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Was ist eine Alternative zu einem Temporärbüro?

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Kurz gesagt

Die nächstliegende Alternative ist die Direktbewerbung auf befristete Inserate: In unserem Bestand offener Schweizer Stelleninserate sind 3,1 Prozent ausdrücklich temporär oder befristet, und 87,4 Prozent davon schreibt der Einsatzbetrieb selbst aus statt ein Verleiher — bei deutschsprachigen Inseraten sogar 94,6 Prozent. Dazu kommen der Job-Room des RAV, Plattformen wie Coople und die Anfrage direkt beim Betrieb. Was keine dieser Alternativen ersetzt: die Einsätze, die nie ausgeschrieben werden, und den GAV Personalverleih mit seinem Weiterbildungsfonds. Stand: 25. August 2026.

Die Schweizer Jobportale auf einen Blick

Bild anklicken für die grosse Ansicht. Was jedes Portal wirklich ist, steht daneben.

  1. SwissJobs.app: Über 21 000 offene Schweizer Stellen aus ATS-Systemen, Firmenseiten und LinkedIn an einem Ort — und aus jedem Inserat heraus direkt Lebenslauf, Motivationsschreiben, CV-Check und Interviewvorbereitung. Das RAV-Formular für die Arbeitsbemühungen füllt sich aus dem Bewerbungstracker. Kostenlos nutzbar, Konto erst beim Speichern.

    1. SwissJobs.appUnsere App

    Über 21 000 offene Schweizer Stellen aus ATS-Systemen, Firmenseiten und LinkedIn an einem Ort — und aus jedem Inserat heraus direkt Lebenslauf, Motivationsschreiben, CV-Check und Interviewvorbereitung. Das RAV-Formular für die Arbeitsbemühungen füllt sich aus dem Bewerbungstracker. Kostenlos nutzbar, Konto erst beim Speichern.

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  2. jobs.ch: Die bekannteste Jobbörse der Deutschschweiz und der grösste Index im Land. Gehört zur JobCloud AG — wie jobup.ch und JobScout24.

    2. jobs.ch

    Die bekannteste Jobbörse der Deutschschweiz und der grösste Index im Land. Gehört zur JobCloud AG — wie jobup.ch und JobScout24.

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  3. jobup.ch: Der Standard in der Westschweiz. Für die Romandie die erste Adresse, gehört aber derselben JobCloud AG wie jobs.ch.

    3. jobup.ch

    Der Standard in der Westschweiz. Für die Romandie die erste Adresse, gehört aber derselben JobCloud AG wie jobs.ch.

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  4. JobScout24: Dritte Marke derselben Firma. Wer alle drei durchsucht, um breiter zu suchen, sucht dreimal beim selben Anbieter.

    4. JobScout24

    Dritte Marke derselben Firma. Wer alle drei durchsucht, um breiter zu suchen, sucht dreimal beim selben Anbieter.

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  5. Indeed Schweiz: Die breiteste Aggregation, weil Indeed auch von anderen Portalen einsammelt — dafür mit vielen Doubletten desselben Inserats.

    5. Indeed Schweiz

    Die breiteste Aggregation, weil Indeed auch von anderen Portalen einsammelt — dafür mit vielen Doubletten desselben Inserats.

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  6. LinkedIn Jobs: Der beste Ruf für englischsprachige und internationale Rollen in der Schweiz. Für handwerkliche, pflegerische und kaufmännische Stellen deutlich dünner.

    6. LinkedIn Jobs

    Der beste Ruf für englischsprachige und internationale Rollen in der Schweiz. Für handwerkliche, pflegerische und kaufmännische Stellen deutlich dünner.

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  7. jobagent.ch: Meta-Suche über die Schweizer Jobbörsen, «Alle Jobs der Schweiz auf einen Blick». Stärke ist das Job-Abo: eine gespeicherte Suche, die neue Inserate von allen angeschlossenen Portalen per Mail schickt. Dazu Lohnrechner und Bewerbungs-Ratgeber.

