Welche Anforderungen in einem Stelleninserat sind zwingend?
Aktualisiert:
Kurz gesagt
Zwingend ist fast nichts von dem, was im Inserat steht. Das ist keine Ermutigung, sondern die Rechtslage: Ein Stelleninserat ist kein Antrag im Sinne des Obligationenrechts und bindet deshalb niemanden — auch den Arbeitgeber nicht an seine eigene Liste. Messbar wird das im Bestand. Auf eine einzige Anforderung einigen sich die Arbeitgeber derselben Berufsgruppe fast geschlossen, und das ist die Sprache: 83,6 Prozent der ausgewerteten Inserate verlangen eine Sprache auf Berufs- oder Muttersprachniveau. Ein Berufsabschluss steht in 12,4 Prozent, ein Hochschulabschluss in 5,5, ein Fahrausweis in 2,7 Prozent.
Diese Antwort gibt wieder, was in den zitierten Bestimmungen steht, und ist keine Rechtsberatung. Für reglementierte Berufe gilt kantonales Recht, das sich von Kanton zu Kanton unterscheidet, und für einzelne Branchen kommen Gesamtarbeitsverträge hinzu. Verbindlich Auskunft geben eine Rechtsberatungsstelle, eine Gewerkschaft, der Berufsverband oder die zuständige kantonale Stelle.
Daraus folgt eine andere Leseweise. Ob eine Zeile zwingend ist, steht nicht in dem Inserat, das du gerade offen hast — es steht darin, wie viele andere Arbeitgeber derselben Berufsgruppe dieselbe Zeile schreiben. Wir haben das ausgezählt, und die Einigkeit ist überall kleiner als erwartet. In den Elektroberufen, der Gruppe mit dem formalsten Zugang, nennen 56,8 Prozent der deutschsprachigen Inserate den Berufsabschluss. In Bau und Handwerk sind es 55,9 Prozent, in der Küche 42,6, in der Pflege 34,2, in der kaufmännischen Administration 22,7, im Detailhandel 14,2 und in der Softwareentwicklung 3,5 Prozent.
Die Umkehrung gilt aber auch, und sie ist die unangenehmere Hälfte: Dass eine Anforderung nicht dasteht, heisst nicht, dass es sie nicht gibt. Die härteste Bedingung im ganzen Schweizer Stellenmarkt — der Führerausweis für eine Stelle, die aus Fahren besteht — wird in 42,2 Prozent der Fahrerinserate überhaupt genannt. Sie gilt trotzdem in hundert von hundert Fällen, weil ein Bundesgesetz das so sagt. Zwingend ist also nicht, was das Inserat betont, sondern was ausserhalb des Inserats geregelt ist.
Anteil der deutschsprachigen Inserate einer Berufsgruppe, die einen Abschluss der beruflichen Grund- oder höheren Berufsbildung nennen. Lehrstellen und Praktika sind ausgenommen. Ausgezählt am 31. August 2026 auf Titel und Kurzbeschreibung der offenen Inserate auf SwissJobs.app.
- Artikel 7 Absatz 2 des Obligationenrechts: «Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich keinen Antrag.» Ein Stelleninserat gehört auf diese Seite der Grenze — es lädt zur Bewerbung ein und verspricht nichts.
- 83,6 Prozent der ausgewerteten Inserate verlangen mindestens eine Sprache auf Berufs- oder Muttersprachniveau. In den deutschsprachigen Inseraten sind es 96,8 Prozent, und in 96,6 Prozent ist die verlangte Sprache Deutsch.
- Der Berufsabschluss ist die zweithäufigste Anforderung und liegt weit dahinter: 12,4 Prozent über den ganzen Bestand, 19,3 Prozent in den deutschsprachigen Inseraten.
- In den Elektroberufen — der Gruppe mit der höchsten Einigkeit im deutschsprachigen Bestand — nennen 56,8 Prozent der Inserate den Abschluss. Über alle Inseratssprachen hinweg nennen 44,5 Prozent der Elektroinserate weder einen Abschluss noch einen Fahrausweis.
