerrechnung, ein anderes RAV und manchmal eine andere Amtssprache. Ein Inserat, das nur «Schweiz» oder eine Region nennt, sagt an dieser Stelle nichts — und das ist die erste Rückfrage, die sich lohnt.
Das Etikett widerspricht dem Titel — in 61,6 Prozent der Fälle
Jedes Inserat trägt zwei Aussagen über das Pensum: die Zahl, die der Arbeitgeber in die Titelzeile geschrieben hat, und das Etikett «Vollzeit» oder «Teilzeit», das an der Ausschreibung hängt und das jeder Filter liest. Man würde erwarten, dass die beiden dasselbe sagen. Sie tun es nicht.
22,1 Prozent der Titelzeilen im Bestand nennen eine Prozentzahl. Bei 19,3 Prozent von diesen liegt die höchste genannte Zahl unter 100 — die Stelle ist also im Titel als Teilzeit ausgeschrieben. Und von genau diesen Inseraten sind 61,6 Prozent als Vollzeit etikettiert. Nur 34,5 Prozent tragen das Etikett «Teilzeit», 2,2 Prozent gar keines, der Rest verteilt sich auf temporär, befristet und Praktikum.
Das ist keine Kuriosität, sondern der häufigste Grund, warum eine Teilzeitsuche in der Schweiz zu wenig findet. Wer den Filter «Teilzeit» setzt, sortiert einen grossen Teil der Stellen weg, die im Titel «60 %» oder «80 %» stehen haben. Die brauchbare Suche geht deshalb über das Suchfeld statt über den Filter: nach «60», nach «80 %», nach «Pensum» — und dann die Titelzeilen lesen.
Umgekehrt gilt dasselbe. Von den Inseraten mit dem Etikett «Teilzeit» trägt nur 44,0 Prozent überhaupt eine Prozentzahl im Titel. Bei den übrigen erfährst du das Pensum erst im Text oder gar nicht. Keine der beiden Angaben ist also für sich zuverlässig; zuverlässig ist nur, beide zu lesen und im Zweifel die Titelzeile zu glauben, weil sie der Arbeitgeber selbst formuliert hat.
Der Lohn steht nicht drin — und alle vier Sprachregionen schweigen gleich laut
Von den Inseraten in unserem Bestand, die einen Beschreibungstext tragen, nennen 4,5 Prozent überhaupt ein Wort aus dem Feld Lohn, Salär, Gehalt oder salaire. Einen Betrag in Franken nennen 0,5 Prozent. Einen Gesamtarbeitsvertrag, aus dem sich der Lohn ableiten liesse, nennen 0,2 Prozent. Eine Bewerbungsfrist nennen 0,02 Prozent.
Interessanter als der Durchschnitt ist die Aufteilung nach der Sprache, in der das Inserat geschrieben ist. Über den Lohn gesprochen wird sehr unterschiedlich häufig: in 2,5 Prozent der deutschsprachigen Inserate, in 7,1 Prozent der französischsprachigen, in 7,1 Prozent der englischsprachigen und in 1,9 Prozent der italienischsprachigen. Man könnte daraus schliessen, dass die Romandie und die internationalen Arbeitgeber offener sind.
Die Zahl selbst widerlegt das. Ein konkreter Frankenbetrag steht in 0,40 Prozent der deutschsprachigen, 0,41 Prozent der französischsprachigen, 0,35 Prozent der englischsprachigen und 0,63 Prozent der italienischsprachigen Inserate. Das ist praktisch dieselbe Quote. Der Unterschied zwischen den Sprachregionen liegt also nicht darin, ob der Lohn genannt wird, sondern nur darin, ob über ihn geredet wird — «attraktive Anstellungsbedingungen», «competitive compensation package». Beides sind Sätze über den Lohn ohne den Lohn.
Praktisch heisst das: Rechne nicht damit, dass irgendeine Suche, irgendein Filter oder irgendeine Sprachfassung dir die Zahl liefert. Sie ist nicht da. Sie kommt im Gespräch, und wer bis dahin keine eigene Zahl vorbereitet hat, nennt die erste Zahl im Raum nicht selbst.
