Temporärbüro oder Direktbewerbung — was führt schneller zur Festanstellung?
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Kurz gesagt
Die beiden Wege beantworten zwei verschiedene Fragen. Das Temporärbüro ist in aller Regel schneller zum ersten Lohn, weil es aus einem bestehenden Bestand an Leuten besetzt statt ein Verfahren zu eröffnen: Von den Inseraten, die bei uns von Personaldienstleistern stammen, sind 54,6 Prozent in den zwei Wochen vor unserer letzten Datenauffrischung erschienen, bei den Betrieben selbst nur 15,8 Prozent. Zur unbefristeten Festanstellung führt der Einsatz aber nicht von allein: Das Schweizer Recht kennt keine Höchstdauer eines Einsatzes und keinen Zeitpunkt, ab dem er in eine Festanstellung übergehen muss. Stand: 28. August 2026.
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Der Grund, weshalb die Frage so oft falsch gestellt wird, sind zwei Uhren, die man leicht verwechselt. Die erste misst, wie lange es dauert, bis du wieder Geld verdienst. Die zweite misst, wie lange es dauert, bis du einen unbefristeten Vertrag in der Hand hältst. Der Verleih gewinnt die erste Uhr deutlich und verliert die zweite nicht zwingend, aber auch nicht sicher — und wer die beiden zusammenzieht, hält eine Zusage über die eine für eine Zusage über die andere.
Ein Datum gibt es allerdings, und es steht im Gesetz. Artikel 22 Absatz 3 des Arbeitsvermittlungsgesetzes lässt eine Entschädigung an den Verleiher nur unter zwei kumulativen Bedingungen zu: Der Einsatz muss kürzer als drei Monate gewesen sein, und der Wechsel in den Betrieb muss innert dreier Monate nach dessen Ende erfolgen. Wer also die ersten drei Monate übersteht, ist für den Einsatzbetrieb ab dann ohne Ablösung zu haben. Das ist der einzige harte Termin in dieser ganzen Frage — und er liegt beim Verleih, nicht bei der Direktbewerbung.
Anteil der offenen Inserate auf SwissJobs.app, deren Absender ein Personalverleih- oder Vermittlungsbetrieb ist, gerechnet am 28. August 2026 nach Stichworten im Stellentitel. In Verkauf und Gastronomie schreiben die Betriebe fast alles selbst aus.
- Kündigungsfristen im Einsatz sind kurz und gelten in beide Richtungen: mindestens zwei Tage in den ersten drei Monaten, mindestens sieben Tage vom vierten bis zum sechsten Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG), ab dem siebten Monat ein Monat nach GAV Personalverleih.
- Ab drei Monaten Einsatzdauer darf der Verleiher vom Einsatzbetrieb für deine Übernahme nichts mehr verlangen (Art. 22 Abs. 3 AVG).
- Abreden, die dir den Übertritt in den Einsatzbetrieb verunmöglichen oder erschweren, sind nichtig — ebenso Abreden, die von dir Gebühren oder Lohnrückbehalte verlangen (Art. 19 Abs. 5 AVG).
- Der Anteil der Inserate, die über einen Personaldienstleister laufen, hängt stark vom Beruf ab: 28,4 Prozent in Informatik und Technik, 19,8 Prozent in Bau, Industrie und Logistik, aber nur 3,3 Prozent in Verkauf und Gastronomie.
- swissstaffing, der Verband der Personaldienstleister, hielt 2019 fest: «Jeder zweite Temporärarbeitende auf Feststellensuche hat diese innerhalb von 24 Monaten nach Beginn seines ersten Einsatzes gefunden.» Zwei Jahre sind eine lange Antwort auf die Frage «was ist schneller».
- Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kam in seinem Dossier von 2019 zum gegenteiligen Schluss: Ein Sprungbrett-Effekt sei empirisch nicht gesichert, und die Dauer der Temporärphasen habe zugenommen — von ein bis sechs Monaten (2010) auf sechs bis achtzehn Monate (2014).
