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Was bedeutet m/w/d?

Aktualisiert:

Kurz gesagt

«m/w/d» steht für männlich, weiblich, divers und bedeutet: Die Stelle ist für alle Geschlechter ausgeschrieben. Der dritte Buchstabe stammt aus dem deutschen Recht. Das deutsche Personenstandsgesetz erlaubt in § 22 Abs. 3 den Geburtseintrag «divers», und § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verlangt in einem Satz: «Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoss gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.» Das schweizerische Zivilstandsregister kennt nach Art. 8 Bst. b der Zivilstandsverordnung nur «Geschlecht: männlich/weiblich». Kein Schweizer Gesetz verlangt das Kürzel.

Trotzdem ist es hier fast überall. Von den deutschsprachigen Inseraten, die wir erfassen, tragen 36,7 Prozent ein Geschlechtskürzel im Titel, und 93,9 Prozent dieser Kürzel enthalten einen dritten Buchstaben. In 98,6 Prozent der Fälle ist dieser dritte Buchstabe ein «d». Die Schweiz hat die Schreibweise also übernommen, ohne den Rechtsbegriff zu übernehmen, an dem sie hängt.

Für dich als Bewerberin oder Bewerber heisst das zweierlei. Erstens: Das Kürzel ist eine Angabe über den Arbeitgeber, nicht über die Stelle — dieselbe Firma schreibt es entweder in jeden Titel oder in keinen. Zweitens: Es ist kein Signal für ein besonders offenes Haus. Ein Textbaustein, den eine Personalabteilung einmal in die Vorlage gesetzt hat, sagt über die Kultur dahinter nichts aus.

Welche Geschlechtskürzel in deutschsprachigen Stellentiteln stehen
Welche Geschlechtskürzel in deutschsprachigen Stellentiteln stehenm/w/d59.4 % der Kürzelw/m/d28.4 % der Kürzelm/w4.2 % der Kürzelm/f/d3.3 % der Kürzelw/m1.6 % der Kürzeld/w/m0.5 % der Kürzelm/w/x0.4 % der Kürzel

Anteil an allen deutschsprachigen Titeln, die ein Geschlechtskürzel tragen. Laufende Auswertung der von uns erfassten Schweizer Inserate, Stand 31. August 2026.

  • m = männlich, w = weiblich, d = divers. Der Begriff «divers» ist ein deutscher Personenstandseintrag, kein schweizerischer.
  • 71,3 Prozent aller von uns erfassten Stellentitel tragen überhaupt kein Geschlechtskürzel.
  • Von den Kürzeln in deutschsprachigen Titeln lauten 59,4 Prozent «m/w/d» und 28,4 Prozent «w/m/d» — fast ein Drittel nennt also die Frau zuerst.
  • 95,4 Prozent der deutschsprachigen Kürzel verwenden «w» für weiblich; die restlichen greifen zum internationalen «f».
  • Nur 29,2 Prozent der Arbeitgeber in unserem Bestand verwenden das Kürzel überhaupt je.

Kürzel in Schweizer Inseraten

KürzelBedeutetWas es dir sagt
m/wmännlich / weiblichdie ältere Form, noch verbreitet
m/w/dmännlich / weiblich / diversaus Deutschland übernommen
m/w/xdasselbe, andere Schreibweisein der Schweiz häufiger als m/w/d
(a)geschlechtsneutral, «all genders»meist Tech und Startups
80–100 %Arbeitspensum, nicht Gehaltsiehe die Pensums-Tabelle
a. i.ad interim — befristete Übernahmeoft Führungsposition auf Zeit
m/w/d 100 % oder Teilzeitbeides möglichPensum ist verhandelbar

Die Geschlechtskürzel sind rechtlich nicht vorgeschrieben — sie sind Konvention, und welche ein Betrieb wählt, sagt mehr über den Betrieb als über die Stelle.

Die Buchstaben, einzeln gelesen

«m» und «w» sind eindeutig: männlich und weiblich. Der dritte Buchstabe ist es nicht. Am häufigsten steht dort «d» für «divers» — ein Wort mit einer genauen rechtlichen Bedeutung, aber einer deutschen. § 22 Abs. 3 des deutschen Personenstandsgesetzes hält fest: «Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe ‹divers› in das Geburtenregister eingetragen werden.» Das ist die Herkunft des Buchstabens.

Daneben tauchen ein «x» und selten ein «i» auf. Für diese beiden gibt es keinen entsprechenden Eintrag: Das deutsche Personenstandsgesetz nennt an dieser Stelle nur «divers» oder gar keine Angabe, und das schweizerische Recht kennt beides nicht. Wer «m/w/x» schreibt, meint dasselbe wie «m/w/d», stützt sich aber auf keinen Rechtsbegriff. In den deutschsprachigen Titeln, die wir erfassen, macht «d» 98,6 Prozent der dritten Buchstaben aus, «x» 1,0 Prozent und «i» 0,4 Prozent.