Was seit dem 7. Juni 2026 im EU-Raum gilt — und in der Schweiz nicht
Diese Lücke ist neu erklärungsbedürftig, weil sie im Nachbarland gerade geschlossen wurde. Die Richtlinie (EU) 2023/970 über Lohntransparenz enthält in Artikel 5 eine Bestimmung, die ausdrücklich für Bewerberinnen und Bewerber gilt und nicht erst für Angestellte. Sie lautet im Wortlaut:
«Stellenbewerber haben das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen über Folgendes zu erhalten: a) das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne; und b) gegebenenfalls die einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrags, den der Arbeitgeber in Bezug auf die Stelle anwendet. Diese Informationen sind in einer Weise bereitzustellen, dass fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt gewährleistet werden, wie beispielsweise in einer veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise.»
Derselbe Artikel verbietet dem Arbeitgeber ausserdem, «Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in ihren laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen» zu befragen, und verlangt in Absatz 3, dass «Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral sind». Artikel 34 setzte den Mitgliedstaaten eine Frist: Sie hatten die nötigen Vorschriften «bis zum 7. Juni 2026» in Kraft zu setzen. Dieses Datum liegt zum Zeitpunkt dieser Auswertung knapp drei Monate zurück.
Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat, und die Richtlinie gilt hier nicht. Für die Lektüre eines Inserats heisst das etwas sehr Konkretes: Die beiden Angaben, die eine Bewerberin in Deutschland, Frankreich oder Italien inzwischen verlangen kann — Einstiegslohn und anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag —, stehen in Schweizer Inseraten in 0,5 respektive 0,2 Prozent der Fälle. Das Muster, das du aus dem Nachbarland kennst, ist hier nicht bloss selten. Es hat keine rechtliche Grundlage.
Die Schweizer Antwort auf dieselbe Frage steht woanders
Es wäre falsch, daraus zu lesen, die Schweiz kenne keine Lohngleichheitsregeln. Sie kennt sie, nur setzen sie an einer anderen Stelle an — im Betrieb statt im Inserat. Das Gleichstellungsgesetz verbietet in Artikel 3 die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und nennt in Absatz 2 ausdrücklich die «Anstellung» und die «Entlöhnung» als erfasste Bereiche. Das gilt also schon für das Verfahren, in dem du dich bewirbst.
Die konkrete Pflicht steht ein paar Artikel weiter. Nach Art. 13a Abs. 1 führen «Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch». Absatz 2 verlangt die Wiederholung alle vier Jahre; Absatz 3 befreit von der Pflicht, wenn die Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist.
Zwei Eigenheiten dieser Bestimmung sind für die Inseratslektüre wichtig. Erstens richtet sie sich nach innen: Das Ergebnis geht laut Art. 13g an die Arbeitnehmenden des Betriebs, nicht an Bewerbende und nicht in eine Ausschreibung. Zweitens ist der ganze Abschnitt befristet — die Fussnote im Gesetzestext hält fest, dass er «in Kraft vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2032» ist.
Für dich als lesende Person folgt daraus keine Handlungsanweisung, sondern eine Erwartungskorrektur. Es gibt in der Schweiz keinen Anspruch darauf, den Einstiegslohn vor dem Gespräch zu erfahren, und es gibt keine Stelle, bei der man ihn abfragen könnte. Was es gibt, sind Referenzwerte von aussen: den Lohnrechner des Bundes, die Mindestlöhne der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge und in einigen Kantonen einen gesetzlichen Mindestlohn. Wer eine Zahl braucht, holt sie dort und nicht aus dem Inserat.
Es gibt keine Bewerbungsfrist — und deshalb ist das Datum des Inserats die Uhr
Die zweite Abwesenheit fällt Zugezogenen noch später auf als die erste, weil man sie nicht vermisst, bis man sie braucht. In 0,02 Prozent der ausgewerteten Inserate steht eine Bewerbungsfrist. Die wenigen Treffer stammen ausnahmslos aus dem öffentlichen Bereich — ein kantonales Personalamt, ein kantonales Amt für Berufsberatung, ein Spital.