- Artikel 10 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes: «Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises.» Genannt wird er in 42,2 Prozent der Fahrerinserate, in den deutschsprachigen in 58,0 Prozent; eine Ausweiskategorie nennen 27,8 Prozent.
- Nur 18,6 Prozent der deutschsprachigen Inserate mit einer Sprachanforderung verlangen zwei oder mehr Sprachen auf Arbeitsniveau. In deutschsprachigen Softwareinseraten steht Deutsch in 99,1 Prozent und Englisch zusätzlich in 42,6 Prozent.
Ein Inserat ist rechtlich kein Antrag — und bindet deshalb niemanden
Die Frage «welche Anforderungen sind zwingend» setzt voraus, dass ein Inserat etwas zwingend machen kann. Das kann es nicht. Das Obligationenrecht ordnet die öffentliche Ausschreibung von Bedingungen nicht dem Antrag zu, sondern der Einladung, einen Antrag zu stellen. Artikel 7 Absatz 2 lautet: «Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich keinen Antrag.» Und der Kontrast im selben Artikel zeigt, wo die Grenze verläuft: Nach Absatz 3 gilt «die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als Antrag». Das Schaufenster bindet, die Preisliste nicht.
Ein Stelleninserat steht auf der zweiten Seite dieser Grenze. Deine Bewerbung ist der Antrag, das Inserat ist die Einladung. Daraus folgen zwei Dinge, die zunächst in verschiedene Richtungen zeigen. Erstens: Du kannst aus dem Inserat nichts ableiten. Es gibt keinen Anspruch darauf, angeschaut zu werden, nur weil du jede genannte Zeile erfüllst. Zweitens, und praktisch viel wichtiger: Der Arbeitgeber ist an seine eigene Liste ebenso wenig gebunden. Er darf jemanden anstellen, der drei der acht Punkte nicht erfüllt, und tut es regelmässig.
Genau das macht die verbreitete Selbstprüfung — «erfülle ich genug Prozent der Liste?» — zu einer Rechnung über etwas, das nicht zählt. Die Liste beschreibt, was eine Person wollte, die unter Zeitdruck ein Inserat geschrieben hat. Verbindlich wird eine Anforderung erst, wenn sie von woanders herkommt: aus einem Gesetz, aus einer Bewilligung, aus einem Register, aus einem Gesamtarbeitsvertrag. Diese Quellen sind zählbar und es sind wenige.
Der Nebeneffekt dieser Rechtslage ist, dass sich «zwingend» nicht am einzelnen Text prüfen lässt, sondern nur am Markt. Wenn dreissig Arbeitgeber dieselbe Stelle ausschreiben und achtundzwanzig dieselbe Zeile schreiben, ist diese Zeile eine Zugangsbedingung des Berufs. Schreiben sie zwölf, ist es eine Präferenz. Diese Rechnung kann man anstellen, und wir haben sie angestellt.
Die Gegenprobe: wie einig sich Arbeitgeber derselben Berufsgruppe sind
Wir haben die offenen Inserate über den Stellentitel nach Berufsgruppen sortiert und in jeder Gruppe gezählt, welcher Anteil der Arbeitgeber dieselbe Anforderung nennt. Gemessen wurde auf Titel und Kurzbeschreibung, für vier Familien: Abschluss der beruflichen Grund- oder höheren Berufsbildung, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, Fahrausweis, Berufsregistrierung oder Diplomanerkennung. Lehrstellen und Praktika sind aus der Auszählung entfernt — eine Lehrstelle nennt den Abschluss, zu dem sie hinführt, und beantwortet damit die umgekehrte Frage.
Im deutschsprachigen Bestand sieht die Rangliste so aus. Elektroberufe: 56,8 Prozent nennen den Berufsabschluss. Bau und Handwerk: 55,9 Prozent. Küche: 42,6 Prozent. Pflege: 34,2 Prozent. Kaufmännische Administration: 22,7 Prozent. Detailhandel: 14,2 Prozent. Softwareentwicklung: 3,5 Prozent. Der Hochschulabschluss taucht nirgends als Mehrheitsanforderung auf — in den Ingenieurinseraten, wo man ihn am ehesten erwartet, steht er in 4,6 Prozent der deutschsprachigen Ausschreibungen.