Temporärbüro oder Direktbewerbung
| Kriterium | Über ein Temporärbüro | Direkt beim Betrieb |
|---|---|---|
| Kosten für Sie | keine | keine |
| Zugang zu Stellen | auch nicht ausgeschriebene | nur was Sie finden |
| Wer ist Ihr Arbeitgeber | das Büro | der Betrieb |
| Lohn | tiefer, das Büro verdient mit | voll |
| Übernahme in Festanstellung | häufig, oft nach Frist | sofort |
| Kündigungsfristen | kurz, GAV Personalverleih | OR Art. 335c |
| Bei Berufseinstieg oder Branchenwechsel | guter Türöffner | schwieriger ohne Referenzen |
Das Temporärbüro kostet Sie nichts — es wird vom Betrieb bezahlt. Der Preis ist ein anderer: Der Arbeitsvertrag läuft mit dem Büro, nicht mit dem Einsatzbetrieb, und der Lohn liegt unter dem, was der Betrieb direkt zahlen würde.
Was schnell geht: der erste Einsatz
Ein Verleiher eröffnet für dich kein Auswahlverfahren. Er hat bereits Leute unter Vertrag, und der Einsatzbetrieb ruft an, weil ihm jemand fehlt — heute, nicht im vierten Quartal. In dem ökonomischen Gutachten, das Swiss Economics 2025 für swissstaffing über die Spitäler geschrieben hat, steht diese Geschwindigkeit als Verkaufsargument der Branche selbst: «Im Notfall wird teilweise innerhalb von 6 Stunden ein passender Kandidat organisiert.» Dasselbe Gutachten hält fest, dass es in der Regel drei bis zwölf Monate dauert, bis eine freie Stelle regulär durch eine Festanstellung besetzt ist.
Der Unterschied zeigt sich auch in dem, was öffentlich ausgeschrieben wird. Wir haben nachgerechnet, wie alt die offenen Inserate in unserem Bestand am Tag ihrer letzten Auffrischung waren, getrennt nach Absender. Bei den Personaldienstleistern waren 54,6 Prozent jünger als zwei Wochen und 11,3 Prozent älter als drei Monate. Bei den Inseraten der Betriebe selbst war es umgekehrt: 15,8 Prozent jünger als zwei Wochen, 22,1 Prozent älter als drei Monate. Der Verleihmarkt dreht sich schneller, sichtbar an seinen eigenen Inseraten.
Zur Ehrlichkeit gehört die Gegenprobe. Ein junges Inserat ist nicht dasselbe wie eine schnell besetzte Stelle. 31,0 Prozent der Inserate von Personaldienstleistern liegen in einer Gruppe, in der derselbe Absender denselben Titel mehrfach ausgeschrieben hat — bei den Betrieben selbst sind es 19,4 Prozent. Ein Teil dieser Frische ist also Rotation: dieselbe Position, immer wieder neu aufgeschaltet, oft auch als Aufbau eines Bestands an Bewerbungen für den nächsten Anruf. Was du daraus liest, ist Tempo im Kanal, nicht Tempo im Verfahren.
Praktisch bleibt trotzdem etwas übrig: Wer kurzfristig Lohn braucht, hat hier die kürzere Anlaufzeit. Kosten entstehen dabei keine — das Gesetz erklärt in Artikel 19 Absatz 5 AVG jede Abrede für nichtig, mit der ein Verleiher der verliehenen Person Gebühren, Vorleistungen oder Abzüge vom Lohn auferlegt. Sein Geld holt er beim Einsatzbetrieb.
Was langsam geht: der Weg von dort zur Festanstellung
Hier wird die Antwort unangenehm, weil die beiden Parteien, die Zahlen dazu veröffentlichen, gegensätzliche Interessen haben — und man beide lesen muss. swissstaffing, der Verband der Personaldienstleister, veröffentlichte 2019 aus einer Befragung von gfs-zürich: «Jeder zweite Temporärarbeitende auf Feststellensuche hat diese innerhalb von 24 Monaten nach Beginn seines ersten Einsatzes gefunden.» Das ist der beste verfügbare Beleg für einen Übertritt — und gleichzeitig eine bemerkenswert lange Frist für eine Frage, die mit «schneller» beginnt.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Mai 2019 die Gegenrechnung publiziert. Sein Dossier zur Temporärarbeit geht die internationale Forschung zum «Sprungbrett» durch und kommt zum Schluss, ein solcher Effekt sei empirisch nicht gesichert; ebenso gut belegt sei ein Einschluss-Effekt, bei dem lange Temporärphasen den Übergang eher erschweren. Dazu die Beobachtung, dass die Phasen länger geworden sind: 2010 dauerten sie bei den meisten ein bis sechs Monate, 2014 bereits sechs bis achtzehn.
