Kann ich ein ATS umgehen?
Aktualisiert:
Kurz gesagt
Nein, nicht am Formular vorbei — aber viel öfter, als man denkt, steht ein Mensch daneben. Kein einziges der erfassten offenen Schweizer Inserate nennt eine E-Mail-Adresse als Bewerbungsweg; alle führen auf eine Webseite. Auf 42,5 Prozent der 365 Bewerbungsseiten, die wir am 29. August 2026 dafür geöffnet haben, steht dagegen eine erreichbare E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer. Die ist zum Fragen da, nicht zum Bewerben: Das Dossier will trotzdem durchs Formular.
Die zweite Lesart der Frage — das System selbst überlisten, mit unsichtbaren Stichwörtern im Lebenslauf — haben wir gemessen statt geglaubt. Von sieben verbreiteten Verstecken landen vier gar nicht erst in der PDF-Datei. Drei landen darin, und zwar in genau derselben Textebene, aus der auch ein Mensch den Text herauskopiert. Ein Versteck, das ein Programm findet, ist per Definition keines.
Was es dagegen wirklich gibt, ist der Weg an der Ausschreibung vorbei statt am Formular vorbei — die Spontanbewerbung. Das SECO nennt sie auf arbeit.swiss ausdrücklich als eigenständigen Kanal: Stellen würden «immer wieder» über Bewerbungen besetzt, die auf gar kein Inserat antworten.
Anteil der Bewerbungsseiten mit einer erreichbaren E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, nach Art der Seite. Eigene Erhebung vom 29. August 2026: 365 aus dem Bestand gezogene Seiten, höchstens zwei je Adresse; Platzhalter, Datenschutz- und Anbieter-Supportadressen zählen nicht mit.
- Kein erfasstes Schweizer Inserat nennt eine E-Mail-Adresse als Bewerbungsweg — der Anteil liegt bei null Prozent, jedes führt auf ein Formular.
- Auf 42,5 Prozent der 365 geöffneten Bewerbungsseiten steht trotzdem eine erreichbare Adresse oder Telefonnummer: 48,5 Prozent auf Arbeitgeberseiten, 67,4 Prozent bei Vermittlern, 22,7 Prozent in einem Bewerbersystem.
- Nur 8,5 Prozent der Seiten nennen eine Person mit eigener Adresse; häufiger ist ein Postfach.
- Englischsprachige Inserate sind die verschlossensten: 16,1 Prozent mit menschlichem Kanal gegenüber 55,7 Prozent bei deutschsprachigen.
- Von sieben Verstecken für unsichtbare Stichwörter kommen vier gar nicht im PDF an; die drei, die ankommen, stehen in derselben Textebene, die jede Kopierfunktion ausgibt.
- Die Ein-Punkt-Schrift ist nicht einmal unsichtbar — im Bildvergleich blieb sie als grauer Strich auf der Seite stehen.
Eine Hintertür im Inserat gibt es nicht
Der erste Befund ist der eindeutigste des ganzen Tests, und er ist ein Nullwert: Über die erfassten offenen Schweizer Inserate hinweg führt der Bewerbungsknopf in null Prozent der Fälle auf eine E-Mail-Adresse. Nicht selten — nie. Jedes einzelne Inserat führt auf eine Webseite mit einem Formular darauf.
Wohin genau, klassiert sich an der Form der Adresse: 46,5 Prozent bleiben auf einer Adresse des Arbeitgebers, 38,8 Prozent führen auf die Adresse eines Bewerbersystems, 14,7 Prozent auf eine Börse oder einen Personalvermittler. Der erste Wert ist eine Obergrenze und der zweite eine Untergrenze, denn viele grössere Arbeitgeber betreiben ein gekauftes System unter der eigenen Adresse. Für die Frage nach dem Umgehen ändert das nichts: Beide Wege enden im selben Formular.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber die Frage falsch stellen. «Am ATS vorbei» klingt nach einer Abkürzung im Verfahren. In einem Schweizer Inserat gibt es diese Abkürzung schlicht nicht — es gibt nur die Frage, ob daneben noch jemand erreichbar ist.
Wie oft neben dem Formular ein Mensch steht
Wir haben am 29. August 2026 365 Bewerbungsseiten aus dem laufenden Bestand geöffnet — gemischt über Arbeitgeberseiten, Bewerbersysteme, Börsen und Vermittler, über alle vier Inseratssprachen, höchstens zwei Seiten je Adresse — und ausgelesen, ob auf der Seite selbst eine erreichbare E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer steht. Platzhalter wie «vorname.nachname@», Datenschutz-Adressen und die Support-Adressen der Softwareanbieter zählten nicht mit.
