Was ist eine Alternative zum Lohnrechner von Comparis?
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Kurz gesagt
Der «Lohnrechner» von Comparis ist ein Kurzarbeitsrechner. Er beantwortet die Frage, was von deinem Lohn bleibt, wenn dein Betrieb Kurzarbeit anmeldet — gratis, anonym, ohne Konto, auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Einen Rechner, der dir sagt, was dein Beruf zahlt, führt Comparis dagegen nirgends. Willst du das wissen, nimmst du Salarium des Bundesamts für Statistik, den nationalen Lohnrechner des SECO oder unseren Lohnrechner auf swissjobs.app mit Medianlohn, gesetzlichen Abzügen und den offenen Stellen dazu. Geprüft am 24. August 2026.
Diese Antwort ist eine Orientierungshilfe und kann Fehler enthalten. Verbindlich sind dein Arbeitsvertrag, deine Lohnabrechnung und die Auskunft deiner Arbeitslosenkasse beziehungsweise Ausgleichskasse.
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der ganze Unterschied. Wer «Lohnrechner» tippt, meint meistens eine von zwei Fragen: «Was verdient man in meinem Beruf?» oder «Was bleibt netto übrig?». Der Comparis-Rechner beantwortet weder die eine noch die andere. Er beantwortet eine dritte, viel engere: «Mein Arbeitgeber hat Kurzarbeit eingeführt — wie viel weniger steht nächsten Monat auf meiner Lohnabrechnung?»
Für genau diese Frage ist er gut, und das sagen wir ohne Zähneknirschen: Wir haben nichts Vergleichbares und planen nichts. Er verlangt drei Zahlen von der letzten Lohnabrechnung — Bruttolohn im Monat, die Lohnnebenkosten AHV/IV/EO/ALV und den Pensionskassenabzug — dazu den Kurzarbeitsgrad in Prozent oder in Ausfallstunden. Zurück kommen sieben Zeilen, darunter «Ausbezahlter Lohn bei Kurzarbeit», «Ausbezahlter Lohn ohne Kurzarbeit» und, am ehrlichsten, «Verlust durch Kurzarbeit». Diese letzte Zeile ist der eigentliche Wert des Werkzeugs, und sie fehlt fast überall sonst.
Eine Zahl auf dieser Seite lohnt sich zu merken, weil sie kaum je jemand ausspricht: Der versicherte Lohn ist bei CHF 12'350 im Monat gedeckelt. Das ist exakt ein Zwölftel des Höchstbetrags für die Beitragsbemessung von CHF 148'200 im Jahr — derselbe Deckel, über dem auch kein ALV-Beitrag mehr anfällt. Die Lohnstrukturerhebung 2024 des Bundesamts für Statistik weist als oberen Dezilwert CHF 12'526 brutto im Monat aus. Heisst: Etwas mehr als jede zehnte Person mit einer Vollzeitstelle in der Schweiz verdient mehr, als bei Kurzarbeit überhaupt versichert ist. Für sie werden die 80 Prozent auf weniger gerechnet, als sie tatsächlich verdient.
Gerechnet nach Art. 34 Abs. 1 AVIG: Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls, geleistete Stunden werden voll bezahlt. Die Werte bei 50 und 100 Prozent entsprechen den Rechenbeispielen, die Comparis auf der Seite selbst zeigt, abgerufen am 24. August 2026. Die Karenzzeit nach Art. 50 Abs. 2 AVIV ist hier wie dort nicht abgezogen.
- Comparis führt seine Rechner selbst auf einer Übersichtsseite auf. Unter «Arbeit» stehen dort genau zwei: ein Ferientage-Rechner und ein Stunden-Minuten-Rechner. Der Kurzarbeit-Lohnrechner ist unter «Finanzen» einsortiert, neben Prozentrechner, Trinkgeld-Rechner und Skonto-Rechner. Ein Lohnvergleich nach Beruf steht auf dieser Liste nicht — abgerufen am 24. August 2026.
- Auf derselben Seite beantwortet Comparis die Frage «Wie genau sind die Ergebnisse der Rechner?» mit: «Die Ergebnisse sind Schätzwerte auf Basis aktueller Daten und dienen bloss zur oberflächlichen Orientierung.» Das ist eine bemerkenswert nüchterne Selbsteinschätzung, und sie stimmt.