Es gibt auch Titel ohne dritten Buchstaben. «(m/w)» und «(w/m)» sind die ältere Schreibweise und stehen in 4,2 beziehungsweise 1,6 Prozent der deutschsprachigen Kürzel. Und es gibt die ausgeschriebene Variante: «(all genders)» erscheint in rund einem Prozent der deutschsprachigen Titel — auf Englisch, auch wenn das ganze Inserat deutsch ist, weil es meist aus einer Arbeitgebermarke stammt und nicht aus der Personaladministration.

Was du dagegen fast nie siehst, ist ein Kürzel, das nur ein Geschlecht nennt. Genau das wäre der Punkt, an dem das Schweizer Recht eingreift — nicht die Klammer selbst.

Was das Schweizer Recht wirklich verlangt

Die Bundesverfassung hält in Art. 8 Abs. 3 fest: «Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit.» Ausgeführt wird das im Gleichstellungsgesetz. Dessen Art. 3 Abs. 1 hält fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer «aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden» dürfen. Abs. 2 sagt, wo dieses Verbot greift: «Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.»

Das Verbot erfasst also die Anstellung. Es sagt aber nichts über die Schreibweise eines Inserats. Es gibt im schweizerischen Bundesrecht keine Bestimmung, die einem Inserat eine Formel wie «m/w/d» vorschreibt — das Gesetz misst die Benachteiligung, nicht die Typografie.

In Deutschland ist die Konstruktion eine andere, und deshalb ist dort das Kürzel entstanden. § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nennt als Ziel, «Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen». § 7 Abs. 1 verbietet die Benachteiligung, und § 11 richtet dieses Verbot ausdrücklich an die Ausschreibung. Ein Inserat ist dort selbst der Gegenstand der Norm — in der Schweiz ist es das Verfahren.

Der zweite Unterschied ist das Register. Die schweizerische Zivilstandsverordnung zählt in Art. 8 auf, welche Daten im Personenstandsregister beurkundet werden, und beim Geschlecht steht dort exakt: «Geschlecht: männlich/weiblich». Seit dem 1. Januar 2022 kann man diesen Eintrag nach Art. 30b ZGB durch Erklärung ändern lassen — aber die Erklärung wechselt zwischen den beiden Werten, sie fügt keinen dritten hinzu. Das «d» in einem Schweizer Inserat verweist damit auf eine Kategorie, die es im hiesigen Register nicht gibt.

Warum das Kürzel nichts über die Stelle aussagt

Wer die Klammer als Hinweis auf eine offene Unternehmenskultur liest, liest sie falsch. Sie ist eine Eigenschaft der Vorlage, mit der ein Arbeitgeber seine Inserate schreibt. Nur 29,2 Prozent der Arbeitgeber in unserem Bestand verwenden das Kürzel überhaupt je. Und von jenen, die mindestens fünf Inserate ausgeschrieben haben und das Kürzel benutzen, setzen es 35,1 Prozent in jeden einzelnen Titel.

Das ist die entscheidende Beobachtung: Die Streuung liegt zwischen den Firmen, nicht zwischen den Stellen. Ein Arbeitgeber schreibt «(m/w/d)» in die Vorlage, und danach steht es unter der Bürostelle wie unter der Lagerstelle. Ein anderer hat es nie eingebaut. Aus dem Vergleich zweier Inserate verschiedener Firmen lässt sich deshalb nichts über deren Haltung ableiten.

Dazu kommt die Konzentration. Ein einziger Arbeitgeber steht für 21,1 Prozent aller Titel mit Kürzel in unserem Bestand — er schreibt es ausnahmslos in jeden seiner Titel. Rechnet man ihn heraus, sinkt der Anteil aller Inserate mit Kürzel von 28,7 auf 24,1 Prozent, und der Anteil der Kürzel mit drittem Buchstaben von 88,4 auf 85,3 Prozent. Wir nennen das offen, weil eine solche Zahl ohne diesen Hinweis grösser wirkt, als sie ist.

Was du stattdessen lesen kannst, steht weiter unten im Inserat: ob ein Pensum verhandelbar ist, ob Teilzeit auf allen Stufen möglich ist, ob es einen Gesamtarbeitsvertrag gibt. Das sind überprüfbare Angaben. Drei Buchstaben in einer Klammer sind es nicht.

Die Reihenfolge ist der einzige Teil mit Aussagekraft

Wenn die Klammer etwas verrät, dann durch die Reihenfolge. «m/w/d» und «w/m/d» sind inhaltlich identisch, aber die zweite Variante ist eine bewusste Entscheidung — die Standardvorlage stellt das «m» voran. In den deutschsprachigen Titeln, die wir erfassen, beginnen 31,6 Prozent der Kürzel mit dem weiblichen Buchstaben. Rechnet man den grössten einzelnen Ausschreiber heraus, sind es 34,5 Prozent.

Konkret: «w/m/d» ist mit 28,4 Prozent aller deutschsprachigen Kürzel die zweithäufigste Form überhaupt, hinter «m/w/d» mit 59,4 Prozent. Rund jedes dritte deutschsprachige Kürzel nennt also die Frau zuerst. Das ist kein Randphänomen und auch kein Zufall der Alphabetisierung, denn alphabetisch käme «d» an erster Stelle — und «d/w/m» kommt auf 0,5 Prozent.

