Was bedeutet 80–100 % in einem Inserat?
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Kurz gesagt
«80–100 %» ist die Pensumsangabe: Der Arbeitgeber sucht jemanden für vier bis fünf Tage pro Woche und legt die genaue Zahl erst mit der Person fest, die er anstellt. Es ist kein Vollzeitjob zu achtzig Prozent Lohn — Lohn, Zulagen und Ferienlohn richten sich nach dem vereinbarten Pensum. Und es ist selten ein Teilzeitangebot: In den von uns erfassten Inseraten, die im Titel eine Pensumsspanne nennen, beginnen 66,0 Prozent aller Spannen bei achtzig Prozent. Wer wirklich reduziert arbeiten will, muss die Zahl selber ins Gespräch bringen.
Die Schreibweise ist in der Deutschschweiz so verbreitet, dass sie kaum noch als Aussage gelesen wird. 22,1 Prozent aller von uns erfassten Inserate nennen ein Pensum bereits im Titel; bei den deutschsprachigen Inseraten sind es 33,1 Prozent, also jedes dritte. Von allen Titeln mit einer Pensumsangabe nennen 63,4 Prozent eine Spanne und 36,6 Prozent eine einzelne Zahl. Und unter den Spannen ist «80–100 %» nicht eine Variante unter vielen, sondern der Normalfall: 65,5 Prozent aller Spannen lauten exakt so.
Der zweite Teil der Antwort ist der unangenehme. Eine Spanne wirkt wie ein Entgegenkommen, aber die Zahlen zeigen, wohin sie tatsächlich zeigt: 85,2 Prozent aller Spannen enden bei hundert Prozent, 72,4 Prozent sind genau zwanzig Punkte breit, und nur 30,9 Prozent reichen überhaupt auf sechzig Prozent oder tiefer hinunter. Die typische Spanne ist damit keine Öffnung Richtung Teilzeit, sondern eine Vollzeitstelle mit einem Tag Verhandlungsspielraum.
Anteil an allen Inseraten, die im Titel eine Pensumsspanne nennen. Laufende Auswertung der von uns erfassten Schweizer Inserate, Stand 31. August 2026.
- Das Pensum ist ein Anteil an der Wochenarbeitszeit des Arbeitgebers — nicht an einer landesweit festgelegten Stundenzahl.
- Von allen Pensumsangaben in Inseratetiteln sind 41,5 Prozent exakt «80–100 %».
- 85,2 Prozent aller Spannen enden bei hundert Prozent; nur 14,8 Prozent hören darunter auf.
- Bei einzelnen Zahlen statt einer Spanne steht in 71,3 Prozent der Fälle schlicht «100 %».
- Der Bund definiert hundert Prozent als 41,5 Stunden pro Woche (Art. 64 BPV), der Kanton Zürich als 42 Stunden (§ 116 VVO), der Kanton Genf als 40 Stunden (Art. 7 RPAC).
Pensumsangaben und was sie bedeuten
| Angabe | Bedeutung | Was das für dich heisst |
|---|---|---|
| 100 % | Vollzeit, meist 42–43 Stunden | Kein Spielraum ausgeschrieben |
| 80–100 % | Der Betrieb nimmt beides | Bewirb dich mit deinem Wunschpensum im Schreiben |
| 60–80 % | Teilzeit, Bandbreite offen | Der untere Wert ist meist der wirklich gewünschte |
| 50 % | Fest halbtags | Oft geteilte Stelle — frag nach der zweiten Hälfte |
| 20–40 % | Nebenbeschäftigung | Sozialversicherung prüfen: unter CHF 2’300/Jahr keine AHV-Pflicht |
| Ohne Angabe | 76,9 % der Inserate | Im ersten Kontakt fragen — es ist keine unhöfliche Frage |
Von 22’859 offenen Schweizer Inseraten am 5. September 2026 nennen 23,1 % das Pensum bereits im Titel — 58 % davon als Spanne. Die Spanne ist Verhandlungsraum, kein Tippfehler.