- Der Rechner kennt die Karenzzeit nicht. Nach Art. 32 Abs. 2 AVIG wird vom anrechenbaren Arbeitsausfall je Abrechnungsperiode eine Karenzzeit abgezogen, und Art. 50 Abs. 2 AVIV setzt sie auf einen Tag pro Abrechnungsperiode fest. Ein Eingabefeld dafür gibt es nicht, im Erklärtext steht sie auch nicht. Wer die Abrechnung mit dem Rechnerergebnis vergleicht, sucht den Fehler sonst bei sich.
- Die Rechenbeispiele unter dem Rechner gehen von einem Nettolohn von CHF 6000 aus, der Rechner darüber fragt nach dem Bruttolohn. Art. 34 Abs. 2 AVIG stellt für die Bemessung auf den vertraglich vereinbarten Lohn der letzten Zahltagsperiode ab, bis zum Höchstbetrag für die Beitragsbemessung. Die Proportion stimmt in beiden Fällen, die Bezugsgrösse nicht.
- Nur die deutsche Fassung trägt einen «Gut zu wissen»-Hinweis, wonach der Bundesrat die Höchstbezugsdauer auf 18 Monate verlängert habe und die Verlängerung bis Ende Juli 2025 gelte. Die französische, italienische und englische Fassung derselben Seite führen diesen Satz nicht. Die gesetzliche Grundregel steht in Art. 35 Abs. 1 AVIG: höchstens zwölf Abrechnungsperioden innerhalb von zwei Jahren, mit der Verlängerungsmöglichkeit des Bundesrats nach Absatz 2.
Woher Schweizer Lohndaten kommen
| Quelle | Art der Daten | Kosten |
|---|---|---|
| Salarium (BFS) | amtliche Lohnstrukturerhebung | gratis |
| Lohnrechner der Gewerkschaften | auf GAV und Erhebungen gestützt | gratis |
| Lohnrechner von Portalen | Nutzerangaben und Inserate | gratis, Datenbasis oft unklar |
| Internationale Gehaltsportale | Selbstauskünfte, dünn für die Schweiz | teils kostenpflichtig |
| Worauf zu achten ist | Erhebungsjahr, Region, Branche, Erfahrung | — |
| Was keine Quelle kann | den Lohn dieser einen Stelle nennen | — |
Bei Löhnen ist die beste Quelle öffentlich. Salarium des Bundesamts für Statistik beruht auf der Lohnstrukturerhebung; kommerzielle Rechner sind meist eine Bedienoberfläche darüber oder beruhen auf Selbstauskünften.
Warum ausgerechnet Comparis hier einen Rechner hat
Comparis vergleicht Krankenkassen, Hypotheken, Autoversicherungen, Handy-Abos und Immobilien und nennt sich auf der eigenen Startseite «der führende Online-Vergleichsdienst der Schweiz». Löhne vergleicht das Haus nicht, und es hat auch keinen Anlass dazu: Es verdient an Offerten, nicht an Lohndaten. Der Kurzarbeitsrechner ist die Ausnahme, und er ist für eine Ausnahmesituation gebaut — eine, die einen Betrieb selten trifft, dann aber alle Beschäftigten auf einmal.
Das erklärt auch, warum daneben kein Lohnvergleich steht. Comparis hat nie behauptet, einen zu haben; die Übersichtsseite der eigenen Rechner führt unter «Arbeit» nur einen Ferientage-Rechner und einen Stunden-Minuten-Rechner. Die Suchmaschine bringt Leute trotzdem dorthin, weil das Wort «Lohnrechner» beides bedeuten kann.
Wer aus Deutschland kommt und den Begriff von dort kennt, sollte nicht davon ausgehen, dass die Regeln mitreisen. Auf der Schweizer Lohnabrechnung gelten die Schweizer: 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls, gedeckelt bei CHF 12'350 im Monat, AHV- und BVG-Beiträge laufen unverändert weiter, und angemeldet wird nicht von dir, sondern vom Betrieb bei der kantonalen Amtsstelle — nach Art. 36 Abs. 1 AVIG mindestens zehn Tage im Voraus. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter musst du nichts unternehmen.
Wo der Comparis-Rechner besser ist als alles, was wir haben
Wenn deine Frage lautet «Wie viel weniger habe ich nächsten Monat auf dem Konto», dann ist der Comparis-Rechner die richtige Adresse und wir sind es nicht. Das ist keine Höflichkeitsfloskel, sondern die praktische Antwort.