    7. jobagent.ch

    Meta-Suche über die Schweizer Jobbörsen, «Alle Jobs der Schweiz auf einen Blick». Stärke ist das Job-Abo: eine gespeicherte Suche, die neue Inserate von allen angeschlossenen Portalen per Mail schickt. Dazu Lohnrechner und Bewerbungs-Ratgeber.

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  8. SwissDevJobs: Nur IT und Software, dafür konsequent: «183 IT & Software developer jobs in Switzerland», gefiltert nach Technologie (C#, Java, Python, DevOps, ML) statt nach Branche. Publiziert Lohnstatistiken und führt die Firmen auf, die ihre Bandbreiten offenlegen. Die Seite ist auf Englisch.

    8. SwissDevJobs

    Nur IT und Software, dafür konsequent: «183 IT & Software developer jobs in Switzerland», gefiltert nach Technologie (C#, Java, Python, DevOps, ML) statt nach Branche. Publiziert Lohnstatistiken und führt die Firmen auf, die ihre Bandbreiten offenlegen. Die Seite ist auf Englisch.

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Stellen nach Beruf, Ort oder Sprache

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Der Unterschied, der im Sprachgebrauch verschwimmt, entscheidet dabei am meisten: Ein Temporärbüro verleiht, eine Stellenvermittlung vermittelt. Der Verleiher ist dein rechtlicher Arbeitgeber, zahlt deinen Lohn und stellt dich einem Einsatzbetrieb zur Verfügung; der Vermittler bringt dich zu einem Vertrag mit dem Betrieb selbst. Daran hängt, wer dir etwas verrechnen darf. Abreden, die vom verliehenen Arbeitnehmer «Gebühren, finanzielle Vorleistungen oder Lohnrückbehalte» verlangen, sind nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Ein Vermittler darf dir dagegen eine Einschreibgebühr von höchstens CHF 45 und eine Provision von höchstens 5 Prozent des ersten Brutto-Jahreslohnes belasten.

Für diese Antwort haben wir am 25. August 2026 die Startseiten von Adecco, Manpower, Randstad und Coople aufgerufen, den Gesetzestext in der Fassung vom 1. Januar 2026 auf fedlex gelesen und die Anteile in unserem eigenen Bestand an diesem Tag neu gerechnet. Jede Zahl unten steht mit ihrer Quelle da und lässt sich nachprüfen.

Anteil temporärer und befristeter Inserate — nach Region
Anteil temporärer und befristeter Inserate — nach RegionGenf8 %Waadt und Lausanne4.6 %Basel3 %Bern2.5 %Wallis2.5 %Neuenburg, Jura, Freiburg2.4 %Zürich2.2 %Tessin2 %

Anteil der offenen Inserate auf SwissJobs.app, die sich selbst als temporär, befristet, Aushilfe, auf Abruf, Springer oder Vertretung bezeichnen, gerechnet am 25. August 2026 nach dem Ortsfeld des Inserats. Genf liegt fast viermal so hoch wie Zürich.