Kein einziger Wert erreicht sechzig Prozent. Das ist der eigentliche Befund. Selbst in den Elektroberufen, wo der Zugang über eine geregelte berufliche Grundbildung führt und die Arbeit ohne sie kaum denkbar ist, schreiben mehr als vier von zehn Arbeitgebern den Abschluss nicht hin. Über alle Inseratssprachen hinweg nennen 44,5 Prozent der Elektroinserate weder einen Abschluss noch einen Fahrausweis, 40,0 Prozent nur den Abschluss, 13,6 Prozent beides.
Die brauchbare Schlussfolgerung ist nicht «die Abschlüsse sind egal», sondern eine über die Streuung: Wo die Hälfte der Arbeitgeber eine Zeile weglässt, ist diese Zeile im Markt nicht durchgesetzt. Wer den Abschluss nicht hat, aber die Arbeit kann, bewirbt sich in dieser Berufsgruppe auf ungefähr die Hälfte des Bestands, ohne überhaupt gegen eine formale Bedingung zu laufen. Wer ihn hat, macht ihn in zwei Sekunden auffindbar — nicht weil er sonst ausgeschlossen wäre, sondern weil er in der anderen Hälfte der Fälle der Unterschied ist.
Die zwingendste Anforderung des Marktes steht in weniger als der Hälfte der Inserate
Es gibt eine Anforderung, bei der jede Diskussion über Verhandelbarkeit sinnlos ist, weil sie nicht der Arbeitgeber setzt. Artikel 10 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes sagt in einem Satz: «Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises, wer Lernfahrten unternimmt, des Lernfahrausweises.» Für eine Stelle, deren Inhalt Fahren ist, ist damit alles gesagt. Kein Betrieb kann darüber hinweggehen, kein Gespräch kann sie mildern, und niemand wird sie je verhandeln.
Nun die Auszählung. In den Inseraten, deren Titel eine Fahrtätigkeit bezeichnet — Chauffeur, Fahrerin, Lastwagen, conducteur, autista —, wird der Führerausweis in 42,2 Prozent überhaupt erwähnt. In den deutschsprachigen dieser Inserate sind es 58,0 Prozent. Eine Ausweiskategorie, also die Angabe, welcher Ausweis genau gemeint ist, nennen 27,8 Prozent.
Deutlich mehr als die Hälfte dieser Ausschreibungen verlangt also etwas rechtlich Unumgängliches, ohne es hinzuschreiben. Der Grund ist banal: Wer ein Fahrerinserat schreibt, setzt den Ausweis so selbstverständlich voraus wie zwei Hände. Für die lesende Person hat das eine unangenehme Folge, und sie kehrt die intuitive Regel um. Die Abwesenheit einer Zeile ist keine Erlaubnis. Sie sagt nur, dass die schreibende Person die Sache für selbstverständlich hielt.
Dasselbe Muster gilt überall dort, wo ein Beruf einen behördlichen Zugang hat: bei den Gesundheitsberufen mit ihrer kantonalen Berufsausübungsbewilligung, bei der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz, bei Tätigkeiten mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Fähigkeitsausweis. In den Pflegeinseraten etwa steht eine Registrierung oder Anerkennung in 3,7 Prozent — die Bewilligungspflicht der reglementierten Gesundheitsberufe hängt nicht davon ab, ob das Inserat sie erwähnt. Solche Punkte klärt man deshalb vor der Bewerbung und nicht im Gespräch.
Die eine Zeile, auf die sich die Arbeitgeber einigen: die Sprache
Über den ganzen ausgewerteten Bestand verlangen 83,6 Prozent der Inserate mindestens eine Sprache auf Berufs- oder Muttersprachniveau. Keine andere Anforderung kommt in die Nähe: Der Berufsabschluss liegt bei 12,4 Prozent, der Hochschulabschluss bei 5,5, der Fahrausweis bei 2,7, eine Berufsregistrierung bei 0,8 Prozent. Der Abstand ist nicht graduell, sondern eine Grössenordnung.