Wovon eigentlich Prozent? Hundert Prozent ist keine Zahl im Gesetz
Ein Pensum ist ein Anteil an der Wochenarbeitszeit, die dieser eine Arbeitgeber als voll betrachtet. Diese Zahl steht nirgends im Bundesrecht. Das Arbeitsgesetz regelt nur die Obergrenze: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt nach Art. 9 ArG 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte einschliesslich des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels, und 50 Stunden für alle übrigen. Die Wörter «Vollzeit», «Teilzeit» und «Pensum» kommen im ganzen Arbeitsgesetz nicht vor.
Wie weit die Definition auseinandergeht, zeigt sich am besten dort, wo sie öffentlich nachlesbar ist. Für Bundesangestellte hält Art. 64 der Bundespersonalverordnung fest: «Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 41,5 Stunden. Für teilzeitbeschäftigte Angestellte reduziert sie sich entsprechend dem Beschäftigungsgrad.» Der Kanton Zürich rechnet bei einem Beschäftigungsgrad von hundert Prozent mit 42 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Tage (§ 116 Abs. 1 VVO). Der Kanton Genf schreibt in Art. 7 RPAC 40 Stunden für eine Vollzeitstelle vor.
Drei öffentliche Arbeitgeber im selben Land, drei verschiedene Wochen — und dazwischen liegen fünf Prozent. Praktisch heisst das: Ein Pensum von hundert Prozent beim Kanton Genf umfasst weniger Stunden als eines von 96 Prozent im Kanton Tessin, wo Art. 69 LORD die normale Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden setzt. Die Prozentzahl im Inserat sagt dir also, welchen Anteil du arbeitest, aber nicht, wie viele Stunden das sind. Diese Frage gehört ins Vorstellungsgespräch, und sie ist kein Detail: Zwischen 40 und 42 Stunden liegt über ein Jahr gerechnet mehr als eine ganze Arbeitswoche.
Für die Spanne selbst lässt sich damit rechnen. Bei 41,5 Stunden entspricht ein einziger Prozentpunkt rund 25 Minuten pro Woche. Die zwanzig Punkte zwischen achtzig und hundert sind also 8,3 Stunden — bei 42 Stunden Vollzeit 8,4 Stunden, bei 40 Stunden genau 8. In jeder dieser Rechnungen ist «80–100 %» der Unterschied zwischen einer Vier- und einer Fünftagewoche, und sonst nichts.
Warum Arbeitgeber eine Spanne schreiben
Eine Spanne kostet den Arbeitgeber nichts und erweitert den Kreis der Bewerbenden. Wer nur hundert Prozent ausschreibt, verliert alle, die aus familiären Gründen, wegen einer Weiterbildung oder wegen eines zweiten Engagements nicht auf fünf Tage kommen. Wer «80–100 %» schreibt, behält diese Leute im Verfahren und entscheidet später — genau das ist die Funktion der Spanne.
Dazu kommt, dass sich viele Stellen erst am Schluss zuschneiden lassen. Ob eine Aufgabe in vier Tagen erledigbar ist, hängt davon ab, wer sie übernimmt und was das Team sonst noch abdeckt. Eine Spanne verschiebt diese Entscheidung an das Ende des Verfahrens, wenn beides bekannt ist.
Wo die Aufgabe dagegen an eine feste Schicht oder eine feste Öffnungszeit gebunden ist, verschwindet die Spanne. In unseren Daten ist das sichtbar: Von den Inseraten mit Pensumsangabe nennen in der Projektleitung 87,1 Prozent eine Spanne, in der Pflege 76,1 und in der Informatik 70,9 — im Verkauf dagegen nur 49,0 Prozent. Ein Verkaufsteam plant Schichten, und eine Schicht lässt sich nicht auf «irgendwo zwischen achtzig und hundert» legen.