Drei Dinge macht er ausgesprochen gut. Erstens fragt er nach dem Pensionskassenabzug und sagt ausdrücklich, was passiert, wenn du ihn nicht kennst: «Wenn dieser nicht bekannt ist, geben Sie bitte 0 ein. Ihr ausbezahlter Lohn wird in diesem Fall niedriger sein als im Ergebnis angezeigt.» Ein Rechner, der dir sagt, in welche Richtung er danebenliegt, ist mehr wert als einer, der eine glatte Zahl ausspuckt.
Zweitens nimmt er die Eingabe auch in Stunden statt in Prozent entgegen. Das entspricht dem, was im Betrieb tatsächlich kommuniziert wird — Ausfallstunden, nicht Prozentsätze. Drittens gibt es die Seite in vier Sprachen, mit demselben Rechner und übersetztem Erklärtext: «Chômage partiel: calcul du salaire» auf Französisch, «Lavoro ridotto in Svizzera: calcolo dello stipendio» auf Italienisch, «Short-time work — salary calculation for Switzerland» auf Englisch. Viersprachigkeit ist in diesem Markt selten und kostet Aufwand.
Und die Eckwerte stimmen. Was Comparis an gesetzlichen Grössen nennt — 80 Prozent, Deckel CHF 12'350, höchstens zwölf Monatsbeiträge innerhalb von zwei Jahren, höchstens vier Abrechnungsperioden mit einem Ausfall über 85 Prozent, keine Entschädigung bei befristeter Anstellung oder gekündigtem Arbeitsverhältnis — deckt sich mit Art. 31, 34 und 35 AVIG. Wir haben es nachgelesen, nicht angenommen.
Wenn du eigentlich wissen willst, was dein Beruf zahlt
Dann ist Comparis schlicht kein Kandidat, und die Alternative hängt davon ab, wie genau du es brauchst.
Salarium des Bundesamts für Statistik ist der amtliche Weg. Du gibst Beruf, Region, Alter, Ausbildung und Anforderungsniveau ein und bekommst einen geschätzten Bruttomonatslohn samt Streuung, gratis, in vier Sprachen, mit offengelegter Methode. Beim SECO steht daneben der nationale Lohnrechner, gebaut für den Vollzug der flankierenden Massnahmen und deshalb auf Median und Streubreite ausgelegt. Beides ist besser als wir, sobald es um einen bestimmten Beruf in einem bestimmten Kanton geht.
Comparis hat zum Thema einen Artikel, keinen Rechner: «Durchschnittsgehalt in der Schweiz». Er nennt Medianlöhne je Grossregion nach Zahlen des Bundesamts für Statistik — Zürich CHF 7113 im Monat, Nordwestschweiz CHF 6789, Genferseeregion CHF 6731, Zentralschweiz CHF 6585, Ostschweiz CHF 6274, Tessin CHF 5546 — und eine Faustregel für Zuziehende: den deutschen oder österreichischen Lohn bis EUR 70'000 mit 1,6 bis 1,7 multiplizieren, darüber mit 1,5, bei rund 43 Prozent höheren Lebenshaltungskosten. Brauchbar, aber der Artikel trägt den Stand Januar 2024 und liegt damit vor der Lohnstrukturerhebung 2024, die der Bund seither veröffentlicht hat.
Diese Erhebung weist einen Medianlohn von CHF 7024 brutto im Monat für eine Vollzeitstelle aus, gegenüber CHF 6788 in der Erhebung 2022. Die tiefsten zehn Prozent liegen unter CHF 4635, die bestbezahlten zehn Prozent über CHF 12'526. Das ist die Zahlenbasis, auf der jeder ernsthafte Schweizer Lohnrechner steht — auch unserer.
Was unser Lohnrechner kann — und was nicht
Unser Lohnrechner auf swissjobs.app steht auf denselben Bundeszahlen und macht drei Dinge damit. Er zeigt, wo dein Lohn in der Schweizer Verteilung steht — unter dem zehnten Perzentil, um den Median herum, über dem neunzigsten. Er rechnet die beiden gesetzlichen Abzüge aus, die landesweit fix sind: AHV/IV/EO mit 5,3 Prozent und ALV mit 1,1 Prozent bis zum Jahreshöchstbetrag von CHF 148'200. Und er sagt dazu, was er nicht rechnet: Pensionskasse, Nichtberufsunfall und Steuern, weil die von Vorsorgeplan, Arbeitgeber, Kanton und Gemeinde abhängen.