In den deutschsprachigen Inseraten steigt der Anteil auf 96,8 Prozent, und in 96,6 Prozent ist die verlangte Sprache Deutsch. Die Einigkeit hält auch innerhalb der Berufsgruppen: In deutschsprachigen Pflegeinseraten steht Deutsch auf Arbeitsniveau in 95,2 Prozent, im Detailhandel in 97,9, in der kaufmännischen Administration in 99,0, in den Ingenieurinseraten in 99,3 Prozent. Das ist die Zahl, die das Wort «zwingend» tatsächlich verdient.
Die zweite Sprache ist der Punkt, an dem sich die Berufsgruppen wieder trennen. Nur 18,6 Prozent der deutschsprachigen Inserate mit einer Sprachanforderung verlangen zwei oder mehr Sprachen auf Arbeitsniveau. Die Ausnahme ist die Softwareentwicklung: In deutschsprachigen Softwareinseraten steht Deutsch in 99,1 Prozent und Englisch zusätzlich in 42,6 Prozent — hier ist die zweite Sprache fast die Regel, während sie im Detailhandel mit 2,5 Prozent praktisch nicht vorkommt.
Welches Niveau hinter «Deutsch» steht, wann eine englischsprachige Ausschreibung wirklich ohne Deutsch auskommt und welche deutschfreien Stellen es gibt, sind eigene Fragen dieses Bereichs mit eigenen Auswertungen. Hier zählt nur die Rangordnung: Wenn du eine einzige Zeile in einem Schweizer Inserat ernst nehmen willst, ist es die Sprachzeile — und zwar mit einer Stufe belegt statt mit einem Adjektiv beschrieben. «Verhandlungssicher» ist keine Stufe, B2 ist eine.
Woher eine Anforderung kommt, entscheidet — nicht wie hart sie klingt
Nach allem Bisherigen lässt sich jede Zeile eines Inserats einer von zwei Herkünften zuordnen, und die Herkunft entscheidet alles. Kommt die Zeile vom Arbeitgeber, ist sie ein Wunsch, so scharf sie auch formuliert ist — «zwingend erforderlich» in einem Inserat ist eine Wortwahl und keine Rechtsfolge. Kommt sie von aussen, gilt sie unabhängig davon, ob sie im Text steht.
Die Liste der Zeilen mit externer Herkunft ist kurz und geschlossen: die Berechtigung, in der Schweiz erwerbstätig zu sein; die kantonale Bewilligung zur Berufsausübung in den reglementierten Berufen, allen voran im Gesundheitswesen; ein gesetzlich vorgeschriebener Ausweis für die Tätigkeit selbst, wie der Führerausweis; die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses, wo der Beruf reglementiert ist; und die Mindestbedingungen eines anwendbaren Gesamtarbeitsvertrags, die auch beidseitiges Einverständnis nicht unterschreiten kann. Zu den ersten beiden Punkten gibt es in diesem Frage-und-Antwort-Bereich eigene, ausführliche Antworten — sie werden hier nicht wiederholt.
Alles andere ist Vergleichsstoff, und zwar auch dann, wenn es sich nicht so anhört. Jahreszahlen, Programmkenntnisse, Zertifikate, Branchenerfahrung, Führungserfahrung: Das sind Kriterien, mit denen eine auswählende Person die eingegangenen Dossiers untereinander vergleicht. Verglichen wird gegen die anderen Bewerbungen, nicht gegen die eigene Liste — und wer sich gar nicht bewirbt, ist in diesem Vergleich nicht vorhanden.
Für die Praxis ergibt das eine einfache Reihenfolge. Prüfe zuerst, ob für diesen Beruf überhaupt eine externe Bedingung existiert. Wenn ja, kläre sie, bevor du schreibst — ein laufendes Anerkennungsverfahren mit Datum ist im Dossier eine Angabe, das Schweigen darüber ist eine Lücke. Wenn nein, und das ist der häufigere Fall, gibt es in diesem Inserat keinen Punkt, an dem deine Bewerbung formal scheitern kann.