In der Privatwirtschaft läuft die Auswahl rollend. Das Inserat bleibt online, bis besetzt ist, und die Dossiers werden angeschaut, wie sie eintreffen. Es gibt kein Stichdatum, an dem alle Bewerbungen gemeinsam auf den Tisch kommen, und es gibt niemanden, der am Tag danach vergleicht. Wer wartet, um das Dossier zu perfektionieren, bewirbt sich nicht auf dieselbe Ausgangslage wie jemand, der drei Tage früher da war.
Damit wird das Publikationsdatum zur einzigen Uhr, die du hast — und es ist eine unzuverlässige Uhr, weil ein Inserat auch dann noch online stehen kann, wenn die Stelle vergeben ist. Wie alt die Inserate im Schweizer Markt tatsächlich sind und was das Datum daneben wirklich bedeutet, beantworten zwei eigene Fragen dieses Bereichs: «Wie lange bleibt ein Stelleninserat online?» und «Wie aktuell sind Stellenanzeigen?». Sie werden hier nicht wiederholt.
Die praktische Folge für die Lektüre ist kurz: Wenn das Inserat frisch ist, ist Tempo wichtiger als Feinschliff. Wenn es alt ist, ist die kurze sachliche Nachfrage, ob die Stelle noch offen ist, die günstigere Investition als ein Dossier ins Ungewisse.
Die zwei Zeilen, die diese Seite absichtlich nicht erklärt
Zwei Bestandteile der Titelzeile werfen so verlässlich Fragen auf, dass sie je eine eigene Antwort haben. «80–100 %» ist eine Pensumsspanne und kein Vollzeitjob zu achtzig Prozent Lohn; was der Arbeitgeber damit meint, wo die Schwellen liegen und was du in der Bewerbung damit machst, steht unter «Was bedeutet 80–100 % in einem Inserat?». Und «(m/w/d)» sagt, dass die Stelle für alle Geschlechter ausgeschrieben ist; woher der dritte Buchstabe stammt und warum er über die Stelle nichts aussagt, steht unter «Was bedeutet m/w/d?».
Ein Detail lohnt sich hier trotzdem, weil es die beiden Themen verbindet und weil es neu ist. Dieselbe europäische Richtlinie, die den Lohn in die Ausschreibung holt, verlangt in Artikel 5 Absatz 3 auch, dass «Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral sind». Das Kürzel, das viele für eine deutsche Marotte halten, ist im EU-Raum inzwischen die Antwort auf eine Rechtspflicht — und wandert von dort in Schweizer Inserate, ohne dass hier eine entsprechende Pflicht bestünde.
Der dritte wiederkehrende Bestandteil ist die Sprachzeile, und auch sie hat eigene Antworten im Bestand — sowohl zu den geforderten Niveaus als auch zu der Frage, wann eine englischsprachige Ausschreibung wirklich ohne Deutsch auskommt. Kurz gesagt: Die Sprache, in der ein Inserat geschrieben ist, sagt sehr wenig über die Sprache, in der gearbeitet wird.
Für Leserinnen und Leser aus Deutschland
Wer aus Deutschland kommt — ob eben zugezogen oder seit Jahren hier —, liest ein Schweizer Inserat mit ein paar Erwartungen, die nicht passen. Vier davon sind es wert, benannt zu werden.
Erstens der Lohn. In Deutschland gilt die Richtlinie, und die Umsetzungsfrist ist am 7. Juni 2026 abgelaufen; die Erwartung, in der Ausschreibung etwas über das Einstiegsgehalt zu finden, ist dort inzwischen berechtigt. In der Schweiz ist sie es nicht, und sie wird es auf absehbare Zeit nicht. Zweitens das Vokabular: Es heisst hier Lohn und nicht Gehalt, Ferien und nicht Urlaub, Stelleninserat und nicht Stellenanzeige, und das Arbeitspensum wird in Prozent angegeben statt in Wochenstunden. Ein Inserat, das «80 %» sagt, sagt nichts über die Lage der Arbeitstage.
Drittens die Frist. Deutsche Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst nennen fast immer eine Bewerbungsfrist, und viele private ebenfalls. Hier ist das die Ausnahme, und die Abwesenheit einer Frist ist keine Einladung, sich Zeit zu lassen — sie bedeutet das Gegenteil.