Die Kehrseite ist eine Unschärfe, die dich betrifft und nicht den Arbeitgeber. Solange die Zahl offen ist, ist auch der Lohn offen, denn er folgt dem Pensum. Art. 38 BPV formuliert das für den Bund unmissverständlich: Bei teilzeitbeschäftigten Angestellten entsprechen der Lohn, der Ortszuschlag und die Zulagen dem Beschäftigungsgrad. In der Privatwirtschaft steht dasselbe im Arbeitsvertrag statt in einer Verordnung — die Logik ist dieselbe.
Was «80–100 %» nicht bedeutet
Es bedeutet nicht, dass du hundert Prozent arbeitest und achtzig bezahlt bekommst. Das ist die häufigste Fehllesung, und sie stammt aus Arbeitsmärkten, in denen das Pensum nicht in Prozent ausgedrückt wird. In der Schweiz ist die Prozentzahl der Vertragsgegenstand: Sie bestimmt gleichzeitig die Arbeitszeit und den Lohn.
Es bedeutet auch nicht, dass deine Ferien schrumpfen. Art. 329a OR verlangt vom Arbeitgeber, jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen Ferien zu gewähren, bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf. Das ist eine Angabe in Wochen, nicht in Stunden. Bei achtzig Prozent bekommst du dieselben vier Wochen — sie enthalten einfach weniger bezahlte Stunden. Die anteilige Kürzung, die derselbe Artikel vorsieht, betrifft ein unvollständiges Dienstjahr, nicht ein reduziertes Pensum.
Und es bedeutet nicht, dass die Stelle Teilzeit ist. Genau hier liegt die praktische Enttäuschung. 66,0 Prozent aller Spannen beginnen bei achtzig Prozent, nur 17,4 Prozent reichen auf fünfzig oder tiefer. Wer 60 Prozent sucht und die Inserate mit einer Spanne im Titel als Teilzeitmarkt liest, sortiert einen Grossteil davon zu Unrecht als passend ein.
Umgekehrt lohnt sich der Blick auf die zweite Zahl. Endet eine Spanne unter hundert — «60–80 %», «40–60 %» —, ist die Stelle tatsächlich als reduzierte Stelle konzipiert. Das ist der Fall bei 14,8 Prozent aller Spannen, und das sind die Inserate, bei denen ein Wunsch nach einem kleinen Pensum nicht gegen die Ausschreibung arbeitet.
Am unteren Ende der Spanne hängen zwei Schwellen
Wenn eine Spanne weit hinunterreicht — «20–40 %», «20–80 %» —, wird die gewählte Zahl mehr als eine Frage der Arbeitszeit. Zwei Schwellen im Sozialversicherungsrecht hängen nicht am Prozentsatz, sondern an dem, was hinter ihm steht.
Die erste ist die Unfallversicherung. Art. 13 Abs. 1 UVV hält fest, dass teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, auch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind. Wer darunter bleibt, ist nur bei Berufsunfällen gedeckt; für diese Personen gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg immerhin als Berufsunfälle (Abs. 2). Acht Stunden sind je nach Vollzeitwoche 19,0 bis 20,0 Prozent — die Schwelle liegt also praktisch genau bei einem Fünftel. Ein Pensum von zwanzig Prozent steht auf der Linie, eines von fünfzehn darunter.
Die zweite ist die berufliche Vorsorge. Nach Art. 2 Abs. 1 BVG untersteht der obligatorischen Versicherung, wer bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’680 bezieht. Ob ein kleines Pensum diese Schwelle erreicht, hängt vom Vollzeitlohn der Stelle ab und lässt sich nicht in Prozent allgemein beantworten — aber es ist eine Frage, die man vor der Unterschrift stellt und nicht danach.
Auch innerhalb eines Betriebs kann eine Grenze liegen. Beim Bund erhalten Angestellte mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als fünfzig Prozent die ergänzenden Leistungen zur Familienzulage nur bei einem Härtefall (Art. 51a BPV). Solche Schwellen stehen im Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag, nicht im Inserat — und sie sind ein guter Grund, beim tiefen Ende einer Spanne nachzufragen.