  • Wer gewerbsmässig Arbeitnehmende an Dritte überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes (Art. 12 AVG). Ob eine Firma sie hat, steht im öffentlichen AVG-Verzeichnis des Bundes — such dort nach Name, Ort oder Kanton, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
  • Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet (Art. 12 Abs. 2 AVG). Ein Temporärbüro mit Sitz in Deutschland, Frankreich oder Italien kann dich also nicht in einen Schweizer Einsatz verleihen — auch dann nicht, wenn die Website etwas anderes verspricht.
  • Bei unbefristeten Einsätzen beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis und mit dem sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Das ist der Preis der Flexibilität, und er gilt in beide Richtungen.
  • Eine Abrede, die dir den Übertritt in den Einsatzbetrieb nach Ablauf des Vertrags verunmöglicht oder erschwert, ist nichtig (Art. 19 Abs. 5 Bst. b AVG). Dasselbe gilt gegenüber dem Betrieb (Art. 22 Abs. 2).
  • Eine Entschädigung darf der Verleiher vom Einsatzbetrieb nur verlangen, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und der Übertritt weniger als drei Monate nach dessen Ende erfolgt — und höchstens im Umfang von Verwaltungsaufwand und Gewinn eines dreimonatigen Einsatzes (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
  • Untersteht der Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlich erklärten GAV, muss der Verleiher dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen einhalten (Art. 20 AVG). Der GAV Personalverleih selbst gilt seit dem 1. Januar 2012 und ist allgemeinverbindlich.
  • Mit 88 Einsatzstunden in zwölf Monaten entsteht beim Fonds temptraining ein Weiterbildungsguthaben von CHF 440; je weitere Einsatzstunde kommen seit dem 1. Juli 2026 CHF 5 dazu, bis zu CHF 5000 für die Weiterbildung und bis zu CHF 2250 für den Lohnausfall.
  • In unserem Bestand sind 3,1 Prozent der offenen Inserate temporär oder befristet. 87,4 Prozent davon kommen direkt vom Einsatzbetrieb, 12,6 Prozent von einem Personaldienstleister. In deutschsprachigen Inseraten steigt der direkte Anteil auf 94,6 Prozent, in französischsprachigen sinkt er auf 64,9 Prozent.
  • 44,5 Prozent aller offenen Inserate bei uns führen zur Bewerbung auf die eigene Seite des Arbeitgebers, 34,9 Prozent in ein Bewerbersystem und 20,6 Prozent auf eine Börse oder zu einem Personaldienstleister.
  • Adecco stellt auf seiner Startseite einen kostenlosen Lebenslauf-Generator bereit, ausdrücklich «Keine Anmeldung nötig», und nennt über 100 Filialen in der Schweiz. Geprüft am 25. August 2026.
  • Nach der von swissstaffing beauftragten Befragung von gfs-zürich verteilen sich die Temporärarbeitenden zu 58 Prozent auf den Dienstleistungssektor, 26 Prozent auf die Industrie, 15 Prozent auf das Baugewerbe und 1 Prozent auf Land- und Forstwirtschaft.

Temporärbüro oder Direktbewerbung

KriteriumÜber ein TemporärbüroDirekt beim Betrieb
Kosten für Siekeinekeine
Zugang zu Stellenauch nicht ausgeschriebenenur was Sie finden
Wer ist Ihr Arbeitgeberdas Büroder Betrieb
Lohntiefer, das Büro verdient mitvoll
Übernahme in Festanstellunghäufig, oft nach Fristsofort
Kündigungsfristenkurz, GAV PersonalverleihOR Art. 335c
Bei Berufseinstieg oder Branchenwechselguter Türöffnerschwieriger ohne Referenzen

Das Temporärbüro kostet Sie nichts — es wird vom Betrieb bezahlt. Der Preis ist ein anderer: Der Arbeitsvertrag läuft mit dem Büro, nicht mit dem Einsatzbetrieb, und der Lohn liegt unter dem, was der Betrieb direkt zahlen würde.

Was ein Temporärbüro leistet — und was keine Alternative davon ersetzt

Fangen wir mit der Seite an, die gegen uns spricht. Ein Verleiher verkauft nicht Inserate, sondern Zugang zu Einsätzen, die gar nie ausgeschrieben werden. Der Einsatzbetrieb ruft an, der Verleiher sucht in seinem eigenen Bestand an Leuten — und in dieser Kette entsteht nie ein öffentliches Inserat, das eine Jobbörse aufnehmen könnte. Genau deshalb sieht der temporäre Arbeitsmarkt auf jeder Plattform kleiner aus, als er ist, auch auf unserer.

Dazu kommt das, was der Verleiher als Arbeitgeber trägt: Er schliesst den Arbeitsvertrag ab, zahlt den Lohn und übernimmt die Abrechnung von AHV, Pensionskasse, Unfallversicherung und Familienzulagen, wie swissstaffing seine eigene Branche beschreibt. Und er ist an den GAV Personalverleih gebunden, der seit dem 1. Januar 2012 gilt und die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge übernimmt.