Die jüngste Erhebung des Verbands, von gfs-zürich zwischen Oktober und November 2024 bei rund fünftausend Temporärarbeitenden durchgeführt, zeigt eine dritte Seite: 61 Prozent der Befragten arbeiteten zum ersten Mal temporär, und die Mehrheit hatte einen einzigen Einsatz. Für viele ist Temporärarbeit also tatsächlich temporär — eine Übergangsphase, keine Laufbahn. Ob sie in eine Festanstellung mündet, hängt weniger am Kanal als daran, ob der Betrieb überhaupt eine unbefristete Stelle zu vergeben hat.
Die redliche Zusammenfassung lautet deshalb: Niemand kann dir sagen, dass der Weg über den Verleih schneller zu einer Festanstellung führt. Was sich sagen lässt, ist, dass er dich in einen Betrieb bringt, der dich danach kennt — und dass genau dieser Betrieb dich nach drei Monaten ohne Zusatzkosten anstellen darf.
Die Fristen, die den Unterschied ausmachen
Die Geschwindigkeit des Verleihs hat einen Preis, und er steht in denselben Regelwerken. Bei unbefristeten Einsätzen kann das Arbeitsverhältnis nach Artikel 19 Absatz 4 AVG in den ersten drei Monaten mit einer Frist von mindestens zwei Tagen gekündigt werden, vom vierten bis zum sechsten Monat mit mindestens sieben Tagen. Ab dem siebten Monat gilt nach GAV Personalverleih ein Monat. Was dich schnell in Arbeit bringt, bringt dich in den ersten Wochen ebenso schnell wieder heraus — und zwar von beiden Seiten.
Auch die Absicherung folgt einem Kalender statt einem Vertrag. Nach dem GAV Personalverleih gibt es in den ersten dreizehn Wochen eines befristeten Einsatzes keine Feiertagsentschädigung — ausgenommen der 1. August — und ab der vierzehnten Arbeitswoche 3,2 Prozent. Beim Krankentaggeld stehen 60 Tage gegen 720, je nachdem, ob der Einsatz auf höchstens dreizehn Wochen befristet ist oder nicht; bei der beruflichen Vorsorge entscheidet dieselbe Schwelle. Mehrere Einsätze innerhalb von zwölf Monaten beim selben Verleiher werden dabei zusammengezählt.
Beim Lohn setzt der GAV eine Untergrenze, die es in einer normalen Festanstellung so nicht gibt. Die Basislöhne 2026 betragen für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde in den Normallohngebieten und CHF 27.62 in den Hochlohngebieten — dazu zählen die Agglomeration Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Genf und Zürich. Für Ungelernte sind es CHF 21.22 beziehungsweise CHF 22.39, in Genf CHF 22.70 und im Tessin CHF 18.92. Ferien werden mit 8,33 Prozent abgegolten, bei unter 20- und über 50-Jährigen mit 10,6 Prozent, und der 13. Monatslohn kommt hinzu.
Die Direktbewerbung kennt keinen dieser Termine, dafür einen anderen: die Probezeit, die der Betrieb im Vertrag festlegt, und danach die ordentlichen Kündigungsfristen des Obligationenrechts. Das ist der eigentliche Tausch zwischen den beiden Wegen — Anlaufzeit gegen Bestandesschutz.
Was es in Deutschland gibt und hier nicht
Wer aus Deutschland zuzieht oder von dort aus sucht, bringt eine Erwartung mit, die in der Schweiz nicht zutrifft. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hält in Paragraf 1 Absatz 1b fest: «Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen» — abweichende Höchstdauern sind nur über einen Tarifvertrag der Einsatzbranche möglich. Viele lesen daraus die Regel: Nach anderthalb Jahren ist Schluss, dann muss der Betrieb sich entscheiden.