Für Leserinnen und Leser aus Deutschland
Wer deutsche Stellenanzeigen gewohnt ist, bringt zwei Erwartungen mit, die hier nicht passen. Die erste betrifft den Hochschulabschluss. In den deutschsprachigen Schweizer Inseraten steht er in 2,9 Prozent — selbst in den Ingenieurinseraten nur in 4,6 Prozent. Der Grund ist nicht Bescheidenheit, sondern das Bildungssystem: Der übliche Nachweis ist hier die berufliche Grundbildung mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, dem EFZ, und darauf aufbauend der eidgenössische Fachausweis oder das eidgenössische Diplom. Wer nach «Bachelor» sucht, sucht in einem Markt, der überwiegend anders beschriftet ist.
Die zweite Erwartung betrifft die Form der Liste. Eine formale Trennung in Muss- und Kann-Kriterien, wie sie viele deutsche Ausschreibungen setzen, gibt es hier nur als Sprachgewohnheit im Fliesstext. Wie ein Schweizer Inserat seine harten von seinen weichen Zeilen trennt, welche Signalwörter das sind und welche Anforderungsarten am häufigsten weich formuliert werden, ist im Frage-und-Antwort-Bereich eigens ausgewertet und wird hier nicht wiederholt.
Dazu das Vokabular, weil es die Suche direkt betrifft. Es heisst hier Stelleninserat und nicht Stellenanzeige, Lohn und nicht Gehalt, Ferien und nicht Urlaub, und das Arbeitspensum steht in Prozent und nicht in Wochenstunden. Die Bewilligung wird in Buchstaben angegeben — B, C, G —, und für Sprachen ist der europäische Referenzrahmen von A1 bis C2 die übliche Angabe.
Und ein Punkt, der Zugezogenen wie Eingesessenen gleichermassen entgeht: In der Deutschschweiz kommt zur Schriftsprache das Verstehen der Mundart im Arbeitsalltag dazu. Im Inserat steht das fast nie, weil es für die schreibende Person selbstverständlich ist — dieselbe Mechanik wie beim Führerausweis des Chauffeurs. Es ist trotzdem die Anforderung, an der sich in der Praxis häufig entscheidet, ob jemand im Team ankommt.
Der Test, der zehn Minuten dauert: lies zehn Inserate, nicht eins
Aus der Messung folgt ein Verfahren, das jede Person selbst durchführen kann und das genauer ist als jede Faustregel. Such nicht nach der Stelle, sondern nach der Berufsbezeichnung, und öffne die ersten zehn Treffer. Schreib untereinander, welche Anforderung in wie vielen der zehn vorkommt.
Was in neun oder zehn steht, ist eine Zugangsbedingung des Berufs. In den meisten Berufsgruppen wird das nur die Sprache sein — und genau deshalb gehört sie im Lebenslauf mit Stufe und Beleg auf die erste halbe Seite. Was in fünf oder sechs steht, ist die Konvention der Branche: nützlich zu haben, kein Ausschluss. Was in einem oder zwei steht, ist die Handschrift eines einzelnen Betriebs und beeinflusst deine Chancen bei den anderen acht überhaupt nicht.
Der zweite Teil des Tests ist die Gegenrichtung und wird meistens vergessen. Frag dich, was in keinem der zehn Inserate steht, aber trotzdem gilt. Für einen Fahrberuf ist es der Ausweis. Für einen reglementierten Gesundheitsberuf ist es die kantonale Bewilligung. Für jede Stelle in der Schweiz ist es die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit. Diese Punkte sind die eigentliche Antwort auf die Frage nach dem Zwingenden, und keiner von ihnen lässt sich aus dem Inseratstext ablesen.
Mit beiden Hälften zusammen weisst du nach zehn Minuten mehr über die Stelle als nach einer gründlichen Lektüre der einen Ausschreibung — weil du nicht mehr die Formulierungslust einer einzelnen Person misst, sondern das, worüber sich der Markt einig ist.