Was du in der Bewerbung damit machst
Nenne eine Zahl. Eine Spanne im Inserat ist eine Frage an dich, und eine Bewerbung, die sie unbeantwortet lässt, verschiebt die Klärung auf einen Zeitpunkt, an dem beide Seiten schon investiert haben. Ein Satz im Anschreiben genügt: das gewünschte Pensum, ab wann, und in welcher Verteilung über die Woche.
Nenne die Zahl, die du willst, nicht die, von der du glaubst, sie werde erwartet. Bei «80–100 %» ist achtzig ausdrücklich ausgeschrieben; du musst dich dafür nicht entschuldigen und keine Begründung liefern, die nach einer Einschränkung klingt. Wer hundert Prozent schreibt, um niemanden zu verärgern, und später reduzieren will, verhandelt aus der schlechteren Position.
Frag früh nach der Stundenzahl hinter den hundert Prozent. Sie steht fast nie im Inserat, und sie entscheidet, was dein Pensum konkret bedeutet. Bei 42 Stunden sind achtzig Prozent 33,6 Stunden, bei 40 Stunden 32 — ein Unterschied von rund eineinhalb Stunden pro Woche, über ein Jahr gerechnet mehr als eine Arbeitswoche.
Und klär die Verteilung mit. Achtzig Prozent können vier volle Tage sein oder fünf kürzere; für Kinderbetreuung, Weiterbildung oder einen Arbeitsweg über eine Kantonsgrenze ist das der wichtigere Teil der Abmachung als der Prozentsatz selbst. Diese Verteilung steht in praktisch keinem Inserat und wird trotzdem in praktisch jedem Vertrag geregelt.
Wenn im Inserat gar kein Pensum steht
77,9 Prozent aller von uns erfassten Inserate nennen im Titel keine Prozentzahl. Das heisst nicht, dass die Stelle Vollzeit ist — es heisst nur, dass der Arbeitgeber die Frage nicht im Titel beantwortet. In vielen Fällen steht das Pensum im Fliesstext, in anderen gar nicht.
Die Wahrscheinlichkeit hängt stark von der Sprache des Inserats ab. 33,1 Prozent der deutschsprachigen Inserate nennen ein Pensum im Titel, aber nur 17,1 Prozent der französischsprachigen und 7,7 Prozent der englischsprachigen. Wer sich hauptsächlich auf englischsprachige Ausschreibungen bewirbt, bekommt die Information also viel seltener geliefert und muss viel häufiger fragen.
Kein Pensum im Titel heisst auch nicht, dass keines verhandelbar wäre. Es heisst, dass du die Zahl als Erste nennst statt als Zweite — was in der Praxis eher ein Vorteil ist, solange die Aufgabe teilbar ist und du sagst, wie du sie im gewünschten Pensum abdeckst.
Anteile aus unserer laufenden Auswertung der von uns erfassten Schweizer Stelleninserate, Stand 31. August 2026. Gemessen wird die Pensumsangabe im Stellentitel: eine Prozentzahl oder eine Prozentspanne. Pensen, die nur im Fliesstext eines Inserats stehen, sind nicht mitgezählt, die tatsächliche Verbreitung liegt also höher als die hier ausgewiesenen 22,1 Prozent. Die Sprache eines Inserats wird automatisch bestimmt; für einen Teil des Bestands ist sie nicht bestimmbar, und diese Inserate zählen nur in die Gesamtwerte. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Die Angaben zu Arbeitszeit, Ferien und Versicherung geben den Stand der zitierten Erlasse wieder und ersetzen keine Rechtsauskunft.
Quellen
- Arbeitsgesetz (SR 822.11) Art. 9 — Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) Art. 38, Art. 51a und Art. 64
- Kanton Zürich — Grundlagen zur Arbeitszeit, § 116 VVO
- Obligationenrecht (SR 220) Art. 329a — Dauer der Ferien
- Verordnung über die Unfallversicherung (SR 832.202) Art. 13 — Teilzeitbeschäftigte
- BVG (SR 831.40) Art. 2 — obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer
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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%