Am handfestesten ist der Weiterbildungsfonds. Wer in zwölf Monaten 88 Stunden temporär gearbeitet hat, hat bei temptraining Anrecht auf CHF 440 für eine Weiterbildung; jede weitere Einsatzstunde bringt seit dem 1. Juli 2026 CHF 5 dazu, bis zu CHF 5000, plus bis zu CHF 2250 Entschädigung für den Lohnausfall, abgerechnet mit CHF 250 pro ganzem und CHF 125 pro halbem Kurstag. Eine befristete Direktanstellung finanziert dir nichts davon. Wer eine Ausbildung im Kopf hat und ohnehin auf Stundenlohn arbeitet, hat hier ein Argument, das keine Jobbörse aufwiegt.

Die Branchenzahlen stammen von swissstaffing selbst, dem Verband der Personaldienstleister — also von einer Partei mit Interesse an der Antwort. Die Zahlen zur Verbreitung sind trotzdem aussagekräftig, weil sie das Muster erklären: Nach der vom Verband in Auftrag gegebenen Sotomo-Studie setzen 41 Prozent der befragten Unternehmen aktuell auf Temporärarbeit, bei Betrieben mit über 250 Mitarbeitenden sind es 83 Prozent, im Baugewerbe 56 Prozent. Und 62 Prozent nutzen sie, weil sie für eine Festanstellung keine qualifizierte Fachkraft gefunden haben.

Der Weg über das Inserat: was unsere eigenen Zahlen zeigen

Auf der anderen Seite steht die Direktbewerbung, und die ist besser dokumentiert, als der Ruf der Temporärarbeit vermuten lässt. Von den offenen Inseraten in unserem Bestand bezeichnen sich 3,1 Prozent selbst als temporär, befristet, Aushilfe, auf Abruf, Springer oder Vertretung. Der entscheidende Anteil steckt aber in der zweiten Zahl: 87,4 Prozent dieser Inserate stammen direkt vom Betrieb, in dem gearbeitet wird, und 12,6 Prozent von einem Personaldienstleister.

Das lässt sich in beide Richtungen lesen, und beide sind wahr. Erstens: Wer einen befristeten Einsatz sucht, findet den grössten Teil des ausgeschriebenen Angebots ohne Zwischenstelle — beim Spital, beim Hotel, beim Industriebetrieb, bei der Verwaltung. Zweitens: Weil die Verleiher kaum inserieren, misst diese Zahl nur den sichtbaren Teil des Marktes. Wer beides nutzt, verliert nichts.

Regional geht der Anteil weit auseinander. In Genf sind 8,0 Prozent der offenen Inserate befristet oder temporär, in der Waadt 4,6, in Basel 3,0, in Zürich nur 2,2 Prozent. Nach Sprache gerechnet ist der Anteil bei französischsprachigen Inseraten mit 3,6 Prozent höher als bei deutschsprachigen mit 2,7 Prozent — und dahinter steckt ein zweiter Unterschied: In deutschsprachigen Inseraten stammen 94,6 Prozent der befristeten Stellen direkt vom Betrieb, in französischsprachigen nur 64,9 Prozent. In der Westschweiz inserieren die Verleiher also selbst, in der Deutschschweiz kaum. Wer also in der Westschweiz sucht, hat auf dem Inseratsweg deutlich mehr Auswahl als in Zürich — und in Zürich lohnt sich der Verleiher entsprechend eher.

Und dort, wo du dich schliesslich bewirbst, ist meist der Betrieb selbst: 44,5 Prozent unserer offenen Inserate führen auf die eigene Seite des Arbeitgebers, 34,9 Prozent in ein Bewerbersystem und 20,6 Prozent auf eine Börse oder zu einem Personaldienstleister.