In der Schweiz gibt es diesen Zeitpunkt nicht. Das AVG enthält keine Höchstdauer für einen Einsatz und keine Bestimmung, nach der ein Einsatz in eine Festanstellung übergehen müsste. Dass dem so ist, lässt sich an der Forderung ablesen, die der Gewerkschaftsbund in seinem Dossier aufstellt: Temporäre sollten höchstens sechs Monate an denselben Einsatzbetrieb überlassen werden dürfen und danach Anspruch auf eine Festanstellung haben. Man fordert nicht, was bereits gilt.
Umgekehrt hat die Schweizer Regelung einen Vorteil, den die deutsche nicht kennt: Der Übertritt selbst ist geschützt. Nichtig sind sowohl Abreden, die dir den Wechsel in den Einsatzbetrieb erschweren, als auch solche, die es dem Betrieb erschweren, dich nach dem Einsatz anzustellen (Art. 19 Abs. 5 Bst. b und Art. 22 Abs. 2 AVG). Die einzige zulässige Entschädigung ist die oben genannte, eng befristete — und ihre Obergrenze bemisst sich an dem, was drei Monate Einsatz den Betrieb an Verwaltungsaufwand und Marge gekostet hätten.
Praktisch heisst das für Zuziehende: Die Bewilligungsfrage klärt der Verleiher mit, weil er dein Arbeitgeber ist — nach Artikel 21 AVG darf er in der Schweiz nur Ausländerinnen und Ausländer anstellen, die zur Erwerbstätigkeit zugelassen und zum Stellenwechsel berechtigt sind. Wer noch keine Bewilligung hat, löst dieses Problem also auch über den Verleih nicht.
In welchen Berufen es diesen Weg überhaupt gibt
Die Frage «was ist schneller» hat für viele Berufe gar keine zwei Antworten, weil einer der beiden Wege praktisch nicht existiert. Wir haben unsere offenen Inserate danach getrennt, ob der Absender ein Personaldienstleister ist oder der Betrieb selbst. Diese Firmen stellen 1,2 Prozent der Absender in unserem Bestand, aber 12,1 Prozent der Inserate — und rund zwei Drittel dieser Inserate stammen von einem einzigen Anbieter.
Nach Berufsfeld geht es weit auseinander. In Informatik und Technik stammen 28,4 Prozent der Inserate von einem Personaldienstleister, in Bau, Industrie und Logistik 19,8 Prozent, im kaufmännischen Bereich 16,2 Prozent. In Gesundheit und Pflege sind es 7,9 Prozent und in Verkauf und Gastronomie nur 3,3 Prozent — dort schreiben die Betriebe fast alles selbst aus. Wer im Detailhandel sucht, entscheidet also nicht zwischen zwei Wegen, sondern hat einen.
Zwei weitere Unterschiede sind eindeutig. Lehrstellen und Praktika machen 4,4 Prozent der Inserate der Betriebe aus und 0,0 Prozent bei den Personaldienstleistern: Wer eine Lehre sucht, findet sie über diesen Kanal nicht. Und Teilzeit ist bei den Betrieben mit 6,0 Prozent doppelt so häufig ausgeschrieben wie bei den Verleihern mit 2,7 Prozent. Wer ein Pensum unter 100 Prozent braucht, sucht ebenfalls eher direkt.
Auch die Sprache des Inserats verschiebt das Bild. Bei den deutschsprachigen Inseraten in unserem Bestand stammen 10,6 Prozent von einem Personaldienstleister, bei den französischsprachigen 16,0 Prozent, bei den italienischsprachigen 39,3 Prozent — und bei den englischsprachigen 0,8 Prozent. Wer die Suche auf Englisch führt, sieht diesen Kanal also fast gar nicht, unabhängig davon, wie gross er tatsächlich ist.