Ergebnis: 42,5 Prozent aller Seiten bieten einen menschlichen Kanal. Aufgeschlüsselt danach, wo die Seite liegt, wird daraus ein sehr klares Muster. Liegt sie auf der Adresse des Arbeitgebers: 48,5 Prozent. Liegt sie bei einer Börse oder einem Personalvermittler: 67,4 Prozent, davon 56,5 Prozent mit Telefonnummer — Vermittler wollen, dass man anruft. Liegt sie in einem Bewerbersystem: 22,7 Prozent. Wer ein System vor sich hat, steht also gut doppelt so oft vor einer Tür ohne Klingel.
Eine namentlich genannte Person mit eigener Adresse findet sich nur auf 8,5 Prozent der Seiten. Der häufigere Fall ist ein Postfach — info@, hr@, bewerbung@ — auf 14,2 Prozent. Eine Telefonnummer steht auf 27,1 Prozent.
Und die Inseratssprache verschiebt das Bild stärker als die Branche: Bei deutschsprachigen Inseraten liegt der Anteil mit menschlichem Kanal bei 55,7 Prozent, bei italienischen bei 44,2, bei französischen bei 41,9 — und bei englischsprachigen bei 16,1 Prozent. Auch innerhalb der Arbeitgeberseiten bleibt der Abstand bestehen (deutsch 58,7, englisch 36,4). Das englischsprachige Inserat ist das, hinter dem am zuverlässigsten niemand erreichbar ist.
Der Satz, der die Frage abschliessend beantwortet
In einem Inserat eines Kantons, das über ein Schweizer Bewerbersystem läuft, steht beides direkt untereinander: zuerst der Hinweis, dass die bisherige Stelleninhaberin unter einer direkten Nummer gerne Auskunft erteilt — und zwei Zeilen darunter der Satz «Bitte beachten Sie, dass nur Online Bewerbungen berücksichtigt werden. Dossiers von Personalberatern nehmen wir nicht entgegen.» Gelesen am 29. August 2026.
Deutlicher lässt sich die Antwort nicht formulieren, und sie ist genau die Trennung, die auf den meisten Seiten mitgemeint, aber nicht ausgeschrieben ist: Die Nummer ist eine Einladung zum Gespräch. Der Weg ins Verfahren bleibt das Formular.
Dasselbe Muster in anderer Form: Ein Reha-Anbieter nennt Namen, Funktion und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson und schliesst mit «Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung über unser Onlinetool!». Ein Kantonsspital erklärt den Ablauf mit «Nachdem du deine Bewerbung über unser Online-Portal eingereicht hast …». In keinem dieser Fälle ist der Mensch eine Alternative zum System — er ist die Vorstufe.
Es gibt Ausnahmen, und die interessanteste ist eine echte. In einem Lehrstelleninserat auf der Karriereseite von Coop standen am selben Tag drei Bewerbungswege nebeneinander: WhatsApp, Instagram und das Online-Formular. Ausgerechnet dort, wo die Bewerbenden 13 Jahre alt sein dürfen, senkt derselbe Arbeitgeber die Schwelle, der sonst ein Bewerbersystem betreibt.
Sieben Verstecke, gemessen statt geglaubt
Die andere Hälfte der Frage betrifft nicht den Weg, sondern die Datei: Kann man ein System mit unsichtbaren Stichwörtern füttern? Wir haben denselben Lebenslauf neunmal gesetzt — einmal ohne Stichwortblock, einmal mit sichtbarem Block, und siebenmal mit demselben Block in je einem anderen Versteck —, jede Fassung über die Druckfunktion eines Browsers als A4-PDF ausgegeben und mit derselben Auslese-Bibliothek zurück in Text verwandelt, die auch unsere eigene Einlesefunktion verwendet.
Vier der sieben Verstecke kommen im PDF gar nicht an: der Block ausserhalb der Seite, der Block in einem Container ohne Höhe, der auf «nicht anzeigen» gestellte Block und der auf «unsichtbar» gestellte Block. Die erzeugten Dateien waren Byte für Byte gleich gross wie die Fassung ohne Stichwörter — es steht buchstäblich nichts drin. Wer sich darauf verlässt, hat einen Lebenslauf ohne die Wörter, auf die er zählt.