Verleiher, Vermittler, Plattform — wer dir überhaupt etwas verrechnen darf

Hier lohnt sich Genauigkeit, weil daran Geld hängt. Vom verliehenen Arbeitnehmer darf ein Verleiher nichts verlangen: Abreden über Gebühren, finanzielle Vorleistungen oder Lohnrückbehalte sind nach Artikel 19 Absatz 5 AVG nichtig, und wer es trotzdem tut, macht sich nach dem Gesetz strafbar. Manpower schreibt das auf der eigenen Startseite so deutlich hin, dass es als Betrugswarnung dient: «ein echter Manpower-Berater wird nie eine Zahlung verlangen, um Ihnen einen Job zu vermitteln», nachgelesen am 25. August 2026.

Für die Vermittlung — also die Suche nach einer Festanstellung bei einem Betrieb — sieht das Gesetz das Gegenteil vor. Nach Artikel 9 AVG darf ein Vermittler vom Stellensuchenden eine Einschreibegebühr und eine Vermittlungsprovision verlangen, geschuldet erst, wenn die Vermittlung zu einem Arbeitsvertrag geführt hat. Die Verordnung setzt die Grenzen: höchstens CHF 45 Einschreibgebühr, nur einmal pro Vermittlungsauftrag, und höchstens 5 Prozent des ersten Brutto-Jahreslohnes als Provision. Die Mehrwertsteuer darf zusätzlich überwälzt werden, auch wenn dadurch die Höchstgrenze überschritten wird.

Plattformen sind rechtlich nichts Drittes. Coople beschreibt sich auf der eigenen Startseite als «Personalverleih mit smarter Technologie» und verkauft neben dem Verleih auch Payrolling und «Try & Hire» — die Anstellung läuft also über dieselben Regeln wie beim klassischen Temporärbüro, nur wählt der Betrieb sein Personal selbst aus einer App statt am Telefon. Der Unterschied liegt in der Bedienung, nicht im Rechtsverhältnis.

Die Bewilligung ist keine Formalie. Ein Verleiher hinterlegt eine Kaution von CHF 50'000, und wenn er im Vorjahr für mehr als sechzigtausend Einsatzstunden verliehen hat, CHF 100'000 — Geld, das ausdrücklich der Sicherung von Lohnansprüchen dient. Fehlt die Bewilligung, ist der Arbeitsvertrag mit dir ungültig (Art. 19 Abs. 6 AVG).

Der Übertritt in den Einsatzbetrieb ist gesetzlich geschützt

Die meistgestellte Frage zur Temporärarbeit lautet, ob man später fest übernommen werden darf, und die Antwort steht zweimal im Gesetz. Nichtig sind Abreden, die es dir verunmöglichen oder erschweren, nach Ablauf des Arbeitsvertrags in den Einsatzbetrieb überzutreten (Art. 19 Abs. 5 Bst. b AVG). Und nichtig sind ebenso Abreden, die es dem Einsatzbetrieb erschweren oder verunmöglichen, dich nach Ende des Einsatzes anzustellen (Art. 22 Abs. 2 AVG).

Erlaubt bleibt eine einzige Entschädigung, und sie ist eng gefasst: nur wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und du weniger als drei Monate nach dessen Ende in den Betrieb überträtst, und höchstens in der Höhe dessen, was der Betrieb dem Verleiher bei einem dreimonatigen Einsatz für Verwaltungsaufwand und Gewinn bezahlt hätte, abzüglich des bereits Bezahlten (Art. 22 Abs. 3 und 4).

Praktisch heisst das: Nach drei Monaten Einsatz kostet die Festanstellung den Betrieb gar nichts mehr. Das ist der Grund, weshalb der Weg über das Temporärbüro für viele nicht die Alternative zur Festanstellung ist, sondern der Umweg dahin — und weshalb ein Betrieb, der dich kennt, dich nach einem längeren Einsatz ohne Ablösesumme anstellen kann. Ein Verleiher, der dir dabei Steine in den Weg legt, beruft sich auf eine Abrede, die das Gesetz für nichtig erklärt.