Viertens der 13. Monatslohn. Er ist in der Schweiz weit verbreitet, aber er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, und im Inserat steht er praktisch nie. Ob er zum Lohn dazukommt oder ob der Jahreslohn durch dreizehn geteilt wird, ist ein Unterschied von einem Monatslohn und eine Frage, die vor der Vertragsunterschrift geklärt gehört. Ein Inserat wird sie nicht beantworten.
Die Reihenfolge, in fünf Schritten
Erstens die Titelzeile ganz lesen, inklusive Klammern. Funktion, Pensum, Kürzel. Wenn dort eine Prozentspanne steht, ist das eine Einladung zur Verhandlung und keine Bedingung.
Zweitens ans Ende springen. Arbeitsort als Gemeinde, Bewerbungsweg, allenfalls eine Kontaktperson. Führt der Knopf auf eine Adresse des Arbeitgebers oder auf ein Portal? Das entscheidet, wie lange das Formular dauert und wer deine Unterlagen zuerst sieht.
Drittens den Mittelteil auf die harten Stellen abklopfen. Alles, was mit «von Vorteil», «wünschenswert» oder «idealerweise» eingeleitet ist, ist Differenzierung und keine Bedingung. Was übrig bleibt, ist die Stelle.
Viertens die Sprachzeile lesen und ernst nehmen. Sie ist in der Schweiz die Anforderung, an der am häufigsten aussortiert wird, und sie wird als Niveau formuliert, nicht als Adjektiv.
Fünftens die Zahl selbst besorgen, die nicht dasteht. Der Lohnrechner des Bundes gibt für Beruf, Region, Alter und Pensum einen statistischen Referenzwert; kommt ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag zur Anwendung, steht dort ein Mindestlohn. Beides ist vor dem Gespräch nachschlagbar, und beides ersetzt eine Zahl, die im Inserat fehlt.
Was diese Auszählung nicht kann
Die Anteile zum Lohn, zum Gesamtarbeitsvertrag und zur Bewerbungsfrist sind auf Titel und Kurzbeschreibung der Inserate ausgezählt, nicht auf dem vollständigen Originaltext. Eine Kurzbeschreibung lässt Randangaben eher weg als zentrale — die tatsächlichen Anteile liegen also eher höher als hier ausgewiesen, nicht tiefer.
Das entwertet die Zahlen nicht, aber es bestimmt, wie sie zu lesen sind. Die absoluten Prozentsätze sind Untergrenzen. Der Vergleich zwischen den Sprachregionen ist belastbarer, weil alle vier Gruppen gleich behandelt wurden — und genau dort liegt der interessante Befund: Über den Lohn wird in französisch- und englischsprachigen Inseraten fast dreimal so oft gesprochen wie in deutschsprachigen, und beziffert wird er trotzdem überall gleich selten.
Der Vergleich zwischen Etikett und Titelzeile hat dieses Problem nicht. Beide Angaben stehen unmittelbar am Inserat, keine der beiden stammt aus einer Zusammenfassung, und beide wurden auf demselben Bestand ausgezählt.
Marktzahlen sind am 31. August 2026 auf den Schweizer Stelleninseraten in unserem Bestand ausgezählt; wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Die Anteile zu Lohn, Gesamtarbeitsvertrag und Bewerbungsfrist beziehen sich auf die Inserate mit auswertbarer Kurzbeschreibung (78,7 Prozent des Bestands) und werden auf Titel plus Kurzbeschreibung gemessen; als «Lohnwort» zählt jedes Vorkommen von Lohn, Löhne, Gehalt, Salär, salaire, rémunération, salario, stipendio, retribuzione, salary, pay oder compensation, als «Frankenbetrag» jede Kombination aus CHF oder Fr. mit einer Zahl. Die Pensumsauszählung bezieht sich auf alle Inserate und misst die Prozentzahlen in der Titelzeile gegen die mitgeführte Anstellungsart. Der Wortlaut von Artikel 5 und Artikel 34 stammt aus der am 31. August 2026 auf EUR-Lex publizierten deutschen Fassung der Richtlinie (EU) 2023/970; der Wortlaut von Artikel 3 und Artikel 13a aus der auf Fedlex publizierten, am 31. August 2026 geltenden Fassung des Gleichstellungsgesetzes.
Quellen
Verwandte Fragen
Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%