Der zweite verwertbare Teil ist die Buchstabenwahl. 95,4 Prozent der deutschsprachigen Kürzel verwenden «w» für weiblich. Die übrigen schreiben «m/f/d» mit dem internationalen «f» für female — meist Konzerne, die ihre Titel zentral verwalten und die deutsche Fassung aus einer englischen ableiten. Ein «m/f/d» unter einem sonst deutschen Titel ist deshalb oft der Hinweis, dass das Inserat übersetzt wurde und die Ansprechperson nicht in der Schweiz sitzt.

Die andere Schreibweise: der Doppelpunkt statt der Klammer

Neben der Klammer gibt es die Variante, die das Geschlecht ins Wort selbst hineinnimmt: «Verkäufer:in», «Projektleiter*in», «Elektroinstallateur/in», «MitarbeiterIn». In den deutschsprachigen Titeln, die wir erfassen, tragen 34,1 Prozent eine dieser Formen.

Interessant ist die Überschneidung, denn sie ist klein: Von den deutschsprachigen Titeln mit einer solchen Form tragen nur 16,7 Prozent zusätzlich eine Klammer. Die beiden Konventionen sind also Alternativen und nicht Ergänzungen — ein Arbeitgeber entscheidet sich für die eine oder für die andere. Und 34,9 Prozent der deutschsprachigen Titel haben weder das eine noch das andere und nennen einfach die Funktion.

Für die Suche ist dieser Unterschied wichtiger als für die Bedeutung. Ein Titel mit Doppelpunkt oder Sternchen bricht die Suche nach dem ganzen Wort: Wer «Verkäuferin» eingibt, findet «Verkäufer:in» nicht zuverlässig, und wer «Verkäufer» eingibt, je nach Suchmaschine ebenso wenig. Such deshalb nach dem kürzesten eindeutigen Wortstamm — «Verkäuf», «Projektleit», «Elektroinstall» — und nicht nach der vollständigen Berufsbezeichnung.

Was du beim Suchen und beim Bewerben damit machst

Beim Suchen: Lass die Klammer weg. Sie ist ein Anhängsel des Titels und kein Teil der Berufsbezeichnung, und in ein Suchfeld getippt schränkt sie das Ergebnis auf jene knapp drei von zehn Inseraten ein, die überhaupt eines tragen. Wer «Sachbearbeiter m/w/d» sucht, blendet damit die Mehrheit des Marktes aus.

Beim Lesen des Inserats: Nimm das Kürzel als das, was es ist — eine Aussage, dass die Bewerbung unabhängig vom Geschlecht erwünscht ist. Das ist ehrlich gemeint und wenig wert, weil es in der Schweiz ohnehin gilt. Es ist kein Hinweis auf ein deutsches Mutterhaus, obwohl es dort herkommt; die Schreibweise ist hier längst eigenständig verbreitet.

Beim Bewerben: Fehlt das Kürzel, heisst das nicht, dass der Arbeitgeber nur ein Geschlecht sucht. 71,3 Prozent aller Titel in unserem Bestand tragen keines. Ein Titel wie «Elektroinstallateur EFZ» ohne Klammer ist die häufigste Form eines Stelleninserats in diesem Land und keine Einschränkung — was zählt, ist Art. 3 des Gleichstellungsgesetzes und nicht die Titelzeile.

Und wenn du eine Benachteiligung bei der Anstellung vermutest, ist der Ansatzpunkt nicht die Klammer, sondern das Verfahren: wer eingeladen wurde, wer nicht, und mit welcher Begründung. Die Titelzeile ist dafür kein Beweismittel — sie ist bei fast allen Arbeitgebern für jede Stelle dieselbe. Wie ein einzelner Fall zu beurteilen ist, gehört zu einer Rechtsberatung und nicht auf eine Inseratseite; die kantonalen Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz sind dafür die erste Anlaufstelle.

Zahlen vom 31. August 2026, ausgezählt auf den Schweizer Stelleninseraten in unserem Bestand. Gegenstand der Messung ist das Geschlechtskürzel in der Titelzeile: eine Buchstabenfolge wie m/w/d, w/m, h/f oder m/f/x, mit Klammer oder ohne. Ein Kürzel, das nur im Inseratstext steht, fällt aus dieser Zählung heraus — die tatsächliche Verbreitung ist also grösser als die hier genannten Anteile. Die Inseratssprache wird maschinell erkannt und bleibt bei einem Teil der Inserate offen; diese wirken nur auf die Gesamtwerte. Für den italienischsprachigen Teil wird bewusst keine Aufschlüsselung publiziert: zu wenige italienische Titel tragen überhaupt ein Kürzel. Ein einzelner Arbeitgeber macht 21,1 Prozent der Titel mit Kürzel aus; was seine Herausrechnung ändert, steht im Text. Publiziert werden ausschliesslich Anteile, nie Bestandsgrössen. Die rechtlichen Hinweise geben den Stand der zitierten Erlasse wieder und sind keine Rechtsauskunft.

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Quellen

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Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%