Für wen was schneller ist
Nimm das Temporärbüro, wenn die erste Uhr zählt: Du brauchst in den nächsten Wochen Lohn, du arbeitest in Bau, Industrie, Logistik, Technik oder Informatik, du bist neu in einer Region und hast noch keine Schweizer Referenzen, oder du willst einen Betrieb von innen sehen, bevor du dich bindest. Der Übertritt nach drei Monaten Einsatz kostet den Betrieb nichts, und das ist ein Argument, das du im Gespräch benennen darfst.
Nimm die Direktbewerbung, wenn die zweite Uhr zählt: Du hast ein Einkommen und Zeit, du suchst eine Lehrstelle, ein Praktikum oder ein Teilzeitpensum, du willst in Verkauf, Gastronomie, Bildung oder Verwaltung arbeiten, oder du hast einen bestimmten Arbeitgeber im Kopf. In diesen Fällen führt der Umweg über einen Verleiher nicht schneller ans Ziel, sondern an ihm vorbei.
Und in den meisten Fällen ist es keine Entweder-oder-Frage. Die Anmeldung bei einem bewilligten Verleiher kostet nichts und schliesst keine eigene Bewerbung aus; ob ein Betrieb bewilligt ist, lässt sich im AVG-Verzeichnis des Bundes nachschlagen, in dem über siebentausend Betriebe eingetragen sind. Wer beim RAV angemeldet ist, klärt vorher mit der Personalberatung, wie ein Einsatz angerechnet wird und wie die Arbeitsbemühungen dabei einzutragen sind — daran hängen Taggelder, und die Auskunft dazu gibt nur das zuständige RAV.
Wer den zweiten Weg selbst führen will, findet die offenen Inserate der Betriebe bei uns nach Kanton, Sprache und Pensum sortiert — inklusive der Angabe, wer inseriert hat. Das ist der einzige Punkt, an dem wir in dieser Frage überhaupt vorkommen: Anstellen kann dich weder eine Suchmaske noch ein Inserat.
Die Anteile zu Absendern, Berufsfeldern, Inseratsalter und Sprache stammen aus unserer eigenen Auswertung der offenen Schweizer Stelleninserate auf SwissJobs.app, gerechnet am 28. August 2026. Als Personaldienstleister gezählt wurden Absender, die wir von Hand als Verleih- oder Vermittlungsbetrieb geprüft haben; die Zahl ist damit eine Untergrenze. Das Alter der Inserate ist ab dem Veröffentlichungsdatum bis zur letzten Auffrischung unserer Daten gerechnet und misst nicht, wie lange ein Inserat offen bleibt; ganz frische Inserate sind darin untervertreten. Wir veröffentlichen Anteile, keine absoluten Bestandeszahlen. Die Rechtsangaben stammen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz in der Fassung vom 1. Januar 2026 auf fedlex, die Fristen und Löhne aus dem GAV Personalverleih 2024–2027, Ausgabe Januar 2026, alle gelesen am 28. August 2026.
Quellen
- Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), SR 823.11 — Art. 19 und 22
- SECO — Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
- AVG-Verzeichnis des Bundes — bewilligte Vermittlungs- und Verleihbetriebe
- GAV Personalverleih 2024–2027 — Fristen, Basislöhne und Versicherungen
- swissstaffing — Medienmitteilung zur Befragung von gfs-zürich, Übertritt in die Festanstellung
- Swiss Economics — Ökonomisches Gutachten zur Temporärarbeit in Spitälern, im Auftrag von swissstaffing (2025)
- Schweizerischer Gewerkschaftsbund — Dossier Nr. 133, Temporärarbeit in der Schweiz (Mai 2019)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Deutschland), § 1 — Überlassungshöchstdauer
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Live aus unserem eigenen Index berechnet, nicht aus einer Studie zitiert. Nur Anteile, Stand heute.
Sprache der Inserate
- Deutsch
- 60%
- English
- 23%
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- 13%
- Italiano
- 3%
Von den Inseraten mit Sprachanforderung verlangen
- Deutsch
- 70%
- English
- 43%
- Français
- 21%
- Italiano
- 3%
19% in den letzten 7 Tagen ausgeschrieben · Grösste Märkte: Zürich 18% · Bern 10% · Genève 5% · Basel 5%