Drei kommen an, und zwar vollständig: weisse Schrift auf weissem Grund, Schriftgrösse ein Punkt, und der Block mit einem weissen Kasten darüber. In allen dreien lieferte das Auslesen dieselben Stichwörter wie die sichtbare Fassung.
Bleibt die Frage, ob man sie sieht. Wir haben jede Seite zusätzlich als Bild gerendert und Bildpunkt für Bildpunkt mit der Fassung ohne Block verglichen. Weisse Schrift: null unterschiedliche Bildpunkte, wirklich unsichtbar. Weisser Kasten darüber: zwei Bildpunkte. Ein-Punkt-Schrift dagegen: über sechshundert — sie steht als feiner grauer Strich auf der Seite und fällt beim Durchblättern auf.
Warum es auch dann nicht hilft, wenn es «funktioniert»
Ein PDF hat keine sichtbare und keine unsichtbare Textebene. Es hat eine. Genau die liest ein Bewerbersystem aus, und genau die bekommt, wer die Seite mit der Maus markiert und kopiert — was in jedem Verfahren irgendwann jemand tut, spätestens beim Übertragen ins interne Dossier. Das Versteck versteckt also vor dem flüchtigen Blick, nicht vor dem Verfahren.
Dazu kommt: Systeme zeigen den auslesenden Personen üblicherweise den ausgelesenen Text an, nicht nur die Datei. In diesem Moment steht ein Stichwortblock da, den die sichtbare Seite nicht enthält. Das ist kein Vorteil, der unentdeckt bleibt — es ist eine Abweichung zwischen zwei Fassungen desselben Dokuments, und Abweichungen sind das Einzige, was beim Vergleichen wirklich auffällt.
Niemand kann Ihnen versprechen, dass ein Lebenslauf durch einen Filter kommt — auch wir nicht. Was sich sauber sagen lässt, ist ein Mechanismus: Ein Lebenslauf, der die Wörter des Inserats verwendet, passt zu einer stichwortbasierten Suche besser als ein allgemein gehaltener. Dafür muss man nichts verstecken, sondern nur abschreiben, was ohnehin im Inserat steht.
Der Weg, den der Bund selbst nennt
Es gibt einen Kanal, der tatsächlich an allem vorbeiführt — nicht am Formular, sondern an der Ausschreibung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft schreibt auf arbeit.swiss unter «Sich spontan bewerben»: «Gemäss Aussagen von Expertinnen und Experten werden immer wieder Arbeitsplätze über Spontanbewerbungen besetzt. Diese erfolgen ohne konkrete Stellenausschreibung und werden auch Blindbewerbungen genannt.» Empfohlen wird sie ausdrücklich ergänzend, nicht als Ersatz.
Dieselbe Seite nennt drei weitere Kanäle, die nicht mit einem Formular beginnen: das persönliche Netz — «Viele offene Stellen werden über persönliche Kontakte besetzt» —, die Personaldienstleistungen von Executive Search über die private Arbeitsvermittlung bis zum RAV, und das aktive Nachfragen nach einer bereits eingereichten Bewerbung.
Für Leserinnen und Leser aus Deutschland: Die Initiativbewerbung ist dort genauso verbreitet und funktioniert gleich. Was hier anders ist, steht weiter unten — es betrifft nicht das Schreiben, sondern das Nachweisen.
Wo der direkte Weg realistisch ist
Die Spontanbewerbung lohnt sich nicht überall gleich. Ein brauchbarer Hinweis steckt in der Grösse des Arbeitgebers: 46,0 Prozent der Arbeitgeber im Bestand haben genau ein offenes Inserat. Bei ihnen führen 35,7 Prozent der Inserate in ein Bewerbersystem, bei Arbeitgebern mit zwei bis fünf offenen Stellen 45,4 Prozent.
Am oberen Ende sinkt der Wert wieder auf 25,1 Prozent bei über hundert offenen Stellen — das ist aber kein Gegenbeweis, sondern das Weisslabel: Grosse Arbeitgeber betreiben ihr gekauftes System unter der eigenen Adresse. Ein Mail an den Konzern landet dort trotzdem im selben Verfahren.
Praktisch heisst das: Beim kleinen Arbeitgeber mit einem einzigen offenen Inserat erreicht eine direkte Nachricht mit einiger Wahrscheinlichkeit die Person, die auch entscheidet. Beim grossen erreicht sie das Postfach, das ins Formular zurückverweist.