Was diese Auszählung nicht kann
Gemessen wurde auf Titel und Kurzbeschreibung der offenen Inserate, nicht auf dem vollständigen Originaltext. Eine Kurzbeschreibung lässt Randangaben eher weg als zentrale, und die ausgewiesenen Anteile sind deshalb Untergrenzen: Die tatsächlichen Werte liegen eher höher. Das entwertet den Befund nicht, es verschärft ihn nur in eine Richtung. Was in der Kurzbeschreibung überlebt, ist das, was die Stelle in wenigen Sätzen ausmacht — und wenn dort in vier von zehn Elektroinseraten der Abschluss fehlt, war er der schreibenden Person nicht wichtig genug, ihn nach vorne zu stellen.
Eine Entscheidung verdient es, offengelegt zu werden, weil sie die Zahlen deutlich verschiebt: Lehrstellen und Praktika sind aus allen hier gezeigten Werten entfernt. Sie machen 5,7 Prozent der ausgewerteten Inserate aus und nennen naturgemäss überdurchschnittlich oft einen Berufsabschluss — nämlich den, zu dem die Ausbildung führt. Ohne diese Bereinigung stünde die kaufmännische Administration bei 35,8 statt bei 22,7 Prozent. Wer die Frage nach dem Zwingenden für eine bestehende Stelle stellt, muss die Ausbildungsplätze herausnehmen, sonst misst er das Gegenteil.
Der Vergleich zwischen den Berufsgruppen ist belastbarer als jeder einzelne Prozentwert, weil alle Gruppen gleich behandelt wurden. Die Gruppen selbst sind über den Stellentitel gebildet, was bei Mischtiteln unscharf ist; die Fahrergruppe ist mit rund neunzig Inseraten die kleinste der hier gezeigten, und ihre Zahlen sind entsprechend als Grössenordnung zu lesen und nicht als Messwert auf die Kommastelle.
Die Sprachanteile stammen nicht aus dem Text, sondern aus der strukturierten Sprachangabe, die an den Inseraten hängt, und gezählt wurde nur, was dort auf Berufs- oder Muttersprachniveau steht; Anforderungen auf Konversationsniveau sind bewusst nicht mitgezählt. Und was die Auszählung grundsätzlich nicht sehen kann: was im Kopf der auswählenden Person passiert. Wir messen, was Arbeitgeber schreiben, nicht wen sie anstellen. Genau deshalb ist die Rechtslage aus dem ersten Abschnitt so wichtig — sie erklärt, warum die Liste und die Entscheidung nie dasselbe waren.
Marktzahlen ausgezählt am 31. August 2026 auf den offenen Schweizer Inseraten in unserem Bestand; wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandszahlen. Grundlage sind die Inserate mit auswertbarer Kurzbeschreibung, das sind 78,7 Prozent des Bestands, gemessen auf Titel plus Kurzbeschreibung; Lehrstellen und Praktika sind entfernt, weil sie den Abschluss nennen, zu dem sie hinführen — das betrifft 5,7 Prozent der ausgewerteten Inserate. Als Berufsabschluss zählt jede Nennung von EFZ, Fähigkeitszeugnis, CFC, AFC, Berufsattest, eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischem Diplom, brevet fédéral, apprendistato oder einer abgeschlossenen Lehre beziehungsweise Grundbildung; als Hochschulabschluss jede Nennung von Hochschule, Fachhochschule, Universität, Bachelor, Master, ETH, EPFL, haute école oder laurea; als Fahrausweis jede Nennung von Führer- oder Fahrausweis, permis de conduire, patente di guida, licenza di condurre, driving licence oder einer Ausweiskategorie; als Berufsregistrierung jede Nennung einer Berufsausübungsbewilligung, eines Berufsregisters oder einer Diplomanerkennung. Die Sprachanteile stammen aus der strukturierten Sprachangabe der Inserate und zählen nur Anforderungen auf Berufs- oder Muttersprachniveau. Berufsgruppen sind über den Stellentitel gebildet. Der Wortlaut von Artikel 7 des Obligationenrechts und von Artikel 10 des Strassenverkehrsgesetzes stammt aus den am 31. August 2026 auf Fedlex publizierten deutschen Fassungen, in Kraft seit dem 1. Januar 2026 beziehungsweise dem 1. Juli 2026.
Quellen
Verwandte Fragen
Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%