Was RAV und Job-Room kostenlos abdecken

Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist die Alternative, die am seltensten mitgezählt wird, obwohl sie nichts kostet. Nach der Anmeldung beim zuständigen RAV stehen die Beratung, die Vermittlung und die Registrierung im Job-Room offen; arbeit.swiss beschreibt das Ziel als «die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt» und die persönliche Beratung als Begleitung während der ganzen Dauer der Arbeitslosigkeit.

Zwei Dinge gehören dazu gesagt. Erstens richtet sich das Angebot an Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind — wer aus einer laufenden Stelle heraus etwas Temporäres sucht, gehört nicht zur Zielgruppe. Zweitens: Wer beim RAV angemeldet ist, trägt seine Arbeitsbemühungen im Job-Room oder auf dem kantonalen Formular ein. Was du bei uns findest und bewirbst, ist bequemer zu durchsuchen, ersetzt diesen Eintrag aber nicht. Das ist keine Höflichkeitsformel: An diesen Nachweisen hängt der Anspruch auf Taggelder.

Für Temporärarbeit selbst hat das RAV noch eine zweite Rolle. Ein kurzer Einsatz während der Arbeitslosigkeit kann als Zwischenverdienst gelten; wie er angerechnet wird, klärst du vor Antritt mit deiner Personalberaterin oder deinem Personalberater, nicht danach.

Für wen welcher Weg der richtige ist

Nimm das Temporärbüro, wenn du in den nächsten Wochen Arbeit brauchst statt in den nächsten Monaten, wenn du im Bau, in der Industrie, in der Gastronomie oder in der Pflege arbeitest — den Bereichen, in denen der Verleih am stärksten verbreitet ist — oder wenn du das Weiterbildungsguthaben von temptraining aufbauen willst. Und nimm es, wenn du die Suche schlicht nicht selbst führen willst: Das ist die Dienstleistung, für die der Einsatzbetrieb bezahlt, nicht du.

Nimm SwissJobs.app, wenn du sehen willst, wer tatsächlich einstellt, und dich direkt beim Betrieb bewerben möchtest — mit einem Lebenslauf, der auf das einzelne Inserat zugeschnitten ist, in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Für die meisten, die diese Frage stellen, ist das der richtige erste Schritt, weil knapp neun von zehn ausgeschriebenen befristeten Stellen ohne Zwischenstelle zu haben sind.

Und sei dir im Klaren, was wir nicht sind: Wir stellen dich nicht an, zahlen keinen Lohn, organisieren keinen Einsatz und haben keinen Weiterbildungsfonds. Unser Anteil befristeter Inserate ist mit 3,1 Prozent klein — in Zürich mit 2,2 Prozent besonders klein. Wer diese Woche einen Einsatz braucht und in Zürich Lagerarbeit sucht, ist mit einem Anruf bei einem bewilligten Verleiher schneller bedient als mit jeder Suchmaske, unserer eingeschlossen.

Die Anteile stammen aus dem offenen Inseratsbestand von SwissJobs.app, gerechnet am 25. August 2026. Als temporär oder befristet zählt ein Inserat, wenn es sich im Titel oder im Anstellungsfeld selbst so bezeichnet (temporär, befristet, Aushilfe, auf Abruf, Springer, Vertretung, Interim, contract). Inserate, die eine Befristung erst im Fliesstext erwähnen, fehlen darin — der wahre Anteil liegt also eher etwas höher. Die Regionen sind über das Ortsfeld des Inserats zugeordnet. Gesetzesangaben aus dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (SR 823.11) in der Fassung vom 1. Januar 2026 und aus der zugehörigen Gebührenverordnung des Bundesrates; Angaben zu Weiterbildung und GAV von temptraining und tempservice; Branchenzahlen von swissstaffing, dem Arbeitgeberverband der Personaldienstleister. Preise und Angebote der genannten Anbieter am 25. August 2026 auf deren Websites nachgelesen.

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Quellen

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Was unser Stellenindex über den Schweizer Markt sagt

Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.

Sprache der Inserate

Deutsch
60%
English
23%
Français
13%
Italiano
3%

Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen

Deutsch
70%
English
43%
Français
21%
Italiano
3%

19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%