Wenn Sie beim RAV angemeldet sind
Hier gilt eine Schweizer Besonderheit, die in keinem internationalen Ratgeber steht. Artikel 26 der Arbeitslosenversicherungsverordnung verlangt, dass sich die versicherte Person «gezielt um Arbeit bemüht, in der Regel in Form einer ordentlichen Bewerbung». Eine Spontanbewerbung ist eine ordentliche Bewerbung; ein Telefonat, aus dem keine wird, in aller Regel nicht.
Derselbe Artikel regelt den Nachweis: Er ist «für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des folgenden Monats» einzureichen, und die zuständige Amtsstelle überprüft die Arbeitsbemühungen monatlich. Wird die Frist ohne entschuldbaren Grund verpasst, werden die Bemühungen nicht mehr berücksichtigt.
Welches Formular dafür verlangt wird und wie eine Spontanbewerbung darin einzutragen ist, handhaben die Kantone unterschiedlich. Die Verordnung schreibt den Weg nicht vor, nur die Frist und die Prüfung — was im eigenen Kanton als Nachweis akzeptiert wird, klärt man mit dem eigenen RAV, bevor man einen Monat lang auf Kanäle setzt, die dort nicht zählen.
Was daraus folgt
Die ehrliche Antwort auf «Kann ich ein ATS umgehen?» hat drei Teile. Am Formular vorbei: nein, in keinem einzigen erfassten Inserat. Mit einem Trick durch die Software: nein, denn vier von sieben Verstecken tun gar nichts und die anderen drei stehen in derselben Textebene, die auch ein Mensch kopieren kann. An der Ausschreibung vorbei: ja, und der Bund empfiehlt es sogar.
Für das Dossier heisst das schlicht, dass die Arbeit an der sichtbaren Seite stattfindet. Die Wörter, auf die es ankommt, stehen im Inserat — Berufsbezeichnung, Abschluss, verlangtes Sprachniveau, Pensum. Sie gehören sichtbar in den Lebenslauf, nicht in weisser Schrift darunter.
Und wenn auf der Bewerbungsseite eine Nummer oder eine Adresse steht: Das ist kein Schlupfloch, aber es ist mehr, als 57,5 Prozent der Seiten bieten. Eine kurze, konkrete Frage zur Stelle — vor dem Absenden, nicht statt dem Absenden — ist der einzige Weg an einem Formular vorbei, den Schweizer Arbeitgeber tatsächlich offenhalten.
Zwei eigene Erhebungen. Erstens: 365 Bewerbungsseiten, am 29. August 2026 einzeln geöffnet und ausgelesen, gezogen aus den erfassten offenen Schweizer Inseraten, geschichtet nach Art der Zieladresse und nach Inseratssprache, höchstens zwei Seiten je Adresse; 26 weitere Seiten antworteten nicht und sind nicht mitgerechnet. Zweitens: neun Fassungen desselben Lebenslaufs, am 29. August 2026 über die Druckfunktion eines Browsers als A4-PDF ausgegeben, mit einer verbreiteten Auslese-Bibliothek zurück in Text verwandelt und zusätzlich als Bild verglichen. Die Angaben zum Bewerbungsweg und zur Grösse der Arbeitgeber stammen aus der laufenden Auswertung der erfassten offenen Inserate, Stand 28. August 2026, und werden als Anteile ausgewiesen; die Einteilung erfolgt anhand der Form der Zieladresse, weshalb der Anteil «Seite des Arbeitgebers» eine Ober- und der Anteil «Bewerbersystem» eine Untergrenze ist.
Prüfe, wie dein Lebenslauf zu einer Stelle passt
Kostenlos: Sprachen, Bewilligung, Anforderungen und mehr — bewertet gegen ein konkretes Inserat.
ATS-Lebenslauf prüfen: gegen ein konkretes Inserat, kostenlosQuellen
- SECO / arbeit.swiss — Bewerbungstipps, «Sich spontan bewerben» (gelesen am 29. August 2026)
- Fedlex — Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV), Art. 26, Fassung vom 1. August 2026
- pdf.js — die Auslese-Bibliothek, mit der der Test durchgeführt wurde (abgerufen am 29. August 2026)
- SECO / arbeit.swiss — Übersicht für Stellensuchende
Verwandte Fragen
Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt
Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
- Français
- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%