Die Einschränkung, die wir am deutlichsten aussprechen müssen: Wir besitzen keine eigenen Lohndaten. Die Lohnfelder in unseren Inseraten sind praktisch nie ausgefüllt, und wir tun nicht so, als wären sie es. Alles, was auf unserer Lohnseite an Zahlen steht, stammt vom Bund und ist dort verlinkt. Wer eine berufsspezifische Schätzung braucht, ist bei Salarium besser bedient, und das bleibt so, solange wir keine eigenen Lohndaten haben.
Was wir dafür haben und weder Comparis noch ein Statistikamt hat: die offenen Stellen hinter der Zahl. Unter jedem Abschnitt stehen die Listen, täglich nachgeführt, in vier Sprachen und ohne Konto. Die Lohnstatistik sagt, was bezahlt wird; ein Stelleninserat sagt, wofür gerade jemand gesucht wird.
Für wen welcher Rechner der richtige ist
Kurzarbeit im eigenen Betrieb, und du willst die Zahl auf der nächsten Abrechnung abschätzen: Comparis. Nimm die letzte Lohnabrechnung dazu und rechne damit, dass ein Karenztag pro Abrechnungsperiode noch abgeht.
Verbindliche Auskunft zu deinem Fall: die Arbeitslosenkasse, die dein Betrieb in der Voranmeldung angegeben hat, und die kantonale Amtsstelle. Comparis schreibt selbst, die Berechnung sei «nicht rechtsverbindlich» — das gilt für unsere Seite genauso.
Was ist in meinem Beruf üblich, in meiner Region, bei meiner Ausbildung: Salarium, sonst der nationale Lohnrechner des SECO.
Wo stehe ich im Landesvergleich, was geht gesetzlich ab, und welche Inserate liegen gerade auf diesem Niveau: unser Lohnrechner.
Zuzug oder Grenzgang aus Deutschland oder Österreich, und du willst überschlagen, was dein jetziger Lohn hier wert ist: der Comparis-Artikel zum Durchschnittsgehalt — mit dem Wissen, dass er auf dem Stand von Januar 2024 ist.
Wenn die Kurzarbeit der Anlass ist, sich umzusehen
Kurzarbeit heisst nicht arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, du musst dich nirgends anmelden, und nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c AVIG fällt der Anspruch weg, sobald das Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Wer während der Kurzarbeit selber kündigt oder gekündigt wird, ist damit in einem anderen System — dort gelten RAV, Anmeldung und Arbeitsbemühungen, und die Arbeitsbemühungen müssen dort erfasst werden, wo sie zählen.
Wenn du dich trotzdem umsiehst: Ein reduziertes Pensum ist sehr ungleich verteilt. In den Inseraten unseres Bestands nennt im Bauhauptgewerbe nicht einmal ein Prozent ein Pensum unter 100 Prozent, in der Pflege rund ein Fünftel und im Bildungsbereich gut ein Drittel. Wer aus der Kurzarbeit heraus dauerhaft weniger arbeiten möchte, sucht je nach Berufsfeld in einem völlig anderen Angebot.
Und die Inserate sind kurzlebiger, als viele annehmen: Das mediane Alter eines offenen Inserats liegt je nach Berufsfeld zwischen rund zwei und rund sechs Wochen. Wer wartet, bis die Kurzarbeit vorbei ist, sieht danach einen anderen Markt als heute.
Alle Angaben zu comparis.ch wurden am 24. August 2026 auf der deutschen, französischen, italienischen und englischen Fassung der Seite selbst nachgelesen; die Rechnerliste stammt von der Übersichtsseite von Comparis, die Regionallöhne aus dessen Artikel zum Durchschnittsgehalt mit dem dort angegebenen Stand Januar 2024. AVIG und AVIV sind in der Fassung zitiert, die an diesem Tag auf fedlex in Kraft stand. Der Medianlohn, der Dezilwert und die Beitragssätze kommen von den verlinkten Bundesstellen. Was wir über unseren eigenen Bestand sagen, sind Anteile — Stückzahlen nennen wir nicht. Werkzeuge und Seiten ändern sich, deshalb steht das Datum dabei.
Quellen
- comparis.ch — Kurzarbeit in der Schweiz: Lohnrechner
- comparis.ch — Übersicht aller Online-Rechner
- comparis.ch — Durchschnittsgehalt in der Schweiz
- Fedlex — Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Art. 31-36
- Fedlex — Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV), Art. 50 Karenzzeit
- Bundesamt für Statistik — statistischer Lohnrechner Salarium
- SECO — nationaler Lohnrechner
- BFS — Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) 2024, erste Ergebnisse
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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%